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Archiv für die 'Elterngeld' Kategorie

Väteranteil beim Elterngeld steigt 2020 auf knapp 25 %

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. März 2021

Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2020 Elterngeld erhalten. Das waren rund 4.000 oder 0,2 % weniger als im Jahr 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahrsvergleich um 6.500 erhöht (+1,4 %), dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 10 500 (-0,7 %) zurück. Dadurch stieg der Väteranteil auf 24,8 % (2019: 24,4 %). Damit hat sich der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils auch 2020 fortgesetzt. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 20,9 % gelegen.   

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde. 

Erhebliche regionale Unterschiede bei den Väteranteilen 

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,0 % im Jahr 2020 war Sachsen, gefolgt von Bayern und Berlin mit je 27,2 %. Am niedrigsten lagen die Väteranteile 2020 im Saarland (19,1 %) sowie in Bremen (20,7 %). 

34,7 % der berechtigten Frauen und 14,2 % der Männer wählten Elterngeld Plus 

552.000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2020 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 34,7 % der Mütter und 14,2 % der Väter. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus immer stärker nachgefragt. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen im Vergleich zu 14 Monaten beim Basiselterngeld). Der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, betrug im Jahr 2020 insgesamt 29,6 %. Das waren 1,8 Prozentpunkte mehr als noch 2019. 

Keine Änderung bei den von Vätern geplanten Bezugsdauern 

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2020 bei 14,5 Monaten (2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer.  Damit blieben die geplanten Bezugsdauern der Väter in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2017 und 2019: ebenfalls 3,7 Monate; 2018: 3,8 Monate). 

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Elterngeld wird der Corona Arbeitswelt angepasst

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. April 2020

Das Elterngeld ist eine Familienleistung, die von fast allen Eltern in Anspruch genommen wird. Damit Väter und Mütter, die in der Corona-Krise die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr einhalten können, keine Nachteile haben, werden die Bedingungen für den Bezug des Elterngeldes flexibilisiert.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben auch zur Folge, dass eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind. So werden Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (zum Beispiel Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen während des Elterngeldbezugs. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher kurzfristige Anpassungen vorgeschlagen, auf die sich nun auch die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Folgende Regelungen sollen gesetzlich geändert werden:

  • Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben.
  • Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, weil sie zum Beispiel in Kurzarbeit sind, keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Dr. Franziska Giffey: “Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung ist auch in Corona-Zeiten krisenfest. Wir wollen Eltern und denen, die es demnächst werden, die Sorge nehmen, dass sie wegen der Corona-Epidemie Nachteile beim Elterngeld haben könnten. Mit den drei Regelungen, die ich vorgeschlagen habe und auf die wir uns mit den Koalitionsfraktionen nun geeinigt haben, berücksichtigen wir Situationen, in denen Eltern anders als sonst nicht alle Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes erfüllen können. Wir wollen die Anpassungen so zügig wie möglich durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren bringen.”

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alpha-thema Väter: Papa trau Dich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Dezember 2018

Wird der Arbeitgeber die Augenbrauen hochziehen, wenn Mann Elternzeit beantragt, werden die Kollegen lästern? Arne B. arbeitet als Mechatroniker bei Bosch. Sieben Monate nimmt er sich frei für sein Kind, danach wird er in die Firma zurückkehren. Selbst für ein Unternehmen wie Bosch, das als ausgesprochen familienfreundlich gilt, ist das eine Herausforderung. Immer mehr Väter wollen in die Elternzeit.

Papa_trau_dich

Doch viele Männer haben auch Angst vor einem Karriereknick und Angst vor der Reaktion des Chefs. Väter brauchen offenbar Mut, um Elternzeit zu beantragen. Ingo S. verlor nach der Elternzeit seinen Job. Sein Chef fand, er kümmere sich zu viel um die Kinder und zu wenig um die Firma. Er habe doch schließlich eine Frau. Als Ingo S. eine Konferenz frühzeitig verließ, um sein krankes Kind aus der Kita abzuholen, folgte die Kündigung. Trotzdem bedauert es Ingo S. nicht, sich Zeit für seine Kinder genommen zu haben.

Inzwischen berichten Personalchefs, dass in Einstellungsgesprächen junge Leute nicht mehr von Dienstwagen und Sekretärin träumen, sondern abfragten, wie sie Familie und Beruf vereinbaren könnten. Immer mehr Firmen reagieren auf solche Wünsche, sogar in klassischen Männerdomänen.

In der Commerzbank gibt es diverse Elternzeitmodelle: Abteilungsleiter Gerd G. hat gerade seine Arbeitszeit auf fünfzig Prozent reduziert, weil er sich mehr um sein Kind kümmern will.

Die Firma VAUDE versucht, mit einer Kita auf dem Firmengelände und flexiblen Arbeitszeiten junge Fachkräfte in die Provinz zu locken und Baufirmen auf der Suche nach Facharbeitern erlauben ihren Maurern flexible Arbeitszeiten, damit die sich um ihre Kinder kümmern können. Bei Arne B. hat es geklappt mit der Elternzeit. Die Firma kann es sich nicht leisten, auf ihre Mechatroniker und Ingenieure zu verzichten. 5000 Patente werden bei Bosch jährlich angemeldet, 20 pro Arbeitstag. Das Wissen der Mitarbeiter soll nicht an der Wickelkommode enden. Was hat er in der Elternzeit gelernt? Mehr Geduld, Einfühlungsvermögen und Verständnis, sagt Arne B. und davon profitiere auch die Firma. Also: Papa trau dich!

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EU-Vereinbarkeitsrichtlinie – Jetzt mehr Väterbeteiligung sichern!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. November 2018

Männern den Weg in die Vaterrolle ebnen? Die EU könnte dafür wichtige Impulse setzen. Derzeit finden in Brüssel die Trialog-Verhandlungen zwischen Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament zur finalen Fassung der Richtlinie „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ statt. Die Richtlinie soll noch in diesem Jahr oder Anfang 2019 verabschiedet werden.

Worum geht es?

Aus männer- und väterpolitischer Sicht sind insbesondere zwei Punkte des Vorschlags für eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie von Interesse:

Einerseits die EU-weite Einführung einer bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt (paternity leave). Für Deutschland wäre dies ein Novum und würde bedeuten, dass eine neue familienpolitische Leistung für Väter eingeführt werden müsste. In vielen anderen europäischen Ländern gibt es bereits Regelungen zum „Vaterschaftsurlaub“.

Andererseits die Ausweitung individueller Anrechte auf bezahlte Auszeiten für Eltern (parental leave). Zur Diskussion stehen als EU-weiter Minimalstandard jeweils vier nicht übertragbare Monate für Mutter und Vater. Aus deutscher Sicht würde dies heißen, dass das 2007 eingeführte Elterngeld mit den nicht übertragbaren zwei Partnermonaten (12+2) entsprechend angepasst werden müsste. Beispielsweise: vier Monate für die Mutter, vier für den Vater und sechs Monate frei aufteilbar.

Die Richtlinie als Motor für neue gleichstellungspolitische Maßstäbe

Für das Bundesforum Männer geht es bei diesen Verhandlungen nicht nur um die Einführung EU-weit geltender Mindeststandards, sondern auch darum, auf europäischer Ebene neue gleichstellungspolitische Maßstäbe zu setzen. Denn vor allem nicht übertragbare und mit einer substantiellen Einkommensersatzleistung ausgestattete Elternzeit- bzw. Elterngeldmonate setzen hohe Anreize für Väter, diese Leistung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Zudem sind solche Rechtsansprüche auch für die Arbeitgeberseite ein überzeugendes Argument, dem Wunsch von Männern auf mehr Teilhabe am Familienleben zu entsprechen.

Gleichstellungspolitisch gilt – für Deutschland wie für Europa insgesamt – dass Männer in ihrer Familienrolle gestärkt werden müssen und Frauen in ihrer Erwerbsrolle. Eine Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt sowie eine stärker paritätische Ausgestaltung der nicht übertragbaren Partnermonate beim Elterngeld wären dafür hilfreich und wünschenswert.

Auch der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat dies klar unterstrichen und als empirischen Befund festgehalten: „Je früher Väter Verantwortung in der Betreuung und Erziehung von Kindern übernehmen, desto eher werden sie auf Dauer zu aktiven Vätern und desto nachhaltiger befördert dies die Gleichstellung“.

Eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die vom Standard her zumindest die Regelungen der ursprünglichen Fassung der Europäischen Kommission enthält, wäre hier ein wichtiger Motor!

Aktueller Stand und Positionen

Die EU Kommission hatte ihren Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ursprünglich im April 2017 vorgelegt. Seit dem wurde dieser innerhalb der EU debattiert. Im Juni 2018 hat sich der der Europäische Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ schließlich auf eine allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag geeinigt, dabei allerdings die ursprünglichen Eckpunkte des Vorschlags deutlich abgeschwächt. Das Europäische Parlament und seine Ausschüsse haben im Anschluss ebenfalls ihre Position zum Richtlinienvorschlag verabschiedet und den ursprünglichen Kommissionsvorschlag demgegenüber weiter präzisiert. Eine vergleichende Gegenüberstellung der verschiedenen Fassungen finden sie hier.

Aktuell wird zwischen den Beteiligten nun eine finale Position verhandelt, die möglicherweise noch in diesem Jahr oder Anfang 2019 verabschiedet werden kann. Im Anschluss daran haben die Mitgliedsstaaten in aller Regel zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

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Das Elterngeld kann online beantragt werden … in zwei Bundesländern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Oktober 2018

Das Elterngeld wird digital. Eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen, die nahezu von allen Eltern in Anspruch genommen wird, soll in Zukunft auch online beantragt werden können – dazu startete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 16. Oktober gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten“. Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars.“

ElterngeldDigital wird schrittweise ausgebaut. Ab heute können Mütter und Väter aus den Bundesländern Berlin und Sachsen den Antragsassistenten nutzen. In diesem Stadium muss der Antrag am Ende der Bearbeitung nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle versendet werden. Anfang 2019 wird der neue Service auch direkt mit den Elterngeldstellen der beteiligten Länder verbunden – dann können Eltern die Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermitteln. Mit Schritten zur Umsetzung eines papierlosen Antrags wollen wir Anfang 2019 starten.

„Unser mittelfristiges Ziel ist der papierlose Antrag mit elektronischer Signatur. Junge Familien wünschen sich einfache Zugänge zu Informationen und Leistungen. Mit dem neuen Familienportal, dem Infotool Familie und dem Elterngeldrechner ist hier das Familienministerium schon weit voraus. Die onlinegestützte Beantragung von Leistungen ist nun der nächste Schritt“, so Ministerin Giffey weiter.

Die Sächsische Familienministerin Barbara Klepsch, betont: „Ich freue mich, dass der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Land Berlin eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung einer der wichtigsten Familienleistungen übernimmt. Mit maßgeblicher Unterstützung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurde der Antragsassistent entwickelt, mit dem junge Eltern ihren Antrag auf Elterngeld nunmehr leicht online ausfüllen können. Unsere sächsischen Familien brauchen diese digitale Erleichterung, um mehr Zeit für das gemeinsame Miteinander zu haben.“

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Sandra Scheeres, sagt: „Es passt, dass Berlin neben Sachsen bei diesem bundesweiten Vorhaben eine Vorreiterrolle übernimmt. Die Hauptstadt erlebt einen Babyboom und entsprechend stark steigt die Zahl der Elterngeldanträge, die in den Bezirken bearbeitet werden. Das neue Serviceangebot ElterngeldDigital verspricht eine gute Anleitung bei der Antragstellung und insgesamt kürzere Bearbeitungszeiten.“

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Väter stellen Beziehung zu ihrem Kind über monetäre Aspekte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Oktober 2018

Der Psychologe Arno Hraschan spricht mit Christine Tragler über die Zweifel der Männer in der Karenz. Er ist seit vielen Jahren in der Paar- sowie in der Väterberatung in Wien tätig

„STANDARD: Die Zahl der Väter in Karenz geht aktuell zurück. Was hindert Männer daran, für mehrere Monate den Job bleibenzulassen, um beim Kind zu sein?

Hraschan: Als besonders hinderlich für die Karenz erleben viele Väter ihre Arbeitsstelle. Für viele mittelständische oder kleine Betriebe scheint Väterkarenz keine Option zu sein. Ein Mann berichtete mir, dass er bei seinem ersten und einzigen Kind nun ein Jahr lang in Karenz gehen wird. Der Handwerksbetrieb, in dem er arbeitet, besteht aus gerade mal vier Personen. Er wird von einem neuen Mitarbeiter zumindest für zwölf Monate ersetzt. Seine Angst ist verständlicherweise groß, dass er nach seiner Rückkehr und nach Ablauf des Kündigungsschutzes den Betrieb verlassen muss.

STANDARD: Wie oft hören Sie das Argument, wonach Männer mehr verdienen als Frauen und sie es sich deshalb nicht leisten können, Väterkarenz in Anspruch zu nehmen?

Hraschan: In der Väterberatungsstelle habe ich die Erfahrung gemacht, dass die meisten Väter bereit sind, ihre finanziellen Ansprüche zumindest eine kurze Zeit lang herunterzuschrauben. Sie stellen die Bedeutsamkeit der Beziehung zu ihrem Kind über monetäre Aspekte.

STANDARD: Mit welchen Unsicherheiten haben Ihrer Erfahrung nach Väter in der Karenz zu kämpfen?

Hraschan: Väter setzen sich selten in Männergruppen hin und diskutieren über ihre Zweifel und Unsicherheiten – das geschieht eher so nebenbei, während der gemeinsamen Autoreparatur oder beim Spiel mit den Kindern am Väternachmittag im Nanaya. Und da kommen letztlich ähnliche Themen wie bei den Müttern: Wie legst du dein Kind schlafen? Sind nächtliche Schreikonzerte normal? Wie lange soll gestillt werden? Wann hat meine Frau eigentlich wieder Zeit für mich? Solche Fragen klingen banal, sind es aber nicht. Natürlich kommen auch Väter an ihre Grenzen, genauso wie die Mütter, und brauchen die Möglichkeit, von diesen Erfahrungen zu erzählen.

STANDARD: Inwiefern verändert eine Väterkarenz den Blick auf Elternschaft?

Hraschan: Väter sind überrascht, wie anstrengend es ist, den ganzen Tag mit dem Kleinkind als Hauptbezugsperson zusammen zu sein. Sie schaffen dann weniger im Haushalt oder sind abends fix und fertig. Als Psychologe erlebe ich auch oft den Druck, den Stress und die ungewohnte Belastung, die ein Baby für seine Eltern und die Beziehung mit sich bringt. Deshalb kommen Paare in der Krise zu mir in die Beratung. Der Vater wirkt hier durch eine Karenz entlastend auf die Paarbeziehung ein. …“

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Elternzeit ist ein Gewinn für die Gleichstellung der Geschlechter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 4. Oktober 2018

In Kombination mit dem Ausbau der Betreuungsinfrastruktur hat es das Elterngeld für Mütter attraktiver gemacht, früh in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Gleichzeitig haben die Partnermonate dazu geführt, dass auch zunehmend mehr Väter in Elternzeit gehen.

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Geschlechterrollen in Deutschland grundlegend geändert. War es in den 1960er-Jahren noch der Normalfall, dass Frauen nur bis zur Eheschließung oder längstens bis zur Geburt des ersten Kindes erwerbstätig waren und sich dann ausschließlich um die Belange der Familie kümmerten, streben sie in den letzten Jahrzehnten eine immer gleichberechtigtere Teilhabe am Arbeitsmarkt an.

Um den Frauen nach der Geburt ihrer Kinder den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern, wurde die familienpolitische Förderkulisse in den letzten Jahrzehnten sukzessive reformiert. Ein zentraler Schritt war die Weiterentwicklung des Erziehungsgelds zum Elterngeld im Jahr 2007, mit dem einerseits ein finanziell gut abgesicherter Schonraum für die Familien im ersten Lebensjahr des Kindes geschaffen und andererseits eine frühe Rückkehr der Mütter in den Arbeitsmarkt gefördert werden sollte (BMFSFJ, 2008). Ergänzt wurde es durch den Ausbau der institutionellen Betreuungsangebote für unter Dreijährige seit den 2000er–Jahren und den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab zwölf Monaten seit dem Jahr 2013.

Dass diese Maßnahmen tatsächlich erfolgreich waren, zeigt die in der Abbildung dargestellte Entwicklung der Erwerbsbeteiligung von Müttern in den ersten Lebensjahren ihrer (jüngsten) Kinder. Während im Jahr 2017 deutlich weniger Mütter im ersten Lebensjahr des Kindes am Arbeitsmarkt aktiv waren als noch im Jahr 2006, stieg der Anteil im zweiten Lebensjahr des Kindes um rund 10 Prozentpunkte an. Im dritten Lebensjahr des Kindes lag er sogar um über 15 Prozentpunkte höher. Dabei arbeiten heute auch mehr Mütter bereits wenige Jahre nach der Geburt wieder in Vollzeit.

Um die Gleichstellung noch stärker zu fördern und für die Väter einen Anreiz zu schaffen, sich in größerem Maße an den familiären Aufgaben zu beteiligen, wurden mit dem Elterngeld die sogenannten Partnermonate eingeführt. Mit ihnen erhöht sich die maximale Bezugsdauer für Paarfamilien von zwölf auf 14 Monate, wenn beide Elternteile für mindestens zwei Monate in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen.

Allerdings so merkt der Autor des IW Kurzberichts Wido Geis-Thöne an, nutzen die meisten Väter die für sie vorgesehenen Partnermonate. Die an sich naheliegende Konsequenz, diese auf mindestens 4 Monate zu erhöhen oder in Gesetz grundsätzlich eine Parität, 7 Monate für die Mütter und 7 Monate für die Väter zu verankern, thematisiert er nicht.

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Elterngeld für Väter – Eine Frage der Gleichberechtigung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Mai 2018

EFTA-NorwayDie skandinavischen Länder sind stolz auf ihre Gleichstellungs- und Familienpolitik. Ob Kindergeld, Elternurlaub, steuerfinanzierte Krippenplätze oder Tagesschulen – in Skandinavien gehörte man entweder zu den Ersten, zahlt die großzügigsten Beiträge oder hat das umfassendste System, wie die Länder gerne hervorheben.

Doch alles steht nicht zum Besten in den Gleichstellungsparadiesen. Die Überwachungsbehörde der EFTA klagt Norwegen vor dem EFTA-Gerichtshof ein – wegen der Diskriminierung von Vätern. Das Land gewährt zwar einen individuellen Anspruch auf zehn Wochen bezahlten Elternurlaub wie auch ein gemeinsames Recht auf 26 weitere bezahlte Wochen, über die die Paare selbst verfügen können.

In der Realität erhalten Väter, die sich um ihren Nachwuchs kümmern, aber nur Lohnersatz, wenn ihre Frauen gleichzeitig arbeiten oder studieren. Für Mütter gibt es keine entsprechende Einschränkung – sie erhalten Elterngeld, egal, was ihr Partner tut. Dass Norwegen Frauen mehr Rechte auf Elterngeld gewährt als Männern, verstößt laut der EFTA-Überwachungsbehörde gegen die Gleichstellungsdirektive des Europäischen Wirtschaftsraums.

Die Behörde nahm das Land schon Ende 2015 ins Visier, fand bei der bürgerlichen Regierung aber wenig Gehör. Diese meint, die Gleichstellungsdirektive habe in dieser Frage keine Gültigkeit und falls sie es doch tue, so sei die norwegische Praxis als «positive Diskriminierung» zu werten, welche die Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt stärke. Zudem entscheide nicht Brüssel, sondern Oslo, unter welchen Bedingungen man das großzügige Elterngeld auszahle.

Nach Schätzung des Gleichstellungsministeriums wird jährlich 6000 Männern das Elterngeld verweigert. Erhielten sie dieselben Rechte wie die Mütter, würde das Elterngeld um 0,8 auf insgesamt 21,8 Milliarden Kronen (rund 2,28 Mrd. Euro) pro Jahr steigen. Verliert Norwegen vor dem EFTA-Gerichtshof – und davon sind viele Experten überzeugt –, muss der Staat mit Schadenersatzforderungen rechnen. 2017 reichten 60 Väter wegen des verweigerten Elterngeldes Klage ein.

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In diesen Ländern gibt eine bezahlte Elternzeit für Väter

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. April 2018

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… schlechte Performance?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. April 2018

Der Beitrag von Katja Lewina und Tina Epking in der ZEIT hat einigen Wirbel ausgelöst: „Warum wir keine Elternzeit genommen haben“ Die Autorinnen lassen drei Väter zu Wort kommen, die Arbeit und berufliche Entwicklung und ihre Rolle als Familienernährer in den Vordergrund stellen und sich als Väter in die dritte Reihe stellen:

„… Jetzt, wo die Kinder älter sind, spiele ich eine viel größere Rolle für sie als früher. Darum glaube ich auch, dass das erste Jahr, in dem die Kinder allein schon durch das Stillen sehr viel mehr auf die Mutter angewiesen sind, nicht das allergeeignetste für die väterliche Elternzeit ist. Jetzt kann ich meine Frau viel besser entlasten, indem ich zum Beispiel auch mal übers Wochenende mit den Jungs wegfahre. …“

„… Ich habe eine eigene Firma, die so klein ist, dass ich an der Spitze stehe und meine Kunden direkt betreue. … Sie haben meine Mobilnummer und melden sich zu jeder Uhrzeit. Oft geht es um akute Schadensfälle, um die man sich sofort kümmern muss und die keinen Aufschub dulden. Da ist es egal, ob es Wochenende oder spätabends ist oder ich gerade ein Kind bekommen habe. …“

„… Kurz bevor sich die Zwillinge ankündigten, hatte ich das Unternehmen gewechselt und eine neue Führungsposition übernommen. Ich war also gerade aus der Probezeit raus und meine Verantwortlichkeiten wurden nach und nach ausgebaut. In dieser Situation für längere Zeit auszusteigen, hätte mir das Gefühl gegeben, dass ich illoyal gegenüber meinem Arbeitgeber bin. …“

Sind das drei krasse Ausnahmen oder stehen sie stellvertretend für die 65 % Väter, die die Möglichkeit der Partnermonate noch nicht nutzen? Ich denke schon, dass ihre Motive, sich als Väter für die Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familie verantwortlich zu zeigen, von der überwiegenden Anzahl der Väter, auch derer, die Elternzeit nehmen, geteilt wird. Diese Erwartung wird ja nach wie vor an Männer gerichtet.

Was es braucht ist erstens eine breite Diskussion und einen gesellschaftlichen Konsens darüber, dass Väter von Anfang an Bedeutung für die Entwicklung ihrer Kinder haben und eine Bindung aufbauen können. Und zweitens eine Vereinbarkeitsberatung für junge Paare und werdende Eltern, die die Konsequenzen dieser traditionellen Arbeitsteilung, nicht nur im Trennungs- oder Scheidungsfall, deutlich macht und Wege aufzeigt, wie eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit realisiert werden kann.

Die im Gleichstellungsbericht geforderten ‚Papawochen‘ sind neben der Elternzeit und einer ausreichenden Anzahl von qualitativ hochwertigen Betreuungsplätzen genauso notwendige Voraussetzung wie (Familien-) Arbeitszeiten und berufliche Entwicklungspfade, die niemanden vor die Alternative ‚Beruf oder Familie‘ und ‚Kinder oder Karriere‘ stellt.

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