der VAETER.blog

lebe deinen Traum!

Die Rolle der Väter – Was verändert das neue Sorgerecht?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 26. November 2012

Es geht um ein emotional und ideologisch aufgeladenes Thema: Sollen Väter nichtehelicher Kinder auch gegen den Willen der Mütter die gemeinsame elterliche Sorge bekommen? Unter den alleinerziehenden Eltern sind Väter mit etwa zehn Prozent derzeit noch eine Minderheit. Doch der gesellschaftliche Wandel ist unübersehbar: Immer mehr junge Männer möchten aktiv ihre Väterrolle wahrnehmen und an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder teilhaben. Das neue Sorgerecht ist Thema im Bundestag, am Mittwoch, den 28. November findet eine Sachverständigenanhörung statt.

Wie sehen die Entwürfe für die neuen Regelungen aus? Gehen sie zu Lasten der Mütter? Sind sie wirklich am Kindeswohl orientiert? Wie werden die Familiengerichte mit ihnen umgehen?

Ein Feature von Astrid Springer in NDR Info, am 27. November 2012, um 20.30 Uhr, anschließend eine Diskussion zum Thema in der NDR Info Redezeit ab 21.05 Uhr.

Moderator Matthias Franck begrüßt als Gäste:

  • Timm Kreyer, Fachanwalt für Familienrecht und Mediator
  • Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes
  • Ursula Kodjoe, Diplom-Psychologin und Familientherapeutin

Quelle

Share and Enjoy:
  • Print
  • Digg
  • StumbleUpon
  • del.icio.us
  • Facebook
  • Yahoo! Buzz
  • Twitter
  • Google Bookmarks

Ein Kommentar zu “Die Rolle der Väter – Was verändert das neue Sorgerecht?”

  1. Niegel sagt:

    Aber die Antwort auf diese Fragen ist doch völlig klar. Nein, die Regelungen sind nicht am Kindeswohl orientiert, sondern an einem misandristischen Weltbild und einem Familienbild aus den 50ern. Alle namhaften Experten raten zur automatischen gemeinsamen Sorge unabhängig vom Familienstand.
    Diese ist in vielen europäischen Nachbarländern bereits Gesetz und eine andere Regelung ist auch schlicht mit einem humanistischen Weltbild, Gleichberechtigungsstreben oder auch nur dem Grundgesetz oder den völkerrechtlichen Verpflichtungen der BRD nicht vereinbar.
    Bei der sogenannten „Sachverständigenanhörung“ ist übrigens KEIN Väterverband eingeladen. Das der sogenannte VAMV ein solcher selbstverständlich NICHT ist, sollte auch dem letzten spätestens seit dieser Debatte klar geworden sein.

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>