{"id":8079,"date":"2014-05-06T15:05:45","date_gmt":"2014-05-06T15:05:45","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=8079"},"modified":"2014-05-09T15:07:33","modified_gmt":"2014-05-09T15:07:33","slug":"halbe-halbe-unterhalt-beim-wechselmodell","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2014\/05\/06\/halbe-halbe-unterhalt-beim-wechselmodell\/","title":{"rendered":"Halbe, halbe? Unterhalt beim Wechselmodell"},"content":{"rendered":"<p>Wer seine Kinder nach einer Trennung weniger als zur H\u00e4lfte betreut, muss den gesamten Unterhalt zahlen. Oft ist das der Vater. Auf diesen Missstand weist Heide Ostreich in der taz hin.<\/p>\n<p>Warum ist das so? Weil das Familienrecht so langsam ist. Im BGB ist f\u00fcr den Fall einer Trennung der Eltern festgehalten, dass eine(r) die Kinder betreut und eine(r) bezahlt. Das ist in Paragraf 1606 geregelt, der die Unterhaltsverpflichtung zum Thema hat. In Satz 3,2 hei\u00dft es dort: \u201eDer Elternteil, der ein minderj\u00e4hriges unverheiratetes Kind betreut, erf\u00fcllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes.\u201c Eine beiderseitige Betreuung im Wechsel ist schlicht nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Rechtlich kann der Elternteil, der das Kind \u201ein Obhut\u201c hat, dessen Anspruch auf Unterhalt beim anderen Elternteil geltend machen. In Obhut hat man das Kind, wenn es mehr als 50 Prozent der Zeit bei diesem Elternteil verbringt. Im Fall von Claudia und Ralf sind die Kinder also in ihrer Obhut. Und er zahlt.<\/p>\n<p>Dem deutschen Familiengerichtstag, dem Forum der FamilienrichterInnen, ist diese Konstellation bekannt. Mehrere Arbeitsgruppen haben sich schon mit der Frage besch\u00e4ftigt, wie hier mehr Gerechtigkeit einziehen kann. Heinrich Sch\u00fcrmann ist Familienrichter und an der Diskussion beteiligt. Er kritisiert insbesondere die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in dieser Frage. Der BGH hat gerade erst in diesem M\u00e4rz geurteilt, dass ein Vater, der fast zum gleichen Teil wie die Mutter f\u00fcr sein Kind sorgt, kaum entlastet werden muss.<\/p>\n<p>Die M\u00e4nnerlobby, das \u201eBundesforum M\u00e4nner\u201c kritisiert die bisherige Regelung scharf: \u201eDas ist unserer Ansicht nach eine klare Benachteiligung der V\u00e4ter\u201c, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Hans-Georg Nelles, der taz. Den V\u00e4tern werde \u201edie M\u00f6glichkeit genommen, eigene Arbeitszeiten zu reduzieren und den Betreuungsaufwand f\u00fcr ihre Kinder zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Damit werden alte Rollenzuschreibungen zementiert, V\u00e4ter bleiben Ern\u00e4hrer und M\u00fctter erleiden als Alleinerziehende Nachteile auf dem Arbeitsmarkt.\u201c Auch das Bundesforum regt an, den BGB-Paragrafen 1606 neu zu fassen: \u201eWir bedauern es, dass die Politik, die in den vergangenen 50 Jahren das BGB an vielen Stellen entr\u00fcmpelt hat, trotz der seit Jahrzehnten verfolgten Gleichstellungspolitik an dieser veralteten Regelung festh\u00e4lt.\u201c<\/p>\n<p>Warum tut sie das? Warum \u00e4ndert sich nichts? Sch\u00fcrmann vermutet: \u201eDas ist ein hochemotionaler Bereich. Die Politik traut sich da nicht heran. Sie hat Angst vor einem Aufstand der M\u00fctter.\u201c<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/m.taz.de\/Sorgerecht-und-Unterhalt-nach-Trennung\/!137834;m\/ \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer seine Kinder nach einer Trennung weniger als zur H\u00e4lfte betreut, muss den gesamten Unterhalt zahlen. Oft ist das der Vater. Auf diesen Missstand weist Heide Ostreich in der taz hin. Warum ist das so? Weil das Familienrecht so langsam ist. 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