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Sorgerecht für Väter nur auf Antrag

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 31. Januar 2013

Heute hat der Bundestag mit breiter Mehrheit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Sorgerecht nicht verheirateter Väter verabschiedet. Sie bekommen es auf Antrag und viel zu spät. Im Interview mit dem Deutschlandradio hat die zuständige Ministerin heute Morgen zu erklären versucht warum:

‚… Kaess: Wir haben es gerade gehört von Betroffenen, wie dem Verein Väteraufbruch für Kinder: Auch der Vater sollte genauso wie die Mutter von Anfang an das gleiche Sorgerecht haben und dies nicht erst beantragen müssen. Eine verpasste Chance also?

Leutheusser-Schnarrenberger: Nein, es ist nicht eine verpasste Chance, denn wir haben natürlich auch über dieses Anliegen der Väter, nicht verheirateten Väter sehr, sehr intensiv nachgedacht. Aber ich glaube, man muss auch berücksichtigen: Es gibt wirklich auch Situationen, in denen Väter überhaupt kein Interesse daran haben, sich wirklich um das Kind zu kümmern in allen wichtigen Alltagsentscheidungen. Es gibt ganz flüchtige Beziehungen, die gar nicht mehr von Bestand sind schon zum Zeitpunkt der Geburt, und das alles würde ja bei so einem automatischen gemeinsamen Sorgerecht doch etwas ausgeblendet. Von daher finden wir den jetzt gewählten Weg, der ein Kompromiss ist, doch einen, der auch diesen Situationen besser Rechnung trägt.

Kaess: Aber in anderen Ländern ist das so geregelt, dieser Automatismus, und da funktioniert es doch auch ganz gut.

Leutheusser-Schnarrenberger: Ja! Natürlich gibt es in anderen europäischen Ländern solche Regelungen. Das ist aber sehr, sehr unterschiedlich wirklich innerhalb von europäischen, aber auch außereuropäischen Staaten. Und ich glaube, man muss auch immer berücksichtigen: Wir stehen jetzt erstmals vor einer gesetzlichen Regelung, die wirklich die Väter in ihren Rechten stärken soll. … Wenn man überlegt, dann ist das ein Kriterium, aber das würde wieder nur zu übergroßen Recherchen und Ermittlungen und Nachfragen führen. Also ich glaube, das ist wirklich der Kompromiss, wo Väter jetzt auch der Verfassung entsprechend ihre Rechte gut durchsetzen können.‘

Maßstab für die Regierung und die Zustimmungsmehrheit sind also die vielleicht zwei bis fünf Prozent der Väter, die aus welchen Gründen auch immer keine Beziehung zu ihrem Kind aufbauen können. Dadurch bleibt die übergroße Mehrheit der Väter und vor allem den Kindern ein Grundrecht verwehrt.

Und mit dieser „Reform“ bleibt Deutschland weiter Schlusslicht in Europa. Viele Staaten haben schon lange eine ‚modernere‘ Sorgerechtspraxis: In Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Lettland, Litauen, Malta, Monaco, Polen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Ukraine, Ungarn und Zypern erhalten nichteheliche Väter mit der Anerkennung ihrer Vaterschaft ohne weitere Prüfung das gemeinsame Sorgerecht und können schon vor der Geburt ihre Aufgaben als Väter wahrnehmen.

Die Regelung bewirkt zum Beispiel in Belgien, dass gerichtliche Auseinandersetzungen getrennter Eltern um ihre Kinder spürbar zurückgegangen sind. Aber vielleicht ist das ja hierzulande nicht beabsichtigt

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Ein Kommentar zu “Sorgerecht für Väter nur auf Antrag”

  1. Maria sagt:

    Das behaupten Väterrechtler auch gern, alle anderen wären moderner. Mir ist keine rechtsvergleichende Untersuchung bekannt, die die Vergleichbarkeit, die Rechtspraxis und die tatsächliche Verantwortungsaufteilung betrachtet. Mir scheint, wir Deutschen sollten mal aufhören, Kinder als Besitz anzusehen, an denen man Rechte hat.

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