{"id":9874,"date":"2020-03-13T10:11:36","date_gmt":"2020-03-13T10:11:36","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=9874"},"modified":"2020-03-23T10:16:22","modified_gmt":"2020-03-23T10:16:22","slug":"gedanken-zu-den-aenderungsvorschlaegen-beim-elternzeit-und-geld-gesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2020\/03\/13\/gedanken-zu-den-aenderungsvorschlaegen-beim-elternzeit-und-geld-gesetz\/","title":{"rendered":"Gedanken zu den \u00c4nderungsvorschl\u00e4gen beim Elternzeit und -geld Gesetz"},"content":{"rendered":"\n<p>In der Zeit unmittelbar vor der Geburt und in der Fr\u00fchphase\nder Elternschaft werden Entscheidungen getroffen, die richtungsentscheidend f\u00fcr\ndie Ausgestaltung des Familienlebens und die Aufteilung von bezahlter Erwerbs-\nund unbezahlter Familienarbeit sind. Junge Familien w\u00fcnschen sich seit langem\nund gleichberechtigte Teilhabe sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von\nbeiden Sph\u00e4ren. Damit sie ihre W\u00fcnsche und Lebenskonzepte realisieren k\u00f6nnen\nbrauchen sie passende Rahmenbedingungen. Dies ist seit langem bekannt und\npolitisch diskutiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Bereits in der ersten Lesung zur Einf\u00fchrung des\nMutterschaftsurlaubs im M\u00e4rz 1979 wird unter Bezugnahme auf die W\u00fcnsche junger\nFamilien, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu leben, von den Rednern und\nRednerinnen der Regierungsparteien (SPD und FDP) bedauert, dass aus\nabstimmungstaktischen Gr\u00fcnden, V\u00e4ter von dem geplanten Vorhaben ausgeschlossen\nwerden m\u00fcssen. Bundesarbeitsminister Ehrenberg (SPD) bezeichnete das Gesetz aber\ndennoch als \u201eBeitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie \u2026\nund bedauert, dass er nur den Mutterschutz f\u00fcr die leibliche Mutter\nfortentwickelt und nicht die V\u00e4ter und Adoptiveltern miteinbezieht.<\/p>\n\n\n\n<p>In der zweiten Lesung am 10. Mai 1979 verst\u00e4rkt die\nAbgeordnete Matth\u00e4us-Maier (FDP) diesen Gedanken. Eine Wahlm\u00f6glichkeit der\nEltern w\u00e4re \u201eein guter Beitrag zur Auflockerung der starren Rollenverteilung\ngewesen, \u2026 die wir ja heute immer noch haben. \u2026 bei einer alternativen\nM\u00f6glichkeit f\u00fcr Vater oder Mutter w\u00fc\u00dfte ja ein Arbeitgeber, der eine junge Frau\neinstellt, nicht, ob nicht m\u00f6glicherweise, wenn die Frau schwanger wird, der\nVater den Elternurlaub in Anspruch nimmt, so da\u00df auf diese Weise die Gefahr der\nBenachteiligung verringert w\u00fcrde. \u2026 Aber eines ist klar: Bei der wachsenden\nErkenntnis gerade auch junger V\u00e4ter, da\u00df es f\u00fcr sie nicht nur eine Pflicht ist,\nan der Kindererziehung teilzunehmen, sondern da\u00df sie sich damit ein Recht\nnehmen, das ihnen jahrhundertelang verweigert worden ist: sich um ihre Kinder\nzu k\u00fcmmern.\u201c <\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem Inkrafttreten des BEEG zum 1. Januar 2007 ist den\nV\u00e4tern dieses Recht zugesprochen worden und in den vergangenen 13 Jahren ist\ndas Gesetz durch verschiedene \u00c4nderungen den Bed\u00fcrfnissen von jungen M\u00fcttern\nund V\u00e4tern entgegengekommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die jetzt vorgeschlagenen Novellierungen<\/p>\n\n\n\n<ol><li>Erh\u00f6hung der w\u00e4hrend der Elternzeit zul\u00e4ssigen\nArbeitszeit<\/li><li>Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus sowie\nder <\/li><li>Zusatzmonat f\u00fcr Eltern, deren Kind sechs Wochen\noder noch fr\u00fcher geboren wurde,<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>stellen weitere Schritte in diese Richtung dar.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu 1. Die w\u00e4hrend der Elternzeit m\u00f6gliche Erwerbsarbeitszeit\nwird von 30 auf 32 Stunden angehoben. Dies entspricht in etwa einem\nStellenumfang von 80% und wird vor allem V\u00e4ter in verantwortungsvollen\nT\u00e4tigkeiten ermutigen, ElterngeldPlus Monate in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu 2. Hier wird zum einen der Arbeitszeitkorridor von 24 bis\n32 Stunden w\u00f6chentliche Arbeitszeit erweitert und die Mindestanzahl der\nPartnerschaftsbonusmonate auf zwei reduziert. Eine wesentliche Reduzierung des\nR\u00fcckzahlungsrisikos stellen die Regelungen in \u00a74b Abs. 5 dar.<br>\nDurch diese Regelungen wird die H\u00fcrde, eine partnerschaftliche Aufgabenteilung\neinfach mal auszuprobieren, deutlich abgesenkt. <br>\nDenjenigen, die aber bereits eine 50\/50 Regelung leben, bleiben die\nzus\u00e4tzlichen Bonusmonate aber weiterhin vorenthalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu 3. Eine Fr\u00fchgeburt vor der 34 SSW stellt V\u00e4ter und M\u00fctter\nvor erhebliche Belastungen und ein zus\u00e4tzlicher Elternzeitmonat ist ein\npassendes Angebot, diesen Mehraufwand partnerschaftlich bew\u00e4ltigen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die jetzt vorgeschlagenen Neuregelungen sind an den jeweiligen\nStellen sinnvoll, bleiben aber nach 30 Jahren Erfahrungen mit den bisherigen\nRegelungen und vor allem vor dem Hintergrund des Anspruchs, Weichenstellung f\u00fcr\neine partnerschaftliche Arbeitsteilung zu sein, nicht gerecht.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir sehen weiteren Entwicklungsbedarf vor allem in folgenden\nPunkten:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Ausweitung der f\u00fcr die Partner (V\u00e4ter)\nvorgesehenen Monate<\/li><li>Einf\u00fchrung einer V\u00e4terzeit unmittelbar nach der\nGeburt im Sinne der europ\u00e4ischen Vereinbarkeitsrichtlinie<\/li><li>Anpassung der Einkommensgrenzen an den Preis-\nbzw. Lohnentwicklungsindex<\/li><li>Erm\u00f6glichung des Elterngeldbezugs auch f\u00fcr\nGetrennterziehende<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Verhaltens- und Einstellungs\u00e4nderungen werden am ehesten\ndurch eigene, neue Erfahrungen erreicht. Das Elterngeld ist im besten Falle ein\nExperimentierfeld, dass V\u00e4tern und M\u00fcttern neue Erfahrungen erm\u00f6glicht;\nErfahrungen, die Sicherheit geben, neue Mischungsverh\u00e4ltnisse von Erwerbs- und\nF\u00fcrsorgearbeit auch im Anschluss an die Elternzeit fortzuf\u00fchren und die\nnachhaltiger wirken als Forderungen und Appelle. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Zeit unmittelbar vor der Geburt und in der Fr\u00fchphase der Elternschaft werden Entscheidungen getroffen, die richtungsentscheidend f\u00fcr die Ausgestaltung des Familienlebens und die Aufteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Familienarbeit sind. 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