{"id":5481,"date":"2011-11-11T09:36:31","date_gmt":"2011-11-11T08:36:31","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=5481"},"modified":"2011-11-11T09:36:31","modified_gmt":"2011-11-11T08:36:31","slug":"umgangsrechte-fur-groseltern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2011\/11\/11\/umgangsrechte-fur-groseltern\/","title":{"rendered":"Umgangsrechte f\u00fcr Gro\u00dfeltern"},"content":{"rendered":"<p>Scheiden sich die Eltern, werden oft auch die Gro\u00dfeltern von ihren Enkeln getrennt. Ein Problem, das bei Sorgerechtsstreitigkeiten selten Beachtung findet. Am vergangenen Mittwoch befasste sich die Kinderkommission in dem Expertengespr\u00e4ch \u201eTrennung von den Gro\u00dfeltern durch Trennung der Eltern\u201c mit diesem Thema.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber regelt die Rechte und Pflichten zwischen Gro\u00dfeltern und Enkeln nicht. \u201eIm Regelfall wird das Verh\u00e4ltnis durch die Eltern moderiert\u201c, erl\u00e4uterte Christian Alt vom Deutschen Jugendinstitut. Einen Rechtanspruch auf Umgang gebe es nicht. Der Sachverst\u00e4ndige stellte fest, dass mit der Abnahme traditioneller Familienmodelle die Mannigfaltigkeit der Generationenbeziehungen steige. Also nach Scheidung und Wiederverheiratung oder Trennung unverheirateter Paare die Anzahl der Gro\u00dfeltern die Anzahl der Enkel im Regelfall \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>Durch neue Partnerschaften k\u00e4men auch neue Gro\u00dfeltern in die neuen Familienzusammenschl\u00fcsse dazu. \u201eEs kann vorkommen, dass einem Kind bis zu acht Gro\u00dfeltern gegen\u00fcberstehen\u201c, sagte Alt. Doch dieser Fall trete selten ein. Der Wissenschaftler erkl\u00e4rte, dass in der Praxis oft nur \u201edie Gro\u00dfeltern m\u00fctterlicherseits eine enge Beziehung zu ihren Enkeln pflegen, w\u00e4hrend das Verh\u00e4ltnis v\u00e4terlicherseits oft verhalten ist\u201c. Das liegt nach Ansicht Alts aber nicht an den Gro\u00dfeltern: \u201eDer Antrieb ist da, den Kontakt zu halten.\u201c Doch es bed\u00fcrfe einer Kultur des Umgangs, die sich die Eltern erarbeiten m\u00fcssen, um mit den Konsequenzen einer Trennung umgehen zu lernen. Das gelinge jedoch nicht immer und f\u00fchre schlie\u00dflich zum Entzug famili\u00e4rer Bindungen zu den Verwandten der Ex-Partner.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund sah Christian Alt eine Aufgabe der Politik darin, das Recht der Gro\u00dfeltern auf Umgang mit den Enkeln zu regeln. Als m\u00f6gliches Vorbild nannte er die bereits in der Familienpolitik umgesetzte St\u00e4rkung der Umgangsrechte geschiedener V\u00e4ter mit ihren Kindern gegen\u00fcber den M\u00fcttern.<\/p>\n<p>Rita Boegershausen von der Bundesinitiative Gro\u00dfeltern sah eine Ursache des Entzugs der Enkel von ihren Gro\u00dfeltern darin begr\u00fcndet, dass die Kinder nicht im Mittelpunkt bei Scheidungsfragen stehen, sondern Mittel seien. <!--more-->\u201eDie Begleitindustrie setzt sich nicht f\u00fcr die Interessen der Kinder ein\u201c, kritisierte sie scharf und erl\u00e4uterte, dass Gutachter, Anw\u00e4lte und Richter nicht gen\u00fcgend zur Deeskalation von Streitigkeiten beitragen w\u00fcrden. Sie forderte die Schaffung eines Ombudsmannes, der schon fr\u00fchzeitig eingreifen sollte, wenn heftiger Trennungsstreit vor Gericht zum Nachteil anderer Familienmitglieder das Zusammenleben verhindere. \u201eKinder haben ein Recht auf Mutter und Vater und sie haben ein Recht auf die gesamte Familie\u201c, sagte Boegershausen.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/2011_11\/2011_462\/03.html \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Scheiden sich die Eltern, werden oft auch die Gro\u00dfeltern von ihren Enkeln getrennt. Ein Problem, das bei Sorgerechtsstreitigkeiten selten Beachtung findet. Am vergangenen Mittwoch befasste sich die Kinderkommission in dem Expertengespr\u00e4ch \u201eTrennung von den Gro\u00dfeltern durch Trennung der Eltern\u201c mit diesem Thema. 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