Letztendlich zieht sich die Idee des Residenzmodells durch alle Rechtsbereiche
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 13. April 2023
Interview mit Michaela Kreyenfeld erlätert Frau Prof*in Kreyenfeld unter anderem, welche Rahmenbedingungen ‚gemeinsam getrennt erziehen‘ ermöglicht.
Frau Kreyenfeld, Sie haben an dem Gutachten des Beirats für Familienfragen der Bundesregierung zum Thema ‚gemeinsam getrennt erziehen mitgearbeitet. Welche Bedeutung hat das Thema heute schon und wie schätzen sie die zukünftige Entwicklung ein?
In vielen anderen europäischen Ländern, vor allem in den Niederlanden, Belgien oder Schweden, ist die geteilte Betreuung nach Trennung und Scheidung viel verbreiteter als in Deutschland. Wir können aber auch für Deutschland davon ausgehen, dass geteilte Betreuung in Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Auch nach Trennung und Scheidung wollen Väter zunehmend im Leben ihrer Kinder präsent bleiben. Diese sich ändernden Lebensrealitäten müssen auch im Recht besser abgebildet warden.
Was ist aus der Sicht der Kinder nach dem Scheitern einer Paarbeziehung am wichtigsten?
Für Kinder ist es vor allem belastend, wenn sie in die Streitigkeiten ihrer Eltern hineingezogen werden und das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie Partei einnehmen müssen. Eltern müssen in die Lage versetzt werden — bei allen Streitigkeiten untereinander — das Wohl ihrer Kinder im Blick zu behalten. Dazu gehört auch, dass Eltern verstehen, dass zum Wohl des Kindes in der Regel auch gehört, dass beide Eltern im Leben ihrer Kinder präsent bleiben.
An welchen Stellschrauben muss Familienpolitik kurzfristig drehen, um die Situationen von getrennt lebenden und erziehenden Eltern zu verbessern?
Im Gutachten „Gemeinsam Getrennt Erziehen“ haben wir konkrete Handlungsempfehlungen herausgearbeitet. Die Familienberatung zu reformieren und Mediationsangebote zu etablieren, das sind sicherlich naheliegende Stellschrauben. Was die rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft, ist noch sehr viel zu tun. Letztendlich zieht sich die Idee des Residenzmodells durch alle Rechtsbereiche. Es fängt beim Melderecht an. Eine Person kann nur einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben; demnach kann das Kind entweder nur beim Vater oder der Mutter gemeldet sein. Kindergeld kann ebenfalls nicht gesplittet werden. Es geht nur auf das Konto des Vaters oder der Mutter. Wir haben im Gutachten konkrete Vorschläge zur Reform des Kindesunterhalts erarbeitet und haben uns hier für ein „Stufenmodell“ ausgesprochen, das neben dem Residenzmodell die paritätische und asymmetrische Betreuung im Recht etablieren würde.
Familienministerin Paus hat Sie und sechs weitere Kolleg*innen Anfang Januar in die Sachverständigenkommission zum 10. Familienbericht berufen. Die Kommission soll unter anderem Empfehlungen formulieren, um im Interesse von Trennungsfamilien bestehende politische Instrumente weiterzuentwickeln sowie neue zu entwickeln. Wo sehen sie dabei aufgrund Ihrer bisherigen Arbeit Ansatzpunkte im Interesse von Trennungsvätern?
Thema des Familienberichts sind Alleinerziehende und getrennt erziehende Eltern. Damit sind Trennungsväter automatisch auch im Blick. Ein stärkeres väterliches Engagement kommt nicht nur Vätern und Kindern zugute. Es muss in der Debatte auch klarer werden, dass Mütter auch davon profitieren können, wenn sie Betreuung und Erziehung mit dem Ex-Partner teilen können. Allerdings können wir die Augen auch nicht vor den gegebenen Realitäten verschließen. Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind enorm in Deutschland. Nach wie vor sind es eher Mütter als Väter, die nach der Geburt des Kindes aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden und zugunsten der Familienarbeit im Beruf zurückstecken. In einigen Partnerschaften führt erst die Scheidung und Trennung von der Partnerin dazu, dass Väter sich ihrer Väterrolle bewusst werden und Betreuungs- und Erziehungsverantwortung wahrnehmen und auch einfordern. Das ist auch gut so. Aber eine Politik, die erst bei Scheidung und Trennung ansetzt, kommt zu spät. Väterliches Engagement in der bestehenden Partnerschaft sollte genauso selbstverständlich sein, wie die mütterliche Erwerbsintegration. Unser Ziel ist es aktuelle Strukturen zu hinterfragen, die es Eltern zum Teil schwierig machen, nach Trennung und Scheidung geteilte Betreuung für ihre Kinder zu realisieren.
Michaela Kreyenfeld ist Professor of Sociology an der Hertie School. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Familiendemographie und Familiensoziologie. Bis 2016 leitete sie die Forschungsgruppe „Lebenslauf, Sozialpolitik und Familie” am Max-Planck-Institut für demografische Forschung in Rostock. Sie ist Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, des Kuratoriums des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), des wissenschaftlichen Beirats des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie des Beirats für Familienfragen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie leitet derzeit die Sachverständigenkommission des 10. Familienberichts.