{"id":8427,"date":"2015-03-09T07:00:00","date_gmt":"2015-03-09T07:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=8427"},"modified":"2015-03-17T07:01:49","modified_gmt":"2015-03-17T07:01:49","slug":"eine-geteilte-obhut-hebelt-das-gemeinsame-sorgerecht-faktisch-aus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2015\/03\/09\/eine-geteilte-obhut-hebelt-das-gemeinsame-sorgerecht-faktisch-aus\/","title":{"rendered":"Eine geteilte Obhut hebelt das gemeinsame Sorgerecht faktisch aus"},"content":{"rendered":"<p>Der \u201aparit\u00e4tische Doppelresidenz\u2018 nach einer Trennung oder Scheidung kommt nicht nur m Hinblick auf die Entwicklungsm\u00f6glichkeiten der Kinder eine entscheidende Rolle zu. Auch bei der Frage, inwieweit \u00fcberkommene Rollenbilder und \u2013erwartungen festgeschrieben oder aufgel\u00f6st werden, spielt sie eine wichtige Aufgabe. Vor diesem Hintergrund kommentiert Ivo Knill im aktuellen Newsletter von <a href=\"http:\/\/www.maenner.ch\" target=\"_blank\">m\u00e4nner.ch<\/a> die Entscheidung des Nationalrats gegen das \u201aWechselmodell\u2018:<\/p>\n<p>\u201eVergangenen Mittwoch, am 4. M\u00e4rz 2015, hat der Nationalrat die Revision des Unterhaltsrechtes beraten \u2013 und sich gegen die ausdr\u00fcckliche Erm\u00f6glichung der alternierenden Obhut entschieden. Ein sehr bedauerlicher Entscheid. Vor allem entt\u00e4uscht hat die SP. W\u00e4hrend die Gr\u00fcnen mehrheitlich f\u00fcr die Erm\u00f6glichung der alternierenden Obhut stimmten, votierte die SP geschlossen dagegen. Die SP-Fraktion liess ihre eigene Bundesr\u00e4tin, Simonetta Sommaruga, im Regen stehen, die diesen Zusatz mit Nachdruck unterst\u00fctzte, und\u00a0 gab den Ausschlag zur Ablehnung der Vorlage.<\/p>\n<p>Aber beginnen wir von vorne: Das debattierte Unterhaltsrecht regelt \u2013 erg\u00e4nzend zum Sorgerecht \u2013 wer das Kind betreut und wer bezahlt. Anders als oft angenommen, ist mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht automatisch eine Aufteilung der elterlichen Pflichten und des Unterhaltes verbunden. Vielmehr bleibt der t\u00e4gliche Umgang mit dem Kind weiterhin nur einem Elternteil zugordnet. m\u00e4nner.ch und Gecobi haben diese Logik immer wieder kritisiert. Denn: Sie zementiert das patriarchale Ern\u00e4hrermodell. Eine geteilte Obhut hebelt das gemeinsame Sorgerecht faktisch aus.<\/p>\n<p>Und eben: Besonders tragisch in der nationalr\u00e4tlichen Debatte war, dass sich ausgerechnet die SP von einer falschen Logik leiten liess. Wenn auch mit guten Absichten folgten die Fraktion einer Argumentation, die im tiefsten Dunkel des Geschlechterkampfes verankert ist: Die SP-Frau Ursula Schneider Sch\u00fcttel begr\u00fcndet die Ablehnung der alternierenden Obhut wie folgt:<\/p>\n<p>\u00abDas ist nicht etwa ein Votum gegen die verst\u00e4rkte Beteiligung der M\u00e4nner an der Familien- und Betreuungsarbeit, aber diese darf nicht erst im Trennungs- und Scheidungsfall beginnen. Der Tatbeweis, liebe M\u00e4nner, muss fr\u00fcher erbracht werden und nicht erst, wenn \u00fcber den Unterhalt diskutiert wird.\u00bb<\/p>\n<p>An diesem Votum ist so ziemlich alles schief, was schief sein kann. Denn, erstens: V\u00e4ter von kleinen Kindern engagieren sich heute 30 Stunden in Haushalt und Kinderbetreuung &#8211; und zwar pro Woche. Das ist sehr wohl ein Tatbeweis! V\u00e4ter erbringen einen Drittel der Familienarbeit und erwirtschaften drei Viertel des Einkommens. Dies zu \u00fcbersehen ist ein klarer Affront gegen\u00fcber allen M\u00e4nnern, die sich echt darum bem\u00fchen, neben einem Vollzeitjob zuhause als Vater pr\u00e4sent zu sein. Zweitens: Es ist v\u00f6llig klar, dass bei einer Scheidung nur f\u00fcr die V\u00e4ter die alternierende Obhut in Betracht kommt, die auch bereit sind, den Tatbeweis zu erbringen und die Betreuung zu \u00fcbernehmen. Es braucht hier also nicht nach einem Tatbeweis gerufen werden \u2013 es muss vielmehr erm\u00f6glicht werden, dass ihn die V\u00e4ter erbringen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Klar ist: Wenn die Frauen aus dem Haushalt heraus in die Wirtschaft gef\u00f6rdert werden sollen, dann m\u00fcssen M\u00e4nner auch in die famili\u00e4re Arbeit hinein gef\u00f6rdert werden. Weder Frau noch Mann sollten f\u00fcr Chancengleichheit Tatbeweise erbringen m\u00fcssen. Denn klar ist eben auch: Solange Frauen in der Arbeit und die M\u00e4nner in der Familie diskriminiert werden, k\u00f6nnen wir, liebe Ursula Schneider Sch\u00fcttel, noch lange auf \u00abTatbeweise\u00bb warten. \u2026\u201c<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.maenner.ch\/kommunikation\/newsletter \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der \u201aparit\u00e4tische Doppelresidenz\u2018 nach einer Trennung oder Scheidung kommt nicht nur m Hinblick auf die Entwicklungsm\u00f6glichkeiten der Kinder eine entscheidende Rolle zu. Auch bei der Frage, inwieweit \u00fcberkommene Rollenbilder und \u2013erwartungen festgeschrieben oder aufgel\u00f6st werden, spielt sie eine wichtige Aufgabe. 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