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Auch dienstags gehört Vati der Familie

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 8. November 2017

3 Samstags Vati

Im Interview in der ZEIT mit Marcus Gatzke und Zacharias Zacharakis erläutert der Vorsitzende Jörg Hoffmann, warum Arbeitszeit neu gedacht und weitere Arbeitszeitverkürzungen erforderlich sind.

„… Hofmann: Die Arbeitszeit für einen abgesteckten Zeitraum zu verringern, ist für viele Mitglieder mittlerweile oft genauso wichtig, wie die Frage nach höheren Löhnen. Das zeigen unsere Umfragen.

ZEIT ONLINE: Heißt: Auch dienstags soll Vati jetzt zu Hause bleiben?

Hofmann: Zum Beispiel. Die Beschäftigten sollen den Anspruch haben, die Arbeitszeit von 35 auf bis zu 28 Stunden in der Woche zu reduzieren und zwar zeitlich begrenzt auf maximal zwei Jahre. Danach sollen sie wieder in die alte Arbeitszeit zurückkehren können. Eine solche Wahloption für die Beschäftigten hat es in Tarifverträgen bislang nicht gegeben. Wir müssen Arbeitszeit neu denken. Statt fremdbestimmter Flexibilität brauchen wir mehr Selbstbestimmung über die Arbeitszeit durch die Beschäftigten.

ZEIT ONLINE: Sie fordern, dass der Arbeitgeber in bestimmten Fällen für die Reduzierung zahlt. Warum sollte er?

Hofmann: Wir wollen das Modell für alle Beschäftigten öffnen, auch denen, die nur wenig verdienen und eine Verkürzung allein nicht stemmen können. Deshalb soll es in bestimmten Lebenslagen einen Zuschuss geben, etwa für die Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen oder Beschäftigte in Schichtarbeit.

ZEIT ONLINE: Aber es gibt doch schon das Elterngeld und das Elterngeld Plus?

Hofmann: In der Regel wird das Elterngeld in den ersten 24 Lebensmonaten eines Kindes beansprucht. Dann beginnt irgendwann die Schule, aber eine verlässliche Ganztagsbetreuung existiert in weiten Teilen der Republik einfach noch nicht. Es gibt viele Kolleginnen und Kollegen, die dann dauerhaft in Teilzeit gehen, obwohl sie gerne mehr arbeiten würden. Diesen Beschäftigten muss es ermöglicht werden, ein oder zwei Nachmittage weniger im Betrieb zu sein. Und die Lohnausfälle muss der Arbeitgeber zumindest teilweise kompensieren, sonst funktioniert es nicht. …“

Quelle

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