Koalition will Väterrechte ’stärken‘
Erstellt von Hans-Georg Nelles am 26. Juni 2012
Die Bundesregierung will, wie die Rheinische Post berichtet, das Sorgerecht für Väter, die mit der Mutter ihres Kindes nicht verheiratet sind, ‚stärken‘. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der morgen im Kabinett beschlossen werden soll. Demnach können Väter, die die Vaterschaft an einem nicht-ehelichen Kind anerkannt haben, künftig auch dann das gemeinsame Sorgerecht bekommen, wenn die Mütter nicht zustimmen – vorausgesetzt, das Kindeswohl wird durch die gemeinsame Betreuung von Vater und Mutter nicht beeinträchtigt.
Von Geburt an hat zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Unverheiratete Väter sollen nun aber beim Jugendamt oder direkt beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht einklagen können. Bisher steht nicht verheirateten Vätern nur dann ein Teil der elterlichen Sorge zu, wenn beide Elternteile eine entsprechende Erklärung abgeben oder heiraten. Damit hatte die Mutter bislang ein Veto-Recht.
Mit dem Gesetzentwurf, den Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch im Bundeskabinett einbringt, ist allerdings kein Automatismus zugunsten der Väter verbunden. Sind sich die Eltern nicht einig, entscheidet ein Familiengericht. Das Familiengericht kann dem Vater auch dann die elterliche Sorge für das Kind übertragen, wenn die Mutter dagegen ist. Nur wenn die Mutter eindeutige Gründe vorbringen kann, warum das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl des Kindes schaden würde, darf das Gericht der Mutter das alleinige Sorgerecht zusprechen.
Eine Stärkung ist im Verhältnis zu der bislang bestehenden Benachteiligung der Väter mit dem Gesetz gegeben, eine wirkliche Gleichberechtigung der Väter ist mit diesem Gesetzentwurf aber noch nicht erreicht.
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