{"id":6669,"date":"2012-11-02T16:39:59","date_gmt":"2012-11-02T15:39:59","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=6669"},"modified":"2012-11-02T16:39:59","modified_gmt":"2012-11-02T15:39:59","slug":"ein-reformchen-fur-die-vater","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2012\/11\/02\/ein-reformchen-fur-die-vater\/","title":{"rendered":"Ein Ref\u00f6rmchen f\u00fcr die V\u00e4ter"},"content":{"rendered":"<p>Den Kommentar von Angelika Kahl h\u00e4tte ich zuletzt an der Stelle vermutet, an der ich ihn gefunden habe: In der<a href=\"http:\/\/www.bayerische-staatszeitung.de\/\" target=\"_blank\"> Bayerischen Staatszeitung<\/a>:<\/p>\n<p>&#8218;Das Kindeswohl \u2013 nat\u00fcrlich haben das immer alle im Blick. Politik, Jugendamt, Gerichte. Und selbstverst\u00e4ndlich die M\u00fctter und V\u00e4ter. Letztere allerdings mit einer wichtigen Einschr\u00e4nkung. Denn bei M\u00e4nnern scheint es ein F\u00fcrsorge-Gen zu geben, das erst mit ihrer Unterschrift auf der Heiratsurkunde aktiv wird.<\/p>\n<p>Wie anders ist das geltende Recht in Deutschland zu erkl\u00e4ren: Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes verheiratet, bekommen Mutter und Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Sind sie es nicht, ist allein die Mutter sorgeberechtigt. Daran \u00e4ndert auch die Sorgerechts-Reform nichts, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung nun vorsieht. Ohnehin gibt es die nur, weil ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte vorschreibt, die offensichtliche Diskriminierung lediger V\u00e4ter zu beheben.<\/p>\n<p>Zwar werden ledige V\u00e4ter nun bessergestellt. Konnten sie bislang nichts gegen ein Veto der Mutter ausrichten, sollen sie k\u00fcnftig auch gegen den Willen der Mutter ein Mitsorgerecht beantragen k\u00f6nnen. Bringt die Mutter binnen sechs Wochen keine Gr\u00fcnde vor, die dagegen sprechen, entscheidet das Gericht ohne jegliche Anh\u00f6rung von Eltern oder Jugendamt.<\/p>\n<p>Da ist es wieder \u2013 das Kindeswohl. Was das Beste f\u00fcr das Kind ist, h\u00e4ngt aber nicht nur von der Perspektive des jeweiligen Elternteils ab. Sondern auch von Grundsatz\u00fcberzeugungen: ob verheiratete V\u00e4ter bessere V\u00e4ter sind als unverheiratete zum Beispiel \u2013 wie anscheinend die Union glaubt.<\/p>\n<p>Jetzt gibt es leider nur einen Mini-Schritt in Richtung echter Gleichberechtigung von verheirateten und ledigen V\u00e4tern. Und damit auch der von ehelich und unehelich geborenen Kindern, die eigentlich im Grundgesetz festgeschrieben ist.<\/p>\n<p>Warum nicht einfach die Regel umkehren: Mitsorgerecht auch f\u00fcr den ledigen Vater. Sollte der dann tats\u00e4chlich kein Interesse f\u00fcr den eigenen Nachwuchs zeigen oder sogar eine Gefahr f\u00fcr das Kind darstellen, k\u00f6nnte die Mutter ihm immer noch per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht entziehen lassen. Doch lieber geht man vom Regelfall aus, dass ein lediger Vater ein schlechter Vater ist. Unverst\u00e4ndlich \u2013 zumindest so lange man das Ja-Wort-abh\u00e4ngige F\u00fcrsorge-Gen noch nicht nachgewiesen hat.&#8216;<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bayerische-staatszeitung.de\/staatszeitung\/politik\/detailansicht-politik\/artikel\/mini-reform-fuer-die-vaeter.html \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Den Kommentar von Angelika Kahl h\u00e4tte ich zuletzt an der Stelle vermutet, an der ich ihn gefunden habe: In der Bayerischen Staatszeitung: &#8218;Das Kindeswohl \u2013 nat\u00fcrlich haben das immer alle im Blick. Politik, Jugendamt, Gerichte. Und selbstverst\u00e4ndlich die M\u00fctter und V\u00e4ter. 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