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Archiv für die 'Elternzeit' Kategorie

Väter stellen Beziehung zu ihrem Kind über monetäre Aspekte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Oktober 2018

Der Psychologe Arno Hraschan spricht mit Christine Tragler über die Zweifel der Männer in der Karenz. Er ist seit vielen Jahren in der Paar- sowie in der Väterberatung in Wien tätig

„STANDARD: Die Zahl der Väter in Karenz geht aktuell zurück. Was hindert Männer daran, für mehrere Monate den Job bleibenzulassen, um beim Kind zu sein?

Hraschan: Als besonders hinderlich für die Karenz erleben viele Väter ihre Arbeitsstelle. Für viele mittelständische oder kleine Betriebe scheint Väterkarenz keine Option zu sein. Ein Mann berichtete mir, dass er bei seinem ersten und einzigen Kind nun ein Jahr lang in Karenz gehen wird. Der Handwerksbetrieb, in dem er arbeitet, besteht aus gerade mal vier Personen. Er wird von einem neuen Mitarbeiter zumindest für zwölf Monate ersetzt. Seine Angst ist verständlicherweise groß, dass er nach seiner Rückkehr und nach Ablauf des Kündigungsschutzes den Betrieb verlassen muss.

STANDARD: Wie oft hören Sie das Argument, wonach Männer mehr verdienen als Frauen und sie es sich deshalb nicht leisten können, Väterkarenz in Anspruch zu nehmen?

Hraschan: In der Väterberatungsstelle habe ich die Erfahrung gemacht, dass die meisten Väter bereit sind, ihre finanziellen Ansprüche zumindest eine kurze Zeit lang herunterzuschrauben. Sie stellen die Bedeutsamkeit der Beziehung zu ihrem Kind über monetäre Aspekte.

STANDARD: Mit welchen Unsicherheiten haben Ihrer Erfahrung nach Väter in der Karenz zu kämpfen?

Hraschan: Väter setzen sich selten in Männergruppen hin und diskutieren über ihre Zweifel und Unsicherheiten – das geschieht eher so nebenbei, während der gemeinsamen Autoreparatur oder beim Spiel mit den Kindern am Väternachmittag im Nanaya. Und da kommen letztlich ähnliche Themen wie bei den Müttern: Wie legst du dein Kind schlafen? Sind nächtliche Schreikonzerte normal? Wie lange soll gestillt werden? Wann hat meine Frau eigentlich wieder Zeit für mich? Solche Fragen klingen banal, sind es aber nicht. Natürlich kommen auch Väter an ihre Grenzen, genauso wie die Mütter, und brauchen die Möglichkeit, von diesen Erfahrungen zu erzählen.

STANDARD: Inwiefern verändert eine Väterkarenz den Blick auf Elternschaft?

Hraschan: Väter sind überrascht, wie anstrengend es ist, den ganzen Tag mit dem Kleinkind als Hauptbezugsperson zusammen zu sein. Sie schaffen dann weniger im Haushalt oder sind abends fix und fertig. Als Psychologe erlebe ich auch oft den Druck, den Stress und die ungewohnte Belastung, die ein Baby für seine Eltern und die Beziehung mit sich bringt. Deshalb kommen Paare in der Krise zu mir in die Beratung. Der Vater wirkt hier durch eine Karenz entlastend auf die Paarbeziehung ein. …“

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Elternzeit ist ein Gewinn für die Gleichstellung der Geschlechter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Oktober 2018

In Kombination mit dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur hat es das Elterngeld für Mütter attraktiver gemacht, früh in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Gleichzeitig haben die Partnermonate dazu geführt, dass auch zunehmend mehr Väter in Elternzeit gehen.

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Geschlechterrollen in Deutschland grundlegend geändert. War es in den 1960er-Jahren noch der Normalfall, dass Frauen nur bis zur Eheschließung oder längstens bis zur Geburt des ersten Kindes erwerbstätig waren und sich dann ausschließlich um die Belange der Familie kümmerten, streben sie in den letzten Jahrzehnten eine immer gleichberechtigtere Teilhabe am Arbeitsmarkt an.

Um den Frauen nach der Geburt ihrer Kinder den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, wurde die familienpolitische Förderkulisse in den letzten Jahrzehnten sukzessive reformiert. Ein zentraler Schritt war die Weiterentwicklung des Erziehungsgelds zum Elterngeld im Jahr 2007, mit dem einerseits ein finanziell gut abgesicherter Schonraum für die Familien im ersten Lebensjahr des Kindes geschaffen und andererseits eine frühe Rückkehr der Mütter in den Arbeitsmarkt gefördert werden sollte (BMFSFJ, 2008). Ergänzt wurde es durch den Ausbau der institutionellen Betreuungsangebote für unter Dreijährige seit den 2000er–Jahren und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab zwölf Monaten seit dem Jahr 2013.

Dass diese Maßnahmen tatsächlich erfolgreich waren, zeigt die in der Abbildung dargestellte Entwicklung der Erwerbsbeteiligung von Müttern in den ersten Lebensjahren ihrer (jüngsten) Kinder. Während im Jahr 2017 deutlich weniger Mütter im ersten Lebensjahr des Kindes am Arbeitsmarkt aktiv waren als noch im Jahr 2006, stieg der Anteil im zweiten Lebensjahr des Kindes um rund 10 Prozentpunkte an. Im dritten Lebensjahr des Kindes lag er sogar um über 15 Prozentpunkte höher. Dabei arbeiten heute auch mehr Mütter bereits wenige Jahre nach der Geburt wieder in Vollzeit.

Um die Gleichstellung noch stärker zu fördern und für die Väter einen Anreiz zu schaffen, sich in größerem Maße an den familiären Aufgaben zu beteiligen, wurden mit dem Elterngeld die sogenannten Partnermonate eingeführt. Mit ihnen erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Paarfamilien von zwölf auf 14 Monate, wenn beide Elternteile für mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen.

Allerdings so merkt der Autor des IW Kurzberichts Wido Geis-Thöne an, nutzen die meisten Väter die für sie vorgesehenen Partnermonate. Die an sich naheliegende Konsequenz, diese auf mindestens 4 Monate zu erhöhen oder in Gesetz grundsätzlich eine Parität, 7 Monate für die Mütter und 7 Monate für die Väter zu verankern, thematisiert er nicht.

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Aachener Paarstudie zur Elternschaft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 28. September 2018

Die Geburt eines Kindes ist für Eltern ein wichtiges und einschneidendes Ereignis. In diesem Forschungsprojekt der RWTH Aachen University wird untersucht, wie Paare ihre berufliche und familiäre Situation vor und nach der Geburt ihres ersten gemeinsamen Kindes erleben. Insbesondere geht es uns darum, mehr Erkenntnisse über die berufs- und familienbezogenen Entscheidungen sowie die individuellen Erfahrungen beider Elternteile zu erlangen. Dafür sind wir auf die Unterstützung durch 300 teilnehmende Paare angewiesen.
Die Hauptstudie besteht aus fünf Befragungen, deren Bearbeitung jeweils etwa 15 – 20 Minuten in Anspruch nimmt. Daneben besteht die Möglichkeit an einer einwöchigen Zusatzstudie mit täglichen Kurzbefragungen teilzunehmen (Dauer: jeweils ca. 5 Minuten). Genauere Informationen zum Ablauf finden Sie weiter unten.

Wer kann teilnehmen?

Die Studie richtet sich an heterosexuelle Paare, die ihr erstes gemeinsames Kind erwarten (bisher beide kinderlos) und erwerbstätig sind (jeweils im Umfang von min. 18 Std./Woche).

Die Teilnahme bietet werdenden Eltern die Möglichkeit, ihr Erleben und ihre Entscheidungen in dieser wichtigen Lebensphase zu reflektieren. Die Studie soll dazu beitragen, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu gewinnen, von denen Paare zukünftig beim Übergang zur Elternschaft profitieren können. Als Dankeschön können Paare nach der Bearbeitung jedes Fragebogens der Hauptstudie an einer Verlosung von je 10 x 150 € teilnehmen. Die Paare, die an der Zusatzstudie teilnehmen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 €.

Ablauf der Studie


Beide Elternteile werden insgesamt jeweils fünf Mal befragt und bekommen zu jedem Befragungszeitpunkt einen eigenen Fragebogen. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Befragung erhalten Teilnehmende per E-Mail eine Einladung inklusive Link zum Online-Fragebogen. Die Fragebogen können bequem von zu Hause beantwortet werden. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, die Fragebogen in Papierform auszufüllen und per Post zugesandt zu bekommen (inkl. frankiertem Rückumschlag). Der erste Fragebogen ist noch vor der Geburt des Kindes ausfüllen, die weiteren, 3, 6, 12 und 18 Monate nach der Geburt (siehe Abbildung).

Wir möchten gerne mehr darüber erfahren, wie Mütter und Väter ihren Alltag nach dem Übergang zur Elternschaft erleben. Deshalb haben interessierte Paare die Möglichkeit, an einer einwöchigen Zusatzstudie mit täglichen Kurzbefragungen teilzunehmen.

Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und anonymisiert ausgewertet.

Projektleitung: Prof. Dr. Bettina S. Wiese & Dipl.-Psych. Anna M. Stertz, Telefon +49 241 80 93991, berufundfamilie@psych.rwth-aachen.de

Wenn Sie als Paar Interesse an einer Teilnahme haben, gelangen Sie unter folgendem Link zu Befragung: www.soscisurvey.de/AachenerPaarstudie/

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Abgeordnete dürfen keine Elternzeit nehmen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. August 2018

Weil sie ein schlafendes Baby auf dem Arm hatte, wurde die Grünen-Abgeordnete Madeleine Henfling des Thüringer Plenarsaals verwiesen – auf Anweisung des Landtagspräsidenten. „Er sagte, ich solle das Kind betreuen lassen“, sagt Henfling. „Aber es gibt gar keine Kinderbetreuung im Landtag.“ Und ein Recht auf Elternzeit, wie es andere berufstätige Mütter haben, hat sie als Abgeordnete nicht.

„Das Mandat ist eine verfassungsrechtliche Pflicht. Die kann man annehmen oder ablegen, dazwischen gibt es nichts.“ So formuliert es der Landtag in Baden-Württemberg. Und von der Pressestelle des Deutschen Bundestages heißt es: „Gemäß Artikel 38 Grundgesetz üben Abgeordnete ein freies Mandat aus, bei dem sie nicht an Aufträge und Weisungen gebunden sind. Deshalb sind die Regelungen des Elternzeitgesetzes nicht anwendbar.“

Das heißt mit anderen Worten: Ob Abgeordnete viel, wenig oder gar nicht arbeiten, darf ihnen niemand vorschreiben. Es bleibt einzig ihrem Gewissen überlassen. So gibt es aber auch keine Grundlage für eine Babypause – zum Leidwesen der Betroffenen.

Maren Jasper-Winter, 41, FDP-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus und seit rund sechs Monaten Mutter, versucht seit der Geburt ihres Babys deshalb, irgendwie trotzdem weiterzuarbeiten – per Handy, am Laptop, über soziale Medien. „Das ist kein Job, den man einfach liegen lässt“, sagt sie. Trotzdem wollte sie nicht direkt nach dem achtwöchigen Mutterschutz wieder voll in den Job einsteigen. Vier Monate ließ sie die Arbeit in Ausschüssen und Plenarsitzungen ruhen.

Wenn eine Abgeordnete fehlt, kann das allerdings verschiedene Probleme mit sich bringen. „Sind Mehrheiten im Parlament knapp, müssen sich Eltern überlegen, ob sie bei einer Abstimmung fehlen und es dann an ihnen liegt, wenn ihre Fraktion mit einem Antrag scheitert“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete Susann Rüthrich, die selbst drei Kinder hat. „Das ist ein immenser Druck.“ Außerdem gebe es Sitzungstermine mit Präsenzpflicht.

Nur während des Mutterschutzes dürfen Bundestagsabgeordnete unentschuldigt fehlen, andernfalls wird ihr Sitzungsgeld gekürzt, pro Termin bis zu 200 Euro. „Das kann schon ins Geld gehen“, sagt Rüthrich. Für Väter sei es noch härter: „Die müssen nach der Geburt ihres Kindes im Zweifel direkt vom Kreißsaal zur Abstimmung im Bundestag hetzen.“

Dass auch Politiker Arbeit und Familie vereinbaren wollen, ist für viele noch immer ein ungewohnter Gedanke. Das ist zumindest die Erfahrung von Benjamin Raschke, Grünen-Politiker im Brandenburger Landtag. Er machte 2016 knapp zwei Monate Babypause. In der Fraktion habe er viel Verständnis und Hilfsbereitschaft erfahren, sagt er, aber er sei auch oft gefragt worden, „warum sich nicht einfach meine Frau ums Kind kümmert“.

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Expertenkommission empfiehlt 8 Wochen Väterzeit in der Schweiz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 20. August 2018

Die Eidgenössische Koordinierungskommission für Familienfragen (EKFF) hat ein Forschungsbüro damit beauftragt, die zwischen 2010 und 2017 veröffentlichte Literatur zu den Auswirkungen einer Elternzeit und eines Mutter- oder Vaterschaftsurlaubs zu analysieren und einen Vergleich zwischen verschiedenen OECD-Ländern zu erstellen.

Den Ergebnissen der am Montag veröffentlichten Analyse zufolge bietet eine Elternzeit nicht nur Vorteile für Eltern und Kind, sondern auch für Gesellschaft und Wirtschaft. Alle Länder, die eine Elternzeit eingeführt haben, hätten diese auch beibehalten.

Das Schlusslicht in Bezug auf die Unterstützung junger Eltern bilde die Schweiz, die keine gesetzliche bezahlte Elternzeit kennt. Die EKFF äußert sich in einer Medienmitteilung überzeugt, dass die Einführung einer Elternzeit, die zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden kann, sich positiv auf die Familien und die Gesellschaft auswirken würde.

Anhand der jüngst veröffentlichten Literatur hat die EKFF ihren Modellvorschlag aus dem Jahr 2010 überprüft und „mit Genugtuung“ festgestellt, dass das 38-Wochen-Modell seine Gültigkeit behalten habe. Sie empfiehlt, acht Wochen der Elternzeit den Vätern vorzubehalten, da diese Zeit die Vater-Kind-Beziehung langfristig positiv beeinflusse.

Mit der Elternzeit könnte die Erwerbsquote der Frauen erhöht werden, was dem Fachkräftemangel entgegenwirken würde, argumentiert die EKFF. Außerdem könnten Mütter, die dies wollen, ihren Beschäftigungsgrad erhöhen.

Eine Studie aus dem Jahr 2010 schätzt die Kosten des EKFF-Modells auf 1 bis 1,5 Milliarden Franken. Mit einer Erhöhung der Erwerbsquote der Frauen um 1 Prozent und den dadurch generierten Steuereinnahmen wären die Kosten einer vollständig bezahlten Elternzeit von 18 bis 20 Wochen bereits gedeckt, schreibt die Kommission.

Der EKFF gehören 15 Mitglieder aus familienpolitischen Organisationen, Instituten der Familienforschung und Fachleute aus dem Sozial-, Rechts- und Gesundheitsbereich an.

Im Juni 2017 war die Volksinitiative „Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“ eingereicht worden. Urheber sind die Organisationen Travail.Suisse, männer.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz. Sie verlangt vier Wochen Vaterschaftsurlaub, was der Bundesrat als zu teuer erachtet.

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EU stärkt Vätern den Rücken

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. Juni 2018

Eine gute Nachricht für die Gleichbefähigung von Männern: Europaweit sollen Väter bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf 10 Tage bezahlten Urlaub haben. Das hat der EU-Ministerrat beschlossen. Bisher hatten Väter hierzulande keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub bei der Geburt eines Kindes. Wer seine Partnerin dennoch unterstützen wollte, musste unbezahlt zu Hause bleiben. Bis zur Umsetzung der Neuregelung kann es aber lange dauern.

Der Beschluss sieht auch vor, dass es zwei Monate bezahlte Elternzeit für Väter geben soll. In Deutschland ist dies bereits so geregelt, andere Länder wollten den Zeitraum auf einen Monat begrenzen, die Kommission hatte vier Monate vorgeschlagen. Das Ergebnis ist ein Kompromiss.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) verbucht das Ergebnis dennoch als „Erfolgsmeldung“. Ein Sprecher ihres Ministeriums sagte der taz: „Die Beschlüsse werden dazu führen, dass mehr Männer für ihre Kinder da sein werden. Damit fördern wir in ganz Europa auch die Erwerbstätigkeit von Frauen.“ Nun müssen sich die europäischen Institutionen noch mit dem EU-Parlament abstimmen.

Dag Schölper vom Bundesforum Männer findet den Urlaubsanspruch „großartig“ und lobt die EU: „In Deutschland wäre man darauf nicht alleine gekommen. Das zeigt, wie wenig die Idee, dass der Vater eine Rolle spielt im Leben der kleinen Kinder, angekommen ist.“ Ein gesetzlicher Anspruch könnte einen „Kulturwandel“ einläuten. Schölper ist zuversichtlich, dass sehr viele Väter den Urlaub nutzen werden, um Partnerin und Kind zu unterstützen.

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Wie Elternzeit Beziehungen verändert

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Mai 2018

Ein Ziel des Elterngeldes ist, Vätern den Weg in die Familie zu erleichtern und Müttern zu ermöglichen besser und schneller zurück in ihren Beruf zu kommen. Das funktioniert, heute nehmen mehr als 35 Prozent der Väter die für sie vorgesehenen Partnermonate in Anspruch.

Was macht es mit einem Vater, was mit einer Mutter, wenn nicht nur sie Elternzeit nimmt? Wie wirkt sich das auf die Beziehung aus? Diese Fragen haben zwei Mütter und zwei Väter in bento beantwortet.

Julius (6 Monate Elternzeit): „… Seit März bin ich nun selbst in Elternzeit und habe schnell begriffen: Das Kind betreut sich nicht von allein. Wenn ich einmal kurz Zeit habe, weil mein neun Monate alter Sohn schläft, muss ich aufräumen oder ihm etwas zu Essen machen. …

Meine Freundin und ich sind ein gutes Team. Aber es kommt schon häufiger als früher vor, dass wir uns über Kleinigkeiten streiten. Zum Beispiel darüber, dass einer von uns gesagt hat, er brauche nur eine Stunde für die Steuererklärung – und nach zwei Stunden noch immer nicht wieder da ist, um den anderen abzulösen oder zu unterstützen.

Für Sex bleibt auch weniger Zeit: Wir müssen uns beeilen und werden öfter unterbrochen – aber das gilt gerade für alles, was wir tun. Wir können zwar momentan nicht zusammen ins Theater oder auf Partys gehen und lange feiern ist auch nicht drin. Das alles nehme ich aber gern in Kauf. Bei den ersten Krabbelversuchen meines Sohnes dabei zu sein, gibt mir mehr als ein Abend in der Kneipe. …‘

Sandra (ein Jahr Elternzeit): ‚Mein Freund und ich haben uns die Elternzeit aufgeteilt: Den ersten Monat waren wir gemeinsam zuhause, er nahm dann die letzten vier Monate alleine.

Ich war nicht das ganze Jahr über glücklich damit, einfach zu Hause zu sein – damit Mutter zu sein, hingegen schon. Ganz ehrlich: Ich habe mich oft schrecklich gelangweilt und war zur gleichen Zeit so ausgelaugt wie nie. Babys sind fordernde kleine Wesen!

Ich war schon vom Muttersein angestrengt. Ich war verzaubert von diesem Wesen, das auf unserem Sofa lag. Gleichzeitig heulte ich in den ersten Wochen nach der Geburt viel – darüber, dass ich nur noch Mutter bin und sonst nichts.

Vor der Schwangerschaft sind mein Freund und ich gerne von Bar zu Bar getingelt, sprachen über Bücher, kannten das Kino-Programm, hatten Sex. Unsere Elternzeit-Themen: Stillen, Windelinhalte und die Temperatur des Säuglings – langweilig fanden wir das aber ehrlich gesagt nie. Unsere Beziehung fühlte sich sogar intensiver an als vorher. …‘

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Elterngeld für Väter – Eine Frage der Gleichberechtigung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Mai 2018

EFTA-NorwayDie skandinavischen Länder sind stolz auf ihre Gleichstellungs- und Familienpolitik. Ob Kindergeld, Elternurlaub, steuerfinanzierte Krippenplätze oder Tagesschulen – in Skandinavien gehörte man entweder zu den Ersten, zahlt die großzügigsten Beiträge oder hat das umfassendste System, wie die Länder gerne hervorheben.

Doch alles steht nicht zum Besten in den Gleichstellungsparadiesen. Die Überwachungsbehörde der EFTA klagt Norwegen vor dem EFTA-Gerichtshof ein – wegen der Diskriminierung von Vätern. Das Land gewährt zwar einen individuellen Anspruch auf zehn Wochen bezahlten Elternurlaub wie auch ein gemeinsames Recht auf 26 weitere bezahlte Wochen, über die die Paare selbst verfügen können.

In der Realität erhalten Väter, die sich um ihren Nachwuchs kümmern, aber nur Lohnersatz, wenn ihre Frauen gleichzeitig arbeiten oder studieren. Für Mütter gibt es keine entsprechende Einschränkung – sie erhalten Elterngeld, egal, was ihr Partner tut. Dass Norwegen Frauen mehr Rechte auf Elterngeld gewährt als Männern, verstößt laut der EFTA-Überwachungsbehörde gegen die Gleichstellungsdirektive des Europäischen Wirtschaftsraums.

Die Behörde nahm das Land schon Ende 2015 ins Visier, fand bei der bürgerlichen Regierung aber wenig Gehör. Diese meint, die Gleichstellungsdirektive habe in dieser Frage keine Gültigkeit und falls sie es doch tue, so sei die norwegische Praxis als «positive Diskriminierung» zu werten, welche die Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt stärke. Zudem entscheide nicht Brüssel, sondern Oslo, unter welchen Bedingungen man das großzügige Elterngeld auszahle.

Nach Schätzung des Gleichstellungsministeriums wird jährlich 6000 Männern das Elterngeld verweigert. Erhielten sie dieselben Rechte wie die Mütter, würde das Elterngeld um 0,8 auf insgesamt 21,8 Milliarden Kronen (rund 2,28 Mrd. Euro) pro Jahr steigen. Verliert Norwegen vor dem EFTA-Gerichtshof – und davon sind viele Experten überzeugt –, muss der Staat mit Schadenersatzforderungen rechnen. 2017 reichten 60 Väter wegen des verweigerten Elterngeldes Klage ein.

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In diesen Ländern gibt eine bezahlte Elternzeit für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. April 2018

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… schlechte Performance?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. April 2018

Der Beitrag von Katja Lewina und Tina Epking in der ZEIT hat einigen Wirbel ausgelöst: „Warum wir keine Elternzeit genommen haben“ Die Autorinnen lassen drei Väter zu Wort kommen, die Arbeit und berufliche Entwicklung und ihre Rolle als Familienernährer in den Vordergrund stellen und sich als Väter in die dritte Reihe stellen:

„… Jetzt, wo die Kinder älter sind, spiele ich eine viel größere Rolle für sie als früher. Darum glaube ich auch, dass das erste Jahr, in dem die Kinder allein schon durch das Stillen sehr viel mehr auf die Mutter angewiesen sind, nicht das allergeeignetste für die väterliche Elternzeit ist. Jetzt kann ich meine Frau viel besser entlasten, indem ich zum Beispiel auch mal übers Wochenende mit den Jungs wegfahre. …“

„… Ich habe eine eigene Firma, die so klein ist, dass ich an der Spitze stehe und meine Kunden direkt betreue. … Sie haben meine Mobilnummer und melden sich zu jeder Uhrzeit. Oft geht es um akute Schadensfälle, um die man sich sofort kümmern muss und die keinen Aufschub dulden. Da ist es egal, ob es Wochenende oder spätabends ist oder ich gerade ein Kind bekommen habe. …“

„… Kurz bevor sich die Zwillinge ankündigten, hatte ich das Unternehmen gewechselt und eine neue Führungsposition übernommen. Ich war also gerade aus der Probezeit raus und meine Verantwortlichkeiten wurden nach und nach ausgebaut. In dieser Situation für längere Zeit auszusteigen, hätte mir das Gefühl gegeben, dass ich illoyal gegenüber meinem Arbeitgeber bin. …“

Sind das drei krasse Ausnahmen oder stehen sie stellvertretend für die 65 % Väter, die die Möglichkeit der Partnermonate noch nicht nutzen? Ich denke schon, dass ihre Motive, sich als Väter für die Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familie verantwortlich zu zeigen, von der überwiegenden Anzahl der Väter, auch derer, die Elternzeit nehmen, geteilt wird. Diese Erwartung wird ja nach wie vor an Männer gerichtet.

Was es braucht ist erstens eine breite Diskussion und einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass Väter von Anfang an Bedeutung für die Entwicklung ihrer Kinder haben und eine Bindung aufbauen können. Und zweitens eine Vereinbarkeitsberatung für junge Paare und werdende Eltern, die die Konsequenzen dieser traditionellen Arbeitsteilung, nicht nur im Trennungs- oder Scheidungsfall, deutlich macht und Wege aufzeigt, wie eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit realisiert werden kann.

Die im Gleichstellungsbericht geforderten ‚Papawochen‘ sind neben der Elternzeit und einer ausreichenden Anzahl von qualitativ hochwertigen Betreuungsplätzen genauso notwendige Voraussetzung wie (Familien-) Arbeitszeiten und berufliche Entwicklungspfade, die niemanden vor die Alternative ‚Beruf oder Familie‘ und ‚Kinder oder Karriere‘ stellt.

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