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Archiv für die 'Vater bleiben' Kategorie

Leben und lieben Sie scheidungskompatibel …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. September 2009

maennerzeitung_3-2009_klein… und teilen Sie die ökonomische Verantwortung für Ihre Familie mit Ihrer Frau. Das ist einer der Ratschläge die Mann in der aktuellen Ausgabe der Schweizer Männerzeitung lesen kann. Unter der Überschrift ‚sie ist weg’ geht es um Trennung, Vaterschaft, Gesetz und Gefühle sowie die Scheidungsfalle, in die viele Väter geraten.

In der Schweiz wird jede zweite Ehe geschieden und normalerweise wird Mann zur Kasse gebeten: ‚Sie bezahlen Unterhalt für Ihre Kinder und es ist weitgehend vom Goodwill Ihrer Ex Frau abhängig, ob und wie oft Sie Ihre Kinder sehen. …

Darum: Leben Sie scheidungskompatibel. Daraus folgt, dass Sie ab heute so viel Kontakt mit Ihren Kindern pflegen sollten, wie Ihnen lieb ist. Der Scheidungsrichter schenkt Ihnen keine Minute mit den Kindern,  die Sie nicht vorher schon gelebt haben. Bauen Sie vom ersten Tag eine eigene Beziehung zu den Kindern auf. Reduzieren Sie Ihr Arbeitspensum, am besten auf 60% oder noch tiefer. Teilen Sie die ökonomische Verantwortung mit Ihrer Frau.

Und zwar richtig: Sie soll rein in die Arbeitswelt! Haben Sie Angst davor, dass Sie dann Ihr Einfamilienhaus und die Ferien nicht mehr bezahlen können? Dann halten Sie sich vor Augen, was Sie sich nach der Scheidung noch leisten können: Es ist garantiert weniger.’

Diesen klaren Worten von Ivo Knill im Intro folgen einfühlsame Beiträge, die das Dilemma, in das Männer immer wieder geraten beschreiben, analysieren und neue Wege aufzeigen.

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Mein Papa kommt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. August 2009

„Papa wohnt am Bodensee. Er besucht mich jedes Wochenende. Aber das geht nur im Sommer, denn da kann er ja im Auto schlafen. Kannst du da was machen?“ fragte der 9jährige Sven im letzten Jahr seine Religionslehrerin Annette Habert. Sie konnte:

Die Beauftragte für Alleinerziehende im Kirchenkreis München und Oberbayern hat das Projekt „Mein Papa kommt“ ins Leben gerufen. Es ist einmalig in Deutschland und vermittelt deutschlandweit kostenlose Übernachtungsplätze.

Das Projekt wird von den evangelischen Diensten im Evangelischen Dekanat München getragen und vermittelt Gastgeber in Kirchengemeinden, die an Wochenenden kostenfreie Übernachtungszimmer für Väter anbieten, deren Kinder in einer anderen Stadt leben.

Darüber hinaus werden auch Treffpunkte und Veranstaltungen für alleinerziehende Mütter und Väter in Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen organisiert.

Quelle

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VäterpolitikerInnen in Deutschland

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. August 2009

‚Väterpolitik – was für ein schönes neues Wort’ meinte Brigitte im letzten Jahr. In diesem Jahr sind Wahlen und der Väteraufbruch für Kinder (VAfK) hat sich vorgenommen, alle Kandidaten und Kandidatinnen in den Wahlkreisen nach ihren Ansichten zur Väterpolitik zu befragen. Ein ehrgeiziges Vorhaben und inzwischen liegen 86 Antworten vor.

Mein erster Eindruck nach der Durchsicht der Antworten: Soviel Einigkeit war nie! Jeweils 23 Antworten von FDP und Bündnis 90/ Die Grünen mit 100 % Zustimmung zu der Frage ‚Kann eine gezielte Väterpolitik die Gleichstellung von Frauen und Männern beschleunigen?’. Die Zustimmung bei SPD und den Linken ist mit 21 und 8 bei jeweils einer Gegenstimme fast genauso eindeutig. Lediglich bei der CDU/CSU gibt es bei 6 Zustimmungen 4 Gegenstimmen, darunter die der Granden Pofalla und Kauder.

Peter Stoltenberg, Kandidat von Bündnis 90/Die Grünen bringt es aber ehrlich auf den Punkt: „Zugegeben, das Thema Väterpolitik ist mir etwas fremd. Ich glaube einfach, Väter sollten ihre Kinder und Kinder ihre Väter erleben dürfen.“

Es ist halt leicht, etwas die Zustimmung zu geben, was vorsichtig ausgedrückt ‚inhaltlich nicht eindeutig bestimmt ist’. Die Rechte von Vätern (und Kindern) bei und nach einer Trennung spielen eine wichtige Rolle, das machen exemplarisch Äußerungen von Conrad Buchholz, (FDP) deutlich „Die Rechte von Vätern werden leider vernachlässigt in Deutschland. Sie haben meine volle Unterstützung für Ihre Aktion!“

Aber Väterpolitik kann sich nicht in einer fairen Regelung dieser Situation erschöpfen. Hier vermisse ich in den Programmen aller Parteien konstruktive Ansätze. Lediglich die Grünen haben mit dem Positionspapier ihrer familienpolitischen Sprecherin Ekin Deligöz eine Diskussionsgrundlage.

Also nicht nur vorher fragen sondern auch nach dem 27. September nachhaken, was aus dem Ansinnen der oben beschriebenen ‚großen Koalition’ wird.

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Gefangene Väter sollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. August 2009

Strafgefangene in Hessen sollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen können. In der Justizvollzugsanstalt Butzbach haben acht Inhaftierte bereits seit Mai dieses Jahres die Gelegenheit, drei Stunden mit ihren Kindern zusammen zu sein.

Die ersten Treffen seien positiv verlaufen, äußerte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). Unter der Aufsicht einer Sozialarbeiterin und einer Pfarrerin würden Väter und Kinder in einem Mehrzweckraum gemeinsam essen, basteln oder malen können, sagte Hahn. Wichtig sei, dass die Familien die Zeit individuell gestalten könnten.

Gerade die Kinder erlebten die Abwesenheit des Vaters oft als Zurückweisung, weil sie sich in den Zwangscharakter der Inhaftierung nicht hineindenken könnten, sagte Hahn. Die direkte und kontinuierliche Begegnung mit dem Vater werde so zu einem wichtigen Orientierungspunkt für sie. ‚Die Besuchstage schaffen einen Freiraum, in dem der Vater für das Kind wieder greifbar wird.’

Für die Gefangenen bedeuteten die Besuche zugleich die Möglichkeit, ihre Vaterrolle wahrzunehmen und unter den Bedingungen der Haft zu gestalten. Die Treffen sollen laut Hahn zudem eine wichtige Stütze auf dem Weg der Resozialisierung der Inhaftierten sein.

Ein nächster Schritt könnte meiner Meinung nach ein Angebot für die Väter selber sein, bei dem sie sich mit anderen Vätern über ihre Vaterrolle und die Zeit nach der Haft austauschen können. In Berlin existiert eine solche Gruppe als Pilotprojekt mit jungen Vätern in Haft bereits.

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Anzahl der alleinerziehenden Väter in Österreich ist gestiegen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. August 2009

Die Anzahl alleinerziehender Väter ist in Österreich in den vergangenen zehn Jahren um fast ein Drittel gestiegen. Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2008 in Österreich etwa 296.000 Alleinerziehende, rund 15 % davon waren Männer. In Wien finden sich, gemessen an der Gesamtzahl der Familien, die meisten Alleinerziehenden, im Burgenland die wenigsten.

Während die Zahl der Alleinerziehenden von 1998 bis 2008 insgesamt um rund 7,6 % zugenommen hat, liegt die Steigerung bei den alleinerziehenden Vätern bei rund 32,4 %. Mit einem Anteil von knapp 85 % sind es aber immer noch vorwiegend Mütter, die ihre Kinder ohne Partner großziehen müssen.

Die meisten Alleinerzieher (70 %) haben nur ein Kind, immerhin rund 24 % müssen sich um zwei Kinder kümmern. Die durchschnittliche Kinderzahl von Alleinerziehenden ist 1,38 und damit höher als der Durchschnitt aller Familienformen gemeinsam, wo der Wert bei 1,02 liegt. Etwa 42.300 Alleinerziehende haben Kleinkinder bis fünf Jahre, das jüngste Kind ist bei der Hälfte der Alleinerziehenden aber schon volljährig.

Überhaupt bilden die größte Gruppe der Alleinerziehenden die über 55-Jährigen (32 %), die meisten alleinerziehenden Mütter, knapp ein Viertel, sind allerdings zwischen 35 und 44 Jahre alt. Eine Scheidung war im Vorjahr mit rund 38 % der häufigste Grund, warum Mütter oder Väter ihre Kinder ohne Partner erziehen mussten. Rund 27 % der Alleinerziehenden waren verwitwet, knapp 24 % ledig.

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Fundstücke auf dem Weg durch die Schweiz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Juli 2009

zofingenZofingen ist eine Kleinstadt und Einwohnergemeinde in der Schweiz und der Hauptort des gleichnamigen Bezirks im Kanton Aargau. Sie liegt im äußersten Südwesten des Kantons im Wiggertal, an der Grenze zum Kanton Luzern, und bildet den südlichen Schwerpunkt eines Ballungsgebietes, das sich über Oftringen und Aarburg und bis nach Olten und Trimbach im Kanton Solothurn erstreckt. Mit mehr als 10’000 Einwohnern ist Zofingen die siebtgrößte Gemeinde des Kantons.

Nichts deutet bei Wikipedia und der offiziellen Homepage der Stadt darauf hin, dass es dort etwas gibt, was Mann hierzulande in der Regel vergeblich sucht: eine offizielle Väter Beratungsstelle.

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Manchmal sind Kinder bei den Vätern besser aufgehoben

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Juli 2009

Der Streit um die Kinder ist eine Angelegenheit die alltäglich auf dem Tisch der Familienrichterin Henriette Meier-Ewert beim Amtsgericht in Brandenburg liegt. In einem Interview mit der Märkischen Allgemeinen betont sie, dass das Wohl des Kindes in jedem Fall im Vordergrund steht.

‚… Wie erleben Sie Eltern, die sich ums Sorgerecht streiten?

Meier-Ewert: Es sind zunehmend Väter, die das Gericht anrufen. Immer mehr Männer kämpfen um das Sorgerecht. Das hat stark zugenommen. Es gibt sehr engagierte Väter. Manchmal sind die Kinder bei den Vätern auch besser aufgehoben, weil die Lebenssituationen stabiler sind. Ich hatte etwa den Fall, dass eine Mutter vier Kinder von drei Vätern hat und nun mit einem neuen Mann ein neues Leben beginnen wollte. Die fragte mich, ob sie ihr Kind nicht gleich hierlassen könne. Es gab auch die Situation, in der sich die Eltern bei mir gegenseitig vorwarfen, wer mehr Cannabis geraucht habe. Und das bei einem anderthalbjährigen Kind. Der Normalfall ist, dass Eltern so in ihrem Paarkonflikt stecken, dass sie das Recht des Kindes am jeweils anderen Elternteil nicht sehen.

Wenn es um die Gefährdung eines Kleinkindes geht, wie schnell können Sie reagieren?

Meier-Ewert: Schnell, nicht übereilt, aber zügig. Das Gericht kann innerhalb von einer halben Stunde entscheiden, wenn das Jugendamt ein Kind in akuter Gefahr sieht und die Eltern sich weigern, es herzugeben.

Beispielsweise?

Meier-Ewert: Eine schwer psychisch kranke junge Frau, die selbst unter Betreuung stand, hat ein Kind zur Welt gebracht. Noch im Krankenhaus hat das Jugendamt das Kind sofort in Obhut genommen. Die Mutter wollte das Kind alleine aufziehen. So blieb das Kind in einer Bereitschaftspflegefamilie. Ich habe ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das war eindeutig. Das Kind ist jetzt in eine Pflegefamilie gekommen. Ich hatte aber jetzt gerade auch eine Familie mit fünf Kindern, die das Jugendamt seit Jahren begleitet. Da stand Entzug des Sorgerechts im Raum. Durch Beratungen und Hilfen hat sich dort die Situation wieder stabilisiert. Jetzt ist da alles wieder gut.

Sie beraten auch?

Meier-Ewert: Wir Familienrichter sind nicht dazu da, Eltern ihre Kinder wegzunehmen. Wir bieten den Eltern Hilfe an. Der komplette Sorgerechtsentzug ist die letzte Maßnahme. Davor gibt es noch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten. …’

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Ein ‚tolles‘ Stück Väterpolitik aus Österreich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Juli 2009

vaeterdemo_081203Bei der Debatte um die Änderung des Familienrechtsgesetzes (FamRÄG) bezeichnete der SPÖ -Abgeordnete Gerhard Köfer die juristische Aufwertung von Vätern und Müttern in so genannten Patchwork – Familien als ‚absolut notwenigen Schritt. Es ist erfreulich, dass die Eltern in solchen Familien nun nicht mehr vor dem Gesetz als beziehungslos gelten.‘

Aufgrund seiner eigenen Erfahrungen im kommunalen Bereich freute Köfer sich besonders über die Beschleunigung der Verfahren bei Unterhaltszahlungen. Eine ‚deutliche Erleichterung’ nannte er auch die Reduktion der Kosten bei Anträgen auf Besuchsrecht von 262 Euro auf 160 Euro.

Doch das geht dem SPÖ Abgeordneten noch nicht weit genug, für ihn sind ‚diese Gebühren keinesfalls in Stein gemeißelt. Vielleicht erlaubt die budgetäre Situation nach der Krise einmal zum Wohle der Kinder, die das Anrecht auf beide Elternteile haben, dass diese ganz abgeschafft werden können.’ …

Hab ich das richtig verstanden, das Grundrecht der Kinder auf beide Elternteile ist in Österreich abhängig von der Budgetlage des Staates und der Kassenlage der Väter?

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Ein doppeltes Dilemma

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 1. Juli 2009

Wenn Paare sich trennen, stehen sie danach oft vor wirtschaftlichen Problemen. Besonders den dann Alleinerziehenden droht der soziale Abstieg. Aber auch die Unterhaltspflichtigen müssen in der Regel kürzer treten. Darüber hinaus haben bei der aktuellen Gesetzeslage beide Betroffenen wenige Anreize, ihre Einkommenssituation aus eigener Kraft zu verbessern. Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW) hat einmal genau nachgerechnet. …

Bei der Berechnung des Unterhalts gilt ein Selbstbehalt des Zahlungspflichtigen von 1.000 Euro. Wer zum Beispiel 1.500 Euro netto verdient, während sein Ex-Partner kein Einkommen bezieht, müsste laut der Berechnungsformel 643 Euro Unterhalt leisten – aufgrund des Selbstbehalts sind es tatsächlich nur 500 Euro.

Diese Regelung ist vor allem dann problematisch, wenn der Ex-Partner selbst nicht arbeitet: Steigt das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen – zum Beispiel weil er mehr arbeitet oder sich beruflich verbessert –, fließt unter Umständen das gesamte zusätzliche Einkommen in den Unterhalt. Für den Zahlenden selbst bleibt vom Zusatzverdienst nichts übrig.

Für den Unterhaltspflichtigen ist es beispielsweise vollkommen unerheblich, ob er 1.500 oder 2.700 Euro brutto im Monat bezieht, sein Nettoeinkommen liegt in beiden Fällen bei 1.000 Euro. …

Das Problem verschärft sich noch, wenn zusätzlich Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Die mangelnden Anreize versucht die Rechtsprechung durch Zwang zu kompensieren: Das Konzept der „gesteigerten Erwerbsobliegenheit“ zwingt Unterhaltspflichtige gegenüber Kindern, im Bedarfsfall jede Arbeit anzunehmen – auch ergänzend zu einem bereits bestehenden Job, auch Hilfstätigkeiten, auch abseits des eigenen Wohnorts.

Dass sich der Betroffene wirklich um eine solche Zusatzstelle bemüht, muss er belegen. Ist das Gericht damit nicht zufrieden, kann es ein fiktives Einkommen als Berechnungsbasis festsetzen. Diese Anforderungen gehen weit über das hinaus, was Arbeitslosen bei der Arbeitssuche abverlangt wird.

Aber auch Unterhaltsberechtigten wird ein Besserverdienst nicht unbedingt schmackhaft gemacht. Denn der Unterhalt wird gekürzt, wenn ihr eigenes Einkommen steigt. Ein Unterhaltsempfänger, der selbst für 1.500 Euro brutto im Monat arbeitet und dessen Ex-Partner 3.000 Euro netto verdient, verfügt insgesamt über 1.741 Euro, nämlich 1.063 Euro Nettoeinkommen zuzüglich 678 Euro Unterhalt. Verdient er 1.000 Euro mehr, bringt ihm das unterm Strich nur ganze 220 Euro extra: Zwar klettert das Netto um 513 Euro, doch der Unterhaltsanspruch sinkt um 293 Euro.

Die Regelungen bewirken, dass mitunter selbst bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro nur 20 Cent von jedem zusätzlich verdienten Euro übrig bleiben.

Das Unterhaltsrecht führt mithin auf beiden Seiten dazu, dass die Beteiligten wenig oder sogar gar keine Anreize haben, ihr eigenes Erwerbseinkommen zu erhöhen.Die Konsequenz für das IW: Erforderlich ist eine Reform, mit der – ähnlich wie beim Arbeitslosengeld II – ein höheres Bruttoeinkommen auch zu bedeutend mehr verfügbarem Einkommen führt.

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Mütter streben meist alleinige Obsorge an …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Juni 2009

… und Väter kämpfen um ihr Sorgerecht. Dabei werden die Kinder oft zum Mittel der Macht. Der gerade in den Kinos angelaufene Film ‚Der entsorgte Vater’ von Douglas Wolfsperger zeigt dies eindrucksvoll auf.

Das Thema gewinnt, nicht nur in Deutschland zunehmend an Bedeutung: So wird in Österreich inzwischen jede zweite Ehe geschieden – davon betroffen sind rund 22.000 Kinder jährlich. Die Zahl der Trennungskinder aus Lebensgemeinschaften beläuft sich laut Statistik Austria auf etwa 6000. Unabhängig davon, ob vormals verheiratet oder nicht, kämpfen auch dort immer mehr Väter um das Sorgerecht für ihr Kind.

„Sie wehren sich zunehmend dagegen, aus der Erziehung, der Lebensplanung und Vermögensverwaltung des Kindes einfach weggeschnitten zu werden“, erklärt die Wiener Scheidungsanwältin Manuela Prohaska der „Wiener Zeitung“. Im Gegensatz zu Deutschland, wo nach einer Scheidung seit mehr als drei Jahren beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht erteilt wird, kann in Österreich ein Elternteil sein Veto einlegen.

Mütter streben laut Prohaska häufig die alleinige Obsorge an, „um sich nicht Diskussionen mit dem Ex-Partner – etwa über die Schullaufbahn des Kindes – stellen zu müssen“. Gerade dieses Mitspracherecht wollen sich viele Männer nicht mehr nehmen lassen. Darauf basiert laut Prohaska der Kampf vieler Väter um die Obsorge – ein langwieriges Verfahren, während dessen das Kind zumeist bei der Mutter bleibt.

„In dieser kritischen Phase wird die Vater–Kind-Beziehung bereits auf eine harte Probe gestellt“, erläutert die Psychologin Angelika Göttling von der Kinderklinik Glanzing, die häufig von Richtern als Gutachterin in Obsorgestreitereien herangezogen wird.

Während die Mühlen der Bürokratie mahlen, wird der abwesende Elternteil dem Kind nämlich immer fremder, und das elterliche Entfremdungssyndrom oder ‚Parental Alienation Syndrome’ kann eintreten: Unter dem Einfluss des betreuenden Elternteils und aus Angst, auch diesen zu verlieren, beginnt das Kind, die Liebe des abwesenden zu verleugnen.

Ist diese psychische Beeinflussung tatsächlich nachweisbar, kann das laut Göttling sogar den Ausschlag dafür geben, dass der Vater das alleinige Sorgerecht erhält. „Einem Elternteil, der die Bindung zum anderen nicht fördert, mangelt es offensichtlich an Betreuungskompetenz“, erklärt die Psychologin.

In Deutschland wird das vor 10 Jahren verabschiedete Gesetz zur gemeinsamen Sorge jetzt endlich evaluiert und die oben beschriebenen Motive und Mechanismen dabei hoffentlich berücksichtigt.

Quelle

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