{"id":8543,"date":"2015-06-28T09:32:19","date_gmt":"2015-06-28T09:32:19","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=8543"},"modified":"2015-06-29T09:38:13","modified_gmt":"2015-06-29T09:38:13","slug":"zahlvater-trotz-wechselmodell","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2015\/06\/28\/zahlvater-trotz-wechselmodell\/","title":{"rendered":"Zahlvater trotz Wechselmodell"},"content":{"rendered":"<p>Wenn sich Eltern trennen, ist das immer auch schwierig f\u00fcr die Kinder. Immer mehr V\u00e4ter wollen sich gleichberechtigt mit der Mutter um die Kinder k\u00fcmmern. Doch statt den Betreuungsaufwand anzuerkennen, werden engagierte V\u00e4ter vom Gesetzgeber ausgebremst.<\/p>\n<p>Das Wechselmodell: Die Kinder werden abwechselnd von beiden Elternteilen betreut \u2013 und niemand m\u00fcsste Unterhalt zahlen. M\u00f6chte man meinen. Doch das Unterhaltsrecht macht engagierten V\u00e4tern wie zum Beispiel bei Paul Brandst\u00e4tter einen Strich durch die Rechnung. Denn es gibt einenUnterschied: Die M\u00e4dchen verbringen bei ihrer Mutter eine Nacht mehr, die Betreuungszeit ist nicht exakt &#8222;50 zu 50&#8220;. Damit gilt pl\u00f6tzlich die klassische Regel: Der eine betreut, der andere zahlt. Ein Wahnsinn!<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.br.de\/mediathek\/video\/sendungen\/geld-und-leben\/wahnsinn-170.html?time=133.993\"><img loading=\"lazy\" class=\"alignnone size-full wp-image-8544\" title=\"Wahnsinn_ Zahlv\u00e4ter trotz Wechselmodell\" src=\"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/Wahnsinn_-Zahlv\u00e4ter-trotz-Wechselmodell.jpg\" alt=\"Wahnsinn_ Zahlv\u00e4ter trotz Wechselmodell\" width=\"528\" height=\"337\" srcset=\"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/Wahnsinn_-Zahlv\u00e4ter-trotz-Wechselmodell.jpg 528w, https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/06\/Wahnsinn_-Zahlv\u00e4ter-trotz-Wechselmodell-300x191.jpg 300w\" sizes=\"(max-width: 528px) 100vw, 528px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Der Elternteil, der die Kinder auch nur minimal weniger betreut, muss in der Regel vollen Unterhalt zahlen. Meistens ist das der Vater. Der andere gilt vor dem Gesetz als alleinerziehend. Mit finanziellen Vorteilen: Die Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt automatisch bei dem betreuenden Elternteil. Dieser bekommt dann Sozialleistungen wie Kindergeld und die bessere Lohnsteuerklasse. Und in der Regel den vollen Unterhalt f\u00fcr die Kinder.<\/p>\n<p>Dabei haben beide Elternteile in etwa die gleichen Fixkosten: Urlaub, Essen und Kleidung ebenso wie Spielsachen und Kuscheltiere. Ein Widersinn: V\u00e4ter tragen nach einer Trennung f\u00fcr ihre Kinder zunehmend Verantwortung, doch das Unterhaltsrecht zielt in die entgegengesetzte Richtung:<\/p>\n<p><em>&#8222;Entweder es gibt ein Wechselmodell, das ist dann wirklich 50 zu 50 oder es gibt das Hausfrauenmodell. Dazwischen gibt es keine Abstufungen. Man kann nicht sagen, ok, ich betreue zu 40, der andere zu 60 Prozent, oder der eine 45 der andere 55 oder 30 zu 70, das ist alles gar nicht vorgesehen. Es gibt eben Unterhalt oder nicht, und das muss ge\u00e4ndert werden. Da muss der Gesetzgeber was tun, das Gesetz ist hier von jahrzehntealten Familienmodellen ausgegangen, die nicht mehr der Lebenswirklichkeit entsprechen und die viele Eltern frustrieren.&#8220;<\/em><\/p>\n<p align=\"right\"><em>Hildegund S\u00fcnderhauf-Kravets, Familienrechtlerin, Evangelische Hochschule N\u00fcrnberg<\/em><\/p>\n<p>Am Hebel w\u00e4re nun die Politik. Familie und Arbeit sollen f\u00fcr Vater und Mutter vereinbar sein &#8211; sch\u00f6ne Worte. Doch nach einer Trennung scheinen die nicht mehr zu gelten. Weder im Bundesfamilienministerium noch Justizministerium sieht man Handlungsbedarf.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.br.de\/fernsehen\/bayerisches-fernsehen\/sendungen\/geld-und-leben\/vater-unterhalt-zahlung-100.html \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn sich Eltern trennen, ist das immer auch schwierig f\u00fcr die Kinder. 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