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Archiv für die 'Elternzeit' Kategorie

92,4 % sind der Überzeugung, dass eine Freistellung nach der Geburt Vätern die Möglichkeit gibt, von Anfang an Fürsorgeaufgaben zu übernehmen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Februar 2023

Unsere Kurzbefragung ist zwar nicht repräsentativ, gibt uns als LAG-Väterarbeit aber wichtige Anhaltspunkte, wie unsere Mitglieder und ‚Follower*innen auf den verschiedenen Kanälen ‚ticken‘, wo wir mit unserer Arbeit ansetzen können und welche Herausforderungen und Stolpersteine noch bewältigt bzw. aus dem Weg geräumt werden müssen. Vielen Dank, dass Sie sich auch diesmal beteiligt haben.

Bei der dritten Frage ging es um die Einschätzung von Elternzeit, Elterngeld und der in Deutschland noch nicht geregelten ‚Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt.
Diese gesetzlichen Regelungen werden in ihrer Wirkung auf die Vater-Kind Bindung durchweg als positiv eingeschätzt, 97 % der Antwortenden stimmen der entsprechenden Aussage voll und 3 % teilweise zu.

Was die Anzahl der für Väter und Mütter reservierten Monate angeht sind 81,5 % der Überzeugung, die Anzahl sollte die gleiche sein, lediglich 11 % lehnen dies ab. Auch ‚berufliche Gründe‘ als Argument gegen eine Elternzeit werden von einer großen Mehrheit nicht mehr akzeptiert, lediglich 6 % haben hierfür noch Verständnis.

Die in einer EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vorgesehene und von der Bundesregierung jetzt für 2024 geplante ‚Vaterschaftsfreistellung‘ schätzen 92,4 % als Möglichkeit für Väter ein, von Anfang an Fürsorgeaufgaben zu übernehmen.

Bei der vierten Frage ging es um die Einschätzung der Bedeutung von Vätern und Mütter für die Entwicklung von Kindern, auch nach einer Trennung.

  1. Väter sind für die Entwicklung von Kindern genauso wichtig wie Mütter
  2. Väter übernehmen grundsätzlich die Hälfte der Kinderbetreuung
  3. Väter und Mütter teilen sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich auf
  4. Auch nach einer Trennung sollen sich Väter gleichermaßen an Betreuung und Erziehung ihrer Kinder beteiligen können

Mehr als 98 % der Antworten sind voll (83 %) oder teilweise (15 %) der Überzeugung, auch nach einer Trennung oder Scheidung sollten sich die Väter gleichermaßen an Betreuung und Erziehung ihrer Kinder beteiligen können.

Die Frage, welchen Umfang die Beteiligung ausmachen soll, wird jedoch nicht so einmütig beantwortet. Aber immerhin 56 % stimmen der Aussage, Väter übernehmen grundsätzlich die Hälfte der Kinderbetreuung voll und knapp 23 % teilweise zu. 21 % lehnen dies ganz oder teilweise ab.

Bei der ‚weicheren‘ Frage nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Väter und Müttern ist die Zustimmung größer: 86 % sprechen sich dafür und 14 % dagegen aus.

Was die Bedeutung von Vätern für die Entwicklung von Kindern angeht, sind 98,5 % der Überzeugung, dass Väter genauso wichtig sind wie Mütter.

Der Anteil von Männer an den Teilnehmenden war mit knapp 79 % größer als der der Frauen (18 %)

Den ersten Teil der Auswertung finden Sie hier.

Quelle

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… sie kommt, sie kommt nicht, sie kommt doch: die Vaterschaftsfreistellung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Januar 2023

Eine 14-tägige Vater- bzw. Partner*schaftsfreistellung ist Bestandteil der 2019 verabschiedeten Vereinbarkeitsrichtlinie der EU, stand bei allen Ampelparteien in den Wahlprogrammen und ist Bestandteil des Koalitionsvertrags. Das in der EU-Richtlinie verbindlich festgelegte Datum für die Umsetzung war August 2022. Dies hat die Bundesfamilienministerin Lisa Paus verstreichen lassen. Ende November erklärte sie: Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt komme nicht mehr in diesem Jahr, aber 2024. Die wirtschaftliche Lage sei derzeit schwierig, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. „Deshalb möchte ich dieses wichtige Vorhaben im nächsten Jahr aufs Gleis setzen.“

Anfang Januar ist zu lesen, die Familienministerin rechne mit Blick auf die Einführung einer zweiwöchigen, bezahlten Väterauszeit mit Akzeptanz aufseiten der Arbeitgeber. „Ich gehe davon aus, dass die Partnerfreistellung von den Unternehmen angenommen wird“, sagte Paus der Deutschen Presse-Agentur. Die Unternehmen würden sich jetzt schon „große Gedanken“ um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf machen – gerade auch „in einer Zeit des Fachkräftemangels.“

Diese Erwartung hat sie auch vor dem Hintergrund einer vom BMFSJ in Auftrag gegebenen und kurz vor Weihnachten veröffentlichten Studie geäußert. Dort heißt es unter anderem: Für Väter ist eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein sehr wichtiges Anliegen. Deutlich wird das durch die Bereitschaft der Väter, ihre Arbeitsstelle zu wechseln. Rund 450.000 Väter in Deutschland haben schon einmal den Arbeitgeber zugunsten einer besseren Vereinbarkeit gewechselt. Und mehr als 1,7 Millionen Väter denken darüber häufig oder zumindest manchmal nach. Diese hohe Wechselbereitschaft ist gerade in den aktuellen Zeiten des Fachkräftemangels ein großes Unternehmensrisiko.

Da müssten doch eigentlich bei Unternehmen die Alarmglocken läuten und die Vaterschaftsfreistellung, schon vorab auf freiwilliger Basis als Instrument zur Steigerung der Arbeitgeber*attraktivität, ein Mittel der Wahl sein. Aber denkste …

Quasi als Antwort auf die Äußerungen der Ministerin gegenüber dpa veröffentlicht die FAZ einen Kommentar von Heike Göbel in dem sie das Engagement von Vätern als ‚Freizeit‘ diffamiert. „Paus beruft sich auf eine EU-Vorgabe, doch diese würde Deutschland mit seinen ohnehin reichlichen Urlaubs- und Freistellungsregeln so wieder mal übererfüllen. Die Kritik der Wirtschaft perlt an Paus ab. Sie gehe davon aus, dass die „Partnerfreistellung von den Unternehmen angenommen werde“, ließ sie jetzt wissen. Zynischer geht es kaum.

Und wer gedacht hat, diese Missachtung von Vätern und Müttern lasse sich nicht steigern wird von Anke Heinrich eines Besseren belehrt. In ihrem Beitrag für ‚Markt und Mittelstand‘ schreibt sie drei Tage später: „Stellen Sie sich vor, man gibt der Bundesfamilienministerin eine Aufgabe: Deutschlands Betrieben acht Millionen Arbeitstage im Wert von 1,8 Milliarden Euro zu stehlen, Jahr für Jahr. Und zwar ohne, dass es irgendetwas bringt. Im Gegenteil, es soll sogar mehr Schaden als Nutzen anrichten als nutzen. Das klingt schwierig? Nicht für Lisa Paus. Wer wie die Grüne 22 Semester studiert hat, um danach direkt Berufspolitikerin zu werden, dem fällt das schon etwas ein: Jeder Vater soll nach der Geburt zwei Wochen Extra-Urlaub bekommen – natürlich bezahlt vom Unternehmen.“

Sie verpackt ihre menschenverachtende Polemik geschickt in Fragen, die zweite lautet: „Helfen die Väterwochen der Gesellschaft, familienfreundlicher zu werden? In der Antwort wird jetzt gegen Väter ‚gekeilt‘: „Nein, denn wenn ein Vater keine zehn Urlaubstage mehr übrig hat für die Phase nach der Geburt seines Kindes, wird er auch mit zehn zusätzlichen Tagen wohl eher eine Kegeltour zum Ballermann unternehmen, als seiner Frau zu helfen.“

Unternehmen und ihre vermeintlichen Helfer*innen, die auf einem derartigen Niveau polemisieren ist eigentlich nicht zu helfen. Norbert Walter, der ehemalige ‚Chefvolkswirt’ der Deutschen Bank, hat dazu beim ersten Netzwerktreffen des Unternehmensnetzwerks ‚Erfolgsfaktor Familie’ am 1. April 2008 in seiner Keynote zum Thema nachhaltige Familienpolitik in Unternehmen unter anderem angeregt, nicht ständig im Gegenwind zu arbeiten und zu predigen, sondern den Unternehmen, die der Überzeugung sind, Familienfreundlichkeit rechne sich nicht einen glücklichen Untergang zu wünschen. ‚Wir brauchen ja schließlich auch Verlierer im Wettbewerb’. Das gilt heute mehr als vor 15 Jahren.

Quelle

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Mehr Schein als Sein …

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 23. Dezember 2022

Wie väterfreundlich ist die deutsche Wirtschaft wirklich?

Dieser Frage ist die Prognos AG im Rahmen einer Studie für das „Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ der DIHK Service GmbH Familie“ nachgegangen. Dazu wurden im Sommer 2022 zwei repräsentative Befragungen durchgeführt und einander gegenübergestellt:

  • eine Telefonbefragung unter 600 Personalverantwortlichen/Geschäftsführungen von Unternehmen in Deutschland
  • eine Online- bzw. Telefonbefragung unter 1.000 Vätern, die in Betrieben mit mindestens 10 Beschäftigten arbeiten und minderjährige Kinder haben

Im Fazit heißt es unter anderem:

Die Väterfreundlichkeit der deutschen Wirtschaft ist ausbaufähig und Unternehmen in Deutschland überschätzen ihre Väterfreundlichkeit. Väter bewerten die Väterfreundlichkeit deutlich verhaltener als Geschäftsführungen und Personalverantwortliche. Die Unternehmen wurden in der Untersuchung in vier Kategorien eingeteilt: Vorreiterunternehmen bei der Väterfreundlichkeit machen 27 Prozent aus. Ein breites Mittelfeld hat unterschiedliche Herausforderungen und Potenziale; 15 Prozent der Unternehmen in Deutschland haben als Nachzügler deutlichen Nachholbedarf auf dem Weg zur Väterfreundlichkeit.

Auf dem Weg zu mehr Väterfreundlichkeit kommt es insbesondere auf die Führungskräfte an. Väterfreundlichkeit umfasst verschiedene Facetten. Diese sind unterschiedlich weit entwickelt. Es mangelt weniger an vereinbarkeitsfördernden Personalmaßnahmen. Vielmehr sind Information und Kommunikation sowie die Unternehmenskultur stärker als bisher auf die Väter auszurichten. Dabei haben die Führungskräfte eine Schlüsselfunktion, da sie die Kultur prägen, als Vorbilder fungieren und ganz konkret über Vereinbarkeitsbedingungen von Vätern entscheiden können.

Verbesserungen, die mit der Corona-Pandemie einhergingen, wirken nachhaltig. Die betriebliche Unterstützung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Corona-Pandemie erweist sich im Zeitverlauf in vielen Unternehmen als nachhaltig. Dabei ist besonders positiv, dass nicht nur Personalmaßnahmen – und hier insbesondere Homeoffice/mobiles Arbeiten – ausgeweitet wurden. Auch die Akzeptanz für Väter, die diese Maßnahmen nutzen, und der Dialog über die Vereinbarkeitsbedürfnisse der Väter haben sich zum Teil langfristig verbessert.

Väterfreundlichkeit sichert die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen. Die Unternehmen haben die Bedeutung des betrieblichen Familienbewusstseins für ihre Arbeitgeberattraktivität erkannt. Sie sind jedoch gut beraten, nicht beim erreichten Status stehen zu bleiben. Um ihre Zukunftsfähigkeit mit Blick auf den gesellschaftlichen und demografischen Wandel zu sichern und um Wettbewerbsvorteile auf dem Arbeitsmarkt realisieren zu können, sollten sich die Unternehmen in Deutschland engagiert auf den Weg machen, die betriebliche Väterfreundlichkeit zu stärken.
In diesem Kontext weist die Studie auch auf die hohe Bereitschaft von Vätern, ihren Arbeitgebenden zu wechseln hin.

Was die ‚Freundlichkeit‘ betrifft gibt es noch Entwicklungspotenziale hin zu einem Bewusstsein. Das Bewusstsein über die Bedeutung von Vätern für die Entwicklung ihrer Kinder, eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Carearbeiten und vor allem darüber, dass es die neue Vätergeneration ernst mein mit dem Vatersein und tatsächlich Erwerbsarbeitszeiten reduzieren möchte bzw. sich erst gar nicht auf in Vollzeit ausgeschriebene Stellen bewirbt.

Das sind Entwicklungen, die auch durch unzulängliche gesetzliche Rahmenbedingungen bei der Elternzeit oder einer Verschiebung der ‚Vaterschaftsfreistellung‘ nicht aufgehalten werden können. Eine ‚Zumutung für die Wirtschaft‘ ergibt sich höchstens daraus, dass sie die Signale, auch aus dieser Studie nicht ernst nehmen und weiter so tun, als stünden Väter zeitlich unbegrenzt als Erwerbsarbeitskräfte zur Verfügung.

Die Studie können Sie hier herunterladen.

Quelle

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‚Liebe Väter, die Elternzeit schadet eurer Karriere (langfristig) gar nicht.‘

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 15. Dezember 2022

Die Aufteilung der Betreuungsarbeit macht trotz Elterngeld lediglich langsame Fortschritte. Nur jeder zehnte Vater nimmt mehr als zwei Monate Elternzeit in Anspruch. Das zeigt eine Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BIB)   für den Zeitraum von 2009 bis 2019.

Der Auswertung zufolge leisten Mütter immer noch den Großteil der Kinderbetreuung. »Über die ersten Lebensmonate des Kindes hinaus sind seit Einführung des Elterngeldes kaum weitere Fortschritte bei der Aufteilung der Familienarbeit zu erkennen«, sagte Mathias Huebener, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BIB.

Ebenso unverändert ist allerdings auch die Verteilung der Erwerbsarbeitszeiten. Väter von kleinen Kindern leisten hier durchschnittlich 44 Stunden pro Woche, Mütter deutlich weniger als 20 Stunden.

Bei der am 14. Dezember veröffentlichten Studie über die Langzeitwirkungen des Elterngeldes für Väter standen folgende Fragen im Mittelpunkt:

  • Wie hat sich die Nutzung des Elterngelds im Zeitverlauf geändert, und
  • wie partnerschaftlich wird der Bezug aufgeteilt?
  • Wie hat das die Aufteilung der Sorge- und Hausarbeit verändert? Und schließlich:
  • Wie haben sich Karriereverläufe von Eltern nach der Elternzeit entwickelt?

Die Ergebnisse: Für die Beteiligung der Väter macht es keinen Unterschied, ob sie keine oder nur eine sehr kurze Elternzeit genommen haben. In beiden Konstellationen wenden sie durchschnittlich nur etwa zweieinhalb Stunden für die Kinderbetreuung und knapp eine Stunde für die Hausarbeit auf. Dieser Umfang habe sich über die Zeit nicht verändert.
Eine „weniger ungleiche“ Arbeitsteilung lässt sich bei Paaren beobachten, in denen Väter mindestens drei Monate Elternzeit genommen haben. Zwar ist auch hier der Zeitaufwand der Mütter größer, allerdings beteiligen sich die Väter deutlich stärker, insbesondere bei der Kinderbetreuung.

Die Karriereverläufe wurden anhand des ‚Berufsprestiges‘ gemessen, dabei zeigte sich, dass Mütter unabhängig von der Länge der Elternzeit drei Jahre nach dem Wiedereinstieg in den Beruf Rückgänge im Berufsprestige verzeichnen im Vergleich zur Zeit vor der Geburt. Bei Vätern ist es genau umgekehrt: Sie gewannen an Berufsprestige, besonders jene mit einer längeren Elternzeit.

Und auch zu den Gründen, warum Väter überwiegend die für sie vorgesehenen zwei Partnermonate in Anspruch nehmen, liefert der Artikel plausible Erklärungen: Die Furcht vor dem Karriereknick wird erst an dritter Stelle genannt.
Auf Platz eins der Hinderungsgründe stehen finanzielle Nachteile, gefolgt von der Begründung, dass die Partnerin länger beim Kind bleiben wollte.
Der Höchstsatz beim Elterngeld liegt seit 2007 unverändert bei 1.800 €, eine Anpassung ist bislang noch nicht vorgenommen worden.
Bereits zum Fünfjährigen hat die damalige Bundesfamilienministerin Schröder weitere Maßnahmen angekündigt, um noch mehr Väter für die Elternzeit zu gewinnen. Es gebe „starke Verunsicherungen“ bei beiden Elternteilen, da für Väter genauso wie für Mütter die zeitliche Inanspruchnahme durch die Kinderbetreuung ein „Knackpunkt“ sei. „Der Schlüssel liegt darin, die Arbeitszeiten zu verbessern zum Beispiel eine Reduzierungsmöglichkeit auf 80 %“.

Was die zwei ‚Vätermonate‘ betrifft, haben schon bei der Einführung der Elternzeit 2006 Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern gezeigt, dass sich die Inanspruchnahme durch Väter an die für sie ‚vorgesehene‘ Zeit annähert.

Und eine aktuelle Studie aus Schweden zeigt, dass eine Ausweitung der ‚Partnermonate‘ alleine nicht ausreicht: „Die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Inanspruchnahme der Elternzeit sind sowohl bei Adoptiveltern als auch bei leiblichen Eltern groß. Wir wissen, dass einige politische Maßnahmen sehr wirksam waren, um die Normen der Vaterschaft und Mutterschaft in Schweden zu verändern, insbesondere Maßnahmen, die darauf abzielen, die Inanspruchnahme der Elternzeit durch den Vater zu erhöhen. Unsere Ergebnisse deuten jedoch darauf hin, dass noch mehr getan werden muss, um die Aufteilung der elterlichen Fürsorge in Richtung einer größeren Geschlechtergleichheit zu verschieben“

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Kauf den Gefrierschrank erst, wenn du weißt, dass deine Kinder selbstgekochten Brei mögen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 18. November 2022

Marius Kronsberger hat einen schonungslos ehrlichen Bericht über seine 365 Tage Elternzeit mit den Zwillingen Franz und Isa geschrieben. Unter der Überschrift ‚Von einem der heimging um bei seinen Kindern zu sein‘ schildert er, was ein Jahr Elternzeit mit ihm als Papa gemacht haben und fasst im letzten Teil des Buches, am Ende der Elternzeit, seine Erfahrungen zusammen und ermutigt zukünftige Papas, ebenfalls möglichst lange und alleine Elternzeit zu machen.

Aber der Reihe nach. Ein beschissener Anfang, Franz kotzt, er hat Magen Darm und … die erste Woche zieht sich bis zum ‚ockerfarbenen Freitag‘. Kronsberger führt während seiner Elternzeit Tagebuch und zitiert beschissene und freudige Erlebnisse. Dabei fasst er seine Erlebnisse in den unterschiedlichen Phasen der Elternzeit thematisch zusammen und verdichtet diese.

Zum Beispiel ‚Das Denken der Anderen‘: „Die Leute gucken. Sie gucken mich an und die Kinder. Es gibt unterschiedliche Reaktionen. Oft bekommen wir ein Lächeln geschenkt, insbesondere von älteren Frauen. Männer, vor allem jüngere, grinsen manchmal doof.“ Diese Blicke und die Gespräche, die sich manchmal daraus entwickeln spiegeln den Blick auf einen Vater in Elternzeit in einer deutschen Kleinstadt wider. „Im Kern meinen es die meisten Menschen ja gut mit uns, selbst wenn sie über mein Geschlecht verwundert sind.“

Das alles erlebt der Autor im Jahr 2020, vierzehn Jahre nach der Einführung des Elterngeldes können sich manche Menschen sich immer noch nicht vorstellen, dass ein Vater das freiwillig macht. Aber damit kann der Autor nach einer Weile gut umgehen. Was ihn, und alle anderen Mütter und Väter aus den Socken haut, sind die Meldungen vom Freitag, den 13. März 2020: Für Montag wird der erste Lockdown verbunden mit der Schließung der Kitas und Schulen und der Sperrung der Spielplätze verhängt.

„Ich habe keine Ahnung, wie ich die nächsten fünf Wochen mit drei Kindern zu Hause und ohne Aktivitätsangebote überstehen soll. Das wird echt hart.“ Ja das war hart und Kronsberger beschönigt nichts. „Die globale Kris ist vermutlich noch lange nicht beendet. Meine aber zum Glück schon. Ich bin wieder zu Kräften gekommen, bin nicht mehr so dünnhäutig. Am Ende gehe ich gestärkt und mit dem Wissen um eine Grenzerfahrung aus dieser Zeit.“

Die Erfahrungen führen zu einem Perspektivwechsel, den der Autor nicht nur möglichst vielen Vätern, sondern auch vielen Führungskräften an Herz legt. Sie würden mit den Anliegen ihrer Mitarbeitenden anders umgehen, wenn sie einmal selbst verantwortlich mit diesen vermeintlichen Lappalien umgehen müssten.

Dieser Perspektivwechsel hat einen Preis, auch das spricht Kronsberger ehrlich an. Er hat sich am Ende der Elternzeit dafür entschieden, nicht in Vollzeit in den Job zurückzukehren. Die Erfahrungen der Elternzeit haben ihm geholfen, den gesellschaftlichen Druck der Arbeitswelt abzustreifen. „Die Angst um den Job war eine der größten Hürden.“ Aber, „die Nähe zu meinen Kindern und die Zeit mit ihnen sind mir mehr wert als ein großer Karriereschritt.“

Die Erfahrungen sind aber auch für Arbeitgebende attraktiv: Er sei mit viel mehr Wassern gewaschen als vorher und die Persönlichkeit ist in vielen Facetten gereift. So beschreibt er fast bescheiden den Zuwachs an sozialen Kompetenzen, die Mann, und natürlich auch Frau im täglichen Umgang mit Kindern erwirbt und weiter entwickelt.

Vor diesem Hintergrund ist das ‚Sendungsbewusstsein‘ mit dem er andere (werdende) Väter ermutigen möchte, diese Erfahrungen auch zu machen nur zu verständlich.

„Nimm richtige Elternzeit, weil: sie dich verändern wird, du eine völlig neue Perspektive auf das Leben kennenlernen wirst, deine Grenze zwischen wichtig und unwichtig verschoben wird, diese Zeit eine riesige Chance ist (und zwar für dich) und du danach eine enge Beziehung zu deinen Kindern hast, die du anders nicht erreichen kannst!“

Um den Vätern ihre Entscheidung zu erleichtern, fasst er am Ende seine Erkenntnisse in ‚10 Soft Skills‘ zusammen. Der Hinweis mit dem Gefrierschrank stammt aus dem siebten: „Löse Probleme erst, wenn du sie hast.“

Das können Väter getrost auch auf ihre Sorgen bezüglich der Reaktion ihres Arbeitgebenden auf den Wunsch länger als zwei Monate in Elternzeit gehen zu wollen, beziehen. Freudensprünge werde in der Regel ausbleiben, aber das Gespräch wird sich schnell um die Frage drehen, wie eine gute Lösung für die Zeit der Abwesenheit gefunden werden kann.

Das Buch von Marius Kronsberger liefert ansonsten alle Argumente, die ein Vater braucht, sich für diesen Schritt zu entscheiden und gemeinsam mit der Partnerin auszuhandeln, wer, wann was in welchem Umfang macht. Eine gleichmäßige Aufteilung von Erwerbs- und Carearbeit führt, das soll nicht verschwiegen werden, auch zu einer Steigerung der Partnerschaftsqualität.

Das knapp 150seitige Buch von Marius Kronsberger ist in meinen Augen ein ‚must read‘ für werdende Väter und jede und jeder, der sich fragt, was er einem solchen schenken kann, ist mit 14,90 € dabei.

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Paternal Leave und Elternzeiten für Väter in Europa

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. September 2022

Berufstätige Väter in der EU haben ab dem 23. August einen Anspruch auf zehn Tage Freistellung unmittelbar nach der Geburt. Eigentlich … In Deutschland wird die Vorschrift zunächst nicht umgesetzt – Eltern seien hierzulande schon jetzt „bessergestellt“ erklärt das zuständige Ministerium und verweist auf die zwei Partnermonate.

Dass es sich bei der obligatorischen Freistellung nach der Geburt um etwas grundsätzlich anderes handelt, wird nicht berücksichtigt. Abgesehen von der Höhe der Lohnersatzleistung geht es um elementare Weichenstellungen in der Phase der Familiengründung. Väter können sich von Anfang an als selbstwirksam erleben und erkennen, dass es die ‚geborene Mutter‘ nicht gibt. Ihre Partnerin und sie selbst erlernen den Umgang und die notwendigen ‚Handgriffe‘, indem sie sich auf das Kind einlassen.

Und was die vermeintliche Besserstellung angeht: In einer Studie aus dem Jahr 2020 hat die OECD die Länge des Vaterschaftsurlaubs mit der in diesem Zeitraum geleisteten Bezahlung ins Verhältnis gesetzt und errechnet, wie vielen Wochen vollbezahltem Urlaub dies entspräche. Deutschland lag dabei mit 5,7 „vollbezahlten“ Wochen im oberen Mittelfeld. Spitzenreiter innerhalb der EU sind laut diesem Papier Luxemburg (21,2 vollbezahlte Wochen), Portugal (12,5 vollbezahlte Wochen) und Spanien (12 bzw. seit Anfang 2021 16 vollbezahlte Wochen).

Deutschland

In Deutschland gilt seit 2007 eine Elterngeldregelung, die 14 Monate bezahlte Elternzeit vorsieht. Es gilt der 12 plus 2 Grundsatz, mindestens zwei Monate müssen von der jeweiligen Partnerin bzw. dem Partner in Anspruch genommen werden. Die obligatorischen zwei Mutterschaftsmonate nach der Geburt werden mit der Elternzeit verrechnet.

Die Elternzeitmonate können als sogenannte Basiselterngeld- oder Elterngeldplusmonate genutzt werden. Durch diese Regelung kann die Aufteilung der Elternzeit zwischen Vätern und Müttern flexibler gestaltet und mit einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit, erlaubt sind bis zu 32 Stunden, kombiniert werden. Als zusätzlichen Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit gibt es den Partnerschaftsbonus, der für drei Monate in Anspruch genommen werden kann, wenn beide zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.

Das Elterngeld beträgt 65 % des Nettoeinkommens des Vorjahres, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Der Anteil der Väter, die Elterngeld in Anspruch genommen haben, lag im Bundesdurchschnitt im 3. Quartal 2019 bei 44 Prozent.

Dänemark

In Dänemark sind zum 1. August neue Regelungen zur gleichmäßigeren Verteilung der Elternzeit in Kraft getreten. Für beide Elternteile sind jetzt jeweils elf Wochen vorgesehen. Hinzu kommen insgesamt 26 weitere bezahlte Wochen, die beliebig aufgeteilt werden können.

Eltern haben jetzt einen gemeinsamen Anspruch auf insgesamt 48 bezahlte Wochen Elternzeit. Bislang waren nur zwei davon für Väter festgeschrieben, für Mütter 14. Das Elterngeld beträgt durchschnittlich 52,4 Prozent des letzten Verdienstes.

Im Jahr 2018 nahmen 78,3 Prozent der Väter Elternzeit in Anspruch. Insgesamt hat sich der Anteil der Väter, die Elternzeit nehmen, seit 2015 kaum verändert.

Finnland

Die Dauer des „Paternity Leaves“ beträgt 54 Arbeitstage (neun Wochen), davon kann der Vater bis zu 18 Tage in Anspruch nehmen, während die Mutter im Mutterschafts- oder Elternurlaub ist.

Als Lohnersatz werden 70 Prozent bei einem Jahresverdienst zwischen 12.452 € und 39.144 €, 40 Prozent bei einem Verdienst von bis zu 60.225 € und 25 % bei einem höheren, gezahlt. Diejenigen, deren Jahres Jahresverdienst vor der Geburt unter 12.452 € liegt, erhalten einen Mindestpauschalbetrag. Im Jahr 2020 erhielten 3,8 Prozent der Väter die Mindestpauschale. Während des Vaterschaftsurlaubs dürfen die Väter nicht arbeiten.

Nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs können weiter 158 Tage Elternzeit genommen werden. Es handelt sich um einen Familienanspruch, und die Eltern können sich den Urlaub nach eigenem Ermessen aufteilen.

Frankreich

Die Dauer der Vaterschaftsfreistellung beträgt 14 Arbeitstage, diese muss innerhalb der ersten vier Monate nach der Geburt genommen werden.

Die Vergütung beträgt 100 Prozent des Verdienstes, bis zu einer Verdienstgrenze von 3.428 Euro pro Monat. Im öffentlichen Sektor wird der Urlaub voll bezahlt, d. h. es gibt keine Obergrenze. In der Privatwirtschaft zahlen einige Arbeitgebende, insbesondere größere Unternehmen das Gehalt ebenfals in voller Höhe weiter.

Bis das Kind drei Jahre alt ist. besteht ein individueller Anspruch auf Elternzeit, d. h. sowohl Mutter als auch Vater können sie, ggf. auch gleichzeitig, in Anspruch nehmen. In dem Fall wird ein „Erziehungsgeld“ gezahlt. Die Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob und in welchem Umfang Vater oder Mutter arbeiten. Die Grundleistung beträgt 398,40 € pro Monat, wenn sie nicht arbeiten; 257,55 € pro Monat, wenn sie weniger als die Hälfte der Vollzeitarbeitszeit arbeiten.

95 Prozent der Väter im Vaterschaftsurlaub nehmen alle Tage in Anspruch, etwa zwei Drittel der anspruchsberechtigten Väter haben im Jahr 2016 diese Freistellung genommen.

Großbritannien

Dauer der Vaterschaftsfreistellung beträgt im Vereinigten Königreich eine oder zwei Wochen. Eine Woche entspricht dabei der Anzahl der Tage, die der Arbeitnehmer normalerweise in einer Woche arbeitet.

Vergütet wird diese Zeit mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 151,97 GBP pro Woche oder 90 Prozent des durchschnittlichen Wochenverdienstes, wenn dieser geringer ist.

Die Elternzeit kann erst nach der Geburt des Kindes beginnen und muss innerhalb von 56 Tagen nach der Geburt des Kindes oder innerhalb von acht Wochen nach dem Geburtstermin enden, wenn das Kind zu früh geboren wurde. Sie muss in einem Stück genommen werden.

Island

Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elternurlaub, sondern spricht nur von „Geburtsurlaub“. Davon sind seit 2021 sechs Monate für Mütter und sechs Monate für Väter vorgesehen, wobei jeder Elternteil bis zu sechs Wochen auf den anderen übertragen kann. Davor galt die Regel drei Monate für die Mutter, drei für den Vater und drei zur freien Verfügung.

Bezahlt wird während dieser Zeit 80 % des durchschnittlichen Gesamteinkommens der Person bis zu einem Höchstbetrag von 4.080 € pro Monat.

Im Jahr 2017 nahmen 86,4 Prozent der Väter eine Elternzeit in Anspruch, wobei sie durchschnittlich 91 Tage nahmen (im Vergleich zu 180 für Mütter).

Niederlande

Die Dauer der Freistellung nach der Geburt entspricht der wöchentlichen Anzahl der Arbeitsstunden Vaters. Bei einer Vollzeitbeschäftigung von 38 Stunden ergibt sich beispielsweise ein Urlaubsanspruch von 38 Stunden (d. h. eine Woche).

Der zusätzlichen Geburtsurlaub beträgt das Fünffache der Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche, bis zu einer Höchstdauer von fünf Wochen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung von 40 Stunden pro Woche ergibt sich beispielsweise ein Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von fünf Wochen.

Die erste Woche wird vom Arbeitgeber mit 100 % des Verdienstes bezahlt, Es gibt keine Obergrenze für die Zahlungen. Die Wochen des Zusatzurlaubs werden von der Versicherungsanstalt für Angestellte mit 70 % des Verdienstes bezahlt, mit einer Obergrenze von 70 % des täglichen Höchstlohns von derzeit 223,40 €.

Die erste Woche kann innerhalb von vier Wochen nach der Geburt des Kindes genommen werden. Die zusätzlichen Wochen können flexibel innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden.

Im Jahr 2019 nahmen 83 Prozent der Väter den Urlaub direkt nach der Geburt ihres Kindes, das waren etwas weniger als 2017 (86 Prozent).

Norwegen

In Norwegen ist der Elternurlaub in drei Teile aufgeteilt – einen Teil für die Mutter, einen Teil für den Partner und einem Teil, der frei zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden kann.

Väter und Mütter können entscheiden, ob Sie 49 Wochen lang Elterngeld bei vollem Gehalt oder 59 Wochen lang bei 80 % Gehalt beziehen möchten. Die von Ihnen getroffene Wahl gilt für beide Elternteile und kann nicht mehr geändert werden, sobald die Elternzeit begonnen hat.

Die so genannte „Vaterschaftsquote“ beträgt 15 Wochen. Nimmt der Partner diesen Urlaub nicht in Anspruch, wird er widerrufen. Wenn der Partner zu krank ist, um sich um das Kind zu kümmern, kann die Mutter beantragen, das väterliche Kontingent zu übernehmen.

Die gemeinsame Zeit des Urlaubs kann von den Eltern frei aufgeteilt werden. Er beträgt 16 oder 26 Wochen, je nachdem, ob Sie sich für 80 oder 100 Prozent Bezahlung entschieden haben. Die Mutter muss arbeiten, wenn ihr Partner während dieses gemeinsamen Zeitraums Elternzeit nimmt.

Partner haben zusätzlich zur väterlichen Quote Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt eines Kindes. Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch auf Bezahlung während dieser zwei Wochen, aber viele Arbeitgeber zahlen während dieser Zeit ein reguläres Gehalt.

Die Inanspruchnahme der Elternzeit in Norwegen durch Väter beträgt etwa 89 Prozent.

Österreich

Seit März 2017 haben Väter Anspruch auf einen „Familienzeitbonus“, eine Geldleistung für erwerbstätige Väter, die ihre Erwerbstätigkeit im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber für 28 bis 31 Tagen innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Kindes unterbrechen.

Seit September 2019 haben alle erwerbstätigen Väter, die mit Mutter und Kind in einem Haushalt leben Haushalt mit Mutter und Kind leben, einen Rechtsanspruch auf einen Monat Vaterschaftsurlaub, wenn sie vor der „Familienzeit“ mindestens 182 Kalendertage erwerbstätig waren.

Zusätzlich gibt es eine Elternkarenz von zwei Jahren. Die Karenzzeit kann maximal zweimal zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt, wobei ein Teil mindestens 2 Monate dauern muss, vergütet wird diese Zeit mit dem „Kinderbetreuungsgeld“. Wenn beide Elternteile diese Leistung in Anspruch nehmen (mindestens 20 % der beantragten Tage sind nicht übertragbar), kann das Geld innerhalb eines Zeitraums zwischen 456 Tagen (bei einem Tagesbetrag von 33,88 €) und 1.063 Tagen (bei einem Tagesbetrag von 14,53 €) genutzt werden.

Der Familienzeitbonus beläuft sich auf 22,60 € pro Kalendertag. Entscheidet sich der Vater jedoch später für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, wird die Leistung um den Betrag des Familienzeitbonus gekürzt, den er unmittelbar nach der Geburt erhalten hat.

Derzeit erhalten etwa 8 Prozent aller Väter während ihres Vaterschaftsurlaubs den „Familienzeit-Bonus“.

Schweden

In Schweden gibt es 10 Tage Partnerschaftsfreistellung. Sie sind dafür gedacht, dass der andere Elternteil (oder die Betreuungsperson) bei der Entbindung dabei ist, sich um ältere Geschwister kümmert, während die Mutter im Krankenhaus ist, und/oder sich an der Kinderbetreuung beteiligt, wenn die Mutter nach Hause kommt. Meistens wird dies vom Vater des Kindes in Anspruch genommen und wurde früher „Vatertage“ genannt.

Bezahlt wird für diesen Zeitraum 77,6 Prozent des Verdienstes bis zu einer Verdienstgrenze von 35.678 € pro Jahr. Die Zahlungen werden von der schwedischen Sozialversicherungsanstalt geleistet.

Darüber hinaus können beide Elternteile zusammen 480 Tage freinehmen, um sich um die Kinder zu kümmern. Vergütet wird diese Zeit mit bis zu 80 Prozent des Gehalts. 300 Tage können sich die Eltern dabei völlig frei aufteilen.

Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht haben Anspruch auf jeweils 240 Tage Elterngeld, wobei einige Tage zwischen ihnen übertragen werden können, während andere nicht übertragbar sind. Für jeden Elternteil sind 195 der 240 Elternzeittage einkommensabhängig. Für Kinder, die nach 2016 geboren wurden, können 90 dieser Tage nicht auf den anderen Elternteil übertragen.

Eltern, die Anspruch auf einkommensbezogene Leistungen haben, werden 195 Tage zu 77,6 % des Verdienstes bis zu einer jährlichen Obergrenze von 47.571,04 € bezahlt. Im Jahr 2020 nahmen rund 76,5 Prozent der Väter, gleichgeschlechtlicher Partner oder andere benannten Personen die Elternzeit in Anspruch.

Schweiz

Schweizer Väter haben seit dem 1. Januar 2021 Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Der Anspruch ermöglicht einen Anspruch von 10 Tagen, wobei diese am Stück oder in einzelnen Tagen bezogen werden können. Der Bezug hat innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes zu erfolgen. Der Anspruch besteht zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch.

Der Erwerbsausfall aufgrund der zusätzlichen Arbeitsfreien Zeit wird entschädigt. Sie kommt den Vätern zugute, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Erwerbstätigkeit zum Geburtszeitpunkt, entweder als Arbeitsnehmer oder als Selbstständige, in den 9 Monaten vor der Geburt in der Arbeits- und Rentenversicherung obligatorisch versichert und in diesem Zeitraum für mindestens 5 Monate erwerbstätig waren.

Der Erwerbsersatz entspricht jenem für Mütter im Mutterschaftsurlaub, nämlich 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens jedoch 196 CHF pro Tag. Im Normalfall wird der Lohn durch den Arbeitgeber bezahlt, der den Betrag erstattet bekommt.

Spanien

Seit dem 1. Januar 2021 steht Vätern in Spanien genauso viel Elternzeit wie Müttern zu. Mit der Besonderheit, dass diese Zeit nicht auf die Mütter übertragbar ist.

Väter haben damit Anspruch auf 16 Wochen Elternzeit. Die ersten sechs Wochen direkt nach der Geburt müssen Väter nehmen, die restlichen zehn Wochen können sie bis zum 1. Geburtstag des Kindes am Stück oder als einzelne Wochen nehmen.

Für die 16 Wochen erhalten sie einen vollen Lohnausgleich.

Faktoren die die Inanspruchnahme von „Paternal Leave“ und Elternzeiten durch Väter begünstigen

  • (Eltern-) Zeiten die für die Väter reserviert sind
  • Höhe der Vergütung während der Elternzeit
  • Gleichstellungsorientierte Familienpolitik
  • Väterbewusste Unternehmenskulturen
  • Berufstätigkeit und -orientierung der Partnerin
  • Zuschreibung von Kompetenzen und Bedeutung als Vater

Und zum Schluss noch eine Anmerkung zu der Bezeichnung ‚Urlaub‘, der wörtlichen Übersetzung von ‚Leave‘. Es geht um eine arbeitsrechtliche Einordnung, Urlaub bedeutet eine voll vergütete, zeitlich befristete Freistellung von der Arbeit mit dem Recht im Anschluss am selben Arbeitsplatz weiter tätig sein zu können.

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Vaterschaftsfreistellung jetzt einführen!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. Mai 2022

Petition noch bis zum 19. Juni unterzeichnen

Vor drei Jahren wurde die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie beschlossen, um in der Europäischen Union notwendige Mindeststandards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben herzustellen und die Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufteilung von Haus-, Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern zu verbessern.

Bis August 2022 muss die Vereinbarkeitsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ein zentraler Bestandteil der Richtlinie ist die Einführung einer Vaterschaftsfreistellung. Eine solche Leistung gibt es in dieser Form in Deutschland bisher nicht, anders als in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Das Bundesfamilienministerium hat Ende April einen Referent*innenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie vorgelegt. Die Vaterschaftsfreistellung wird darin mit keinem Wort erwähnt, obwohl die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, „eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes ein[zu]führen.“

Die LAG Väterarbeit NRW, die sich von Anfang an für die Umsetzung der Richtlinie eingesetzt hat ist darüber sehr irritiert und fordern die Bundesregierung auf, zeitnah zu klären und öffentlich bekannt zu machen, wann und in welcher Form eine vergütete Freistellung für Väter (und andere zweite Elternteile) nach der Geburt gesetzlich eingeführt werden soll. Die Gleichstellung der Geschlechter geht nur gemeinsam und wird nur dann nachhaltig gelingen, wenn auch Jungen, Männer und Väter dabei stärker als bisher in den Blick genommen werden.

Anlässlich des »Vatertags« am 26. Mai möchten wir daran erinnern. Jetzt ist es an der Ampelkoalition zu zeigen, dass sie es beim Thema Gleichstellung ernst meint und auch Männer für das Thema gewinnen will.

Bis zur Vorlage des Gesetzentwurfs schien die Vaterschaftsfreistellung politisch ein Selbstläufer zu sein. Die vormalige Familienministerin Anne Spiegel kündigte sie im vergangenen Dezember als wichtiges Vorhaben an. Nun schweigt allerdings der Referent*innenentwurf der Bundesregierung ausgerechnet zur Vaterschaftsfreistellung. Diese ist wichtig, um einen klaren rechtlichen Rahmen auch gegenüber Arbeitgeber*innen zu schaffen, damit Väter sich in dieser wichtigen ersten Phase voll und ganz auf ihre Kinder und die Unterstützung ihrer Partnerinnen konzentrieren können.

In einem offenen Brief an Bundesfamilienministerin Lisa Paus vom 20. Mai 2022 fordert Holger Strenz vom Projekt »Papaseiten.de« des Väterzentrum Dresden die Einführung der Vaterschaftsfreistellung nicht weiter hinauszuzögern. Vor einem Jahr hat Papaseiten.de eine Petition zur Vaterschaftsfreistellung initiiert, die auch von der LAG-Väterarbeit NRW unterstützt wird und die noch bis zum Internationalen Vatertag am 19. Juni 2022 mitgezeichnet und geteilt werden kann.

Bislang sind mehr als 9.000 Unterschriften zusammengekommen. Gemeinsam können wir bis zum Internationalen Vatertag ein deutliches Zeichen setzen. Dafür benötigen wir gerade jetzt Eure und Ihre Unterstützung!

Quelle

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Vaterschaftsfreistellung ermöglicht einen niedrigschwelligen Einstieg ins Vatersein

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 21. April 2022

Vor einigen Wochen hat eine Fachzeitschrift nach meiner Einschätzung zur Vaterschaftsfreistellung gefragt. Frau Spiegel ist zwar inzwischen nicht mehr Familienministerin, aber ihre Nachfolgerin Lisa Paus hat angekündigt, an deren Inititiativen anzuknüpfen und das Thema steht für mich weiterhin oben auf der Agenda

Wie finden Sie den Vorschlag von Frau Spiegel?

Frau Spiegel greift mit ihrem Vorschlag eine Forderung auf, die wir und andere Väterverbände schon lange erhoben haben. Die zwei Wochen Vaterschaftsfreistellung finden sich zudem mit unterschiedlichen Bezeichnungen in den Wahlprogrammen der drei Ampelparteien und sind auch Gegenstand der EU Vereinbarkeitsrichtlinie, die bis zum Herbst 2022 in geltendes Recht umgesetzt werden muss.

Inhaltlich geht es in der Zeit unmittelbar nach der Geburt darum, sich als Familie neu aufzustellen, aus dem Paar ist eine Triade geworden. Zu sehen, dass es die ‚geborene Mutter‘ nicht gibt und Mann es genauso gut kann, wenn er es einfach tut. Sich dabei als Vater wirksam zu erleben,. die Reaktionen des neugeborenen Kindes wahrzunehmen, es zu begleiten und eine sichere Beziehung und Bindung zu ihm aufzubauen. Dafür ist die 14tägige Lohnfortzahlung eine Investition, die sich ein Leben lang auszahlt.

In dem Vorschlag stecken aber noch weitere Potenziale. In einer Untersuchung, die das Beratungsunternehmen EY 2016 bei mehr als 21.000 Kund*innen in 91 Ländern durchgeführt hat, zeigte sich nämlich, dass in Unternehmen, die Beschäftigten eine bezahlte Freistellung nach der Geburt gewährten, der Anteil von Frauen in Führungspositionen deutlich höher war.

Wo könnte es Herausforderungen oder Stolpersteine bei der Umsetzung geben?

Da diese Regelung von allen drei Ampelparteien gleichermaßen gewollt ist, dürfte es an dieser Stelle keine Stolpersteine geben. Eine Herausforderung ist sicherlich die Finanzierung. Wenn diese jedoch analog zum Mutterschaftsgeld organisiert, also in einem Umlageverfahren durch alle Arbeitgebenden finanziert wird, sehe ich an dieser Stelle keine großen finanziellen Belastungen auf die durch Corona strapazierte Staatskasse und einzelne Arbeitgebende zukommen.
Zufriedene Väter sind ein Gewinn für jeden Betrieb und die Kompetenzen die sie durch ihr Engagement in Familie erwerben, gleichen die Kosten für die Umlage sehr schnell wieder aus.

Sind zwei Wochen bezahlter Urlaub für das zweite Elternteil genug, um eine Bindung zum Neugeborenen aufzubauen?

Die zwei Wochen bezahlte Freistellung sind meines Erachtens kein ‚Urlaub‘ im landläufigen Sinn. Sie ermöglichen einen niedrigschwelligen Einstieg ins Vatersein, nach der Geburt hat jeder neuer Vater die Möglichkeit, seine Partnerin in der Zeit des Wochenbetts zu unterstützen und eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen. Für eine sichere Bindung sind zwei Wochen eine zu kurze Zeit, aber es geht um einen guten Einstieg und die gesellschaftliche Zuschreibung ‚Mann du kannst ein guter Vater sein und du bist bedeutsam für die Entwicklung deines Kindes‘.

Wie viele Elterngeldmonate für Paare würden Sie sich wünschen? Wie viel bezahlte Freistellung beider Elternteile ist Ihrer Meinung nach nötig?

Bislang gibt es ja 14 Elterngeldmonate die nach dem Muster 12 plus 2 konstruiert sind und durch Regelungen wie ‚Elterngeld-Plus Monate‘ und dem ‚Partnerschaftsbonus‘ auf bis zu 28 bezahlte Monate Elternzeit ausgedehnt werden können. Die Regelungen sind ziemlich kompliziert, auch wenn in der Corona Zeit schon einiges vereinfacht worden ist.

Ich würde mir wünschen, dass es für Väter und Mütter jeweils 8 reservierte Elterngeldmonate gibt und dass es weitere 8 bezahlte Monate gibt, die flexibel bis zum Schuleintritt des Kindes eingesetzt werden können. Damit würde ein klares Signal dafür gesetzt, dass Väter und Mütter gleichermaßen für ihre Kinder verantwortlich sind und die damit verbundenen Aufgaben und Arbeiten von Anfang an partnerschaftlich aufgeteilt werden können.

Die weiteren acht Monate bieten den Eltern dann die Möglichkeit sich nach Bedarf und flexibel Zeit für die Kinder zu nehmen, wenn sie gebraucht wird. Neben dem Geld spielt die Zeit, die Väter und Mütter einsetzen können eine große Rolle.
Dazu kommt noch die Infrastruktur, also zum Beispiel die qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsangebote, die in ausreichender Zahl und mit passenden Öffnungszeiten wohnungsnah zur Verfügung stehen.

Gibt es etwas anders, was Sie sich hinsichtlich der Elternzeit-/Elterngeldregelung wünschen würden?

Ja, ich wünsche mir, dass das Engagement von Vätern für ihre Familie und insbesondere für ihre Beteiligung an der Erziehung ihrer Kinder nicht als ‚Ergänzung‘ oder ‚Unterstützung‘ der Leistungen der Mütter betrachtet werden sondern als genauso notwendig wie selbstverständlich. Und zwar von Anfang an und nicht nach dem Motto ‚krabbeln lerne ich bei Mama, laufen dann bei Papa‘.

Damit das Wirklichkeit werden kann, braucht es, quasi als notwendige Bedingung, gute gesetzliche Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit, aber auch passende strukturelle Rahmenbedingungen wie Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuungsangebote.

Damit es hinreicht, sind aber auch Haltungen erforderlich, die Vätern von Anfang an, also schon lange vor der Geburt, Kompetenzen zuschreiben und ihnen von Geburt an Möglichkeiten geben, diese zu erwerben und weiterzuentwickeln.

In diesem komplexen Gebilde sind die zwei Wochen Vaterschaftsfreistellung ein ganz wichtiger Baustein.

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Anstieg des Väteranteils beim Elterngeld setzt sich fort

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. März 2022

Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2021 Elterngeld erhalten. Das waren rund 7.800 oder 0,4 % mehr als im Jahr 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 9.700 oder 2,1 % erhöht. Dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen leicht um 1.900 oder 0,1 % zurück. Dadurch stieg der Väteranteil im Jahr 2021 auf 25,3 % (2020: 24,8 %). Der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils hat sich damit fortgesetzt. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 20,9 % gelegen. 

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde. 

Väteranteil in Sachsen am höchsten, in Bremen und im Saarland am niedrigsten 

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 29,9 % im Jahr 2021 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Berlin (27,6 %), Bayern (27,5 %) und Baden-Württemberg (27,4 %). Am niedrigsten lagen die Väteranteile 2021 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,1 %) sowie in Bremen (20,3 %). 

Mehr als jede dritte Frau und jeder siebte Mann wählte Elterngeld Plus 

588.000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2021 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 36,9 % der berechtigten Mütter und 15,4 % der Väter. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen im Vergleich zu 14 Monaten beim Basiselterngeld). Der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, betrug im Jahr 2021 insgesamt 31,4 % (2020: 29,6 %). 

Geplante Bezugsdauer bei Müttern leicht gestiegen, bei Vätern unverändert 

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2021 bei 14,6 Monaten (2020: 14,5 Monate; 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer. Damit blieben die geplanten Bezugsdauern der Väter in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2017, 2019 und 2020: ebenfalls 3,7 Monate; 2018: 3,8 Monate). 

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Elternzeit für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 22. Februar 2022

Noch immer nehmen Mütter mehr Elternzeit als Väter in Anspruch. Warum ist das so? Liegt es an fehlenden Vorbildern, an der Vermutung, dass man nicht ersetzbar ist oder an den Rahmenbedingungen?

Im ersten Job-Talk 2022 der Badischen Zeitung interviewt Moderator Andreas Seltmann die beiden Väter Martin Horn, Oberbürgermeister der Stadt Freiburg und Roland Meder, Leiter des Haupt- und Personalamtes der Stadt Freiburg. Eine kurzweilige halbe Stunde, die ganz unterschiedliche Sichtweisen auf die Elternzeit bietet.

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