Alleinerziehende müssen nicht zwingend Vollzeit arbeiten
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 17. Juli 2008
Der Bundesgerichtshof hat heute in Karlsruhe entschieden, dass Alleinerziehenden nicht generell ab dem dritten Lebensjahr des Kindes eine ganztägige Berufstätigkeit zugemutet werden kann.
Vielmehr können solche Mütter und Väter nach einer Trennung dann länger Unterhalt von ihrem Ex-Partner verlangen, wenn eine längere eheähnliche Gemeinschaft und ein gemeinsamer Kinderwunsch bestanden haben.
Außerdem müssen Alleinerziehende mit kleineren Kindern nicht ganztags arbeiten, weil das zusammen mit den Erziehungsaufgaben zu einer übermäßigen Belastung führen könne. Selbst wenn ein Kind im Kindergarten ganztags betreut werde, führe dies „nicht notwendig“ dazu, dass die Mutter die Pflicht habe, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen.
Und was ist mit den Vätern? Ich habe das Gefühl, dass hier die Justiz der gesellschaftlichen Wirklichkeit hinterherhinkt, das klassische Ernährermodell festschreibt und so die Bemühungen einer gleichberechtigten Übernahme von Erwerbs- und Erziehungsaufgaben konterkariert.
Das die Betreuungssituation nach wie vor unzureichend sind und die Arbeitsbedingungen in vielen Betrieben es Vätern und Müttern schwer machen, dies zu leben, ist unbestritten. Mit diesem Urteil wird aber ein falsches Signal gesetzt.
Freitag 18. Juli 2008 um 10:15
Ich müßte und sollte das Urteil noch im Detail lesen, aber hier ein kurzer Verdacht: Daß ausdrücklich v.a. von der Mutter die Rede ist, könnte vielleicht daran liegen, daß im konkreten Fall eine Mutter betroffen war (wie in den meisten Fällen). Die Regelung würde aber sicher (Gleichberechtigung etc.) gleichermaßen auf Väter anzuwenden sein.
Dienstag 22. Juli 2008 um 14:59
… im allgemeinen Teil des Urteils ist schon von Müttern und Vätern die Rede. Die mediale Aufbereitung des Urteils bestätigen aber (leider) meine Befürchtungen zu einem großen Teil: ‚Mütter müssen nicht Vollzeit arbeiten‘ (RP; Düsseldorf) oder ‚Zu früh gefreut Männer‘ (BILD).
Die Auswirkungen auf die bislang eher konservative Rechtsprechung der Familiengerichte bleibt abzuwarten.