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Kinder bekommen Chance auf eine Beziehung zum leiblichen Vater

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. Mai 2012

Das Bundesjustizministerium will die Rechte leiblicher Väter auf regelmäßige Treffen mit ihren Kindern stärken. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sei in einem Referentenentwurf das Recht des Vaters auf „Umgang” auch für den Fall vorgesehen, dass dieser  bisher noch keine Vertrauensbeziehung zu dem Kind aufbauen konnte.

Der biologische Vater, der nicht mit der Mutter verheiratet ist und die Vaterschaft nicht anerkannt hat, kann derzeit ein Recht auf regelmäßigen Kontakt nur in Ausnahmefällen gegen den Willen der Mutter einklagen. Wenn er bereits tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen hat und damit eine „sozial-familiäre” Beziehung aufgebaut hat, wird dies gestattet.

Diese Regelung hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in zwei Urteilen von 2010 und 2011 beanstandet. Zu Begründung hieß es, der Erzeuger habe dadurch in manchen Fällen gar keine Chance, eine solche Beziehung aufzubauen.

Laut Referentenentwurf soll es aber auch künftig kein automatisches Umgangsrecht geben. Voraussetzung sei, dass der Kontakt zum leiblichen Vater dem „Kindeswohl” diene. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor 20 Jahren entschieden, dass die Kenntnis der genetischen Abstammung für die Entwicklung der Persönlichkeit prägend sein kann.

Quelle

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