Union beharrt auf der Antragslösung für nichteheliche Väter
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 9. Dezember 2010
Die Financial Times Deutschland (ftd) meldet heute ‚Sachsen will ledige Väter stärken’ und fährt fort: ‚Ein Antrag aus Sachsen könnte Bewegung in die festgefahrene Debatte um das Sorgerecht lediger Eltern bringen. Die dortigen Regierungsfraktionen von Union und FDP fordern die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren einzusetzen.
„Wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt, soll er künftig automatisch gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt für das Kind sein“, schreiben der sächsische CDU-Fraktionschef Steffen Flath und sein FDP-Pendant Holger Zastrow in ihrem Antrag „Kindeswohl stärken – unverheirateten Müttern und Vätern gemeinsames Sorgerecht einräumen“. Eine solche Lösung sei „einfach, unbürokratisch und geeignet, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu genügen“, heißt es in der Begründung. Der Antrag ist gemeinsam mit der SPD im sächsischen Landtag beschlossen worden.
Der Vorstoß aus Sachsen, der unverheiratete Paare beim Sorgerecht mit Ehepaaren gleich stellen würde, zeugt vom Ärger über den seit Monaten herrschenden Stillstand auf Bundesebene. Die Gespräche verlaufen zäh, die Annäherung sei schwierig, heißt es aus Fraktionskreisen. „Es ist unehrlich, wenn wir die Neuregelung jetzt verschleppen. Wir sind im Wort, dass wir das machen“, sagte der FDP-Rechtsexperte Stephan Thomae. …
Dass die Stellung von Vätern deutlich aufgewertet werden muss, folgt bereits aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Dezember 2009. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich dem in einer Entscheidung Ende Juli 2010 angeschlossen. … Das Justizministerium hatte in der mündlichen Verhandlung nämlich erklärt, eine Neuregelung sei bereits im Gange.
Nur ist davon derzeit wenig zu merken. Die Union beharrt auf der sogenannten Antragslösung. Danach erhielte die unverheiratete Mutter bei der Geburt das alleinige Sorgerecht für das Kind. Der Vater kann nur auf Antrag vor Gericht das Sorgerecht erstreiten. So läuft es seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts derzeit auch in der Praxis.
Die FDP verfolgt einen anderen Ansatz. Danach sollen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht erhalten. Der Vater muss dafür eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben. Die Mutter kann diesem Antrag aber widersprechen, er gilt als genehmigt, wenn die Mutter sich innerhalb einer Frist von vier Wochen nicht rührt. Das geht der Union zu weit. … Konservative Unionskreise wollen der Mutter nun noch eine Schonzeit von acht Wochen nach der Geburt einräumen, in der es keine gerichtliche Entscheidung geben darf.’
Da treffen sich die konservativen Kräfte mit EMMA, Edith vom VaM(V) und anderen, angeblich ‚feministisch’ ausgerichteten Frauen.
Mittwoch 15. Dezember 2010 um 01:23
Gerichtliche Streitigkeiten sollten rund um die Geburt vermieden werden. Elegant und einfach geht das mit Gleichstellung ab Geburt.