{"id":6966,"date":"2013-02-02T00:32:37","date_gmt":"2013-02-01T23:32:37","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=6966"},"modified":"2013-02-01T18:41:12","modified_gmt":"2013-02-01T17:41:12","slug":"kein-wertloser-kompromiss-fur-vater-und-kinder","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2013\/02\/02\/kein-wertloser-kompromiss-fur-vater-und-kinder\/","title":{"rendered":"(K)ein wertloser Kompromiss f\u00fcr V\u00e4ter und Kinder?"},"content":{"rendered":"<p>Am 30. Januar hat der Bundestag ein <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/dip21\/btd\/17\/110\/1711048.pdf\" target=\"_blank\">Gesetz<\/a> zum Sorgerecht verabschiedet, das die Rechte nicht verheirateter V\u00e4ter st\u00e4rken soll. Dass es ein Kompromiss ist, perspektivisch auf dem Weg zum automatischen Sorgerecht, wie Katja D\u00f6rner in ihrem Newsletter,\u2018<a href=\"http:\/\/katja-doerner.de\/newsletter\/\" target=\"_blank\"> meine Woche im Bundestag<\/a>&#8218; schreibt, ist allen klar. Zwei der zahlreichen Kommentare zu der Entscheidung sind bei mir h\u00e4ngen geblieben. Gudula Geuther stelltein ihrem Beitrag im <a href=\"http:\/\/www.dradio.de\/dlf\/sendungen\/kommentar\/1996627\/ \" target=\"_blank\">Deutschlandradio<\/a> die Rechte der Kinder in den Vordergrund:<\/p>\n<p>\u201a\u2026 Es geht um die Kinder. Um die, die nicht zu h\u00f6ren sind, weil sie in der relevanten Zeit zu klein sind. Und doch geht es damit auch wieder um die V\u00e4ter: Denn Kinder brauchen V\u00e4ter. Vor allem fr\u00fch, wenn Pr\u00e4gungen und Bindungen entstehen. Diese Binsenweisheit ist alt und doch wird ihr jetzt erst Geltung verschafft. Das ist grunds\u00e4tzlich gut. Und es ist ziemlich sp\u00e4t.<\/p>\n<p>Bis jetzt n\u00e4mlich &#8211; man mag es eigentlich kaum glauben &#8211; kann jede Mutter praktisch verhindern, dass der Vater, mit dem sie nicht verheiratet ist, rechtlich an der Sorge um das Kind teilhat. Das liegt auch daran, dass es Situationen gibt, in denen auch das v\u00f6llig richtig ist. \u2026<\/p>\n<p>Aber es gibt eben auch die anderen F\u00e4lle. Es gibt die Eltern, die es wunderbar hinbekommen, die Kinder gemeinsam zu erziehen, ganz egal ob sie zusammen leben oder nicht. Und es gibt eine ganze Menge dazwischen, und vielleicht ist das neue Recht f\u00fcr die Beziehungen am wichtigsten. Als Leitbild, das zeigt, dass Gemeinsamkeit normal ist und man sich zusammenraufen kann, als Zeichen an den Vater, dass er nicht nur als Zahlvater gefragt ist.<\/p>\n<p>Beides ist wichtig: Jedes dritte Kind in Deutschland wird au\u00dferhalb einer Ehe geboren, im Osten der Republik zwei von drei Kindern. Der Gesetzgeber h\u00e4tte es trotzdem nicht allein geschafft. Der brauchte erst den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte, dann das Bundesverfassungsgericht, und leider ist das, was jetzt herausgekommen ist, noch nicht einmal etwas, das die Beschreibung &#8222;sp\u00e4t, aber immerhin&#8220; verdient. \u2026\u2018<\/p>\n<p>Barbara Thurner-Fromm betont in der <a href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/inhalt.kommentar-zum-sorgerecht-kinder-brauchen-beide-eltern.e94b5681-3889-4e6a-86a2-3e5c7d6b769b.html \" target=\"_blank\">Stuttgarter Zeitung<\/a>, dass sich M\u00fctter und V\u00e4ter auf Augenh\u00f6he begegnen k\u00f6nnen m\u00fcssen: \u201aDie Pflege und Erziehung der Kinder \u201esind das nat\u00fcrliche Recht der Eltern und die zuv\u00f6rderst ihnen obliegende Pflicht\u201c. Der Artikel 6 des Grundgesetzes macht keinen Unterschied \u00adzwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern. Die gesellschaftliche und familienrechtliche Wirklichkeit sieht bisher jedoch vielfach anders aus. Die M\u00fctter haben \u2013 historisch gewachsen \u2013 eine ungleich st\u00e4rkere Position als die V\u00e4ter. Die m\u00fcssen zwar zahlen, bleiben aber oft, wenn die Mutter es will, ausgeschlossen vom Leben mit ihren Kindern. \u2026<\/p>\n<p>Doch in Zeiten, in denen immer mehr Kinder nicht ehelich zur Welt kommen, hat diese Gesetzeslage vieltausendfach zu Frustration, Willk\u00fcr und jahrelangen Sorgerechtsstreitigkeiten gef\u00fchrt. Das neue Sorgerecht m\u00f6chte solches Elend k\u00fcnftig verhindern. Es stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt und fordert damit V\u00e4ter und M\u00fctter auf, sich im Interesse ihrer Kinder zusammenzuraufen und sich gemeinsam um ihre Kinder zu k\u00fcmmern. Das ist ein richtiger und \u00fcberf\u00e4lliger Schritt. Wenn Eltern sich auf Augenh\u00f6he begegnen, entf\u00e4llt Erpressungspotenzial. Es verpflichtet freilich auch beide gleicherma\u00dfen, Verantwortung zu \u00fcbernehmen.\u2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 30. Januar hat der Bundestag ein Gesetz zum Sorgerecht verabschiedet, das die Rechte nicht verheirateter V\u00e4ter st\u00e4rken soll. Dass es ein Kompromiss ist, perspektivisch auf dem Weg zum automatischen Sorgerecht, wie Katja D\u00f6rner in ihrem Newsletter,\u2018 meine Woche im Bundestag&#8218; schreibt, ist allen klar. 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