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Ernst & Young verweigerte Vater Teilzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 3. April 2008

Weil ihm sein Arbeitgeber keine Elternzeit mit Teilzeitstelle zugestehen wollte, klagt ein Steuerberater in Düsseldorf vor dem Arbeitsgericht.

Der Mann hatte zwei Jahre lang maximal drei Tage pro Woche arbeiten wollen, um für seine kleine Tochter da zu sein. Zweimal hatte das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young jedoch seit 2006 die Anträge des 42-Jährigen auf Teilzeit-Beschäftigung „aus betrieblichen Gründen“ abgelehnt. Dadurch war der Mann gezwungen, sich für zwei Jahre unbezahlt freistellen zu lassen. Ihm gehe es jedoch weniger um den Verdienstausfall, als vielmehr um die Rechtmäßigkeit der Weigerung des Arbeitgebers.

Laut Gesetz haben Väter und Mütter während der Elternzeit einen Rechtsanspruch auf unbezahlten Urlaub oder Teilzeit-Beschäftigung. Nur kleine Betriebe mit weniger als 16 Mitarbeitern sind nicht daran gebunden. Ernst & Young hat nach Angaben eines Sprechers allein in Düsseldorf 700 Beschäftigte. Nach Ansicht der Firma ist der Kläger in seiner Funktion als Projektmanager aber nur ganztägig einsetzbar.

Wie heißt es doch so schön auf der Homepage von Ernst & Young: ‚Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Kapital. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie sich überdurchschnittlich engagieren. Wir wissen aber auch, dass sie effektiver und besser arbeiten, wenn sie ein ausgeglichenes Leben führen.’

Aber schon das Bild und der Titel darüber sind verräterisch: ‚Als Frau denkt man irgendwann auch über eine Karriere als Mutter nach’.

Quelle

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