{"id":10641,"date":"2023-05-03T09:54:14","date_gmt":"2023-05-03T07:54:14","guid":{"rendered":"http:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/?p=10641"},"modified":"2023-07-25T09:58:24","modified_gmt":"2023-07-25T07:58:24","slug":"kindeswohl-und-umgangsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/index.php\/2023\/05\/03\/kindeswohl-und-umgangsrecht\/","title":{"rendered":"\u201eKindeswohl und Umgangsrecht\u201c"},"content":{"rendered":"\n<h2>Was ist aus der \u201ePetra Studie\u201c geworden?<\/h2>\n\n\n\n<p>Um herauszufinden, wie Kinder mit getrennten Eltern gut\naufwachsen k\u00f6nnen hat das Bundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und\nJugend im Jahr 2015 die Studie \u201eKindeswohl und Umgangsrecht\u201c in Auftrag gegeben.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image is-resized\"><img loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Ausschreibung-PetraStudie-1024x484.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-10642\" width=\"512\" height=\"242\" srcset=\"https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Ausschreibung-PetraStudie-1024x484.png 1024w, https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Ausschreibung-PetraStudie-300x142.png 300w, https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Ausschreibung-PetraStudie-768x363.png 768w, https:\/\/vaeter-und-karriere.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/Ausschreibung-PetraStudie.png 1098w\" sizes=\"(max-width: 512px) 100vw, 512px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Zu einer\nVer\u00f6ffentlichung der Studienergebnisse kam es bislang nicht. Auf Nachfrage\nteilte die Bundesregierung im Dezember 2020 mit, dass die abschlie\u00dfenden\nArbeiten an der Studie noch immer ausgef\u00fchrt w\u00fcrden<em>. <\/em>Nach dem Tod des Studienleiters Herrn Prof. Dr.\nPetermann sei die Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts, Frau\nProf. Dr. Walper, zur Auswertung und Finalisierung der Studie hinzugezogen\nworden. Auch die mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschr\u00e4nkungen h\u00e4tten zu\nweiteren Verz\u00f6gerungen gef\u00fchrt, sodass eine Ver\u00f6ffentlichung erst im Jahr 2021\nm\u00f6glich sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Aus dem\nJahresbericht 2019 der mit der Studie beauftragten Forschungsgruppe Petra geht\nhervor, dass entgegen den Erwartungen weiterhin an der Studie \u201eKindeswohl und\nUmgangsrecht\u201c gearbeitet werden musste, weil es \u201eModifikationsw\u00fcnsche\u201c des\nBundesministeriums f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend umzusetzen galt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zudem wurde bekannt, dass das Bundesministerium f\u00fcr Familie,\nSenioren, Frauen und Jugend im Verlauf der Studie Vorgaben \u00e4nderte, obwohl das\nBundesministeriums der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz in einer Stellungnahme\neine Verfahrens\u00e4nderung als nicht erforderlich erachtete. Damit ein Kind an der\nStudie teilnehmen durfte, mussten fortan beide Eltern der Befragung des Kindes\nzustimmen. Zu Beginn der Studie reichte noch die Zustimmung eines Elternteils\naus. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch wurde die Studie anfangs von einem wissenschaftlichen\nBeirat begleitet, der insgesamt viermal getagt haben soll. Die letzte\nBeiratssitzung fand bereits im April 2017 und somit vor Abschluss der Studie statt.\nMitgliedern des Beirates zufolge wurden bereits am 30. April 2019 dem\nBundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine \u201eweit\nentwickelte Fassung der Studie\u201c \u00fcbergeben. Die Frage, was abgegeben wurde,\nbesch\u00e4ftigte auch das Verwaltungsgericht Berlin. Laut den Rechtsanw\u00e4lten der\nAuftraggeberin entsprechen die vorgelegten Unterlagen noch keinen\nwissenschaftlichen und fachlichen Standards.<\/p>\n\n\n\n<p>Zuletzt wurde bekannt, dass der Bundesbeauftragte f\u00fcr den\nDatenschutz und die Informationsfreiheit die weitere Auswertung der Studie\naufgrund von erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken untersagt hat. In dem\nentsprechenden Bescheid vom Februar 2021 werden die Einwilligungen der\nStudienteilnehmer bem\u00e4ngelt. Bereits im Fr\u00fchjahr 2017 soll der\nBundesbeauftragte gegen\u00fcber dem Bundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen\nund Jugend erstmals entsprechende Bedenken ge-\u00e4u\u00dfert haben. Laut\nBundesministerium st\u00fcnden die Beh\u00f6rden seither im Austausch, um offene Fragen\nund Beanstandungen zur Studie zu kl\u00e4ren. Das Bundesministerium pr\u00fcft derzeit\ndie Kritik und ob die Untersagungsverf\u00fcgung einer verwaltungsgerichtlichen\n\u00dcberpr\u00fcfung unterzogen werden soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Das ist ein kurzer Abriss der \u201aoffiziellen Lesart\u2018 des\nSchicksals der \u201ePetra Studie\u201c, soweit es aus Anfragen der Parteien im Bundestag\nnachzuvollziehen ist. Auf der Internetseite <a href=\"http:\/\/www.fragdenstaat.de\">www.fragdenstaat.de<\/a>\nist dazu zu lesen: \u201eDie Ergebnisse liegen schon lange vor und wurden bisher\nnicht ver\u00f6ffentlicht. Die Studie wurde mit Steuergeldern finanziert und die\n\u00d6ffentlichkeit hat ein Recht auf die Ergebnisse. Der Hinweis des Ministeriums\nauf \u201elaufende Gerichtsverfahren&#8220; erschien damals schon vorgeschoben und\nl\u00e4sst sich nach weiteren Monaten des Abwartens nicht mehr aufrecht erhalten.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>In einem Spiegel Beitrag vom 11. Februar 2022 wird \u00fcber die\nEntscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom August 2021 berichtet: \u201eFamilienministerium\nmuss Studie zu Trennungskindern herausgeben\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDie Studie entspricht absolut den wissenschaftlichen\nG\u00fctekriterien, das best\u00e4tigen uns auch unabh\u00e4ngige Fachleute. Wir haben die\nVorgaben des Ministeriums, wie besprochen, umgesetzt\u201c, wird Stefan R\u00fccker, Leiter\nder Forschungsgruppe Petra dort zitiert. <\/p>\n\n\n\n<p>Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin legte das\nFamilienministerium Berufung ein: Es ist nicht der Auffassung, dass es einen\nAnspruch auf Zugang zu Entwurfsfassungen gibt. Eine Sprecherin des Ministeriums\nteilte jetzt mit, die Studie solle fertiggestellt werden. Die neue\nFamilienministerin Anne Spiegel (Gr\u00fcne) messe ihr eine \u201ehohe Bedeutung\u201c zu.<\/p>\n\n\n\n<p>Da inzwischen weitere zwei Jahre vergangen sind ist davon\nauszugehen, dass den politisch Verantwortlichen im Familienministerium, und\nseit der Vergabe im Jahr 2015 sind es sechs Ministerinnen: Schwesig, Barley, Giffey,\nLambrecht, Spiegel und Paus, die Ergebnisse der Studie nicht passen und die wichtigste\nZielsetzungen der \u201ePETRA-Studie\u201c, eine empirische Grundlage daf\u00fcr zu schaffen,\nUmgangsregelungen nach einer Trennung der Eltern st\u00e4rker am Wohl und an den\nBed\u00fcrfnissen von Kindern anzupassen und Belastungen zu vermindern, nicht zu den\npriorit\u00e4ren Zielen geh\u00f6rt. Das erkl\u00e4rt auch, warum wichtige Reformvorhaben im\nFamilienrecht seit Jahren nicht in die Wege geleitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Zum Schluss eine kurze Anekdote: der Autor dieses Beitrags war in seiner Eigenschaft als Mitglied im Vorstand des Bundesforum M\u00e4nner im Juni 2014 bei einem Gespr\u00e4ch im Familienausschuss des Bundestages. Der damalige Vorsitzende Paul Lehrieder nahm bei seiner Begr\u00fc\u00dfung das gerade erschienene Buch von Frau S\u00fcnderhauf: \u201eWechselmodell: Psychologie-Recht-Praxis; Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung\u201c in die Hand und erkl\u00e4rte sinngem\u00e4\u00df: Mit dem Thema werden wir uns jetzt auch befassen, aber bevor wir etwas entscheiden, wird es dazu erst einmal eine Studie geben.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.lag-vaeterarbeit.nrw\/2023\/05\/02\/kindeswohl-und-umgangsrecht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\" aria-label=\"Quelle (\u00f6ffnet in neuem Tab)\">Quelle<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist aus der \u201ePetra Studie\u201c geworden? Um herauszufinden, wie Kinder mit getrennten Eltern gut aufwachsen k\u00f6nnen hat das Bundesministerium f\u00fcr Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2015 die Studie \u201eKindeswohl und Umgangsrecht\u201c in Auftrag gegeben. 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