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Archiv für die 'Elterngeld' Kategorie

Mehr Elternzeit für Väter ist überfälliger und guter Schritt nach vorne

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. Januar 2022

Im Interview mit der WELT äußert sich die neue Familienministerin Anne Spiegel zu ihren Plänen für die kommenden vier Jahre. Auf der Agenda stehen einige der Punkte, die auch die LAG Väterarbeit in NRW seit langem anmahnt. Dies sind zum Beispiel die Vaterschaftsfreistellung, die Weiterentwicklung der Elternzeit und Reformen im Unterhalts- und Umgangsrecht.

WELT: Um mehr Partnerschaftlichkeit in der Kindererziehung zu erreichen, plant die Ampel-Koalition einen Monat mehr Väterzeit in der Elternzeit. Ist das nicht zu kurz gesprungen?

Spiegel: Es ist zunächst mal ein überfälliger und guter Schritt nach vorne, dass wir die Partnermonate um einen Monat erweitern wollen. Man kann jetzt bedauern, dass wir nicht mehr tun. Ich tendiere zu einer anderen Sicht. Wir haben uns mit dem Koalitionsvertrag wirklich viel vorgenommen, und ich kann es kaum erwarten, jetzt loszulegen.

WELT: Überfällig ist auch die Umsetzung der EU-Richtlinie für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub nach der Geburt. Warum kommt Deutschland damit so spät?

Spiegel: Das müssen Sie die Vorgängerregierung fragen. Ich habe mich schon als Landesfamilienministerin in Rheinland-Pfalz dafür eingesetzt. Die Zeit nach der Geburt ist so entscheidend und wichtig, dass es selbstverständlich sein sollte, wenn beide Eltern beim Baby sein können.

WELT: Kinder wachsen in verschiedenen Familienkonstellationen auf. Vor allem Patchwork- und Stieffamilien sind auf dem Vormarsch – ohne dass die sozialen Eltern irgendwelche Rechte haben. Wie wollen Sie das ändern?

Spiegel: Das ist für mich ein absolutes Herzensthema. Es ist dringend erforderlich, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftliche Realität anpassen. In Patchwork-Familien wird oft selbstverständlich Verantwortung füreinander übernommen. Das muss rechtlich abgesichert werden. Wir brauchen ein kleines Sorgerecht für „Bonuseltern“, wie ich sie gerne nenne.

Wir müssen auch endlich dafür sorgen, dass lesbische Mütter, die zusammen ein Kind bekommen, von Anfang an die rechtliche Anerkennung als Eltern bekommen. Und wenn der biologische Vater zum Beispiel aus dem Freundeskreis kommt, sollte auch er die Möglichkeit bekommen, aktiv seine Vaterrolle wahrzunehmen. …

WELT: Auch die bereits existierenden Familienformen sind schon anfällig für Brüche. Ein Großteil der Kinder erlebt die Trennung der Eltern – Streit um Unterhalt und Betreuung inklusive. Was wollen Sie für diese Trennungskinder tun?

Spiegel: Vor allem wollen wir die Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und Eltern dabei helfen, das für sie richtige Betreuungsmodell zu finden, zum Beispiel das Wechselmodell. Denn auch nach einer Trennung gibt es viele Möglichkeiten, sich die Betreuung für die Kinder partnerschaftlich aufzuteilen.

Eine Trennung ist eine emotionale Ausnahmesituation, da kann es helfen, sich von Profis beraten zu lassen. Idealerweise einigt man sich danach außergerichtlich auf ein Modell der Betreuung, das dem Kindeswohl am besten entspricht. Wir wollen Partnerschaftlichkeit und die geteilte Verantwortung für Erwerbs- und Sorgearbeit auch in Trennungsfamilien unterstützen.

WELT: Ein solcher Paradigmenwechsel würde große Reformen erfordern. Lässt sich das in dieser Legislaturperiode auf die Beine stellen?

Spiegel: Das ist auf jeden Fall der Plan. Es ist ein sehr komplexes Vorhaben, da vom Umgangsrecht über Unterhaltsregelungen bis zum Steuer- und Melderecht viele Bereiche tangiert sind. Aber der Wille ist da. Wir wollen das jetzt anpacken. Hoffentlich schaffen wir es parallel, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Das wäre eine gute Grundlage, solche Prozesse im Sinne der Kinder zu gestalten. …

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Und jetzt ist Papa dran

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 13. Mai 2021

Nur wenige Väter gehen länger als zwei Monate in Elternzeit. Das liegt an strukturellen Ungleichheiten, an Arbeitgebern – und auch an den Vätern selbst. Doch es gibt Ideen, wie sich das ändern ließe.

Als Hans-Georg Nelles vor 25 Jahren mit seiner Arbeit begann, hieß die Elternzeit noch Erziehungsurlaub. Nur ungefähr ein Prozent der Väter machten damals die Erfahrung, dass es eher Arbeit als All-inclusive-Ferien gleichkommt, ein Baby zu wickeln, zu füttern und herumzutragen, bis es einschlummert. Denn all das erledigten fast immer die Mütter. Wenn in politischen Willenserklärungen und bunten Arbeitgeber-Broschüren von „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ die Rede war, dann ging es meist um Mütter, fast nie um Väter. „Das wollte ich ändern“, sagt Nelles, der selbst drei erwachsene Kinder hat. Heute leitet er die Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit in NRW und berät Unternehmen, wie sie „väterbewusste Personalpolitik“ machen können.

Auch wenn sich in den vergangenen 25 Jahren viel getan hat: Die Arbeit dürfte ihm so schnell nicht ausgehen.

Spricht man mit Aktivisten wie Nelles, mit Juristinnen und Juristen oder Wissenschaftlern, dann wird klar: Ähnlich wie Mütter machen auch Väter im Beruf diskriminierende Erfahrungen. Es fällt nur seltener auf, weil Männer generell seltener und kürzer in Elternzeit gehen. Da ist der Arbeitgeber, der den werdenden Vater sicherheitshalber noch mal fragt, ob er sich das mit der Elternzeit denn gut überlegt habe. Oder der Angestellte, dessen Leistungsbeurteilung nach der beruflichen Auszeit schlechter ausfällt als zuvor. Oder aber, im Extremfall, der Mitarbeiter, dem direkt nach seiner Elternzeit die Kündigung ins Haus flattert. Andererseits gibt es auch Beispiele, die Väter ermutigen könnten, länger im Job auszusetzen.

Bis zu drei Jahre lang können Eltern hierzulande pro Kind in Elternzeit gehen, egal ob Vater oder Mutter. Das Elterngeld, das die damalige Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen im Jahr 2007 auf den Weg brachte, wird in der Basis-Version bis zu 14 Monate an die Eltern ausgezahlt, wobei maximal zwölf Monate von einem Elternteil genommen werden dürfen. In der Praxis beantragt ein Elternteil, meist die Mutter, das Elterngeld in knapp drei Viertel aller Fälle für zwölf Monate, der andere Elternteil, meist der Vater, für zwei. Auch deshalb gelten sie umgangssprachlich als „Vätermonate“. Das kann schon mal zu Missverständnissen führen: „Teilweise fragen Vorgesetzte werdende Väter, ob sie das denn überhaupt dürften – mehr als zwei Monate in Elternzeit gehen“, berichtet Nelles. Er lacht dabei ein wenig verzweifelt. …

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Elternzeit als Chance

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. April 2021

„… Um auch dauerhaft etwas zu verändern, halte er es für wichtig, sagt Hans-Georg Nelles, dass Papas schon direkt nach der Geburt mit ins Boot geholt werden. „Väter müssen von Anfang an die Möglichkeit haben, die Care-Arbeit mit zu übernehmen, zum Beispiel durch eine Elternzeit.“ Sie blieben dann auch aktivere Väter.

Eine Studie  hat das sogar bestätigt: Väter, die auch nur kurze Zeit mit ihrem Kind zuhause waren, beteiligten sich auch Jahre später noch mehr an der Haus- und Familienarbeit.
Bei Vätern wie Simon oder Janis gehört die gleichberechtigte Aufgabenteilung jetzt schon dazu. „Wir waren beide voll berufstätig und haben schon immer versucht, Haushalt und Kinderbetreuung zu teilen, auch wenn meine Frau immer ein bisschen mehr gemacht hat“, sagt Simon Hölzemann. „Jetzt versuche ich, da aktiv entgegenzuwirken und möchte das auch nach der Elternzeit beibehalten.“ Ab Sommer schaffen sie auch dieRahmenbedingungen dafür: „Wir werden beide in gleicher Stundenzahl Teilzeit arbeiten, damit wir auch in Zukunft Arbeits- und Betreuungszeit teilen können.“

Den kompletten am 17. April im Kölner Stadt Anzeiger veröffentlichten Beitrag können Sie gerne per Mail bei mir anfordern

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24 Wochen Elternzeit mit 80 % Gehalt

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 8. April 2021

Der schwedische Automobilhersteller Volvo bietet seinen 40.000 Mitarbeitern weltweit ein großzügiges Elternzeit – Programm an. Die Mitarbeitenden haben dann Anspruch auf 24 Wochen bezahlte Elternzeit und erhalten während dieser Zeit 80 % ihres Grundgehalts. Die globale Richtlinie gilt für beide Elternteile und der Urlaub kann jederzeit innerhalb der ersten drei Jahre der Elternschaft genommen werden.

„Wenn Eltern dabei unterstützt werden, die Anforderungen von Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, trägt dies dazu bei, die Kluft zwischen den Geschlechtern zu schließen, und ermöglicht es allen, sich beruflich weiterzuentwickeln”, sagte Hakan Samuelsson, Vorstandsvorsitzender von Volvo Cars.

Die Umsetzung der Richtlinie folgt auf ein 2019 gestartetes Pilotprojekt, bei dem 46 % aller Bewerber Väter waren. Es gilt für alle gesetzlich registrierten Eltern, einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Leiheltern sowie nicht leiblichen Eltern in gleichgeschlechtlichen Paaren.

Um die Inanspruchnahme des Programms zu fördern, hat das Unternehmen auch seine Kommunikationsstrategie geändert, um 24 Wochen als Standardoption für neue Eltern zu präsentieren.

“Indem wir alle unsere Mitarbeiter in die bezahlte Elternzeit schicken, verringern wir die Kluft zwischen den Geschlechtern und erhalten eine vielfältigere Belegschaft, was die Leistung steigert und unser Geschäft stärkt”, sagte Volvo-Sprecherin Hanna Fager.

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Väteranteil beim Elterngeld steigt 2020 auf knapp 25 %

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 25. März 2021

Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2020 Elterngeld erhalten. Das waren rund 4.000 oder 0,2 % weniger als im Jahr 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahrsvergleich um 6.500 erhöht (+1,4 %), dagegen ging die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 10 500 (-0,7 %) zurück. Dadurch stieg der Väteranteil auf 24,8 % (2019: 24,4 %). Damit hat sich der kontinuierliche Anstieg des Väteranteils auch 2020 fortgesetzt. Im Jahr 2015 hatte er noch bei 20,9 % gelegen.   

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbezügen an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde. 

Erhebliche regionale Unterschiede bei den Väteranteilen 

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,0 % im Jahr 2020 war Sachsen, gefolgt von Bayern und Berlin mit je 27,2 %. Am niedrigsten lagen die Väteranteile 2020 im Saarland (19,1 %) sowie in Bremen (20,7 %). 

34,7 % der berechtigten Frauen und 14,2 % der Männer wählten Elterngeld Plus 

552.000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2020 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 34,7 % der Mütter und 14,2 % der Väter. Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus immer stärker nachgefragt. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen im Vergleich zu 14 Monaten beim Basiselterngeld). Der prozentuale Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, betrug im Jahr 2020 insgesamt 29,6 %. Das waren 1,8 Prozentpunkte mehr als noch 2019. 

Keine Änderung bei den von Vätern geplanten Bezugsdauern 

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2020 bei 14,5 Monaten (2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer.  Damit blieben die geplanten Bezugsdauern der Väter in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2017 und 2019: ebenfalls 3,7 Monate; 2018: 3,8 Monate). 

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Elterngeld wird der Corona Arbeitswelt angepasst

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. April 2020

Das Elterngeld ist eine Familienleistung, die von fast allen Eltern in Anspruch genommen wird. Damit Väter und Mütter, die in der Corona-Krise die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr einhalten können, keine Nachteile haben, werden die Bedingungen für den Bezug des Elterngeldes flexibilisiert.

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben auch zur Folge, dass eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind. So werden Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (zum Beispiel Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen während des Elterngeldbezugs. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher kurzfristige Anpassungen vorgeschlagen, auf die sich nun auch die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Folgende Regelungen sollen gesetzlich geändert werden:

  • Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben.
  • Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, weil sie zum Beispiel in Kurzarbeit sind, keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Dr. Franziska Giffey: „Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung ist auch in Corona-Zeiten krisenfest. Wir wollen Eltern und denen, die es demnächst werden, die Sorge nehmen, dass sie wegen der Corona-Epidemie Nachteile beim Elterngeld haben könnten. Mit den drei Regelungen, die ich vorgeschlagen habe und auf die wir uns mit den Koalitionsfraktionen nun geeinigt haben, berücksichtigen wir Situationen, in denen Eltern anders als sonst nicht alle Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes erfüllen können. Wir wollen die Anpassungen so zügig wie möglich durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren bringen.“

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alpha-thema Väter: Papa trau Dich

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Dezember 2018

Wird der Arbeitgeber die Augenbrauen hochziehen, wenn Mann Elternzeit beantragt, werden die Kollegen lästern? Arne B. arbeitet als Mechatroniker bei Bosch. Sieben Monate nimmt er sich frei für sein Kind, danach wird er in die Firma zurückkehren. Selbst für ein Unternehmen wie Bosch, das als ausgesprochen familienfreundlich gilt, ist das eine Herausforderung. Immer mehr Väter wollen in die Elternzeit.

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Doch viele Männer haben auch Angst vor einem Karriereknick und Angst vor der Reaktion des Chefs. Väter brauchen offenbar Mut, um Elternzeit zu beantragen. Ingo S. verlor nach der Elternzeit seinen Job. Sein Chef fand, er kümmere sich zu viel um die Kinder und zu wenig um die Firma. Er habe doch schließlich eine Frau. Als Ingo S. eine Konferenz frühzeitig verließ, um sein krankes Kind aus der Kita abzuholen, folgte die Kündigung. Trotzdem bedauert es Ingo S. nicht, sich Zeit für seine Kinder genommen zu haben.

Inzwischen berichten Personalchefs, dass in Einstellungsgesprächen junge Leute nicht mehr von Dienstwagen und Sekretärin träumen, sondern abfragten, wie sie Familie und Beruf vereinbaren könnten. Immer mehr Firmen reagieren auf solche Wünsche, sogar in klassischen Männerdomänen.

In der Commerzbank gibt es diverse Elternzeitmodelle: Abteilungsleiter Gerd G. hat gerade seine Arbeitszeit auf fünfzig Prozent reduziert, weil er sich mehr um sein Kind kümmern will.

Die Firma VAUDE versucht, mit einer Kita auf dem Firmengelände und flexiblen Arbeitszeiten junge Fachkräfte in die Provinz zu locken und Baufirmen auf der Suche nach Facharbeitern erlauben ihren Maurern flexible Arbeitszeiten, damit die sich um ihre Kinder kümmern können. Bei Arne B. hat es geklappt mit der Elternzeit. Die Firma kann es sich nicht leisten, auf ihre Mechatroniker und Ingenieure zu verzichten. 5000 Patente werden bei Bosch jährlich angemeldet, 20 pro Arbeitstag. Das Wissen der Mitarbeiter soll nicht an der Wickelkommode enden. Was hat er in der Elternzeit gelernt? Mehr Geduld, Einfühlungsvermögen und Verständnis, sagt Arne B. und davon profitiere auch die Firma. Also: Papa trau dich!

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EU-Vereinbarkeitsrichtlinie – Jetzt mehr Väterbeteiligung sichern!

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 16. November 2018

Männern den Weg in die Vaterrolle ebnen? Die EU könnte dafür wichtige Impulse setzen. Derzeit finden in Brüssel die Trialog-Verhandlungen zwischen Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament zur finalen Fassung der Richtlinie „Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ statt. Die Richtlinie soll noch in diesem Jahr oder Anfang 2019 verabschiedet werden.

Worum geht es?

Aus männer- und väterpolitischer Sicht sind insbesondere zwei Punkte des Vorschlags für eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie von Interesse:

Einerseits die EU-weite Einführung einer bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt (paternity leave). Für Deutschland wäre dies ein Novum und würde bedeuten, dass eine neue familienpolitische Leistung für Väter eingeführt werden müsste. In vielen anderen europäischen Ländern gibt es bereits Regelungen zum „Vaterschaftsurlaub“.

Andererseits die Ausweitung individueller Anrechte auf bezahlte Auszeiten für Eltern (parental leave). Zur Diskussion stehen als EU-weiter Minimalstandard jeweils vier nicht übertragbare Monate für Mutter und Vater. Aus deutscher Sicht würde dies heißen, dass das 2007 eingeführte Elterngeld mit den nicht übertragbaren zwei Partnermonaten (12+2) entsprechend angepasst werden müsste. Beispielsweise: vier Monate für die Mutter, vier für den Vater und sechs Monate frei aufteilbar.

Die Richtlinie als Motor für neue gleichstellungspolitische Maßstäbe

Für das Bundesforum Männer geht es bei diesen Verhandlungen nicht nur um die Einführung EU-weit geltender Mindeststandards, sondern auch darum, auf europäischer Ebene neue gleichstellungspolitische Maßstäbe zu setzen. Denn vor allem nicht übertragbare und mit einer substantiellen Einkommensersatzleistung ausgestattete Elternzeit- bzw. Elterngeldmonate setzen hohe Anreize für Väter, diese Leistung auch tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Zudem sind solche Rechtsansprüche auch für die Arbeitgeberseite ein überzeugendes Argument, dem Wunsch von Männern auf mehr Teilhabe am Familienleben zu entsprechen.

Gleichstellungspolitisch gilt – für Deutschland wie für Europa insgesamt – dass Männer in ihrer Familienrolle gestärkt werden müssen und Frauen in ihrer Erwerbsrolle. Eine Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt sowie eine stärker paritätische Ausgestaltung der nicht übertragbaren Partnermonate beim Elterngeld wären dafür hilfreich und wünschenswert.

Auch der Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat dies klar unterstrichen und als empirischen Befund festgehalten: „Je früher Väter Verantwortung in der Betreuung und Erziehung von Kindern übernehmen, desto eher werden sie auf Dauer zu aktiven Vätern und desto nachhaltiger befördert dies die Gleichstellung“.

Eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die vom Standard her zumindest die Regelungen der ursprünglichen Fassung der Europäischen Kommission enthält, wäre hier ein wichtiger Motor!

Aktueller Stand und Positionen

Die EU Kommission hatte ihren Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ursprünglich im April 2017 vorgelegt. Seit dem wurde dieser innerhalb der EU debattiert. Im Juni 2018 hat sich der der Europäische Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ schließlich auf eine allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag geeinigt, dabei allerdings die ursprünglichen Eckpunkte des Vorschlags deutlich abgeschwächt. Das Europäische Parlament und seine Ausschüsse haben im Anschluss ebenfalls ihre Position zum Richtlinienvorschlag verabschiedet und den ursprünglichen Kommissionsvorschlag demgegenüber weiter präzisiert. Eine vergleichende Gegenüberstellung der verschiedenen Fassungen finden sie hier.

Aktuell wird zwischen den Beteiligten nun eine finale Position verhandelt, die möglicherweise noch in diesem Jahr oder Anfang 2019 verabschiedet werden kann. Im Anschluss daran haben die Mitgliedsstaaten in aller Regel zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

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Das Elterngeld kann online beantragt werden … in zwei Bundesländern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 24. Oktober 2018

Das Elterngeld wird digital. Eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen, die nahezu von allen Eltern in Anspruch genommen wird, soll in Zukunft auch online beantragt werden können – dazu startete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey am 16. Oktober gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten“. Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars.“

ElterngeldDigital wird schrittweise ausgebaut. Ab heute können Mütter und Väter aus den Bundesländern Berlin und Sachsen den Antragsassistenten nutzen. In diesem Stadium muss der Antrag am Ende der Bearbeitung nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle versendet werden. Anfang 2019 wird der neue Service auch direkt mit den Elterngeldstellen der beteiligten Länder verbunden – dann können Eltern die Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermitteln. Mit Schritten zur Umsetzung eines papierlosen Antrags wollen wir Anfang 2019 starten.

„Unser mittelfristiges Ziel ist der papierlose Antrag mit elektronischer Signatur. Junge Familien wünschen sich einfache Zugänge zu Informationen und Leistungen. Mit dem neuen Familienportal, dem Infotool Familie und dem Elterngeldrechner ist hier das Familienministerium schon weit voraus. Die onlinegestützte Beantragung von Leistungen ist nun der nächste Schritt“, so Ministerin Giffey weiter.

Die Sächsische Familienministerin Barbara Klepsch, betont: „Ich freue mich, dass der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Land Berlin eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung einer der wichtigsten Familienleistungen übernimmt. Mit maßgeblicher Unterstützung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurde der Antragsassistent entwickelt, mit dem junge Eltern ihren Antrag auf Elterngeld nunmehr leicht online ausfüllen können. Unsere sächsischen Familien brauchen diese digitale Erleichterung, um mehr Zeit für das gemeinsame Miteinander zu haben.“

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Sandra Scheeres, sagt: „Es passt, dass Berlin neben Sachsen bei diesem bundesweiten Vorhaben eine Vorreiterrolle übernimmt. Die Hauptstadt erlebt einen Babyboom und entsprechend stark steigt die Zahl der Elterngeldanträge, die in den Bezirken bearbeitet werden. Das neue Serviceangebot ElterngeldDigital verspricht eine gute Anleitung bei der Antragstellung und insgesamt kürzere Bearbeitungszeiten.“

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Väter stellen Beziehung zu ihrem Kind über monetäre Aspekte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 9. Oktober 2018

Der Psychologe Arno Hraschan spricht mit Christine Tragler über die Zweifel der Männer in der Karenz. Er ist seit vielen Jahren in der Paar- sowie in der Väterberatung in Wien tätig

„STANDARD: Die Zahl der Väter in Karenz geht aktuell zurück. Was hindert Männer daran, für mehrere Monate den Job bleibenzulassen, um beim Kind zu sein?

Hraschan: Als besonders hinderlich für die Karenz erleben viele Väter ihre Arbeitsstelle. Für viele mittelständische oder kleine Betriebe scheint Väterkarenz keine Option zu sein. Ein Mann berichtete mir, dass er bei seinem ersten und einzigen Kind nun ein Jahr lang in Karenz gehen wird. Der Handwerksbetrieb, in dem er arbeitet, besteht aus gerade mal vier Personen. Er wird von einem neuen Mitarbeiter zumindest für zwölf Monate ersetzt. Seine Angst ist verständlicherweise groß, dass er nach seiner Rückkehr und nach Ablauf des Kündigungsschutzes den Betrieb verlassen muss.

STANDARD: Wie oft hören Sie das Argument, wonach Männer mehr verdienen als Frauen und sie es sich deshalb nicht leisten können, Väterkarenz in Anspruch zu nehmen?

Hraschan: In der Väterberatungsstelle habe ich die Erfahrung gemacht, dass die meisten Väter bereit sind, ihre finanziellen Ansprüche zumindest eine kurze Zeit lang herunterzuschrauben. Sie stellen die Bedeutsamkeit der Beziehung zu ihrem Kind über monetäre Aspekte.

STANDARD: Mit welchen Unsicherheiten haben Ihrer Erfahrung nach Väter in der Karenz zu kämpfen?

Hraschan: Väter setzen sich selten in Männergruppen hin und diskutieren über ihre Zweifel und Unsicherheiten – das geschieht eher so nebenbei, während der gemeinsamen Autoreparatur oder beim Spiel mit den Kindern am Väternachmittag im Nanaya. Und da kommen letztlich ähnliche Themen wie bei den Müttern: Wie legst du dein Kind schlafen? Sind nächtliche Schreikonzerte normal? Wie lange soll gestillt werden? Wann hat meine Frau eigentlich wieder Zeit für mich? Solche Fragen klingen banal, sind es aber nicht. Natürlich kommen auch Väter an ihre Grenzen, genauso wie die Mütter, und brauchen die Möglichkeit, von diesen Erfahrungen zu erzählen.

STANDARD: Inwiefern verändert eine Väterkarenz den Blick auf Elternschaft?

Hraschan: Väter sind überrascht, wie anstrengend es ist, den ganzen Tag mit dem Kleinkind als Hauptbezugsperson zusammen zu sein. Sie schaffen dann weniger im Haushalt oder sind abends fix und fertig. Als Psychologe erlebe ich auch oft den Druck, den Stress und die ungewohnte Belastung, die ein Baby für seine Eltern und die Beziehung mit sich bringt. Deshalb kommen Paare in der Krise zu mir in die Beratung. Der Vater wirkt hier durch eine Karenz entlastend auf die Paarbeziehung ein. …“

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