{"id":8817,"date":"2016-04-19T14:44:35","date_gmt":"2016-04-19T14:44:35","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=8817"},"modified":"2016-04-20T14:46:42","modified_gmt":"2016-04-20T14:46:42","slug":"kein-abstammungsklarungsanspruch-gegenuber-dem-mutmaslich-leiblichen-vater","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2016\/04\/19\/kein-abstammungsklarungsanspruch-gegenuber-dem-mutmaslich-leiblichen-vater\/","title":{"rendered":"Kein Abstammungskl\u00e4rungsanspruch gegen\u00fcber dem mutma\u00dflich leiblichen Vater"},"content":{"rendered":"<p>Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 19. April entschieden (AZ 1 BvR 3309\/13), dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sogenannten rechtsfolgenlosen Kl\u00e4rung der Abstammung gegen\u00fcber dem mutma\u00dflich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht abgeleitete Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut, sondern muss mit widerstreitenden Grundrechten in Ausgleich gebracht werden. Hierf\u00fcr verf\u00fcgt der Gesetzgeber \u00fcber einen Ausgestaltungsspielraum. Auch wenn eine andere gesetzliche L\u00f6sung verfassungsrechtlich denkbar w\u00e4re, so ist es vom Ausgestaltungsspielraum des Gesetzgebers &#8211; auch im Lichte der Europ\u00e4ischen Konvention f\u00fcr Menschenrechte &#8211; gedeckt, wenn die rechtsfolgenlose Kl\u00e4rung der Abstammung nur innerhalb der rechtlichen Familie, nicht aber gegen\u00fcber dem mutma\u00dflich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater besteht.<\/p>\n<p>Die im Jahr 1950 nichtehelich geborene Beschwerdef\u00fchrerin nimmt an, dass der Antragsgegner des Ausgangsverfahrens ihr leiblicher Vater ist. Im Jahr 1954 nahm die Beschwerdef\u00fchrerin den Antragsgegner nach damaligem Recht auf \u201eFeststellung blutsm\u00e4\u00dfiger Abstammung\u201c in Anspruch. Das Landgericht wies die Klage im Jahr 1955 rechtskr\u00e4ftig ab. Im Jahr 2009 forderte die Beschwerdef\u00fchrerin den Antragsgegner zur Einwilligung in die Durchf\u00fchrung eines DNA-Tests auf, um die Vaterschaft \u201eabschlie\u00dfend zu kl\u00e4ren\u201c. Der Antragsgegner lehnte dies ab, woraufhin die Beschwerdef\u00fchrerin im vorliegenden Ausgangsverfahren den Antragsgegner unter Berufung auf \u00a7 1598a BGB auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und auf Duldung der Entnahme einer f\u00fcr die Untersuchung geeigneten genetischen Probe in Anspruch nahm. \u00a7 1598a BGB gibt dem Vater, der Mutter und dem Kind innerhalb der rechtlichen Familie gegen\u00fcber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern einen solchen Anspruch. Die Beschwerdef\u00fchrerin vertrat die Auffassung, die Norm des \u00a7\u00a01598a BGB sei im vorliegenden Fall verfassungs- und menschenrechtskonform dahingehend auszulegen, dass auch der Antragsgegner als mutma\u00dflich leiblicher, aber nicht rechtlicher Vater auf Teilnahme an einer rechtsfolgenlosen Abstammungskl\u00e4rung in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen m\u00fcsse. Das Amtsgericht verneinte die Anwendbarkeit dieser Vorschrift und wies den Antrag der Beschwerdef\u00fchrerin zur\u00fcck. Die dagegen gerichtete Beschwerde zum Oberlandesgericht blieb ebenfalls erfolglos.<\/p>\n<p>Das mag aus formalen Gr\u00fcnden vielleicht richtig sein, aber dem Anspruch der Kinder bzw. im vorliegenden Fall einer erwachsenen Frau, zu erfahren, wer ihr Vater ist, wird dieses Urteil genauso wenig gerecht wie den Anspr\u00fcchen von V\u00e4tern, Verantwortung zu \u00fcbernehmen. Diejenigen, die dies nicht wollen, d\u00fcrfen nicht mit Vorstellungen, die dem BGB des 19 Jahrhunderts entstammen, gesch\u00fctzt werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, Abhilfe zu schaffen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2016\/bvg16-018.html \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 19. April entschieden (AZ 1 BvR 3309\/13), dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sogenannten rechtsfolgenlosen Kl\u00e4rung der Abstammung gegen\u00fcber dem mutma\u00dflich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht abgeleitete Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut, sondern [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[43,27,24],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8817"}],"collection":[{"href":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=8817"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8817\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8818,"href":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/8817\/revisions\/8818"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=8817"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=8817"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=8817"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}