{"id":4493,"date":"2011-02-27T14:57:07","date_gmt":"2011-02-27T13:57:07","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=4493"},"modified":"2011-02-27T14:57:32","modified_gmt":"2011-02-27T13:57:32","slug":"die-kinder-haben-anspruch-auf-den-vater","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2011\/02\/27\/die-kinder-haben-anspruch-auf-den-vater\/","title":{"rendered":"Kinder haben Anspruch auf den Vater"},"content":{"rendered":"<p>Die \u00f6sterreichische Justizministerin <a href=\"http:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Claudia_Bandion-Ortner \" target=\"_blank\">Claudia Bandion \u2013 Ortner<\/a> erl\u00e4utert im Gespr\u00e4ch mit <a href=\"http:\/\/derstandard.at\" target=\"_blank\">derStandard<\/a> ihre Vorstellungen zur Sorgerechtsreform und grenzt sich dabei von der Frauenministerin ab.<\/p>\n<p><strong>Standard:<\/strong> Sie verhandeln gerade die gemeinsame Obsorge. Der Koalitionspartner ist strikt gegen einen Automatismus. Wie wollen Sie die SP\u00d6 an Bord holen?<\/p>\n<p><strong>Bandion-Ortner:<\/strong> Man muss unterscheiden zwischen den Regelungen f\u00fcr eheliche Kinder und f\u00fcr uneheliche Kinder. Bei den unehelichen Kindern kann man nat\u00fcrlich nie von einer Automatik ausgehen. Eine gro\u00dfe \u00c4nderung wird jedenfalls sein, dass unverheiratete Paare bei der Geburt einfach am Standesamt die gemeinsame Obsorge vereinbaren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Standard:<\/strong> Und wenn die Mutter Nein sagt?<\/p>\n<p><strong>Bandion-Ortner: <\/strong>Dann soll der Vater die M\u00f6glichkeit haben, beim Pflegschaftsgericht den Antrag zu stellen. Das Pflegschaftsgericht kann auch gegen den Willen der Mutter auf eine gemeinsame Obsorge entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Standard:<\/strong> Gilt das auch Jahre sp\u00e4ter, wenn sich das Paar trennt?<\/p>\n<p><strong>Bandion-Ortner:<\/strong> Nat\u00fcrlich, man kann jederzeit diesen Antrag stellen. Auch wenn der Vater erst einige Jahre sp\u00e4ter draufkommt, dass er f\u00fcr das Kind Verantwortung \u00fcbernehmen will. Bei manchen V\u00e4tern dauert es einfach etwas l\u00e4nger. Ministerin Heinisch-Hosek will, dass sich der Vater zuerst beweisen muss. Das geht aber nicht, wenn sich das Paar schon w\u00e4hrend der Schwangerschaft trennt oder nie zusammen war.<\/p>\n<p><strong>Standard:<\/strong> Aber ist es sinnvoll, dass ein Vater, der sich nie gek\u00fcmmert hat, ein Obsorgerecht erh\u00e4lt?<\/p>\n<p><strong>Bandion-Ortner:<\/strong> Es geht nicht um die Anspr\u00fcche von V\u00e4tern oder M\u00fcttern. Das Kind hat Anspruch auf den Vater, auch in diesem Fall. Der Anspruch kann doch nicht davon abh\u00e4ngen, ob der Mann vorher irgendwelche T\u00e4tigkeiten im Haushalt verrichtet hat.<!--more--><\/p>\n<p><strong>Standard:<\/strong> Auch wenn sich der Vater nie gek\u00fcmmert hat, soll er das Recht bekommen, sich in das Leben des Kindes einzumischen, wenn es ihm gerade einf\u00e4llt?<\/p>\n<p><strong>Bandion-Ortner: <\/strong>Wenn er sich vorher gar nicht k\u00fcmmert, wird das nat\u00fcrlich bei der Entscheidung ber\u00fccksichtigt werden. Aber welcher Vater will denn die Obsorge haben, wenn er sich dann nicht k\u00fcmmern will?<\/p>\n<p><strong>Standard: <\/strong>Wenn er die Mutter \u00e4rgern will zum Beispiel, das kommt ja oft genug vor.<\/p>\n<p><strong>Bandion-Ortner:<\/strong> Das wird das Gericht auch ber\u00fccksichtigen. Wenn sich einer absolut nicht k\u00fcmmert und vielleicht auch keinen Unterhalt zahlt, bitte, muss das ber\u00fccksichtigt werden. Das sieht mein Entwurf auch vor, da geht das Kindeswohl eindeutig vor.<\/p>\n<p><strong>Standard: <\/strong>Aber das Gericht wird jeden Einzelfall pr\u00fcfen?<\/p>\n<p><strong>Bandion-Ortner: <\/strong>Bei unehelichen Kindern und wenn sich die Eltern nicht einig sind, schon. Da werden wir bald einer Meinung sein. Heinisch-Hosek will noch einige Voraussetzungen haben, dass eben der Vater sich eine Zeitlang als Papa bew\u00e4hrt haben muss.<\/p>\n<p><strong>Standard:<\/strong> Das halten Sie nicht f\u00fcr notwendig?<\/p>\n<p><strong>Bandion-Ortner:<\/strong> Nein. Weil es f\u00fcr den Vater oft nicht die Gelegenheit gegeben hat, sich als solcher zu bew\u00e4hren. Weil die einfach nie zusammen waren. Stellen Sie sich vor, Sie haben ein uneheliches Kind, zahlen brav Unterhalt und haben \u00fcberhaupt kein Recht, irgendetwas mitzubestimmen. Wenn man als Vater keinen Kontakt will und sich nicht k\u00fcmmert, hat man auch keine Chance, eine gemeinsame Obsorge zu bekommen. Aber die meisten V\u00e4ter wollen ja den Kontakt.<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/derstandard.at\/1297818979252\/Standard-Interview-Bandion-Ortner-Bei-manchen-Vaetern-dauert-es-etwas-laenger \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u00f6sterreichische Justizministerin Claudia Bandion \u2013 Ortner erl\u00e4utert im Gespr\u00e4ch mit derStandard ihre Vorstellungen zur Sorgerechtsreform und grenzt sich dabei von der Frauenministerin ab. Standard: Sie verhandeln gerade die gemeinsame Obsorge. Der Koalitionspartner ist strikt gegen einen Automatismus. Wie wollen Sie die SP\u00d6 an Bord holen? 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