{"id":2347,"date":"2009-09-01T12:49:57","date_gmt":"2009-09-01T11:49:57","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=2347"},"modified":"2009-09-01T12:49:57","modified_gmt":"2009-09-01T11:49:57","slug":"chancen-fur-trennungskinder-und-vater-nutzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2009\/09\/01\/chancen-fur-trennungskinder-und-vater-nutzen\/","title":{"rendered":"Chancen f\u00fcr Trennungskinder und V\u00e4ter nutzen"},"content":{"rendered":"<p>Heute tritt das neue Verfahrensgesetz f\u00fcr familienrechtliche Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (<a href=\"http:\/\/www.bmj.bund.de\/files\/-\/3902\/FamFG_vorlaeufige_Version_September_2009.pdf \" target=\"_blank\">FamFG<\/a>) in Kraft. Das neue Gesetz, das Regelungen aus dem 19. Jahrhundert abl\u00f6st, betrifft unter anderem Verfahren um elterliche Sorge und Umgang mit Kindern bei Trennung und Scheidung. Die Verfahren sollen beschleunigt und die Rechte der Kinder gest\u00e4rkt werden. So soll eine Anh\u00f6rung aller Beteiligten binnen eines Monats seit Antragstellung geschehen.<\/p>\n<p>Der Richter hat im Regelfall eine neutrale Person zu ernennen, die die gerichtlichen Interessen des Kindes an Stelle des betreuenden Elternteils vertritt. Um die praktische Durchf\u00fchrung von gerichtlichen Umgangsregelungen zu gew\u00e4hrleisten, kann zudem ein Umgangspfleger ernannt werden. Flankiert werden diese Vorschriften durch \u00c4nderungen bei den Zust\u00e4ndigkeits- und Vollstreckungsregelungen. Beispielsweise \u00e4ndert sich nicht mehr in allen F\u00e4llen der Gerichtsort bei einseitigem Wegzug eines Elternteils mit dem Kind ohne Einverst\u00e4ndnis des anderen Elternteils. Durch die Verh\u00e4ngung sogenannter Ordnungsmittel kann das Gericht schlie\u00dflich F\u00e4lle von hartn\u00e4ckiger Umgangsverweigerung leichter als bisher sanktionieren.<\/p>\n<p>Die schon in der Bezeichnung des Gesetzes formulierte \u201aFreiwilligkeit\u2019 bedeutet, dass die Anwendung der meisten Vorschriften im freien Ermessen der Gerichte liegt. Weder der umgangsberechtigte Elternteil noch das Kind hat einen Anspruch auf bestimmte Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Die Praxis der n\u00e4chsten Monate wird zeigen, wie die Gerichte ihren Ermessensspielraum nutzen, um dem Recht von Kindern auf Umgang mit beiden Elternteilen und deren Angeh\u00f6rigen Geltung zu verschaffen. Bislang verliert ein hoher Prozentsatz von Kindern nach Trennung oder Scheidung den Kontakt zu einem Elternteil und seinen Familienangeh\u00f6rigen, zumeist ist es der Vater.<\/p>\n<p>Die in der aktuellen Ausgabe von <a href=\"http:\/\/www.emma.de\" target=\"_blank\">EMMA<\/a> ge\u00e4u\u00dferte \u201aBef\u00fcrchtung\u2019, dass es in Folge des Gesetzes zu einem neuen \u201aGeschlechterkrieg\u2019 kommt, halte ich f\u00fcr einen R\u00fcckfall in das Denken von gestern. Die \u201aWaffen\u2019 in diesem Krieg sind (waren) die Kinder. Dies soll ja gerade durch die neuen Regelungen verhindert werden. Die behauptete Dichotomie \u201a<a href=\"http:\/\/www.emma.de\/entsorgte_vaeter_besorgte_muetter_2009_5.html\" target=\"_blank\">Entsorgte V\u00e4ter \u2013 besorgte M\u00fctter<\/a>\u2019 ist nur eine Seite der Medaille.<\/p>\n<p>Auch die V\u00e4ter sind besorgt bzw. machen sich Sorgen um ihre Kinder. Da wei\u00df Chantal nicht, was V\u00e4ter wollen!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Heute tritt das neue Verfahrensgesetz f\u00fcr familienrechtliche Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft. Das neue Gesetz, das Regelungen aus dem 19. Jahrhundert abl\u00f6st, betrifft unter anderem Verfahren um elterliche Sorge und Umgang mit Kindern bei Trennung und Scheidung. Die Verfahren sollen beschleunigt und die Rechte der Kinder gest\u00e4rkt werden. 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