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Archiv für die 'Elternzeit' Kategorie

Gedanken zu den Änderungsvorschlägen beim Elternzeit und -geld Gesetz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. März 2020

In der Zeit unmittelbar vor der Geburt und in der Frühphase der Elternschaft werden Entscheidungen getroffen, die richtungsentscheidend für die Ausgestaltung des Familienlebens und die Aufteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Familienarbeit sind. Junge Familien wünschen sich seit langem und gleichberechtigte Teilhabe sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von beiden Sphären. Damit sie ihre Wünsche und Lebenskonzepte realisieren können brauchen sie passende Rahmenbedingungen. Dies ist seit langem bekannt und politisch diskutiert.

Bereits in der ersten Lesung zur Einführung des Mutterschaftsurlaubs im März 1979 wird unter Bezugnahme auf die Wünsche junger Familien, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu leben, von den Rednern und Rednerinnen der Regierungsparteien (SPD und FDP) bedauert, dass aus abstimmungstaktischen Gründen, Väter von dem geplanten Vorhaben ausgeschlossen werden müssen. Bundesarbeitsminister Ehrenberg (SPD) bezeichnete das Gesetz aber dennoch als „Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie … und bedauert, dass er nur den Mutterschutz für die leibliche Mutter fortentwickelt und nicht die Väter und Adoptiveltern miteinbezieht.

In der zweiten Lesung am 10. Mai 1979 verstärkt die Abgeordnete Matthäus-Maier (FDP) diesen Gedanken. Eine Wahlmöglichkeit der Eltern wäre „ein guter Beitrag zur Auflockerung der starren Rollenverteilung gewesen, … die wir ja heute immer noch haben. … bei einer alternativen Möglichkeit für Vater oder Mutter wüßte ja ein Arbeitgeber, der eine junge Frau einstellt, nicht, ob nicht möglicherweise, wenn die Frau schwanger wird, der Vater den Elternurlaub in Anspruch nimmt, so daß auf diese Weise die Gefahr der Benachteiligung verringert würde. … Aber eines ist klar: Bei der wachsenden Erkenntnis gerade auch junger Väter, daß es für sie nicht nur eine Pflicht ist, an der Kindererziehung teilzunehmen, sondern daß sie sich damit ein Recht nehmen, das ihnen jahrhundertelang verweigert worden ist: sich um ihre Kinder zu kümmern.“

Mit dem Inkrafttreten des BEEG zum 1. Januar 2007 ist den Vätern dieses Recht zugesprochen worden und in den vergangenen 13 Jahren ist das Gesetz durch verschiedene Änderungen den Bedürfnissen von jungen Müttern und Vätern entgegengekommen.

Die jetzt vorgeschlagenen Novellierungen

  1. Erhöhung der während der Elternzeit zulässigen Arbeitszeit
  2. Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus sowie der
  3. Zusatzmonat für Eltern, deren Kind sechs Wochen oder noch früher geboren wurde,

stellen weitere Schritte in diese Richtung dar.

Zu 1. Die während der Elternzeit mögliche Erwerbsarbeitszeit wird von 30 auf 32 Stunden angehoben. Dies entspricht in etwa einem Stellenumfang von 80% und wird vor allem Väter in verantwortungsvollen Tätigkeiten ermutigen, ElterngeldPlus Monate in Anspruch zu nehmen.

Zu 2. Hier wird zum einen der Arbeitszeitkorridor von 24 bis 32 Stunden wöchentliche Arbeitszeit erweitert und die Mindestanzahl der Partnerschaftsbonusmonate auf zwei reduziert. Eine wesentliche Reduzierung des Rückzahlungsrisikos stellen die Regelungen in §4b Abs. 5 dar.
Durch diese Regelungen wird die Hürde, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung einfach mal auszuprobieren, deutlich abgesenkt.
Denjenigen, die aber bereits eine 50/50 Regelung leben, bleiben die zusätzlichen Bonusmonate aber weiterhin vorenthalten.

Zu 3. Eine Frühgeburt vor der 34 SSW stellt Väter und Mütter vor erhebliche Belastungen und ein zusätzlicher Elternzeitmonat ist ein passendes Angebot, diesen Mehraufwand partnerschaftlich bewältigen zu können.

Die jetzt vorgeschlagenen Neuregelungen sind an den jeweiligen Stellen sinnvoll, bleiben aber nach 30 Jahren Erfahrungen mit den bisherigen Regelungen und vor allem vor dem Hintergrund des Anspruchs, Weichenstellung für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zu sein, nicht gerecht.

Wir sehen weiteren Entwicklungsbedarf vor allem in folgenden Punkten:

  • Ausweitung der für die Partner (Väter) vorgesehenen Monate
  • Einführung einer Väterzeit unmittelbar nach der Geburt im Sinne der europäischen Vereinbarkeitsrichtlinie
  • Anpassung der Einkommensgrenzen an den Preis- bzw. Lohnentwicklungsindex
  • Ermöglichung des Elterngeldbezugs auch für Getrennterziehende

Verhaltens- und Einstellungsänderungen werden am ehesten durch eigene, neue Erfahrungen erreicht. Das Elterngeld ist im besten Falle ein Experimentierfeld, dass Vätern und Müttern neue Erfahrungen ermöglicht; Erfahrungen, die Sicherheit geben, neue Mischungsverhältnisse von Erwerbs- und Fürsorgearbeit auch im Anschluss an die Elternzeit fortzuführen und die nachhaltiger wirken als Forderungen und Appelle.

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Kein Urlaubsanspruch nach der Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 19. März 2019

Wer nicht arbeitet, hat auch kein Anrecht auf Erholung: Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Für die Berechnung der Urlaubstage müssen Arbeitgeber nur die Zeit zugrunde legen, die ein Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat. Elternzeit zählt nicht zwangsläufig dazu. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt entschieden.

Die Klägerin befand sich vom 1. Januar 2013 bis zum 15. Dezember 2015 durchgehend in Elternzeit. Schließlich kündigte sie 2016 und beantragte, ihr für die dreimonatige Kündigungsfrist Urlaub zu gewähren. Dafür machte sie unter anderem die Urlaubsansprüche aus der Elternzeit geltend.

Der Arbeitgeber wies ihre Forderung ab – zu recht, wie das Bundesarbeitsgericht nun entschied. Auch die Vorinstanzen hatten den Urlaubsanspruch aus der Elternzeit bereits negiert. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bestehe zwar grundsätzlich auch für den Zeitraum der Elternzeit, urteilten die Erfurter Richter. Er könne jedoch vom Arbeitgeber gekürzt werden, hieß es in einer Mitteilung.

Die Richter verwiesen zur Begründung auf das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Demnach kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dafür müsse er nur eine entsprechende Erklärung abgeben, was der Arbeitgeber im vorliegenden Fall ausreichend getan habe.

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alpha-thema Väter: Papa trau Dich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Dezember 2018

Wird der Arbeitgeber die Augenbrauen hochziehen, wenn Mann Elternzeit beantragt, werden die Kollegen lästern? Arne B. arbeitet als Mechatroniker bei Bosch. Sieben Monate nimmt er sich frei für sein Kind, danach wird er in die Firma zurückkehren. Selbst für ein Unternehmen wie Bosch, das als ausgesprochen familienfreundlich gilt, ist das eine Herausforderung. Immer mehr Väter wollen in die Elternzeit.

Papa_trau_dich

Doch viele Männer haben auch Angst vor einem Karriereknick und Angst vor der Reaktion des Chefs. Väter brauchen offenbar Mut, um Elternzeit zu beantragen. Ingo S. verlor nach der Elternzeit seinen Job. Sein Chef fand, er kümmere sich zu viel um die Kinder und zu wenig um die Firma. Er habe doch schließlich eine Frau. Als Ingo S. eine Konferenz frühzeitig verließ, um sein krankes Kind aus der Kita abzuholen, folgte die Kündigung. Trotzdem bedauert es Ingo S. nicht, sich Zeit für seine Kinder genommen zu haben.

Inzwischen berichten Personalchefs, dass in Einstellungsgesprächen junge Leute nicht mehr von Dienstwagen und Sekretärin träumen, sondern abfragten, wie sie Familie und Beruf vereinbaren könnten. Immer mehr Firmen reagieren auf solche Wünsche, sogar in klassischen Männerdomänen.

In der Commerzbank gibt es diverse Elternzeitmodelle: Abteilungsleiter Gerd G. hat gerade seine Arbeitszeit auf fünfzig Prozent reduziert, weil er sich mehr um sein Kind kümmern will.

Die Firma VAUDE versucht, mit einer Kita auf dem Firmengelände und flexiblen Arbeitszeiten junge Fachkräfte in die Provinz zu locken und Baufirmen auf der Suche nach Facharbeitern erlauben ihren Maurern flexible Arbeitszeiten, damit die sich um ihre Kinder kümmern können. Bei Arne B. hat es geklappt mit der Elternzeit. Die Firma kann es sich nicht leisten, auf ihre Mechatroniker und Ingenieure zu verzichten. 5000 Patente werden bei Bosch jährlich angemeldet, 20 pro Arbeitstag. Das Wissen der Mitarbeiter soll nicht an der Wickelkommode enden. Was hat er in der Elternzeit gelernt? Mehr Geduld, Einfühlungsvermögen und Verständnis, sagt Arne B. und davon profitiere auch die Firma. Also: Papa trau dich!

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Vater sein heute – zwischen eigenen Vorstellungen und Ansprüchen von außen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Dezember 2018

Der Fachbereich Erwachsenen- und Familienbildung der Ev. Kirche in Hessen und Nassau hat sein Portal ‚Digitale Elternbildung‘ um Angebote für Väter ergänzt:

Schwangerschaft und Geburt sind für Männer aufregende und herausfordernde Themen, die von Vorfreude und Zweifel, kulturellen Prägungen und auch Missverständnissen sowie vielen Fragen verbunden sind. Wie verhalte ich mich während der Schwangerschaft, welche Rolle nehme ich als Vater und Mann innerhalb der Erziehung ein? Welche neuen Aufgaben erwarten mich und kann ich all diesen Anforderungen gerecht werden? … oder überlasse ich einfach der Mutter des Kindes all diese Themen?

Die Rollen innerhalb der Familie haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Zu dem Modell: der Mann als Ernährer und Verdiener, die Frau zuständig für Kind und das Heim, haben sich viele andere Formen der Rollengestaltung entwickelt. Immer mehr Väter wünschen sich einen aktiveren Teil in der Erziehung, nehmen Elternzeit, reduzieren ihre Arbeit und übernehmen neue Rollen in der Familie und in einer gleichberechtigten Partnerschaft.

In den Modulen „Vater sein heute“ finden Sie Anregungen, Ideen und Standpunkte von Vätern, die ihre Rolle neu geordnet haben und sich mit Themen wie Elternzeit, Väternetzwerke, Väter im Kindergarten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf u.v.m. auseinandergesetzt haben.

Die Beiträge behandeln u.a. folgende Themen:

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2 Wochen und 4 Monate für Väter – Petition zur Vereinbarkeitsrichtlinie

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Dezember 2018

An Bundeskanzlerin Angela Merkel, Familienministerin Franziska Giffey und die Regierungschefs und verantwortlichen Minister/innen von Italien, Frankreich, Polen, Österreich, Niederlande und Ungarn

Appell

Wir fordern Sie auf, das Gesetz zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Die Abgeordneten des Europa-Parlaments und die Europäische Kommission stimmen bereits zu. Das Gesetz schlägt EU-weite Mindeststandards vor, die Eltern und Pflegenden mehr Rechte einräumen würden: Urlaub, Zulagen, flexible Arbeitszeitgestaltung und 10 Tage bezahlte Väterzeit sowie vier Monate nicht übertragbare Elternzeit für Väter und Mütter. Das Gesetz würde Väter mehr in die Kindererziehung einbinden. Es würde das Leben von Millionen junger Eltern und Pflegender in ganz Europa verbessern, Frauen auf dem Arbeitsmarkt unterstützen und die Geschlechtergerechtigkeit vergrößern.

Warum das wichtig ist

Zeit, die Väter mit ihren Kindern verbringen, ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Doch bisher gibt es keinen von der EU geregelten Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub. Jetzt wird ein Gesetz diskutiert, nach dem Vätern vier Monate und 10 Tage Vaterschaftsurlaubzustehen würden. [1] Das Gesetz könnte noch dieses Jahr verabschiedet werden. Leider blockiert auch die deutsche Familienministerin Franziska Giffey den Vorschlag! Wir wollen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dazu gehört fair bezahlte Elternzeit für alle.

Die Verhandlungen des Ministerrats werden dieses Jahr enden und dann wird das Gesetz zur Freigabe dem Parlament und der Kommission vorgelegt. Wir müssen also in den nächsten Monaten schaffen, dass die Politiker/innen dem Gesetzentwurf zustimmen.

Es ist eine Erfahrung aus ganz Europa. Noch immer verbringen Väter zu wenig Zeit mit ihren Kindern. Verantwortlich für die Kinderbetreuung bleiben vor allem die Frauen. [1] Obwohl viele Väter mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen wollen, orientieren sie sich an den gesetzlichen Vorgaben. Die variieren in Europa sehr stark und Väterzeit ist kurz und oft unbezahlt [2]. So ist es für Familien oft ökonomisch vorteilhafter, wenn nur die Mütter Elternzeit nehmen. Männer verlieren so wertvolle Zeit mit ihren Kindern und Frauen haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Das neue EU-Gesetz würde immerhin vier Monate bezahlte und nicht übertragbare Elternzeit für beide Elternteile und 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub garantieren. Väter wären in der prägenden frühkindlichen Phase präsent. Müttern würde der Weg zurück in den Job einfacher gemacht. Damit würde sich auch die immer noch ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen europaweit angleichen.

Die EU kümmert sich viel um die europäische Wirtschaft, aber ignoriert das alltägliche Leben europäischer Familien. Das könnte sich nun ändern! Dank des neuen Gesetzes könnten Millionen junger Eltern und Pflegender in ganz Europa wichtige Zeit mit ihren Kindern verbringen. Wir alle brauchen eine europäische Wirtschaft, welche der Gesellschaft dient!

Das Gesetz zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wäre ein Gesetz mit weitreichenden Folgen. [3] Es würde Eltern und Pflegenden wichtige Rechte einräumen. Dazu gehören neue Arten von Erziehungsurlaub, Mindestzuschläge und flexible Arbeitszeiten. Am wichtigsten ist aber, dass beide Elternteile das Recht auf mindestens 4 Monate bezahlte Elternzeit haben, die sie nicht untereinander übertragen können. Dazu soll es 10 Tage bezahlte Väterzeit für die Tage nach der Geburt geben.

Diese Richtlinie würde das Leben von Millionen von Eltern in ganz Europa verbessern. Es würde Männern helfen, sich in ihrer Vaterschaft von Anfang an zu engagieren. Es würde Frauen vor Diskriminierung durch ihre Arbeitgeber/innen schützen.

Nach dem vorgeschlagenen Gesetz würde die zehntägige Väterzeit für heterosexuelle und für gleichgeschlechtliche Paare gleichermaßen gelten. Das Gesetz wäre ein großer Schritt zu einem fairen und wahrhaft progressiven System, auf das wir alle stolz sein könnten.

Hier können Sie die Petition unterschreiben.

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Väter in Schweden

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. November 2018

Die Geschichte, wie der Fotograf Johan Bävman beschloss, schwedische Väter in Elternzeit zu Vorbildern für Väter auf der ganzen Welt zu machen.

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EU-Vereinbarkeitsrichtlinie – Jetzt mehr Väterbeteiligung sichern!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. November 2018

Männern den Weg in die Vaterrolle ebnen? Die EU könnte dafür wichtige Impulse setzen. Derzeit finden in Brüssel die Trialog-Verhandlungen zwischen Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament zur finalen Fassung der Richtlinie „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ statt. Die Richtlinie soll noch in diesem Jahr oder Anfang 2019 verabschiedet werden.

Worum geht es?

Aus männer- und väterpolitischer Sicht sind insbesondere zwei Punkte des Vorschlags für eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie von Interesse:

Einerseits die EU-weite Einführung einer bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt (paternity leave). Für Deutschland wäre dies ein Novum und würde bedeuten, dass eine neue familienpolitische Leistung für Väter eingeführt werden müsste. In vielen anderen europäischen Ländern gibt es bereits Regelungen zum „Vaterschaftsurlaub“.

Andererseits die Ausweitung individueller Anrechte auf bezahlte Auszeiten für Eltern (parental leave). Zur Diskussion stehen als EU-weiter Minimalstandard jeweils vier nicht übertragbare Monate für Mutter und Vater. Aus deutscher Sicht würde dies heißen, dass das 2007 eingeführte Elterngeld mit den nicht übertragbaren zwei Partnermonaten (12+2) entsprechend angepasst werden müsste. Beispielsweise: vier Monate für die Mutter, vier für den Vater und sechs Monate frei aufteilbar.

Die Richtlinie als Motor für neue gleichstellungspolitische Maßstäbe

Für das Bundesforum Männer geht es bei diesen Verhandlungen nicht nur um die Einführung EU-weit geltender Mindeststandards, sondern auch darum, auf europäischer Ebene neue gleichstellungspolitische Maßstäbe zu setzen. Denn vor allem nicht übertragbare und mit einer substantiellen Einkommensersatzleistung ausgestattete Elternzeit- bzw. Elterngeldmonate setzen hohe Anreize für Väter, diese Leistung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Zudem sind solche Rechtsansprüche auch für die Arbeitgeberseite ein überzeugendes Argument, dem Wunsch von Männern auf mehr Teilhabe am Familienleben zu entsprechen.

Gleichstellungspolitisch gilt – für Deutschland wie für Europa insgesamt – dass Männer in ihrer Familienrolle gestärkt werden müssen und Frauen in ihrer Erwerbsrolle. Eine Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt sowie eine stärker paritätische Ausgestaltung der nicht übertragbaren Partnermonate beim Elterngeld wären dafür hilfreich und wünschenswert.

Auch der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat dies klar unterstrichen und als empirischen Befund festgehalten: „Je früher Väter Verantwortung in der Betreuung und Erziehung von Kindern übernehmen, desto eher werden sie auf Dauer zu aktiven Vätern und desto nachhaltiger befördert dies die Gleichstellung“.

Eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die vom Standard her zumindest die Regelungen der ursprünglichen Fassung der Europäischen Kommission enthält, wäre hier ein wichtiger Motor!

Aktueller Stand und Positionen

Die EU Kommission hatte ihren Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ursprünglich im April 2017 vorgelegt. Seit dem wurde dieser innerhalb der EU debattiert. Im Juni 2018 hat sich der der Europäische Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ schließlich auf eine allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag geeinigt, dabei allerdings die ursprünglichen Eckpunkte des Vorschlags deutlich abgeschwächt. Das Europäische Parlament und seine Ausschüsse haben im Anschluss ebenfalls ihre Position zum Richtlinienvorschlag verabschiedet und den ursprünglichen Kommissionsvorschlag demgegenüber weiter präzisiert. Eine vergleichende Gegenüberstellung der verschiedenen Fassungen finden sie hier.

Aktuell wird zwischen den Beteiligten nun eine finale Position verhandelt, die möglicherweise noch in diesem Jahr oder Anfang 2019 verabschiedet werden kann. Im Anschluss daran haben die Mitgliedsstaaten in aller Regel zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

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Was Väter wollen #IWantWorkLifeBalance

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. November 2018

Mal etwas Werbung für eine gute Sache

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Das Elterngeld kann online beantragt werden … in zwei Bundesländern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Oktober 2018

Das Elterngeld wird digital. Eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen, die nahezu von allen Eltern in Anspruch genommen wird, soll in Zukunft auch online beantragt werden können – dazu startete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 16. Oktober gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten“. Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars.“

ElterngeldDigital wird schrittweise ausgebaut. Ab heute können Mütter und Väter aus den Bundesländern Berlin und Sachsen den Antragsassistenten nutzen. In diesem Stadium muss der Antrag am Ende der Bearbeitung nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle versendet werden. Anfang 2019 wird der neue Service auch direkt mit den Elterngeldstellen der beteiligten Länder verbunden – dann können Eltern die Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermitteln. Mit Schritten zur Umsetzung eines papierlosen Antrags wollen wir Anfang 2019 starten.

„Unser mittelfristiges Ziel ist der papierlose Antrag mit elektronischer Signatur. Junge Familien wünschen sich einfache Zugänge zu Informationen und Leistungen. Mit dem neuen Familienportal, dem Infotool Familie und dem Elterngeldrechner ist hier das Familienministerium schon weit voraus. Die onlinegestützte Beantragung von Leistungen ist nun der nächste Schritt“, so Ministerin Giffey weiter.

Die Sächsische Familienministerin Barbara Klepsch, betont: „Ich freue mich, dass der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Land Berlin eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung einer der wichtigsten Familienleistungen übernimmt. Mit maßgeblicher Unterstützung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurde der Antragsassistent entwickelt, mit dem junge Eltern ihren Antrag auf Elterngeld nunmehr leicht online ausfüllen können. Unsere sächsischen Familien brauchen diese digitale Erleichterung, um mehr Zeit für das gemeinsame Miteinander zu haben.“

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Sandra Scheeres, sagt: „Es passt, dass Berlin neben Sachsen bei diesem bundesweiten Vorhaben eine Vorreiterrolle übernimmt. Die Hauptstadt erlebt einen Babyboom und entsprechend stark steigt die Zahl der Elterngeldanträge, die in den Bezirken bearbeitet werden. Das neue Serviceangebot ElterngeldDigital verspricht eine gute Anleitung bei der Antragstellung und insgesamt kürzere Bearbeitungszeiten.“

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Väter vernachlässigen Selbstfürsorge – Andreas Eickhorst im Gespräch

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. Oktober 2018

Im Kurzinterview mit der Redaktion von „Väter in Niedersachsen“ skizziert Andreas Eickhorst Eckpunkte für eine landesspezifische Väterpolitik und –forschung.

Frage: Was beinhaltet der Begriff „aktive Vaterschaft“ bzw. „aktive Vaterrolle“ aus wissenschaftlicher Sicht?

„Aktive Vaterschaft“ bedeutet zunächst einmal Engagement für die Kinder. Dabei gibt es durchaus deutlich unterschiedliche Ansätze und Methoden, was darunter genau zu verstehen ist. Klassische Zeitbudgetstudien (die auch heute durchaus noch durchgeführt werden) schauen dabei auf die reine Zeit, die ein Vater mit seinem Kind verbringt und finden dabei in der Regel eine stetige Zunahme im Laufe der Zeiten bis heute. Wesentlich komplexer und auch fundierter ist dann allerdings die Frage, WAS die Väter in dieser Zeit mit den Kindern machen, also nach der Qualität der Beschäftigung. Und bereits im inzwischen als Standard anerkannten und mittlerweile auch erweiterten Modell des Vaterforschers Michael Lamb spielte die von den Vätern wahrgenommene Verantwortung (auch ohne direkten Kontakt mit dem Kind) neben den bereits erwähnten Komponenten eine Rolle.

Frage: Welche wesentlichen Aussagen zur Situation der Väter in Familien lassen sich aus Ihrer Sicht treffen?

Klar ist: das Vereinbarkeitsdilemma ist inzwischen auch bei den Vätern angekommen! Nur eine Minderheit der Väter ist der Meinung, ausreichend Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Und dennoch wollen oder können sie diese Zeit nicht wesentlich ausbauen – aufgrund einer Vielzahl von Gründen, worunter finanzielle Entscheidungen ebenso wie die (manchmal auch nur vermuteten) Einstellungen von Partnerin und Arbeitgeber fallen.

Es ist aber ein großer Erfolg, dass Väter sich heute in Wissenschaft und Gesellschaft als bedeutsam und unterstützenswert wahrnehmen können – das war ja nicht immer so. Welche Rolle sie aber dabei wahrnehmen wollen, etwa als „neue Väter“ oder aber ganz bewusst auch als arbeitende Väter, die trotzdem Zeit mit den Kindern verbringen möchten, kann sehr verschieden sein.

Leider ist es aber eine Sache, die in der Regel bei allen versuchten Vereinbarkeiten unter den Tisch fällt – die Selbstfürsorge.

Frage: Welche Unterstützung benötigen junge Familien und insbesondere junge Väter?

Da würde ich in der Tat eben die Selbstfürsorge ganz oben anstellen. Denn nur wer ausreichend mit sich selber im Reinen ist und sich psychologisch wie physiologisch wohl fühlt, kann seine (mit großer Wahrscheinlichkeit vorhandenen) Ressourcen an Motivation, Zeit und Kompetenzen abrufen.

Natürlich ist auch eine ausgebaute Förderung von Elternzeit, für das Thema affine Arbeitgeber sowie die Berücksichtigung der Belange der Väter in edukativen und psychosozialen Angeboten wichtig und ausbaufähig – diese Dinge dürften aber als potentielle Bedarfe in den Köpfen vieler EntscheiderInnen deutlich präsenter sein.

Frage: Welche Forschungsfragen lassen sich aus dem Handlungskonzept „Zukunftsorientierte Väterpolitik in Niedersachsen“ ableiten?
Das Konzept ist ja in erster Linie ein praktisches Konzept, das von der Umsetzung der dort beschriebenen ganz konkreten Projektideen lebt.

Zwei Forschungsvorhaben stehen auch drin:
A) Gründe für einen Rückfall von Vätern und Müttern in ein traditionelles Rollenmuster nach der Geburt eines Kindes und
B) Väter im Kontext „Rund um die Geburt“

Hier ist es sicherlich wichtig, rechtzeitig Forschungspartner zu finden, um zeigen zu können, dass diese Vorhaben auch tatsächlich in absehbarer Zukunft realisiert werden sollen.

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