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Gleich, gleicher, Gleichstellung?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Sonntag 6. Mai 2012

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist verfassungsmäßig verankert. Artikel 3, Absatz 2, des Grundgesetzes lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Der Gesetzestext ist klar formuliert, aber wie stellt sich die Situation im Jahr 2012 dar? Klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander?

Daten und Fakten sprechen gegen eine umfassende Gleichstellung der Geschlechter. Eine aktuelle OECD-Studie über die berufliche Situation von Frauen und Männern beispielsweise belegt: Frauen verdienen weniger und sind weniger häufig in Führungspositionen anzutreffen. Ein Grund für EU-Kommissarin Viviane Reding, Justizkommissarin und zuständig für Gleichstellungsfragen, eine europaweite gesetzliche Regelung der Frauenquote in Betracht zu ziehen. Konkrete Vorschläge will sie im Sommer 2012 vorlegen.

Expertinnen und Experten aus Politik und Praxis sind sich bei diesem Thema alles andere als einig. Die Frage, ob die Frauenquote ein geeigneter Weg ist, ist noch lange nicht beantwortet. Gerade wenn es um staatliche Eingriffe geht, kommt es zu vielfachem Widerstand, häufig werden sie als nicht notwendig abgewehrt und abgetan. Fraglich ist, ob solche Eingriffe erforderlich sind – oder nur überambitioniert.

Auch die Debatte, ob qualifizierte Männer mit einer Frauenquote benachteiligt werden, ist noch nicht abgeschlossen. Und überhaupt: Wird das Thema Gleichstellung etwa nur einseitig betrachtet? Im Bereich Familien-, Sorge- und Scheidungsrecht beispielsweise gibt es viele Aspekte, die im Hinblick auf eine Benachteiligung von Männern kontrovers diskutiert werden können.

Mit diesen und ähnlichen Fragen setzen sich Frauen und Männer nicht erst seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 auseinander. Der Ton beider Lager hat sich über die Jahrzehnte zunehmend verschärft. Nicht selten stellt sich die Frage: Geht es eigentlich noch primär um Gleichstellung?

Das IX. KölnAlumni-Symposium „Frauen an die Macht. Anspruch, Wirklichkeit und Perspektiven der Gleichstellung“ will den Status Quo der Gleichstellungspraxis aufzeigen, Erfolge würdigen, Probleme benennen und Perspektiven aufzeigen.

Programm

Begrüßung

  • Prof. Dr. Erland Erdmann, Präsident KölnAlumni – Freunde und Förderer der Universität zu Köln e. V.
  • Prof. Dr. Axel Freimuth, Rektor der Universität zu Köln

Podiumsdiskussion

  • Dr. Lale Akgün, Politikerin und Referatsleiterin in der Staatskanzlei NRW, Psychologin, Autorin
  • Prof. Dr. Gerhard Amendt, Soziologe, emeritierter Professor am Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen, Autor
  • Monika Ebeling, Diplom Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin, systemische Familientherapeutin, Autorin
  • Professor Dr. Wolfgang Plischke, Mitglied des Vorstands der Bayer AG

Moderation: Prof. Dr. Christiane Woopen, Professorin für Ethik und Theorie der Medizin an der Universität zu Köln, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates

Die Veranstaltung ist öffentlich, die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung bis spätestens 10. Mai ist erforderlich.

Quelle

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