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Archiv für die 'Politik' Kategorie

Familienorganisationen in NRW fordern – Familien brauchen nachhaltige Unterstützung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. Juni 2020

In einer gemeinsame Pressemitteilung des FrauenRat NRW, der Landesarbeitsgemeinschaft Familienverbände NRW, des Fachforums Familienselbsthilfe im Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW und der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit NRW, wird eine nachhaltige Unterstützung von Familien eingefordert:

„In der Ausnahmesituation der Pandemie muss den unterschiedlichsten Bedürfnissen der Familien Rechnung getragen werden. Während der Corona-Krise verschärfen sich längst bekannte strukturelle Probleme.

„Wir wollen gestärkt aus der Krise hervorgehen, daher müssen wir uns jetzt um grundsätzliche Lösungen bemühen“, sagt Hans-Georg Nelles, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit NRW.

Mütter und Väter müssen in der aktuellen Situation gleichzeitig Erwerbsarbeit, Erziehung, Betreuung, Beschulung und Pflege stemmen. Sie sind am Rande ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Bestehende strukturelle Diskriminierungen in Bezug auf Sexismus, soziale Lage, Heteronormativität und Rassismus u.a. werden in dieser Situation noch verschärft. Alleinerziehende können sich diese Belastungen mit niemandem teilen.

Der komplette Ausfall der gesellschaftlichen Infrastruktur muss durch die Familien im Privaten aufgefangen werden. Auch Homeoffice wird für Eltern leicht zu einer Falle. Familien- und Berufsarbeit können nicht gleichzeitig ausgeführt werden. Es sind eigenständige Tätigkeiten, mit jeweils eigenem Zeitbedarf.

Eine alleinige verbale Würdigung dieser Leistungen von Familien reicht bei weitem nicht aus. Auch die finanziellen Auswirkungen und die Unsicherheit der zukünftigen Entwicklung führen zu Ängsten, zu Existenznöten und zu noch mehr Kinderarmut. Familien, deren Mitglieder in verschiedenen Ländern leben, wurden durch die strikten Grenzschließungen zerrissen.

Fast immer sind es die Mütter, die bis zur Erschöpfung arbeiten, um den Anforderungen in Beruf und Familie zu genügen. Dort, wo keine partnerschaftliche Aufteilung zwischen Berufs- und Familienarbeit gelebt wird, droht eine Überlastung der Mütter. Equal-Pay und Equal-Care werden zwar seit Langem diskutiert, werden aber nicht ausreichend umgesetzt.

„Wir müssen verhindern, dass Mütter und Väter in das traditionelle Rollenbild zurückgedrängt werden, das wir schon längst überwunden geglaubt haben“, sagt Dr. Patricia Aden. „Im Gegenteil, wir müssen die strukturellen Hindernisse beseitigen, die gleichberechtigten Lebensmodellen entgegenstehen“, so die Vorsitzende des FrauenRat NRW.

„In der öffentlichen Diskussion der letzten Wochen kamen Kinder mit ihren Rechten und besonderen Bedürfnissen nicht vor“, sagt Sabine Nagl vom Kinderschutzbund LV NRW e.V.. „Die Schließung von Schulen, Kitas und sogar von Spielplätzen sowie das Kontaktverbot beeinträchtigen die Kinder in ihrer geistigen und sozialen Entwicklung“ so die Familienfachberaterin. Kinder haben auch in Zeiten von Corona ein Recht auf Bildung. Die Schließung von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen diskriminiert vor allem Kinder aus wirtschaftlich benachteiligten Familien sowie Kinder mit besonderem Förder- und Pflegebedarf.

Finanzielle Entlastung wie ein einmaliger Kinderbonus und eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer sind zwar besser als eine rein verbale Würdigung der Leistungen der Familien, aber sie genügen bei weitem nicht, um die coronabedingten Ängste, Existenznöte und die wachsenden Kinderarmut langfristig abzumildern.

„Familien sind systemrelevant. Sie sind das Rückgrat einer stabilen Gesellschaft. Wir, der FrauenRat NRW und die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände NRW, stärken dieses Rückgrat, machen es krisentauglich und fordern eine breite öffentliche Debatte über Familie und gute Rahmenbedingungen.“ sagt André Hartjes, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände NRW.“

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Vaterschaftsurlaub – Jetzt! Weil es ihn braucht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Juni 2020

Aus Anlass des heutigen Schweizer Vätertages begründet Syna-Präsident Arno Kerst warum die Schweiz einen Vaterschaftsurlaub benötigt.

Am 27. September 2020 stimmen wir darüber ab, ob es in der Schweiz endlich auch einen Vaterschaftsurlaub geben wird, der seinen Namen verdient und für alle Väter gilt. Die Abstimmung wird kein Selbstläufer, auch wenn das Anliegen eine Selbstverständlichkeit ist.
Fast 85% der Bevölkerung ist für einen Vaterschaftsurlaub, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag unsere Dachverbandes Travail.Suisse vom letzten September. Doch seit diesem Frühling scheint die Welt eine andere zu sein. Das Coronavirus und der Lockdown haben das private und berufliche Leben auf den Kopf gestellt: Liebgewonnenes ist von einem Tag auf den anderen Tag nicht mehr möglich, Selbstverständliches gilt auf einmal nicht mehr, die Zukunft ist ungewiss wie schon lange nicht mehr. Wann habe ich eine annähernd vergleichbare Situation das letzte Mal erlebt?

Zeit für die junge Familie 

Es war vor 27 Jahren: Als ich Vater wurde. Ja, auch die Geburt eines Kindes ist für die betroffene Familie eine Ausnahmesituation! Wenn der Nachwuchs kommt, heisst es sich von bisherigen Gewohnheiten zu verabschieden und Neues und Unsicheres zu begrüssen. Auf einmal zählt die Familie ein Mitglied mehr, das zudem ganz viel Aufmerksamkeit braucht und bekommt. Die Partnerin ist ganz als Mutter gefragt und die praktische Unterstützung des Vaters ist gefordert.

Was der junge Vater und mit ihm seine Familie in dieser Situation brauchen, ist Zeit, bezahlte Zeit. Zeit in der der Arbeitnehmende Vater sein, oder besser Vater werden kann! Denn gerade die erste Phase nach der Geburt ist prägend für das ganze weitere Familienleben.

Flagge zeigen Nach der Coronakrise werde die Welt eine andere sein, hört man viel in diesen Tagen. Wie sie sein wird, hängt davon ab, wie wir sie gestalten, welche Entscheidungen wir treffen.
Am 27. September haben wir die Chance, eine für die Familien und Väter in der Schweiz wichtige Weichenstellung vorzunehmen: hin zu zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Denn dieser ist notwendig, zeitgemäss und bezahlbar.

Quelle

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SWR1 Feiertagmorgen – Väter in der Corona-Krise

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Mai 2020

Viele Väter sind es gewöhnt, acht bis zehn Stunden täglich im Büro zu verbringen, sagt Volker Baisch von der Väter gGmbH. Denn in 77 Prozent der Familien sind sie nach wie vor der Hauptverdiener und damit der Ernährer der Familie. Im Homeoffice sind sie nun häufig damit konfrontiert, dass Kinderbetreuung und Home-Schooling eben nicht nebenbei funktioniert. So wie Stefan Nachbar aus Freiburg, der seine drei Kinder gerade zu Hause betreut. Weil seine Frau beruflich viel außer Haus ist, wird der Familienvater nun mehr und mehr zum ersten Ansprechpartner für seine Kinder.

Viele Väter sehen nun auch, dass sich die so genannte Care-Arbeit, die viele Frauen tagtäglich neben der Berufstätigkeit leisten, kraft- und zeitraubend ist und fühlen sich überfordert. Tatsächlich sagten 42 Prozent der befragten Väter in zwei Forsa-Umfragen in den Monaten April und Mai, dass sie wegen der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder unter Druck stehen würden. Im November 2019 war nur ein Drittel der Väter von den Kindern gestresst. Und nicht nur die Arbeit und die Familie leidet: Auch die Paarbeziehung zwischen Eltern ist in der Corona-Krise echten Belastungsproben ausgesetzt.

Die guten Seiten der Krise

Viele Väter blicken aber auch positiv auf die vergangenen Wochen zurück. Mehr Zeit zu Hause hat für sie eben auch bedeutet, mehr mitzubekommen von der Entwicklung der Kinder. Welches Spiel ist gerade angesagt? Welches Buch steht gerade hoch im Kurs und wie heißen die liebsten Serienhelden? All diese Fragen können viele Papas jetzt im Schlaf beantworten. Das stärkt die Beziehung zum Kind und damit auch den Wunsch, künftig mehr Zeit miteinander zu verbringen.

Jeder zweite Vater würde gerne weniger arbeiten

Das klassische Wochenend-Papa-Modell sei gerade bei vielen jungen Vätern nicht mehr gewünscht, sagt Baisch. Viele wollten sich zu Hause stärker einbringen und mehr Zeit mit den Kindern verbringen. Hier hätte die Corona-Krise auch positive Seiten, denn viele Väter hätten es auch genossen, mehr Zeit zu Hause mit den Kindern zu verbringen. Und jeder zweite Vater wolle gerne weniger arbeiten, um sich mehr um die Erziehung kümmern zu können. Das geht auch mit den Wünschen vieler Mütter einher, die sich in der Teilzeit-Falle gefangen sehen und häufig das Gefühl haben, in ihren wenigen Stunden extra-effizient arbeiten zu müssen.

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#CoronaVäter – Väter engagieren sich nicht nur in der Krise verstärkt in der Familie

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Mai 2020

Erklärung der LAG Väterarbeit in NRW zum Vatertag am 21. Mai 2020

In dem Maße, wie sich die Situation in den Krankenhäusern angesichts der sinkenden Zahl der an Covid-19 Erkrankten entspannt, werden die gesellschaftlichen Konsequenzen der ergriffenen Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung von Corona sichtbar. Während für Unternehmen und Arbeitsplätze verschiedene Schutzschirme geöffnet worden sind, warten Väter und Mütter, Kinder und Jugendliche noch immer auf Unterstützung und klare Perspektiven für die nächsten Wochen und Monate.

Jede Krise wirkt wie ein Brennglas für bestehende Probleme. So ist es auch mit Corona: Es wird deutlich, dass wir von dem Wunsch der meisten jungen Väter und Mütter, sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufzuteilen, noch weit entfernt sind. 2018 arbeiteten in den alten Bundesländern 18% der Mütter mit Kindern unter sechs Jahren in Vollzeit, 58% in Teilzeit und 24% waren voll und ganz für ihre Kinder da. Demgegenüber arbeiteten über 90% der Väter in Vollzeit. Die jetzt von vielen befürchtete ‚Retraditionalisierung‘ fällt auf einen ‚fruchtbaren Boden‘.

Aber auch wenn Frauen zuhause einen großen Teil der Care-Arbeiten übernehmen, Kinder betreuen und beschulen, engagieren sich Väter seit dem Lockdown und der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten verstärkt in Familie und mit ihren Kindern. Dazu erklärt Hans-Georg Nelles, Vorsitzender der LAG: „Väter, die in Kurzarbeit sind und deren Frauen in den sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, im Einzelhandel, in der Pflege oder im Krankenhaus, übernehmen selbstverständlich Beschulung und Betreuung ihrer Kinder sowie die Aufgaben im Haushalt. Dass dies die vollzeitbeschäftigten Väter – sei es im Homeoffice oder an der Werkbank – nicht im gleichen Maße machen können, liegt auf der Hand. Doch auch diese Väter engagieren sich bis zur Belastungsgrenze und häufig darüber hinaus in und für ihre Familien.“

Damit dies gelingen kann, brauchen die Väter Unterstützung und Beratung, vor allem aber Austauschmöglichkeiten mit anderen Vätern. Ein Mitglied der LAG, der Verein ‚Väter in Köln e.V.‘ hat schon vor Corona eine WhatsApp Gruppe eingerichtet, in der sich Väter austauschen und gegenseitig unterstützen. In Zeiten geschlossener Familienbildungs- und Beratungseinrichtungen kommt diesen digitalen Möglichkeiten eine steigende Bedeutung zu.

Vor allem aber gilt es, Väter in ihren unterschiedlichen Lebenslagen in den Blick zu nehmen und sichtbar zu machen. Den getrenntlebenden Vater, der sein Kind im Wechselmodell betreut und dazu jede zweite Woche täglich 16 Stunden arbeitet um in der anderen für seine Tochter da sein zu können. Die Väter, die in beengten Wohnverhältnissen, Homeoffice und -schooling am Küchentisch erledigen sollen. Und auch die Väter, die sich an ihren Arbeitsplätzen Sorgen um ihre Gesundheit machen und sich nach 10 Stunden Erwerbsarbeit zuhause ihren Kindern widmen.

Das bedeutet für alle Väter einen ungeheuren Zeit- und Kraftaufwand und die LAG Väterarbeit fordert Politik und Arbeitgebende dazu auf, Väter und ihre Familien dabei nicht im Stich zu lassen. „Eine deutliche Entlastung würde es bringen, wenn Väter (und Mütter) zum Beispiel im Rahmen einer Familienarbeitszeit ihre Erwerbsarbeitszeiten auf 32 Stunden pro Woche reduzieren könnten und die Verdienstdifferenzen durch ein entsprechendes ‚Kurzarbeitergeld‘ ausgeglichen würden,“ erklärt Nelles. Und „wenn Arbeitgebende Beschäftigte ins Homeoffice schicken, dürfen sie nicht erwarten, dass die Arbeiten in den üblichen Arbeitszeiten erledigt werden. Väter benötigen Freiräume für ihr familiäres Engagement.“ Vor allem aber brauchen sie Perspektiven für die Öffnung der Kinderbetreuungs­einrichtungen und Schulen.

Den Vatertag am kommenden Donnerstag werden die LAG und ihre Mitgliedsverbände nutzen, um auf das vielfältige Engagement von Vätern hinzuweisen und Väter gemeinsam mit ihren Kindern sichtbar zu machen. Dies geschieht in den sozialen Medien unter #CoronaVäter und an den Orten, wo sich Väter mit ihren Kindern aufhalten: Auf Spielplätzen, in der freien Natur und an allen anderen Plätzen.

Die LAG Väterarbeit ist vor vier Jahren angetreten, Vätern Wege in die Familie zu ebnen und ihnen eine gute Beziehung zu ihren Kindern zu ermöglichen. Vatersein ist eine Bereicherung im Leben und die 25 in der LAG vertretenen Organisationen und Vereine setzen sich dafür ein, dass alle Geschlechter gleichberechtigt im Fokus der politischen und gesellschaftlichen Gestaltung stehen. Durch ihr Handeln unterstützen sie Väter, unabhängig von ihren ethnisch-kulturellen Zugehörigkeiten, von Hautfarbe, Alter, sexueller Orientierung, sozialer Lage und/oder körperlicher bzw. geistiger Beeinträchtigung/Fähigkeit in ihren jeweiligen Entwicklungen von Identitäten und Lebensentwürfen.

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… und wie geht es eigentlich den Vätern?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Mai 2020

während der Corona-Krise, die viele neuen existenziellen Herausforderungen mit sich bringt, stehen momentan Frauen und Mütter im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Ein Grund dafür ist sicher auch, dass insbesondere die Lage von Allein- und Getrennterziehenden dramatisch ist, Frauen und Mütter sich schon seit langem am gesellschaftlichen Diskurs beteiligen, besser organisiert sind und sich bemerkbar machen können.

Die Positionen pendeln in etwa zwischen „Wir werden von den Männern (und der Politik) im Stich gelassen.“, „Zum Glück bin ich als Mutter zu Hause und kann mich um alles kümmern.“ oder gar „Die absehbare Retraditionalisierung nimmt den Frauen die Würde“, wie es Frau Allmendinger formuliert.

Doch wie geht es eigentlich den Vätern? Bevor sie völlig aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwinden, möchte die LAG Väterarbeit in NRW dazu einen Lagebericht bzw. ein Positionspapier verfassen und Veröffentlichen. Dazu brauchen wir Ihre Mithilfe.

  • Wie nehmen Sie Väter momentan wahr?
  • Wie halten Sie Kontakt zu ihnen?
  • Vor welchen Herausforderungen stehen Väter und wie meistern sie diese?
  • Was stellen Sie Bezug auf die Erwerbsarbeit (Homeoffice), die Kinderbetreuung und Home Schooling fest?
  • Welche Rollenmodelle bewähren sich gerade eher?
  • Welche Veränderungen nehmen Sie bei Vätern wahr?
  • Welche (neuen/ zusätzlichen Bedarfe von Vätern erkennen Sie?
  • Was sollten Öffentlichkeit und Politik über Väter jetzt erfahren?

Bitte beteiligen Sie sich! Um es so einfach wie möglich zu machen, habe ich dazu ein Formular bei Surveymonkey eingerichtet: https://www.surveymonkey.de/r/CoronaVaeter

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Elterngeld wird der Corona Arbeitswelt angepasst

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. April 2020

Das Elterngeld ist eine Familienleistung, die von fast allen Eltern in Anspruch genommen wird. Damit Väter und Mütter, die in der Corona-Krise die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr einhalten können, keine Nachteile haben, werden die Bedingungen für den Bezug des Elterngeldes flexibilisiert.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben auch zur Folge, dass eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind. So werden Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (zum Beispiel Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen während des Elterngeldbezugs. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher kurzfristige Anpassungen vorgeschlagen, auf die sich nun auch die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Folgende Regelungen sollen gesetzlich geändert werden:

  • Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben.
  • Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, weil sie zum Beispiel in Kurzarbeit sind, keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Dr. Franziska Giffey: „Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung ist auch in Corona-Zeiten krisenfest. Wir wollen Eltern und denen, die es demnächst werden, die Sorge nehmen, dass sie wegen der Corona-Epidemie Nachteile beim Elterngeld haben könnten. Mit den drei Regelungen, die ich vorgeschlagen habe und auf die wir uns mit den Koalitionsfraktionen nun geeinigt haben, berücksichtigen wir Situationen, in denen Eltern anders als sonst nicht alle Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes erfüllen können. Wir wollen die Anpassungen so zügig wie möglich durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren bringen.“

Quelle

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Väterarbeit in Zeiten des Kontaktverbots – ein offener Brief

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. März 2020

… vermutlich sitzen Sie jetzt im Homeoffice oder halten mit wenigen Kolleg*innen die Stellung in Ihrer Einrichtung. Die tägliche (Väter-) Arbeit hat sich in den letzten 14 Tagen grundlegend verändert.

Auch für unsere Zielgruppe: Väter, die zuhause arbeiten können oder müssen, fragen sich, wie sie dies geregelt bekommen, wenn sie gleichzeitig Kinder betreuen und/ oder beschulen sollen. Väter, die täglich noch zum Arbeitsplatz fahren machen sich Gedanken wie lange das noch gut geht und die in den systemerhaltenden Berufen arbeiten bis zum Limit oder darüber hinaus.

Das sind in jedem Fall belastende und Konflikt befördernde Situationen für Väter (und Mütter) in den Familien, vor allem vor dem Hintergrund, dass Freizeit-, Bildungs- und Beratungsangebote in der herkömmlichen Form vorläufig nicht zur Verfügung stehen. In den Medien sind bereits Berichte über die Zunahme von Konflikten und Gewalt im häuslichen Umfeld zu lesen.

Gott sei Dank gibt es Beratungsangebote, die per Telefon, Mail und anderen digitalen Wegen zugänglich sind (eine gute Übersicht gibt es hier https://www.elternsein.info/beratung-anonym/anonym-kostenlos/corona-zeiten-beratung-jetzt-fuer-eltern/ ), niedrigschwellige (Beratungs-) Angebote für Väter zum Beispiel zu Themen und Fragen wie zum Beispiel

• Umgang mit wirtschaftlichen Sorgen und Ängsten
• Gestaltung des Familienalltags in Zeiten der Schul- und Kitaschließungen
• Kommunikationstipps für die Partnerschaft in der Krise
• Unterstützung der Kinder beim Lernen
• Umgang mit Krisensituationen, insbesondere wenn die Kinder bei der Mutter leben
• Unterstützung werdender Väter. Was tun, wenn ich als Vater nicht mit in den Kreissaal darf?
• Das Positive nicht aus dem Auge verlieren …
• …

gibt es aber gar nicht. Und auch väter- und männerspezifische Beratungsangebote sind eher selten (www.männerberatungsnetz.de). Dazu kommen für Sie Sorgen um die eigene Gesundheit und die Zukunft Ihrer Einrichtung und deren Angebote.

Die Geschäftsstelle der LAG Väterarbeit möchte diese ‚kontaktlose‘ Zeit nutzen, gemeinsam mit Ihnen zu überlegen, was Väter jetzt brauchen, welche Angebote wir ihnen machen können und wie wir und die Väter die Erfahrungen, die jetzt gemacht werden, auch in Zukunft nutzen können.

Denn mehr Zeit mit und für die Kinder zu haben ist ja (eigentlich) das, was sich die große Mehrheit der Väter wünscht.

Ich lade Sie daher herzlich dazu ein, Ihre Gedanken und Ideen aber auch Sorgen und Befürchtungen mit mir zu teilen. Zunächst per Mail, wir werden uns in den nächsten Tagen aber auch Gedanken zu interaktiveren Formaten machen. Alle die mitmachen bekommen die gesammelten, anonymisierten Ergebnisse zurück und wir werden Sie dabei unterstützen, die Ideen und Vorschläge bei Ihrer zukünftigen Arbeit umzusetzen.

In diesem Sinne freue ich mich auf Ihre Rückmeldungen. In jeder Krise steckt auch eine Chance und die können und müssen wir jetzt nutzen.

herzliche Grüße

Hans-Georg Nelles

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Sorge-und Umgangsrecht in der Coronakrise Empfehlungen des BMJV

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. März 2020

Aufgrund der Coronakrise wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt und es gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Für Kinder fühlt sich die Zeit bereits jetzt wie eine Ewigkeit an. Daher sollte klar sein: Die Rechtsordnung verbietet den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen nicht, sondern sorgt für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs.

1. Was bedeutet die Coronakrise für Umgang und Sorge mit Kindern, wenn die Eltern getrennt leben?

Zunächst einmal: Die Coronakrise ändert nichts daran, dass minderjährige Kinder auf ihre Eltern angewiesen sind, um eine Persönlichkeit zu entwickeln. Der regelmäßige Umgang eines Kindes mit jedem Elternteil gehört deshalb in der Regel zum Wohl des Kindes. Das Kind hat daher ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, das der andere Elternteil nicht ablehnen kann. Der Umgang kann in Ausnahmefällen für das Kind schädlich sein. Das beurteilt im Einzelfall das Familiengericht. Das Familiengericht kann den Umgang regeln, einschränken oder ausschließen, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Was bedeutet die Empfehlung, soziale Kontakte zu vermeiden, für den Umgang?

Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Kinder sollen selbstverständlich auch weiterhin sozialen Kontakt zum anderen Elternteil behalten. Hinzu kommt: Gibt es eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung zum Umgang, gilt sie trotz der Coronakrise weiter. Bei der Frage, wie man die persönliche Begegnung zwischen Eltern und Kind in Zeiten der Coronakrise am besten organisiert, dürfte eine Rolle spielen, wie das Kind zum anderen Elternteil gelangt und ob es auf dem Weg zu ihm mit weiteren Personen in Kontakt kommen würde bzw. wie sich das vermeiden ließe.

3. Wie kann eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung an die aktuelle Situation angepasst werden?

Ergibt sich Bedarf für eine Änderung der Umgangsregelung, sind alle Beteiligten aufgerufen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Weg zum Familiengericht ist weiterhin möglich, wenn eine solche Lösung scheitert. Das gilt auch für die Frage, ob das Kind von einem Elternteil zum anderen Elternteil wechseln soll.

4. Was gilt, wenn eine Umgangsregelung krisenbedingt nicht eingehalten wird?

Befindet sich das Kind bei einem Elternteil und tritt vorübergehend ein Umstand ein, der dem Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil entgegensteht, so muss darin im Einzelfall nicht zwangsläufig eine schuldhafte Verletzung der Umgangsregelung zu sehen sein. Ein Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung kann dann nicht verhängt werden. Der Elternteil, der von der Umgangsregelung abweicht, muss aber in einem Ordnungsgeldverfahren darlegen, dass er die Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung nicht zu vertreten hat.

5. Welche Umstände können eine Änderung der Umgangsregelung notwendig machen?

Nicht jeder Umstand steht einem Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil entgegen.
Erkrankt das Kind beispielsweise an einer nicht hoch infektiösen Krankheit, kommt es für den Wechsel etwa auf die Transportfähigkeit des Kindes an. Grundsätzlich sind beide Eltern für die Betreuung des erkrankten Kindes zuständig, so dass der Wechsel des Kindes zum anderen Elternteilkindeswohlgerecht sein kann.
Durch die Coronakrise sind aber einige besondere Umstände denkbar:
Ein nur allgemeines Risiko – wie die Möglichkeit, auf dem Weg in einen Verkehrsunfall zu geraten oder sich unterwegs trotz Vorsichtsmaßnahmen zu infizieren – dürfte nicht zur Rechtfertigung einer Abweichung von der Umgangsregelung ausreichen. Zudem dürfte eine landesweite Ausgangs- oder Kontaktbeschränkung, die Kontakt zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts weiterhin erlaubt, kein Hindernis darstellen.
Anders könnte dies unter anderem zu beurteilen sein, wenn das Kind im anderen Elternhaus Kontakt zu einer positiv getesteten Person zu erwarten hat oder wenn das Kind, ein Elternteil oder eine andere dem Haushalt eines Elternteils angehörige Person zu einer Risikogruppe gehört.
In jedem Fall sind diese Umstände im Hinblick auf das Wohl des konkreten Kindes im Rahmen der elterlichen Entscheidung oder im Streitfall einer gerichtlichen Entscheidung (über die Verweigerung des Umgangs bzw. Verweigerung der rechtzeitigen Rückkehr des Kindes) zu bewerten. Dabei ist auch das Verhalten der beiden Elternteile – insbesondere zur Risikobegrenzung – einzubeziehen.

6. Was ist, wenn keine persönliche Begegnung mit dem anderen Elternteil, den Großeltern oder anderen Bezugspersonen möglich ist?

Das Umgangsrecht zielt vor allem auf die Ermöglichung einer persönlichen Begegnung. Ist eine persönliche Begegnung eines Elternteils mit dem Kind aber nicht möglich, kann es sich ggf. anbieten, verstärkt die Möglichkeit des Umgangs „auf Distanz“ zu nutzen. Telefon und Videoanrufe können dazu beitragen, dass der Kontakt zum anderen Elternteil in den kommenden Wochen aufrecht erhalten bleibt. Dasselbe gilt, wenn die Entfernung zwischen den elterlichen Haushalten womöglich bedingt durch die Auswirkungen des Virus schwer zu überwinden ist. Selbstverständlich sind diese Kommunikationsformen auch eine gute Möglichkeit, damit das Kind mit seinen Großeltern und anderen Bezugspersonen Kontakt halten kann.

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Gedanken zu den Änderungsvorschlägen beim Elternzeit und -geld Gesetz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. März 2020

In der Zeit unmittelbar vor der Geburt und in der Frühphase der Elternschaft werden Entscheidungen getroffen, die richtungsentscheidend für die Ausgestaltung des Familienlebens und die Aufteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Familienarbeit sind. Junge Familien wünschen sich seit langem und gleichberechtigte Teilhabe sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von beiden Sphären. Damit sie ihre Wünsche und Lebenskonzepte realisieren können brauchen sie passende Rahmenbedingungen. Dies ist seit langem bekannt und politisch diskutiert.

Bereits in der ersten Lesung zur Einführung des Mutterschaftsurlaubs im März 1979 wird unter Bezugnahme auf die Wünsche junger Familien, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu leben, von den Rednern und Rednerinnen der Regierungsparteien (SPD und FDP) bedauert, dass aus abstimmungstaktischen Gründen, Väter von dem geplanten Vorhaben ausgeschlossen werden müssen. Bundesarbeitsminister Ehrenberg (SPD) bezeichnete das Gesetz aber dennoch als „Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie … und bedauert, dass er nur den Mutterschutz für die leibliche Mutter fortentwickelt und nicht die Väter und Adoptiveltern miteinbezieht.

In der zweiten Lesung am 10. Mai 1979 verstärkt die Abgeordnete Matthäus-Maier (FDP) diesen Gedanken. Eine Wahlmöglichkeit der Eltern wäre „ein guter Beitrag zur Auflockerung der starren Rollenverteilung gewesen, … die wir ja heute immer noch haben. … bei einer alternativen Möglichkeit für Vater oder Mutter wüßte ja ein Arbeitgeber, der eine junge Frau einstellt, nicht, ob nicht möglicherweise, wenn die Frau schwanger wird, der Vater den Elternurlaub in Anspruch nimmt, so daß auf diese Weise die Gefahr der Benachteiligung verringert würde. … Aber eines ist klar: Bei der wachsenden Erkenntnis gerade auch junger Väter, daß es für sie nicht nur eine Pflicht ist, an der Kindererziehung teilzunehmen, sondern daß sie sich damit ein Recht nehmen, das ihnen jahrhundertelang verweigert worden ist: sich um ihre Kinder zu kümmern.“

Mit dem Inkrafttreten des BEEG zum 1. Januar 2007 ist den Vätern dieses Recht zugesprochen worden und in den vergangenen 13 Jahren ist das Gesetz durch verschiedene Änderungen den Bedürfnissen von jungen Müttern und Vätern entgegengekommen.

Die jetzt vorgeschlagenen Novellierungen

  1. Erhöhung der während der Elternzeit zulässigen Arbeitszeit
  2. Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus sowie der
  3. Zusatzmonat für Eltern, deren Kind sechs Wochen oder noch früher geboren wurde,

stellen weitere Schritte in diese Richtung dar.

Zu 1. Die während der Elternzeit mögliche Erwerbsarbeitszeit wird von 30 auf 32 Stunden angehoben. Dies entspricht in etwa einem Stellenumfang von 80% und wird vor allem Väter in verantwortungsvollen Tätigkeiten ermutigen, ElterngeldPlus Monate in Anspruch zu nehmen.

Zu 2. Hier wird zum einen der Arbeitszeitkorridor von 24 bis 32 Stunden wöchentliche Arbeitszeit erweitert und die Mindestanzahl der Partnerschaftsbonusmonate auf zwei reduziert. Eine wesentliche Reduzierung des Rückzahlungsrisikos stellen die Regelungen in §4b Abs. 5 dar.
Durch diese Regelungen wird die Hürde, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung einfach mal auszuprobieren, deutlich abgesenkt.
Denjenigen, die aber bereits eine 50/50 Regelung leben, bleiben die zusätzlichen Bonusmonate aber weiterhin vorenthalten.

Zu 3. Eine Frühgeburt vor der 34 SSW stellt Väter und Mütter vor erhebliche Belastungen und ein zusätzlicher Elternzeitmonat ist ein passendes Angebot, diesen Mehraufwand partnerschaftlich bewältigen zu können.

Die jetzt vorgeschlagenen Neuregelungen sind an den jeweiligen Stellen sinnvoll, bleiben aber nach 30 Jahren Erfahrungen mit den bisherigen Regelungen und vor allem vor dem Hintergrund des Anspruchs, Weichenstellung für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zu sein, nicht gerecht.

Wir sehen weiteren Entwicklungsbedarf vor allem in folgenden Punkten:

  • Ausweitung der für die Partner (Väter) vorgesehenen Monate
  • Einführung einer Väterzeit unmittelbar nach der Geburt im Sinne der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie
  • Anpassung der Einkommensgrenzen an den Preis- bzw. Lohnentwicklungsindex
  • Ermöglichung des Elterngeldbezugs auch für Getrennterziehende

Verhaltens- und Einstellungsänderungen werden am ehesten durch eigene, neue Erfahrungen erreicht. Das Elterngeld ist im besten Falle ein Experimentierfeld, dass Vätern und Müttern neue Erfahrungen ermöglicht; Erfahrungen, die Sicherheit geben, neue Mischungsverhältnisse von Erwerbs- und Fürsorgearbeit auch im Anschluss an die Elternzeit fortzuführen und die nachhaltiger wirken als Forderungen und Appelle.

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Ein (zu) kleiner Schritt für uns – aber ein großer für die Schweiz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. Oktober 2019

Anlässlich des Beschlusses, das Volksbegehren zur Einführung eines vierwöchigen Vaterschaftsurlaubs abzusagen, damit die vom Bundesrat beschlossenen 10 Tage wirksam werden zu lassen erklärt Markus Gygli, Präsident von männer.ch:

„Das Initiativkomitee hat heute – gegen das überzeugte Engagement der männer.ch-Vertretung – beschlossen, die Initiative für 20 Tage Vaterschaftsurlaub zurückzuziehen. Wenn kein Referendum folgt, tritt der Gegenvorschlag in Kraft und die Schweiz hat zum ersten Mal in der Geschichte einen Vaterschaftsurlaub. Zumindest von 10 Tagen.

Dank dem Engagement von männer.ch werden in naher Zukunft 80’000 frisch gebackene Väter in der Schweiz neu 10 Tage für ihre Familie da sein können. Dank männer.ch investiert die Schweiz jährlich 200 Millionen Franken in väterliches Engagement. 

Das ist ein extremer Sprung gegenüber der heutigen Situation, in der Väter am Tag nach der Geburt zurück im Büro erwartet werden, so als sei nichts geschehen. Das ist nach der erfolgreichen Revision des Sorgerechts und des Unterhaltsrechts der dritte grosse politische Erfolg unserer Organisation. Und doch… 

Ich muss natürlich ehrlich zugeben: Es gelingt mir erst in gewissen Momenten, mich über diesen Erfolg zu freuen. Zu schwer wiegt die Enttäuschung darüber, dass männer.ch allein auf verlorenem Posten kämpfte, als wir heute den Rückzug unserer Volksinitiative für 20 Tage Vaterschaftsurlaub diskutiert haben. Alle drei Mitträger der Initiative – TravailSuisse, Pro Familia Schweiz und Alliance F – haben andere Prioritäten gesetzt: Zu gross war die Befürchtung, dass ein Scheitern an der Urne das Ringen um eine vernünftige Elternzeit in der Schweiz um Jahre zurückwerfen könnte. Zu wenig vermochten wir mit unserem Kernargument durchzudringen, dass es zuerst eine bewusste Massnahme braucht, um Väter zurück in die Familien zu bringen, bevor eine Elternzeit auch wirklich die versprochene Gleichstellungswirkung haben kann. Es gibt nichts schönzureden: Auch wenn wir uns mit aller Kraft dafür eingesetzt haben, dass sich die Schweizer Bevölkerung zum Vaterschaftsurlaub äussern kann – wir sind als Organisation zu klein und progressive Männer als Wählergruppe (noch) zu unbedeutend, als dass wir im politischen Powergame die entscheidenden Trümpfe zücken könnten.

Aus meiner Sicht stehen jetzt zwei Dinge an: 

Erstens müssen wir mit frischem Elan darum besorgt sein, dass ein künftiges Elternzeitprojekt die Väter paritätisch mit einbezieht. Denn aus internationalen Erfahrungen wissen wir: Damit sie für Väter attraktiv ist, muss Elternzeit relativ hoch entschädigt werden und einen exklusiven Anteil für Väter vorsehen. Sonst schlägt die Traditionsfalle zu – und die Mütter bleiben noch länger weg vom Arbeitsmarkt als heute. 

Zweitens sollten wir die Erfahrung zum Anlass nehmen, uns in der Tugend zu üben, uns über Erreichtes zu freuen statt Verpasstes zu betrauern. Natürlich dürfen wir unserer Enttäuschung Raum geben. Aber wir sollten uns nicht so von ihr einnehmen lassen, dass wir vergessen, Freude und vielleicht sogar etwas Stolz zu verspüren. Denn seien wir auch da ehrlich: Ohne unsere Volksinitiative hätte das Parlament niemals zumindest diese 10 Tage Vaterschaftsurlaub gewährt. Und vielleicht noch wichtiger: Ohne unsere Volksinitiative wäre es im politischen Diskurs nicht so schnell so uncool geworden, die Notwendigkeit und Bedeutung alltagsnaher väterlicher Präsenz in Frage zu stellen.  In diesem Sinn: Stossen wir mit unseren halbvollen Gläsern an und freuen uns. Für uns ist es ein (zu) kleiner Schritt – für die Schweiz ist es ein grosser.

Quelle

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