{"id":6781,"date":"2012-12-07T00:07:49","date_gmt":"2012-12-06T23:07:49","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=6781"},"modified":"2012-12-06T20:51:27","modified_gmt":"2012-12-06T19:51:27","slug":"neue-regelungen-bei-elterngeld-und-elternzeit-ab-1-januar-2013","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2012\/12\/07\/neue-regelungen-bei-elterngeld-und-elternzeit-ab-1-januar-2013\/","title":{"rendered":"Neue Regelungen bei Elterngeld und Elternzeit ab 1. Januar 2013"},"content":{"rendered":"<p>Beim Elterngeld und bei der Elternzeit m\u00fcssen sich M\u00fctter und V\u00e4ter auf \u00c4nderungen einstellen. Dabei geht es insbesondere um die Berechnung des Elterngeldes. <a href=\"http:\/\/www.gender-curricula.com\/gender-expertinnen\/gender-expertinnen-detailansicht\/?uid=63&amp;cHash=e328bbe07e62a629ed683e82239435b8\" target=\"_blank\">Bettina Graue<\/a>, Rechtsberaterin der <a href=\"http:\/\/www.arbeitnehmerkammer.de\" target=\"_blank\">Arbeitnehmerkammer<\/a> in Bremen, hat wichtige \u00c4nderungen zusammengestellt:<\/p>\n<p>Die gute Nachricht: Die Berechnung wird f\u00fcr die Elterngeldstellen vereinfacht und verk\u00fcrzt somit das Verfahren. Die schlechte Nachricht: Durch pauschalierte Abz\u00fcge werden die meisten Eltern weniger Elterngeld erhalten als nach dem bisherigen Verfahren. Kleinere \u00c4nderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gibt es au\u00dferdem bei der Elternzeit.<\/p>\n<p>Die H\u00f6he des Elterngeldes wird auf der Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten zw\u00f6lf Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes errechnet. Es betr\u00e4gt in der Regel 67 Prozent des nach der Geburt entfallenden Arbeitsentgelts, mindestens jedoch 300 Euro und h\u00f6chstens 1.800 Euro. F\u00fcr die ab dem 1. Januar 2013 geborenen Kinder ermittelt die Elterngeldstelle nun ein fiktives Nettoeinkommen, indem sie pauschal die Einkommenssteuer, den Solidarit\u00e4tszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer ber\u00fccksichtigt. Unber\u00fccksichtigt bleiben dabei zuk\u00fcnftig hohe Freibetr\u00e4ge, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind, etwa f\u00fcr Pendler f\u00fcr die Wege zum Arbeitsort oder bei doppelter Haushaltsf\u00fchrung.<\/p>\n<p>Auch die Abz\u00fcge f\u00fcr Werbungskosten, die unterschiedlich hoch ausfallen k\u00f6nnen, werden nur noch pauschal auf der Basis der Werbungskostenpauschale von j\u00e4hrlich 1.000 Euro vorgenommen. Nicht mehr anerkannt werden zudem Steuerfreibetr\u00e4ge aufgrund der Behinderung eines Elternteils oder des Kindes. Auch Sozialabgaben werden pauschal in H\u00f6he von 21 Prozent abgezogen, obwohl der tats\u00e4chliche Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen bei derzeit 20,025 % liegt. In 2013 wird dieser Satz sogar auf 19,675 % sinken.<\/p>\n<p>Ebenfalls nachteilig f\u00fcr die Eltern: Ab dem 1. Januar 2013 wird unter anderem durch den Bezug von Mutterschaftsgeld grunds\u00e4tzlich ein voller Monat Elterngeld verbraucht. Dies betrifft besonders Frauen, deren Kinder vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen und deren Mutterschutzfrist sich um den Zeitraum verl\u00e4ngert, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte. Reicht dadurch die Mutterschutzfrist in einen weiteren Monat hinein, f\u00fchrt dies zu einem vollst\u00e4ndigen und zus\u00e4tzlichen Verlust des Elterngeldanspruchs f\u00fcr den betreffenden Monat.<\/p>\n<p>Etwas besser stellen sich nun Eltern, die w\u00e4hrend der Elternzeit Teilzeit arbeiten wollen. <!--more-->Denn ab sofort entf\u00e4llt die bislang starre arbeitszeitliche Grenze von maximal 30 Stunden w\u00f6chentlich. In Zukunft d\u00fcrfen M\u00fctter oder V\u00e4ter in Elternzeit im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.<\/p>\n<p>Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht ist die vorzeitige Beendigung oder aber Verl\u00e4ngerung der Elternzeit grunds\u00e4tzlich von der Zustimmung des Arbeitgebers abh\u00e4ngig. Neu ist, dass der Arbeitgeber dem Wunsch nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit aus H\u00e4rtefallgr\u00fcnden nur noch \u203adringende betriebliche Gr\u00fcnde\u2039 entgegenhalten kann, die er innerhalb von vier Wochen schriftlich mitteilen muss.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.arbeitnehmerkammer.de\/beratung\/20121129_bam_8_12_elterngeld_neuerungen.html \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beim Elterngeld und bei der Elternzeit m\u00fcssen sich M\u00fctter und V\u00e4ter auf \u00c4nderungen einstellen. Dabei geht es insbesondere um die Berechnung des Elterngeldes. Bettina Graue, Rechtsberaterin der Arbeitnehmerkammer in Bremen, hat wichtige \u00c4nderungen zusammengestellt: Die gute Nachricht: Die Berechnung wird f\u00fcr die Elterngeldstellen vereinfacht und verk\u00fcrzt somit das Verfahren. 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