{"id":8875,"date":"2016-06-01T08:21:31","date_gmt":"2016-06-01T08:21:31","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=8875"},"modified":"2016-06-02T08:28:47","modified_gmt":"2016-06-02T08:28:47","slug":"deutschland-geht-ein-wenig-voraus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2016\/06\/01\/deutschland-geht-ein-wenig-voraus\/","title":{"rendered":"Deutschland geht (ein wenig) voraus"},"content":{"rendered":"<div style=\"width: 281px\" class=\"wp-caption alignright\"><a href=\"http:\/\/www.maennerzeitung.ch\"><img loading=\"lazy\" class=\"   \" src=\"http:\/\/www.maennerzeitung.ch\/images\/mz_62_vaterschaftsurlaub_deutschland.jpg\" alt=\"Jahn B\u00e4vman - mencare Schweiz\" width=\"271\" height=\"359\" \/><\/a><p class=\"wp-caption-text\">Johan B\u00e4vman - mencare Schweiz<\/p><\/div>\n<p>Mein Beitrag f\u00fcr die aktuelle Ausgabe der Schweizer <a href=\"http:\/\/www.maennerzeitung.ch\" target=\"_blank\">M\u00e4nnerzeitung<\/a> zur Elternzeit in Deutschland. Ein R\u00fcckblick und ein Ausblick:<\/p>\n<p>Sie beginnt vor 37 Jahren, die Geschichte der V\u00e4termonate und des Elterngeldes in Deutschland. Sie ist eine lange Geschichte, eine Geschichte mit verschiedenen kleineren und gr\u00f6\u00dferen Zwischenetappen. Und sie beginnt eben \u2013 auch wenn es der Name nicht vermuten l\u00e4sst \u2013 mit dem Mutterschaftsurlaub. Der im Sommer 1979 in Kraft getretene Mutterschaftsurlaub stellte in erster Linie eine Erweiterung der Mutterschutzfrist auf sechs Monate dar. Die Idee damals: Die M\u00fctter sollten unter Beibehaltung ihres Arbeitsplatzes mehr Zeit zur Verf\u00fcgung haben, sich um das eigene Kind zu k\u00fcmmern. Von Seiten der sozialdemokratisch-freisinnigen Koalition war allerdings damals schon geplant, auch V\u00e4tern eine zweimonatige Schutzfrist zuzugestehen. Diese M\u00f6glichkeit wurde aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verworfen, weil dann eine Zustimmung des Bundesrats erforderlich gewesen w\u00e4re \u2013 in dem damals die Opposition \u00fcber die Mehrheit verf\u00fcgte. Und das war ein Umstand mit Folgen.<\/p>\n<p><strong>Schritt eins: Mutterschaftsurlaub<\/strong><\/p>\n<p>Bundesarbeitsminister Herbert Ehrenberg (SPD) bezeichnete das Gesetz zwar damals als Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Andere kritisierten aber schon damals, dass die V\u00e4ter nicht miteinbezogen wurden: \u00abMit der Einbeziehung der V\u00e4ter h\u00e4tte man deren Verantwortung f\u00fcr die Kindererziehung verdeutlichen k\u00f6nnen\u00bb, argumentierte beispielsweise eine Parteikollegin und erg\u00e4nzte: \u00abEs w\u00e4re ein guter Beitrag zur Auflockerung der starren \u00adRollenverteilung gewesen.\u00bb Nur mit einem Modell f\u00fcr beide Geschlechter k\u00f6nne man die Frau vor Diskriminierung im \u00adArbeitsmarkt sch\u00fctzen, argumentierten auch andere Parteikollegen damals schon \u2013 und: V\u00e4ter h\u00e4tten die Pflicht und das Recht, sich um ihre Kinder zu k\u00fcmmern. Die Argumentationslinien \u2013 die mehr als 25 Jahre sp\u00e4ter bei der Einf\u00fchrung des Elterngeldes abermals angef\u00fchrt werden sollten \u2013 wurden also von den Regierungsparteien schon im Jahr 1979 klar benannt.<\/p>\n<p>Auch viele Medien kritisierten damals die Einseitigkeit des Mutterschaftsurlaubs. So unterst\u00fctzte die Zeitschrift \u00abEmma\u00bb die Klage eines jungen Vaters beim Bundesverfassungsgericht, der sich anstelle seiner Partnerin vier Monate um sein Kind k\u00fcmmern wollte. Die Klage wurde abgelehnt. Auch in der \u00abZeit\u00bb wurde das Gesetz aus demselben Grunde kritisiert: \u00abEine halbherzige Reform, weil der Gesetzgeber sich offenbar an eingefahrenen Vorstellungen \u00fcber die Aufgaben von M\u00fcttern und V\u00e4tern orientiert.\u00bb Der Gesetzgeber habe damit m\u00f6glicherweise \u2013 wurde im Artikel weiter argumentiert \u2013 gegen das Grundgesetz versto\u00dfen. Denn: Dieses postuliere schlie\u00dflich die gleiche Behandlung von M\u00e4nnern und Frauen.<\/p>\n<p><strong>Schritt zwei: Bundeserziehungsurlaubsgesetz<\/strong><\/p>\n<p>Die Kritik blieb nicht ganz wirkungslos. Denn das im Herbst 1985 verabschiedete Bundeserziehungsurlaubsgesetz war ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung \u00abElternzeit\u00bb. Das Gesetz wollte durch Bezahlung eines Erziehungsgeldes einem Elternteil vereinfachen, sich der Erziehung eines frischgeborenen Kindes zu widmen. F\u00fcr M\u00fctter und V\u00e4ter sollte mehr Wahlfreiheit zwischen Erwerbs- und Familient\u00e4tigkeit geschaffen sowie die Erziehungskraft der Familie gest\u00e4rkt und gesellschaftlich anerkannt werden. In seiner Begr\u00fcndung der Gesetzesvorlage argumentierte CDU-Familienminister Heiner Geissler damals, dass immer mehr gutausgebildete Frauen einen Beruf aus\u00fcben wollten. Eine Mutter solle weiterhin die M\u00f6glichkeit haben, das eigene Kind zu erziehen, statt es in gesellschaftlichen Einrichtungen erziehen zu lassen. Insbesondere alleinerziehende M\u00fctter st\u00fcnden vor dieser Notlage.<\/p>\n<p>Die damalige Opposition sah das \u00e4hnlich, hielt den staatlichen Unterst\u00fctzungsbeitrag aber f\u00fcr viel zu tief. So konstatierte die SPD-Abgeordnete Renate Schmidt: \u00abDie Wahlfreiheit bleibt auf dem Papier stehen, solang Mann und Frau nicht die gleichen Einkommenschancen haben.\u00bb Dass die finanzielle Ausstattung des Erziehungsurlaubs nicht geeignet sei, V\u00e4ter zur Beteiligung zu bewegen, betonte damals auch die Abgeordnete Doris Wagner von den Gr\u00fcnen: \u00abDer Einkommensverlust f\u00fcr V\u00e4ter m\u00fcsste viel deutlicher abgeschw\u00e4cht werden.\u00bb Das Bundeserziehungsurlaubsgesetz ist dann wenigstens in den folgenden Jahren noch mehrmals verl\u00e4ngert worden; auch die Bezugsdauer des Elterngeldes ist verl\u00e4ngert und Einkommensgrenzen sind erh\u00f6ht worden. Im Jahr 2000 ersetzte man die Bezeichnung \u00abErziehungsurlaub\u00bb dann schlie\u00dflich durch \u00abElternzeit\u00bb.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Schritt drei: Das Elterngeldgesetz<\/strong><\/p>\n<p>Mit der Einf\u00fchrung eines Elterngeldes im Jahr 2007 sollten die familienpolitischen Leistungen neu ausgerichtet werden. Das h\u00f6here Elterngeld l\u00f6ste das Erziehungsgeld ab. Und zwar mit dem Ziel, Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage in der Zeit zu unterst\u00fctzen, in der sich die Eltern um die Betreuung ihrer Kinder k\u00fcmmern. M\u00fctter und auch V\u00e4ter sollten sich eine Zeitlang der Betreuung ihres neugeborenen Kindes widmen k\u00f6nnen. Das war ein entscheidender Schritt. Denn beide sollten w\u00e4hlen k\u00f6nnen, wer, wann und in welchem Umfang in der m\u00f6glichen Bezugsdauer von 14 Monaten Leistungen in Anspruch nimmt. Und: Dabei sind mindestens zwei Monate f\u00fcr jeden der beiden Partner vorgesehen. Die Elterngeldmonate k\u00f6nnen auch gleichzeitig beansprucht oder bei gleichem Gesamtbudget auf die doppelte Bezugsdauer ausgedehnt werden. Das Elterngeld \u2013 und das ist neben diesen verbindlichen Partnermonaten ein zus\u00e4tzlicher Paradigmenwechsel \u2013 ist als Lohnersatzleistung definiert. Gezahlt werden bis zu 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, maximal \u00adjedoch 1800 Euro.<\/p>\n<p>Insbesondere V\u00e4ter sollten also einen zus\u00e4tzlichen Anreiz haben, sich an der Erziehung der Kinder zu beteiligen. Die vom Bundesfamilienministerium mit der Einf\u00fchrung gestartete Werbekampagne \u00abKrabbeln lerne ich bei Mama, Laufen dann bei Papa\u00bb sowie die 12-plus-2-Monate L\u00f6sung machen aber deutlich, bei wem die prim\u00e4re Verantwortung f\u00fcr das Kind verbleiben sollte: bei der Mutter. Die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen verwies im Bundestag immerhin darauf, dass alleine schon die Ank\u00fcndigung des Gesetzesvorhabens enorme Diskussionen ausgel\u00f6st habe. Eine l\u00e4ngst \u00fcberf\u00e4llige Debatte \u00fcber die Rolle des Vaters in der \u00adKindererziehung sei in Gang gekommen. \u00abMit den Partner\u00admonaten st\u00e4rken wir auch den V\u00e4tern den R\u00fccken, die sich Zeit f\u00fcr ihr eigenes Kind nehmen wollen. Das wird zu einem Umdenken in der Arbeitswelt f\u00fchren\u00bb, sagte die CDU-Ministerin damals.<\/p>\n<p>In der zweiten Lesung des Gesetzes hoben die meisten \u00adRedner und Rednerinnen ebenfalls die positiven Wirkungen der V\u00e4terbeteiligung auf die Gleichberechtigung und die Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt hervor. \u00abDurch die Partnermonate geben wir V\u00e4tern mehr M\u00f6glichkeiten, sich partnerschaftlich an der Kinderbetreuung zu beteiligen\u00bb, hie\u00df es. Durch die Einkommensersatzleistung w\u00fcrden Eltern mehr Wahlfreiheit hinsichtlich der Elternrolle gewinnen. Endlich g\u00e4be es nun eine echte Alternative zur traditionellen Rollenaufteilung.<\/p>\n<p>Linke und Gr\u00fcne verwiesen ebenfalls darauf, dass junge Familien heute partnerschaftliche Lebenskonzepte verwirklichen wollten \u2013 der vorliegende Gesetzentwurf aber genau an dieser Stelle eine erhebliche Schw\u00e4che aufweise. Hintergrund ihrer Kritik: Bei einer gleichzeitigen Elternzeit, verbunden mit einer Teilzeitt\u00e4tigkeit \u2013 also bei einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeiten \u2013 kam es zu einem \u00abdoppelten Anspruchsverbrauch\u00bb. Die Folge: Der \u00adElterngeldbezug endete dann schon nach sieben, statt nach vierzehn Monaten.<\/p>\n<p>Trotz dieser M\u00e4ngel erweist sich das Gesetz als ein gro\u00dfer Erfolg. Bereits im ersten Jahr 2007 machten knapp zehn Prozent der V\u00e4ter von ihren neuen M\u00f6glichkeiten Gebrauch und sprengten so den vorgesehenen Etat der Familienministerin f\u00fcr das Elterngeld. Im Bundestagswahlkampf des Jahres 2009 wurde eine \u00abWeiterentwicklung\u00bb des Elterngeldes von fast allen Parteien angek\u00fcndigt. Der im Mai 2009 vorgelegte Vorschlag f\u00fcr ein \u00abTeilelterngeld\u00bb, das bis zu 28 Monate \u00adgezahlt werden sollte, wurde nicht umgesetzt \u2013 und erst f\u00fcnf Jahre sp\u00e4ter mit dem \u00abElterngeld Plus\u00bb realisiert.<\/p>\n<p><strong>Schritt vier: Gesetz zur Einf\u00fchrung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus<\/strong><\/p>\n<p>In der Begr\u00fcndung des Gesetzentwurfs zum \u00abElterngeld Plus\u00bb wurden wiederum die sich ver\u00e4ndernden W\u00fcnsche junger \u00adEltern benannt, die diesmal aber anhand zahlreicher aktueller Untersuchungen und Befragungen pr\u00e4zise benannt werden konnten. An erster Stelle wurde die Diskrepanz zwischen dem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit und der gelebten Wirklichkeit \u00adbenannt: Sechzig Prozent der jungen M\u00fctter und V\u00e4ter w\u00fcnschen sich diese \u2013 aber lediglich 14 Prozent k\u00f6nnen diese umsetzen. Diese Bed\u00fcrfnisse der Eltern sollen durch flexiblere Elterngeldregelungen realisierbar werden.<\/p>\n<p>Gerade in der Lebensphase eines jungen Paares mit Kinderwunsch werden Entscheidungen getroffen, die Konsequenzen f\u00fcr den weiteren Lebensverlauf haben. Und diese Entscheidungen k\u00f6nnen eben f\u00fcr die Beteiligungschancen am Erwerbs- als auch am Familienleben entscheidend sein. F\u00fcr eine Erweiterung der Lebensentw\u00fcrfe ist die Elterngeld-Plus-Regelung von gro\u00dfer Bedeutung. Um M\u00fctter und V\u00e4ter aber \u00addabei zu unterst\u00fctzen, ihre eigene Lebensgrundlage und die ihrer Familie zu sichern sowie eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zu st\u00e4rken, soll nun ein \u00abElterngeld Plus\u00bb mit \u00adeinem Partnerschaftsbonus eingef\u00fchrt werden. Diese neuen Gestaltungskomponenten des Elterngeldes sollen eine Teilzeiterwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr M\u00fctter und V\u00e4ter im Elterngeldbezug lohnender machen. Die bislang zeitlich eingeschr\u00e4nkten M\u00f6glichkeiten zur \u00dcbertragbarkeit von Elternzeit auf sp\u00e4tere \u00adLebensphasen soll flexibilisiert werden. Die Zeitsouver\u00e4nit\u00e4t der Eltern soll gest\u00e4rkt \u2013 und der Wiedereinstieg ins Erwerbsleben erleichtert werden.<\/p>\n<p><strong>Und was kommt als n\u00e4chstes?<\/strong><\/p>\n<p>So viel ist in Deutschland klar: \u00abArbeitsmarkt\u00bb und \u00abFamilie\u00bb sollen kein Gegensatz mehr sein. Dar\u00fcber herrscht breiter Konsens \u00fcber fast alle Parteien hinweg. Das Elterngeld soll einen Beitrag dazu leisten, Partnerschaftlichkeit zu leben und neue Arbeitszeitmodelle auszuprobieren. Die W\u00fcnsche und Bed\u00fcrfnisse junger Familien, ge\u00e4nderte Rollen- und Partnerschaftsvorstellungen sind zwar schon in den Jahren 1979, 1985 und 2005 benannt worden, die jeweils beschlossenen Gesetze haben ihnen aber damals nicht, beziehungsweise nur zum Teil, Rechnung getragen. Nach dem Inkrafttreten des \u00abElterngelds Plus\u00bb und der vier Partnerschaftsbonusmonate im Sommer 2015 ist die Diskussion hierzulande ruhig. Erste Zahlen belegen allerdings, was wenige bereits im Vorfeld der Einf\u00fchrung der neuen Regelungen bef\u00fcrchtet haben: Die Gesetze sind wegen ihrer Komplexit\u00e4t kein Selbstl\u00e4ufer. Es bedarf noch der Ansprache von V\u00e4tern, Unternehmen und denjenigen, die diese beraten und unterst\u00fctzen. Es braucht Zeit, bis die neuen gesetzlichen Bestimmungen vollends Wirkung zeigen. Auch wenn die lange Geschichte einer gesellschaftlichen Ver\u00e4nderung noch l\u00e4ngst nicht zu Ende erz\u00e4hlt ist: Alles in allem ist Deutschland wenigstens hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen daf\u00fcr auf Kurs.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.maennerzeitung.ch\/artikel\/166\/Elternzeit%3A-Deutschland-geht-voraus.html \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mein Beitrag f\u00fcr die aktuelle Ausgabe der Schweizer M\u00e4nnerzeitung zur Elternzeit in Deutschland. Ein R\u00fcckblick und ein Ausblick: Sie beginnt vor 37 Jahren, die Geschichte der V\u00e4termonate und des Elterngeldes in Deutschland. Sie ist eine lange Geschichte, eine Geschichte mit verschiedenen kleineren und gr\u00f6\u00dferen Zwischenetappen. 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