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Archiv für die 'Elternzeit' Kategorie

Netflix lockt Talente mit Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. August 2015

Netflix lockt Talente mit Elternzeit

Väter und Mütter können im ersten Jahr nach der Geburt bei Netflix ab sofort bei voller Bezahlung so viel (oder wenig) arbeiten, wie sie wollen. Mit diesem Angebot ruft der Videostreaming-Dienst in den USA Stürme der Begeisterung hervor. Bezahlte Elternzeit, Parental Leave ist dort eine Seltenheit und gesetzlich nicht geregelt

“Wir wollen, dass unsere Angestellten die Flexibilität und Gewissheit haben, um die Bedürfnisse ihrer wachsenden Familien zu balancieren, ohne sich um Arbeit oder Finanzen kümmern zu müssen”, schreibt Netflix in einem Blogeintrag:

Starting Now at Netflix: Unlimited Maternity and Paternity Leave

At Netflix, we work hard to foster a “freedom and responsibility” culture that gives our employees context about our business and the freedom to make their own decisions along with the accompanying responsibility. With this in mind, today we’re introducing an unlimited leave policy for new moms and dads that allows them to take off as much time as they want during the first year after a child’s birth or adoption.

We want employees to have the flexibility and confidence to balance the needs of their growing families without worrying about work or finances. Parents can return part-time, full-time, or return and then go back out as needed. We’ll just keep paying them normally, eliminating the headache of switching to state or disability pay. Each employee gets to figure out what’s best for them and their family, and then works with their managers for coverage during their absences.

Netflix’s continued success hinges on us competing for and keeping the most talented individuals in their field. Experience shows people perform better at work when they’re not worrying about home. This new policy, combined with our unlimited time off, allows employees to be supported during the changes in their lives and return to work more focused and dedicated.

Tuesday, August 4, 2015 –Tawni Cranz Netflix’s Chief Talent Officer

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Kinder, Karriere und Vereinbarkeit … es beginnt alles im Kopf

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Juli 2015

… denn das, was ich mir nicht vorstellen kann, wird schwerlich Wirklichkeit werden können. Mit diesem Zusammenhang beschäftigt sich Ines Hein in ihrem Beitrag „Neue Väter, alte Klischees“ für ntv. Auf der einen Seite nehmen vier von fünf Vätern nehmen zwei Monate Elternzeit. Gut zwei Drittel aller Väter verzichten gleich ganz darauf, auf der anderen besagt die Studie „Eltern 2015″ das mit 85 Prozent generell mehr Väter für ein partnerschaftliches Erziehungsmodell stimmen als Mütter mit nur 67 Prozent. Die Erklärungen für diese Differenzen sind komplex.

“Die Einstellung des Vaters ist der eine Aspekt”, weiß Eberhard Schäfer, Geschäftsführer des Väterzentrums Berlin, das sich als Verein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzt. “Die Haltung der Mutter der andere. Zwar wird die Entscheidung über die Aufteilung der Elternzeitmonate gemeinsam gefällt. Doch viele Paare reden darüber nicht miteinander.” Wenn eine Mutter also selbst das erste Jahr zu Hause bleiben möchte, ist die Sache ohne einen weiteren Dialog oft entschieden.

Was keinesfalls heißen soll, dass der geringe Anteil von Männern in längerer Elternzeit auf das Konto engagierter Mütter ginge. Andersherum wird eher ein Schuh daraus: “Wenn Männer lediglich die beiden Partnermonate nehmen, heißt das nicht zwangsläufig, dass sie weniger familiär engagiert wären”, betont Schäfer.

Neben den (nicht geführten Aushandlungsprozessen und den Reaktionen am Arbeitsplatz spielt noch ein weiterer Faktor eine bedeutsame Rolle. Ein Vater bringt es auf den Punkt: “Nach zehn Monaten in Elterncafés und auf Spielplätzen wünsche ich mir, dass es eine gleichberechtigtere Wahrnehmung für Väter in längerer Elternzeit gäbe. Ich habe oft gehört, wie besonders es sei, dass ich so lange zu Hause bleibe. Aber für mich war das die Realität, und dieses Lob klang immer ein wenig so, als würde mich jemand dazu beglückwünschen, dass ich mir die Schuhe selbst zugebunden habe.”

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Elternzeit und Elterngeld für Väter – ab morgen gelten neue Regeln

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 30. Juni 2015

Ab dem 1. Juli wird das neue ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus gezahlt. Das Bundesforum Männer begrüßt, dass damit mehr Gestaltungsspielraum für den Elterngeldbezug von Müttern und Vätern geschaffen wird. Wir begrüßen besonders die zusätzliche Unterstützung von Eltern, die beide gleichzeitig ihre Arbeitszeit mit der Geburt eines Kindes reduzieren möchten. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn damit wird die partnerschaftliche Verantwortungsübernahme von Vätern und Müttern erleichtert, die ja schon seit langem von den meisten Eltern angestrebt wird.

Leider wird eine partnerschaftliche Lebensform jedoch in einer Reihe anderer Gesetze und Regelungen wie etwa dem Ehegattensplitting benachteiligt. Problematisch erscheint dem Bundesforum Männer, dass die Teilzeitregelungen vor allem von Paaren genutzt werden können, die vor der Geburt in festen Vollzeitstellen in mittleren bis größeren Betrieben tätig sind und die kein geringes Einkommen erwirtschaften. Gering verdienende, prekär beschäftigte, erwerbslose oder studierende Väter und Mütter bräuchten aber ebenfalls eine Unterstützung, die eine partnerschaftliche Verantwortungsübernahme fördert.

Die vom Gesetz angesprochenen erwerbstätigen Väter sollten dieses Gesetz zum Anlass nehmen, Elternzeit nach ihren und den Bedürfnissen der Partnerin sowie der Familie zu nehmen und in ihren Organisationen durchzusetzen. Die im Bundesforum vertretenen Väterorganisationen werden sie nach Kräften dabei beraten und unterstützen.

Eine Expertise des Bundesforum Männer zum Elterngeld können Sie hier herunterladen.

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Väterkarenz unterstützt den Wiedereinstieg der Mütter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Juni 2015

Geht auch der Vater in Karenz (Elternzeit), schaffen Mütter leichter die Rückkehr in den Beruf. Das wird nun erstmals durch das neue AK Wiedereinstiegsmonitoring gemessen: 77 Prozent der Frauen, deren Partner in Karenz waren, sind mit Ende der arbeitsrechtlichen Karenz zum zweiten Geburtstag ihres Kindes wieder erwerbstätig. Dagegen sind es bei Frauen ohne partnerschaftliche Teilung nur 56 Prozent. Immer mehr Väter gehen in Karenz, die Unterbrechungen werden aber kürzer.

Statt des Langzeitmodells des Kinderbetreuungsgeldes (30 plus 6 Monate) wählen immer mehr Frauen kürzere Modelle. Die Rückkehr in den Beruf gelingt diesen Frauen besser, wie das Wiedereinstiegsmonitoring zeigt. Demgegenüber gilt für Frauen, die das Langzeitmodell gewählt haben: Obwohl sie 1.200 Euro im Monat dazuverdienen dürfen, sind nur ein Drittel mit Ende der arbeitsrechtlichen Karenz wieder zurück im Beruf.

Trotz höheren wirtschaftlichen Drucks haben Alleinerzieherinnen bis zum zweiten Geburtstag ihres Kindes eine Wiedereinstiegsquote von nur 53 Prozent gegenüber 58 Prozent bei Frauen insgesamt. Deutliche Unterschiede bei der Väterbeteiligung und den Wiedereinstiegschancen von Frauen gibt es auch nach Branchen.

Das Wiedereinstiegsmonitoring wurde im Auftrag der AK zum zweiten Mal von L&R Sozialforschung erstellt – erweitert um wichtige neue Inhalte:  So ist es erstmals möglich die Gestaltung der Karenz in Paarbeziehungen und von Alleinerzieherinnen zu analysieren. Außerdem zeigt das aktuelle Monitoring erstmals die Auswirkungen der neuen Kurzmodelle, weil Daten über einen längeren Zeitraum zur Verfügung standen.

Die anonymisierten Daten stammen vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, dem Arbeitsmarktservice, dem Sozialministerium sowie den Krankenkassen. Erfasst wurden alle Personen, die 2006 bis 2012 Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Dabei wurde bis zu fünf Jahre nachbeobachtet, ob ein Wiedereinstieg erfolgt ist oder nicht. Das sind 440.000 Personen, ohne Selbständige und BeamtInnen.

Auf Basis der Ergebnisse braucht es aus Sicht der Arbeiterkammer familienpolitische Maßnahmen für mehr partnerschaftliche Arbeitsteilung und Erleichterungen für Alleinerzieherinnen:

  • Ein Recht auf einen bezahlten Papamonat.
  • Ein Ende der finanziellen Benachteiligung von Eltern, die sich für ein kurzes Kinderbetreuungsgeld-Modell entscheiden.
  • Eine längere Mindestbezugsdauer beim Kinderbetreuungsgeld, um längere Väterkarenzen zu erreichen.
  • Einen Gleichstellungsbonus für eine partnerschaftliche Teilung der Karenz.

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Sachsen führen, Thüringen und Baden-Württemberg an zweiter und dritter Stelle

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Juni 2015

… der Statistik Väter in Elternzeit. Das statistische Bundesamt hat die Zahlen der beendeten Leistungsbezüge für 2013 geborene Kinder veröffentlicht. Darüberhinaus wurden die aktuellen Zahlen bekanntgegeben:Von den knapp 835 000 Leistungsbezügen im ersten Quartal 2015 gingen 88 % (733 000) an Mütter und 12 % (knapp 102 000) an Väter.

Elterngeldbezuege_Vaeter_2013

Der Mütter- oder Väteranteil ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Mütter- oder Väterbeteiligung, das heißt mit dem Anteil der Kinder, deren Mutter oder Vater Elterngeld bezogen hat. Diese Beteiligung kann erst ermittelt werden, wenn alle Elterngeldbezüge für einen Geburtszeitraum abgeschlossen wurden. Dies ist aktuell bei Leistungsbezügen für Kinder des Geburtsjahres 2013 der Fall. Während für 96,2 % der Kinder die Mütter Elterngeld bezogen haben, lag die Väterbeteiligung bei 32,0 %. Beim Väteranteil an den Leistungsbeziehern aus der Bestandsstatistik kommt – im Unterschied zu der Väterbeteiligung – auch zum Tragen, dass nicht nur weniger Väter als Mütter das Elterngeld beanspruchen, sondern dass Väter sich darüber hinaus mehrheitlich für eine deutlich kürzere Bezugsdauer als Mütter entscheiden.

Spitzenreiter beim Väteranteil im ersten Quartal 2015 war Berlin mit 15,6 % männlichen Leistungsbeziehern, gefolgt von Sachsen (14,9 %), Sachsen-Anhalt (13,6 %) und Baden-Württemberg (13,5 %). Den geringsten Väteranteil (8,5 %) gab es im Saarland.

In der Bestandsstatistik zum Elterngeld werden alle Angaben nach dem jeweils aktuell bekannten Bearbeitungsstand erfasst, unabhängig von eventuellen, nicht voraussehbaren späteren Änderungen. So wird die derzeit von den Eltern beantragte Bezugsdauer als sogenannte voraussichtliche Bezugsdauer erhoben. Sie betrug im ersten Quartal 2015 bei Frauen durchschnittlich 11,8 Monate und bei Männern 4,3 Monate. Auch die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Anspruchs über den gesamten Bezugszeitraum (Frauen: 741 Euro, Männer: 1 112 Euro) entspricht dem jeweils aktuellen Stand. Im Einzelfall können sich verschiedene Angaben jedoch noch im Nachhinein ändern, wenn zum Beispiel die spätere Aufnahme, Reduzierung oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges im Erhebungszeitraum noch nicht absehbar war.

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Väter in Elternzeit – Ein Handlungsfeld für Betriebs- und Personalräte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 11. April 2015

Die aktuelle Broschüre des DGB-Projektes ‘Vereinbarkeit von Beruf und Familie’ beschäftigt sich mit dem Thema Väter und Elternzeit. Neben unterschiedliche Elternzeitvarianten und Möglichkeiten der Nutzung des neuen Elterngeld-Plus werden die wichtigsten betrieblichen Einflussfaktoren auf die Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter vorgestellt. Anhand von Beispielen guter Praxis in Betrieben/Verwaltungen sowie Handlungsempfehlungen für Betriebs- und Personalräte in Bezug auf dieses Thema werden Eckpunkte für die Gestaltung vätersensibler Arbeitszeiten formuliert. Außerdem beinhaltet die Broschüre Tipps zum Umgang mit Vorgesetzten, Hinweise wie die Partnerin bei der Elternzeitplanung miteinbezogen werden kann sowie Informationen zu gesetzlichen Grundlagen (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Die Broschüre liefert aktuelle Impulse aus Forschung und betrieblicher Praxis und ist in erster Linie an Interessenvertretungen gerichtet.

Der Wunsch nach mehr Partnerschaftlichkeit sowohl im Beruf als auch in der Familie ist ein wesentliches Ziel von Frauen und Männern in den Diskussionen um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Kern geht es um eine familienbewusste Gestaltung der Arbeitswelt und eine geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Fürsorgearbeit. Diese Aspekte werden auch als politische Ziele der seit 2007 geltenden Elterngeldregelung genannt. Sie soll erwerbstätigen Eltern bei der Geburt eines Kindes eine finanziell unterstützte Auszeit vom Beruf ermöglichen – mit dem Elterngeld als einkommensabhängige Transferleistung. Väter nutzen bereits die bestehenden Regelungen in vielfältiger Weise für ihr Arbeits- und Familienleben. Nach der Geburt eines Kindes möchten sie sich verstärkt um das Kind kümmern und ihre Partnerinnen bei der Rückkehr in den Beruf unterstützen. Für viele von ihnen wird die Neuregelung im Rahmen von Elterngeld-Plus ein willkommenes Angebot sein, um ihre Vorstellungen einer gleichberechtigten Partnerschaft über die bisherige Elternzeit hinaus umzusetzen. Damit dies gelingt, brauchen diese Väter die Unterstützung ihrer Interessensvertretungen.

Mit dieser Broschüre sollen Betriebs- und Personalräte dabei unterstützt werden, die Interessenvertretung von Männern und besonders von Vätern in Betrieben und Verwaltungen zu fördern. Eine familien- und vätersensible Gestaltung der Arbeitsorganisation bietet die Chance, Arbeitszeiten stärker an den Bedürfnissen der Beschäftigten zu orientieren. Mehr Autonomie und eine größere Zeitsouveränität der Beschäftigten sind Voraussetzung für eine lebenslauforientierte Arbeitszeitgestaltung, die auf eine individuelle Flexibilität über den gesamten Erwerbsverlauf abzielt. Denn es benötigt dringend Arbeitsbedingungen, die es Frauen und Männer ermöglichen Kinderbetreuung, Pflege und Familienarbeit mit dem Beruf zu vereinbaren und alternative Lebensentwürfe und „Karrieren“ zu leben.

Bestellen können Sie die Broschüre hier.

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Sie sind raus! Kündigungen nach der Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. April 2015

Kündigungen rund um die Elternzeit sind besonders schlimm – und leider keine Einzelfälle, berichtet die Zeitschrift ELTERN in ihrer aktuellen Ausgabe (ab heute im Handel). So sagt Cornelia Spachtholz vom Verband berufstätiger Mütter e. V. in einem Report zum Thema: “Kündigungsschutz besteht während der Elternzeit, aber vorher und nachher können die gesetzlichen Regelungen locker umschifft werden.”

Die Expertin rät Müttern und Vätern, sich bereits vor der Elternzeit darüber zu informieren, wie der eigene Arbeitgeber mit dem Thema Vereinbarkeit umgeht, beim Betriebsrat oder bei Kollegen, die bereits Eltern sind. Cornelia Spachtholz: “Ist der Konflikt schon da, muss man sich klarmachen, was man will. Wer sich wehrt, zum Beispiel mit juristischen Mitteln oder mit dem Weg an die Öffentlichkeit, fühlt sich häufig besser und findet ein Ventil für seine Wut und die Kränkung.” Hier müsse jedoch auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden, damit keine Verleumdungsklagen drohen.

Der Experte Marco Fröleke von der Personalberatung Fröleke & Kollegen in Frankfurt bestätigt in ELTERN, “dass es noch immer Firmenchefs gibt, die sich nicht darauf eingestellt haben, dass auch Väter Elternzeit nehmen möchten.” Aus seiner Sicht ist es wichtig, dass ein Arbeitnehmer sich nicht nur auf seine rechtliche Position zurückzieht, sondern vorher den Dialog mit dem Unternehmen sucht und Vorschläge macht: Wie sind die konkreten Pläne, wie könnte die Lücke, die er während der Elternzeit hinterlässt, kompensiert werden?

ELTERN nennt auch die Kriterien, anhand derer Mütter und Väter die Familienfreundlichkeit einer Firma erkennen können, damit es erst gar nicht zu Problemen rund um die Elternzeit kommt. Diese Kriterien sind: Mütter in Führungspositionen; Kollegen, die bereits Teilzeit arbeiten; Väter, die trotz leitender Positionen in Elternzeit gehen sowie Betriebs-Kitas auf dem Arbeitsgelände.

Der Report “Sie sind raus! Kündigung rund um die Elternzeit” ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ELTERN zu lesen.

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So sieht es aus, wenn Männern erlaubt wird, 480 Tage Elternzeit zu nehmen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 6. April 2015

Der Fotograf Johan Bävman hat schwedische Väter mit ihren Kindern während der Elternzeit porträtiert. Seine Motivation: “I started this project when I was home with my own son. I had a hard time finding anything that was written for me as a father. So I got the idea that I wanted to document fathers during their parent leave, to hear why they wanted to be home with their children and what they hoped to learn from it.”

(C) Johan Bävman

(C) Johan Bävman

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Väter in Elternzeit – Allein unter Müttern?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 2. April 2015

Patrick Buck (33) aus Ofen wurde im Oktober Vater. Söhnchen Flinn bestimmt seither den Tagesablauf der Familie. Während Mama Nadine arbeitet, kümmert sich Bude zu Hause um das Baby. Auch sein Kumpel Christian Tepe (38) kümmert sich um den Nachwuchs.

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Große Mehrheit der Väter in Elternzeit folgt dem Gesetz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. März 2015

Fast vier von fünf Vätern (79 %), die für ein im dritten Vierteljahr 2013 geborenes Kind Elterngeld bezogen, entschieden sich für die im Gesetz für sie vorgesehenen zwei Partnermonate. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten Väter in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen mit durchschnittlich 2,7 Monaten die kürzesten Bezugsdauern. Väter in Bremen bezogen mit durchschnittlich 4,2 Monaten bundesweit am längsten Elterngeld, gefolgt von den Vätern in Berlin mit 3,9 Monaten. Der Bundesdurchschnitt lag bei 3,1 Monaten; zwei Jahre zuvor waren es noch 3,3 Monate.

Insgesamt wurden 244 000 Leistungsbezüge von Elterngeld für die im dritten Quartal 2013 geborenen Kinder gemeldet. Väter bezogen bei rund 61 000 der insgesamt 189 000 im betrachteten Bezugszeitraum geborenen Kinder Elterngeld. Dies entsprach einer Väterbeteiligung von 32,3 %.

Analog zur Statistik der beendeten Leistungsbezüge zum Elterngeld (Geburten bis 31. Dezember 2012) lassen sich auch aus der neuen Bestandsstatistik zum Elterngeld (Geburten ab 1. Januar 2013) Aussagen über die endgültige Inanspruchnahme von Elterngeld für Kinder eines bestimmten Geburtszeitraums errechnen. Aufgrund der derzeitigen maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten kann eine Auswertung nach beendeten Leistungsbezügen allerdings erst fünf Quartale nach Ablauf des betrachteten Geburtszeitraums erfolgen.

Der durchschnittliche Elterngeldanspruch bei Müttern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, lag bei 329 Euro monatlich (nicht erwerbstätige Väter: 331 Euro). Elterngeldbezieher, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, hatten einen durchschnittlich höheren Elterngeldanspruch (Mütter: 900 Euro; Väter: 1 249 Euro).

Mit dieser Entwicklung bestätigen sich die Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern: mit der zunehmenden Inanspruchnahme der Elternzeit durch Väter nähern diese sich an die für sie vorgesehenen Zeiträume an. Island hat daraus die Konsequenz gezogen und Zahl der für Väter reservierten Monate von drei auf fünf erhöht. Ob die im Elterngeld Plus Gesetz geplanten vier Partnerschaftsbonusmonate eine vergleichbare Wirkung erzielen bleibt abzuwarten.

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