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Archiv für Juni 7th, 2014

ElterngeldPlus beseitigt ‚Geburtsfehler‘

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. Juni 2014

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 04. Juni 2014 das Gesetz zur Einführung des sogenannten ElterngeldPlus beschlossen. „Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf für ein ElterngeldPlus wird ein ‘Geburtsfehler’ des Elterngeldes beseitigt“, so die Einschätzung von Hans-Georg Nelles, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesforum Männer.

Mit dem Kabinettsbeschluss wurde ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst. Die Regelungen von Elternzeit und Elterngeld zu reformieren, sodass Eltern mehr Gestaltungsspielraum erhalten. Die Bundesregierung versprach bei ihrem Antritt: „Wir werden die 36 Monate Elternzeit flexibler gestalten.“ Und mit Blick auf das Elterngeld: „Wir werden dafür sorgen, dass den Bedürfnissen der Eltern durch flexiblere Elterngeldregelungen besser entsprochen wird.

Schritt in die richtige Richtung

Vorausgesetzt, dass das Gesetzt am 1. Juli 2015 tatsächlich wie geplant in Kraft treten kann, wären wir tatsächlich einen Schritt in die richtige Richtung weiter. Ganz so euphorisch wie die federführende Bundesministerin, Manuela Schwesig sind wir indes nicht. Für Schwesig steht fest:

Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist moderne Familienpolitik.

ElterngeldPlus setzt begrüßenswerte Anreize

In unseren Augen werden mit dem Gesetzvorhaben längst fällige Korrekturen angegangen, wird das Recht den realen Bedürfnissen von Eltern angepasst. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Hans-Georg Nelles erläutert:

Bislang wurden Väter und Mütter, die sich die Elternzeit, und damit auch die Verantwortung für Erwerbs- und Familienarbeit von Anfang an partnerschaftlich aufgeteilt haben, regelrecht ‘bestraft’, das Elterngeld war nach 7 Monaten aufgebraucht. Hier setzt das ElterngeldPlus andere Anreize und das ist zu begrüßen.

Besseren Kündigungsschutz für Väter

Es ist zu begrüßen, dass das neue Gesetz eine flexiblere Inanspruchnahme von Elternzeit regeln soll und dies unabhängig von der Zustimmung des Arbeitgebers machen will. Wichtig und richtig ist auch, dass die Möglichkeit verbessert wird, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit weiter erwerbstätig zu bleiben. Aber ein gravierendes Manko des derzeit geltenden Gesetzes bleibt bestehen, wie Väterexperte Nelles betont: „das kurze Zeitfenster von einer Woche, in dem Väter mit Ihren Arbeitgebern über die Elternzeit sprechen können und gleichzeitig Kündigungsschutz haben“. Darum wünschen wir uns vom Gesetzgeber für die Reform auch noch Nachbesserungen.

Partnerschaftlichkeit fördern

Wir stimmen mit der Einschätzung von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig darin überein, dass sich gut 60 Prozent der Mütter und Väter wünschten mehr Zeit für Familie zu haben und in gleichem Umfang arbeiten und sich partnerschaftlich um Haushalt und Familie kümmern wollten. Und die Ministerin hat Recht, wenn sie feststellt, „aber nur 14 Prozent schaffen dies auch tatsächlich.“ Gut finden wir auch, dass sie das ändern will. Wir denken jedoch, dass es dafür mehr braucht.So verdeutlicht Hans-Georg Nelles:

Im Moment nutzen die meisten Väter die im Gesetz vorgesehenen zwei Partnermonate. Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern zeigen, dass sich die Nutzung von Elternzeit durch Väter an den für sie vorgesehenen Zeiten anpasst. Aus diesem Grund hat Island aus der bisherigen Regel 3 Monate für die Mütter, 3 für die Väter und 3 zur freien Aufteilung eine 5-5-2 Regelung gemacht. Eine derartige Stärkung der ‘Vätermonate’ wünsche ich mir auch für Deutschland. Sie kann einen weiteren entscheidenden Beitrag zu mehr Partnerschaftlichkeit leisten.”

Quelle

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