{"id":10730,"date":"2023-11-29T15:24:13","date_gmt":"2023-11-29T14:24:13","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=10730"},"modified":"2023-12-01T15:26:43","modified_gmt":"2023-12-01T14:26:43","slug":"was-sich-beim-elterngeld-im-kommenden-jahr-nicht-aendert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2023\/11\/29\/was-sich-beim-elterngeld-im-kommenden-jahr-nicht-aendert\/","title":{"rendered":"Was sich beim Elterngeld im kommenden Jahr (nicht) \u00e4ndert"},"content":{"rendered":"\n<p>Um die\nSparauflagen im Etat des Familienministeriums zu erf\u00fcllen, hatte Lisa Paus vorgeschlagen,\ndie Einkommensgrenze beim Elterngeld ab dem 1. Januar 2024 auf 150.000 \u20ac\nabzusenken. Beschlossen wurde nun, die Einkommensgrenze schrittweise zu senken:\nBis Ende M\u00e4rz 2024 soll sie beim aktuellen Niveau von 300.000 Euro an zu\nversteuerndem Einkommen bleiben. Dann bis Ende M\u00e4rz 2025&nbsp;soll ein\nabgesenktes Niveau von 200.000 Euro gelten. Erst ab April 2025 soll eine\nniedrigere Einkommensgrenze von 175.000 Euro gelten, also 15 Monate sp\u00e4ter und mit\n175.000 statt nur 150.000 Euro wie urspr\u00fcnglich geplant. V\u00e4ter und M\u00fctter\nsollen so mehr Zeit bekommen, sich auf die \u00c4nderung einzustellen.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.lag-vaeterarbeit.nrw\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/pexels-jonathan-borba-14016504.jpg\" alt=\"\" width=\"540\" height=\"540\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p>Auch bei der\nAufteilung der Elternzeit sind von 2024 an \u00c4nderungen geplant. Es bleibt zwar bei\nder maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten. Diese soll aber nur noch beansprucht\nwerden k\u00f6nnen, wenn die Eltern innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes maximal\neinen Monat parallel nehmen. Mindestens einer der Partnermonate muss allein\ngenommen werden. Bei Mehrlingsgeburten soll diese \u00c4nderung nicht gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDurch die Einschr\u00e4nkung des Parallelbezugs von Elterngeld\nermutigen wir V\u00e4ter, sich mindestens einen Monat allein als Partner zu nehmen\u201c,\nsagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende S\u00f6nke Rix. \u201eDies wird sich\nauch nachhaltig auf die Aufgabenverteilung zwischen Paaren auswirken. Denn wo\nV\u00e4ter schon fr\u00fch die alleinige Verantwortung f\u00fcr Familie und Hausarbeit\n\u00fcbernehmen, nehmen sie sich sp\u00e4ter auch mehr Zeit daf\u00fcr und entlasten so die\nM\u00fctter.\u201c \u00c4hnlich \u00e4u\u00dfert sich auch die Gr\u00fcnen-Familienpolitikerin Nina Stahr. Die\nNeuregelung erf\u00fclle nach Auffassung von Rix auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte\n\u201aSt\u00e4rkung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung\u2018.<\/p>\n\n\n\n<p>Das dies von den betroffenen M\u00e4nnern und V\u00e4tern komplett anders gesehen wird, macht unter anderem die k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte <a href=\"https:\/\/www.lag-vaeterarbeit.nrw\/2023\/11\/17\/maenner-vaeterperspektiven\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Studie (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Studie<\/a> des Bundesforums M\u00e4nner deutlich. \u201ePolitik muss M\u00e4nner auch in ihren eigenen gleichstellungsrelevanten Bedarfen ernst nehmen. Wer das nicht tut, verspielt ihre Zustimmung und erh\u00f6ht das Risiko, sie an die Gegner von Gleichstellungspolitik zu verlieren\u201c, kommentiert Dag Sch\u00f6lper, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Bundesforums M\u00e4nner, die Studie.<\/p>\n\n\n\n<p>Die im Koalitionsvertrag geplanten Ma\u00dfnahmen einer\ngeschlechtergerechten Familienpolitik bekommen von der Ampel ein \u201aRotsignal\u2018:\ndie Vaterschaftsfreistellung aka Familienstartzeit, die zum 1. Januar 2024\nkommen sollte, steckt immer noch in der ministeriellen Abstimmung und in Sachen\nElterngeld gibt es au\u00dfer Sparma\u00dfnahmen keine Entwicklungsperspektiven. <\/p>\n\n\n\n<p>Selbst der im 9. Familienbericht skizzierte Vorschlag, von\nden 14 Monaten Elternzeit jeweils 3 Monate dem Vater bzw. der Mutter zuzuordnen\nund 8 Monate der freien Verteilung zu \u00fcberlassen (3-8-3 Modell) ist nicht\naufgegriffen worden. Der Anreiz f\u00fcr eine partnerschaftliche Aufteilung dieses\nModells besteht darin, dass es f\u00fcr die ersten 7 Monate jeweils 80 % des\nNettogehalts geben soll, ab dem 8 Monat die Lohnersatzquote dann auf 50%\nabsinken sollte. Der H\u00f6chstbetrag des Elterngeldes sollte auf 2.016 \u20ac festgelegt\nund Monate, die die Partner bzw. die V\u00e4ter mindestens nehmen m\u00fcssen auf zwei\nerh\u00f6ht werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Das w\u00e4re ein bescheidener Schritt hin zum Ziel einer\ngerechten Aufteilung von Erwerbs- und Pflegt\u00e4tigkeiten gewesen, im Hinblick auf\ndie vielfach ge\u00e4u\u00dferten W\u00fcnsche junger V\u00e4ter und M\u00fctter erscheint er aber als\npolitisch mutlos und ermutigt V\u00e4ter zu wenig, ihr Erwerbsverhalten nachhaltig\nzu ver\u00e4ndern. Selbst das vom Familienministerium gef\u00f6rderte B\u00fcndnis Sorgearbeit\nfair teilen fordert eine 7-7 Regelung beim Elterngeld: 7 Monate f\u00fcr die V\u00e4ter\nund 7 Monate f\u00fcr die M\u00fctter.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.lag-vaeterarbeit.nrw\/2023\/11\/28\/was-sich-beim-elterngeld-im-kommenden-jahr-nicht-aendert\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Quelle (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um die Sparauflagen im Etat des Familienministeriums zu erf\u00fcllen, hatte Lisa Paus vorgeschlagen, die Einkommensgrenze beim Elterngeld ab dem 1. Januar 2024 auf 150.000 \u20ac abzusenken. Beschlossen wurde nun, die Einkommensgrenze schrittweise zu senken: Bis Ende M\u00e4rz 2024 soll sie beim aktuellen Niveau von 300.000 Euro an zu versteuerndem Einkommen bleiben. 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