{"id":3603,"date":"2010-08-07T11:15:35","date_gmt":"2010-08-07T10:15:35","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=3603"},"modified":"2010-08-08T11:18:40","modified_gmt":"2010-08-08T10:18:40","slug":"gleiche-rechte-gleiche-pflichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2010\/08\/07\/gleiche-rechte-gleiche-pflichten\/","title":{"rendered":"Gleiche Rechte, gleiche Pflichten"},"content":{"rendered":"<p>Im <a href=\"http:\/\/www.taz.de\" target=\"_blank\">taz<\/a> Interview schl\u00e4gt Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV den Grundsatz &#8222;Gleiche Rechte, gleiche Pflichten&#8220; f\u00fcr die Regelung des Sorgerechts vor. Und erwartet vom Gesetzgeber, dass er entsprechende Regelungen f\u00fcr V\u00e4ter formuliert. Konsequenterweise zu Ende gedacht bedeutet dies, dass gesetzlich geregelt wird, das V\u00e4ter und M\u00fctter sich nicht nur die Erziehung und h\u00e4usliche Pflege partnerschaftlich aufteilen sondern auch die Verantwortung f\u00fcr das Familieneinkommen.<br \/>\nDieser Teil der Verantwortung wird momentan den M\u00e4nnern zugeschoben. Von gleichen Pflichten ist also keine Rede und das die Rechte ungleich verteilt sind wird gewollt:<\/p>\n<p><strong>\u201a \u2026 Warum sollten M\u00fctter mehr Rechte an ihrem Kind haben als die V\u00e4ter?<\/strong><\/p>\n<p>Die V\u00e4ter k\u00f6nnen nat\u00fcrlich die gleichen Rechte haben, dann m\u00fcssen sie aber auch die gleichen Pflichten \u00fcbernehmen. Sorgerecht und Sorgepflicht m\u00fcsste eigentlich ein Synonym sein, aber das ist es nach unserem Gesetz nicht. Die Betreuung und Sorge f\u00fcr das Kind liegt nach wie vor bei den M\u00fcttern, die V\u00e4ter gehen am Wochenenden mit den Kindern in den Zoo, weil sie gesetzlich nicht zu mehr verpflichtet sind. So etwas ist kontraproduktiv und hat mit Gleichberechtigung \u00fcberhaupt nichts zu tun. Dazu kommt: die h\u00f6chste Gewalt-Rate liegt innerhalb der Familien! Wo steht in dieser Frage eigentlich das Wohl des Kindes? Es hei\u00dft immer, der oberste Ma\u00dfstab sei das Kindeswohl, aber im deutschen Gesetz, das in dieser Frage praktisch ein Elternrecht ist, kommen die Kinder nur am Rande vor. Es sind die Eltern, die miteinander kommunizieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Wenn die es aber nicht schaffen, miteinander zu reden, warum sollten sie dann ein gemeinsames Sorgerecht haben? Was m\u00fcsste sich Ihrer Ansicht nach ver\u00e4ndern?<\/strong><\/p>\n<p>Man m\u00fcsste das Sorgerecht und die Sorgepflicht gesetzlich zusammenbringen, wer Rechte will, muss auch Pflichten \u00fcbernehmen. Das w\u00e4re auch im Hinblick auf Unterhaltsrechte wichtig. So ein Gerichtsverfahren, wie es die V\u00e4ter jetzt anstreben k\u00f6nnen, ist nicht leicht zu h\u00e4ndeln, das setzt Mutter und Kind oft unter einen Wahnsinns-Stress.<\/p>\n<p><strong>Zur Sorge oder Liebe kann ich ja niemanden gesetzlich verpflichten.<\/strong><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich kann man Liebe nicht einklagen, aber man kann schon daf\u00fcr sorgen, dass man sich die Lasten der Erziehung, die Verantwortung besser teilt. Im Moment wird aber einfach eine Rechtsposition gest\u00e4rkt, das ist mir zu wenig. \u2026\u2019<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/www.taz.de\/1\/politik\/deutschland\/artikel\/1\/gleiche-rechte-gleiche-pflichten\/ \" target=\"_blank\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im taz Interview schl\u00e4gt Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV den Grundsatz &#8222;Gleiche Rechte, gleiche Pflichten&#8220; f\u00fcr die Regelung des Sorgerechts vor. 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