{"id":9687,"date":"2018-11-16T19:32:58","date_gmt":"2018-11-16T19:32:58","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=9687"},"modified":"2018-11-18T19:36:02","modified_gmt":"2018-11-18T19:36:02","slug":"eu-vereinbarkeitsrichtlinie-jetzt-mehr-vaterbeteiligung-sichern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2018\/11\/16\/eu-vereinbarkeitsrichtlinie-jetzt-mehr-vaterbeteiligung-sichern\/","title":{"rendered":"EU-Vereinbarkeitsrichtlinie &#8211; Jetzt mehr V\u00e4terbeteiligung sichern!"},"content":{"rendered":"<p>M\u00e4nnern den Weg in die Vaterrolle ebnen? Die EU k\u00f6nnte daf\u00fcr wichtige Impulse setzen. Derzeit finden in Br\u00fcssel die Trialog-Verhandlungen zwischen Kommission, Ministerrat und Europ\u00e4ischem Parlament zur finalen Fassung der Richtlinie \u201eVereinbarkeit von Beruf und Privatleben f\u00fcr Eltern und pflegende Angeh\u00f6rige\u201c statt. Die Richtlinie soll noch in diesem Jahr oder Anfang 2019 verabschiedet werden.<\/p>\n<p><strong>Worum geht es?<\/strong><\/p>\n<p>Aus m\u00e4nner- und v\u00e4terpolitischer Sicht sind insbesondere zwei Punkte des Vorschlags f\u00fcr eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie von Interesse:<\/p>\n<p>Einerseits die EU-weite Einf\u00fchrung einer bezahlten zweiw\u00f6chigen Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt (paternity leave). F\u00fcr Deutschland w\u00e4re dies ein Novum und w\u00fcrde bedeuten, dass eine neue familienpolitische Leistung f\u00fcr V\u00e4ter eingef\u00fchrt werden m\u00fcsste. In vielen anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern gibt es bereits Regelungen zum \u201eVaterschaftsurlaub\u201c.<\/p>\n<p>Andererseits die Ausweitung individueller Anrechte auf bezahlte Auszeiten f\u00fcr Eltern (parental leave). Zur Diskussion stehen als EU-weiter Minimalstandard jeweils vier nicht \u00fcbertragbare Monate f\u00fcr Mutter und Vater. Aus deutscher Sicht w\u00fcrde dies hei\u00dfen, dass das 2007 eingef\u00fchrte Elterngeld mit den nicht \u00fcbertragbaren zwei Partnermonaten (12+2) entsprechend angepasst werden m\u00fcsste. Beispielsweise: vier Monate f\u00fcr die Mutter, vier f\u00fcr den Vater und sechs Monate frei aufteilbar.<\/p>\n<p><strong>Die Richtlinie als Motor f\u00fcr neue gleichstellungspolitische Ma\u00dfst\u00e4be <\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr das Bundesforum M\u00e4nner geht es bei diesen Verhandlungen nicht nur um die Einf\u00fchrung EU-weit geltender Mindeststandards, sondern auch darum, auf europ\u00e4ischer Ebene neue gleichstellungspolitische Ma\u00dfst\u00e4be zu setzen. Denn vor allem nicht \u00fcbertragbare und mit einer substantiellen Einkommensersatzleistung ausgestattete Elternzeit- bzw. Elterngeldmonate setzen hohe Anreize f\u00fcr V\u00e4ter, diese Leistung auch tats\u00e4chlich in Anspruch zu nehmen. Zudem sind solche Rechtsanspr\u00fcche auch f\u00fcr die Arbeitgeberseite ein \u00fcberzeugendes Argument, dem Wunsch von M\u00e4nnern auf mehr Teilhabe am Familienleben zu entsprechen.<\/p>\n<p>Gleichstellungspolitisch gilt \u2013 f\u00fcr Deutschland wie f\u00fcr Europa insgesamt \u2013 dass M\u00e4nner in ihrer Familienrolle gest\u00e4rkt werden m\u00fcssen und Frauen in ihrer Erwerbsrolle. Eine Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt sowie eine st\u00e4rker parit\u00e4tische Ausgestaltung der nicht \u00fcbertragbaren Partnermonate beim Elterngeld w\u00e4ren daf\u00fcr hilfreich und w\u00fcnschenswert.<\/p>\n<p>Auch der <a href=\"https:\/\/www.gleichstellungsbericht.de\/de\/topic\/2.zweiter-gleichstellungsbericht-der-bundesregierung.html\">Zweite Gleichstellungsbericht der Bundesregierung<\/a> hat dies klar unterstrichen und als empirischen Befund festgehalten: \u201eJe fr\u00fcher V\u00e4ter Verantwortung in der Betreuung und Erziehung von Kindern \u00fcbernehmen, desto eher werden sie auf Dauer zu aktiven V\u00e4tern und desto nachhaltiger bef\u00f6rdert dies die Gleichstellung\u201c.<\/p>\n<p>Eine EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die vom Standard her zumindest die Regelungen der urspr\u00fcnglichen Fassung der Europ\u00e4ischen Kommission enth\u00e4lt, w\u00e4re hier ein wichtiger Motor!<\/p>\n<p><strong>Aktueller Stand und Positionen<\/strong><\/p>\n<p>Die EU Kommission hatte ihren <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/social\/main.jsp?catId=1311&amp;langId=de\">Vorschlag f\u00fcr eine Richtlinie des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben f\u00fcr Eltern und pflegende Angeh\u00f6rige<\/a> urspr\u00fcnglich im April 2017 vorgelegt. Seit dem wurde dieser innerhalb der EU debattiert. Im Juni 2018 hat sich der der Europ\u00e4ische Rat \u201eBesch\u00e4ftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz\u201c schlie\u00dflich auf eine allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienvorschlag geeinigt, dabei allerdings die urspr\u00fcnglichen Eckpunkte des Vorschlags deutlich abgeschw\u00e4cht. Das Europ\u00e4ische Parlament und seine Aussch\u00fcsse haben im Anschluss ebenfalls ihre Position zum Richtlinienvorschlag verabschiedet und den urspr\u00fcnglichen Kommissionsvorschlag demgegen\u00fcber weiter pr\u00e4zisiert. Eine <a href=\"https:\/\/www.cep.eu\/monitor\/cep\/vereinbarkeit-von-beruf-und-privatleben-richtlinie.html\">vergleichende Gegen\u00fcberstellung der verschiedenen Fassungen finden sie hier<\/a>.<\/p>\n<p>Aktuell wird zwischen den Beteiligten nun eine finale Position verhandelt, die m\u00f6glicherweise noch in diesem Jahr oder Anfang 2019 verabschiedet werden kann. Im Anschluss daran haben die Mitgliedsstaaten in aller Regel zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu \u00fcberf\u00fchren.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/bundesforum-maenner.de\/2018\/11\/position-eu-vereinbarkeitsrichtlinie-jetzt-mehr-vaeterbeteiligung-sichern\/ \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>M\u00e4nnern den Weg in die Vaterrolle ebnen? Die EU k\u00f6nnte daf\u00fcr wichtige Impulse setzen. Derzeit finden in Br\u00fcssel die Trialog-Verhandlungen zwischen Kommission, Ministerrat und Europ\u00e4ischem Parlament zur finalen Fassung der Richtlinie \u201eVereinbarkeit von Beruf und Privatleben f\u00fcr Eltern und pflegende Angeh\u00f6rige\u201c statt. Die Richtlinie soll noch in diesem Jahr oder Anfang 2019 verabschiedet werden. 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