Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juni 2014
Das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) hat untersucht, wie sich das Elterngeld auf den beruflichen Wiedereinstieg auswirkt. Dabei zeigte sich: Die Familienleistung hat den Anteil der arbeitenden Mütter signifikant erhöht. Die Wahrscheinlichkeit, erwerbstätig zu sein, steigt durch das Elterngeld um bis zu 10%.
Ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie ist: In der Zeit zwischen dem dritten und fünften Jahr nach der Geburt des Kindes arbeiten Mütter nun häufiger in vollzeitnaher Teilzeit mit etwa 30 Stunden pro Woche. Zudem trägt das Elterngeld dazu bei, dass Mütter zu dem Arbeitgeber zurückkehren, bei dem sie vor der Geburt beschäftigt waren. Diese Rückkehr lohnt sich für die Mütter doppelt. Denn für sie erhöht sich damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen unbefristeten Vertrag erhalten.
Die Forscher des RWI zeigten sich von ihren Ergebnissen überrascht. „Derart ausgeprägte Langzeiteffekte auf das Arbeitsmarktverhalten der Mütter“ seien eigentlich nicht zu erwarten gewesen, erklärten sie. Die Ergebnisse der Studie legen daher nahe, dass dies vor allem auf eine durch die Reform angestoßene fundamentale Neudefinition gesellschaftlicher Muster und Normen zurückzuführen ist:
Das Elterngeld definiert mit seiner Bezugsdauer von 12+2 Monaten erstmals einen „Anker“ im Sinne eines gesellschaftlich akzeptierten, durch das Bezugsende präzise definierten Zeitpunkts, an dem Mütter wieder in das Erwerbsleben zurückkehren. Und dies scheint – wie das Zusammenspiel von Arbeitsangebots- und Nachfrageeffekten zeigt – sowohl Müttern als auch deren Arbeitgebern wichtige Planungssicherheit zu geben.
Für die Studie hat das RWI die Beschäftigungssituation von 11.600 Müttern bis fünf Jahre nach der Geburt eines Kindes untersucht. Grundlage waren die Daten aus dem Mikrozensus der Jahre 2006 bis 2011
Quelle
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Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juni 2014
Bundesweit betrug der durchschnittliche Elterngeldanspruch im ersten Bezugsmonat 803 Euro – unabhängig davon, ob die Eltern zuvor erwerbstätig waren oder nicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, zeigt dies die Statistik zum Elterngeld anhand von Daten über beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2012 geborene Kinder. Für Väter lag der durchschnittliche Anspruch bei 1 140 Euro, für Mütter um fast 440 Euro niedriger bei 701 Euro.
In den unterschiedlichen Durchschnittswerten des Elterngeldanspruchs für Mütter und Väter spiegeln sich neben den individuellen Entscheidungen zur Inanspruchnahme von Elterngeld auch Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Eltern wider. Rund neun von zehn Vätern (89,9 %) und fast sieben von zehn Müttern (67,1 %) waren vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch lag für erwerbstätige Väter im ersten Bezugsmonat im Schnitt bei 1 231 Euro monatlich, für erwerbstätige Mütter hingegen bei 883 Euro.
Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Elterngeldgrundbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich. Erwerbstätige wie nicht erwerbstätige Eltern bekommen je nach Familiensituation noch einen Geschwisterbonus und/oder einen Mehrlingszuschlag. Diese beiden möglichen Aufstockungsbeiträge sind in der Berechnung des Gesamtdurchschnittsbetrags und der Elterngeldansprüche von erwerbstätigen Vätern und Müttern enthalten. Für nicht erwerbstätige Eltern erhöht sich der durchschnittliche Elterngeldanspruch hierdurch bundesweit auf 332 Euro.
Die durchschnittlichen Elterngeldansprüche wurden auf Basis der Väter und Mütter errechnet, die für im Jahr 2012 geborene Kinder Elterngeld bezogen haben. Für diese Kinder wurden insgesamt 834 359 Leistungsbezüge beendet, davon 640 084 Ansprüche von Müttern und 194 275 Ansprüche von Vätern. Die Väterbeteiligung, das heißt der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen hatten, betrug 29,3 % (Mütterbeteiligung: 96,0 %).
Eine Broschüre mit den nach Bundesländern aufgeschlüsselten Zahlen gibt es hier.
Quelle
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