der VÄTER Blog

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Archiv für die 'Trennungsväter' Kategorie

Väteraufbruch für Kinder wird 30

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 5. Dezember 2018

Von Anfang an als Vater präsent und unersetzlich sein und nach einer Trennung auch bleiben. Dies war 1988 der Wunsch der ‚Gründerväter‘ des Vereins. Sie wollten nicht nur eine Randerscheinung oder ferne Erinnerung im Leben ihrer Kinder sein, wie damals häufig üblich. Seitdem hat sich vieles getan.

Am 5. November 1988 fanden sich in Köln eine Hand voll Väter zusammen, die vor allem einen Wunsch hatten: Vater sein und bleiben in einer Zeit, in der von einem gemeinsamen Sorgerecht nach einer Trennung nur geträumt werden konnte und auch das Umgangsrecht sich im besten Fall auf alle 14 Tage am Wochenende beschränkte. Das Familienrecht orientierte sich an tradierten Rollenmodellen: Als Vater hatte man hauptsächlich zu zahlen, betreuen und erziehen sollte die Mutter. Damit wollten sich die Gründungsväter des Vereins jedoch nicht zufriedengeben. Sie wussten, dass auch sie für ihre Kinder bedeutsam waren, und sie wollten weiterhin nach der Trennung ihre Vaterrolle in der Erziehung wahrnehmen. Die Gründung des Vereins Väteraufbruch für Kinder e.V. war damit beschlossene Sache.

Aus dieser Initiative ist mittlerweile der größte bundesweite Verein geworden, der auf ehrenamtlicher Basis Selbsthilfe und Beratung anbietet und sich dabei zunehmend nicht nur an Väter, sondern auch an Mütter und andere Mitbetroffene, Großeltern, neue Partner/innen wendet.

Schon früh engagierte sich der Verein auch gesellschaftlich und politisch. Die Bedeutung der Väter und die Forderung nach dem gemeinsamen Sorgerecht waren seit jeher wichtige Ansinnen, der Erhalt des Kontaktes zu beiden Eltern Grundgedanke der gemeinsamen Arbeit. „Unser Motto ‚Allen Kindern beide Eltern‘ ist uns dabei sowohl Ansporn als auch Verpflichtung“, verdeutlicht Uli Severin, Mitglied im Bundesvorstand des ‚Väteraufbruch für Kinder e.V.‘ das Motto des Vereins.

Heute hat sich die Situation der Väter im Vergleich zur Situation vor 30 Jahren deutlich verbessert. Während sich die Politik eher zögerlich verhielt, haben vor allem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht, auch unter Mitwirkung unseres Vereins, dafür gesorgt, dass die gemeinsame elterliche Sorge und Betreuung nach einer Trennung zunehmend die Regel sind. Auch die Akzeptanz von sorgenden Vätern in der Familie gewinnt an Bedeutung, was sich an der sehr erfreulichen Entwicklung der Inanspruchnahme des Elterngeld Plus ablesen lässt.

Im Rahmen seiner Jubiläumsfeier am 8. Dezember werden im Maternushaus in Köln noch einmal die wichtigsten Stationen der Vereinsentwicklung vorgestellt und ein Einblick in die heutige Arbeit des Vereins gegeben.

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Wie gerecht ist das Familienrecht?

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 14. November 2018

Nach einer Trennung ist der Streit um das Sorgerecht der Kinder auch ein Streit um die Rolle des Vaters in der modernen Familie. Viele Väter fühlen sich vom Gesetz benachteiligt und fordern mehr Rechte als Alleinerziehende.

WDR 5 Neugier genügt – das Feature, AutorIn: Monika Koph

Hier können Sie die Sendung herunter laden.

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Erfahrungen mit der Doppelresidenz

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. November 2018

Wie es ist, wenn Kinder die halbe Woche bei Papa und die andere halbe bei Mama leben? Katrin Halbhuber berichtet in der „WIENERIN” über ihre Erfahrungen mit der Doppelresidenz, von Zweifeln, Wünschen und einem Familien-Plan B, der richtig gut funktioniert:

„Tschüß, Mami, wir sehen uns bei dir in der Wohnung, dann schlaf ich wieder bei dir!“, schreit meine zweieinhalbjährige Tochter, während sie mit ihrem drei Jahre älteren Bruder mit den Rädern zu ihrem Papa fährt. Der Weg ist nur ein Radweg, Papas Wohnung nur 200 Meter entfernt. Ich stehe da, schaue ihnen nach, hoffe, dass sie nicht zusammenstoßen, und winke. Und dabei ist mir ein wenig zum Heulen.

Seit einem Jahr leben unsere Kinder im Doppelresidenzmodell. Die erste Wochenhälfte sind sie bei ihrem Papa, am Mittwochnachmittag beim Opa und die zweite Hälfte bei mir, die Wochenende werden gewechselt. Das klingt stressig. Das ist unser Leben.

Seit einem Jahr, zwei Jahre nach unserer Trennung, haben unsere Kinder zwei Zuhause. Als R. vor kurzem ein Freundebuch aus dem Kindergarten mitbrachte, haben wir bei „Hier wohne ich“ zwei Adressen eingetragen. Als wäre es das Normalste auf der Welt. Und doch weiß ich, dass unser Lebensmodell bei weitem nicht normal ist. Einerseits, weil es ein Modell für privilegierte Eltern ist: Zwei voll ausgestattete Wohnungen zu finanzieren, klappt nur, weil wir beide gut verdienen. Durch die 50-50-Aufteilung fließen keine Alimente, Ausgaben wie Kindergarten oder Kleidung werden halbe-halbe von einem Familienkonto beglichen.

Andererseits ist es nicht normal, weil wir in den Kindergartengruppen der Kinder die einzige Familie sind, die getrennt lebt, und in unserem Umfeld die einzige im Wechselmodell. Unseren Sohn beschäftigt das: „Kann Papa auch einmal bei uns schlafen?“ Beim Antworten auf diese Fragen werde ich wohl nie Routine bekommen.

Seit einem Jahr schaffen wir es, unsere lebenslange Beziehung als Eltern über eine zerbrochene als Paar zu stellen. … weiterlesen

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Woozles und fehlende familienpolitische Diskurslinien in Deutschland

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 17. Mai 2018

Die Debatte um gemeinsame Elternschaft bzw. die Doppelresidenz hat der Psychologe Stefan Rücker, Leiter der von dem Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebenen PETRA Studie von Nachtrennungsfamilien, jüngst als eine zentrale gesellschaftspolitische Auseinandersetzung bezeichnet. Tatsächlich rührt die Debatte nicht nur an unserem Verständnis von Eltern- und Kindeswohl, sondern auch an tradierten Rollenbildern in der Familie.

Es ist nicht die erste gesellschaftliche Debatte, in der eine emotionalisierte Stimmungslage dazu führt, dass Sachinformation mit Werturteilen bzw. Ängsten und Hoffnungen vermischt werden. Dies ist nicht nur in Deutschland, sondern in zahlreichen westlichen Demokratien so. Im angelsächsischen Raum hat sich im Rahmen der Debatte um gemeinsame Elternschaft mittlerweile sogar ein eigener Begriff – „Woozle“ – etabliert.

Ein Woozle ist gemäß des Kinderbuches Winnie the Pooh ein Popanz, ein Schreckgespenst, das im gesellschaftlichen Diskurs der Sachinformation das Fürchten lehrt. In dem vorliegenden Beitrag zur Debatte über die gemeinsame Elternschaft in Deutschland geht es vor allem darum, den Sachinformationen gegen den gemeinen Woozle den Rücken zu stärken.

Aber wissen wir denn überhaupt, was in Nachtrennungssituationen das Beste für das Kind ist? Mit dem Kindeswohl wird schließlich seit Jahrzehnten alles Mögliche begründet. Wie kann man unter diesen Umständen Fakten und Meinung auseinanderhalten?

Wir wissen, seitdem in breitangelegten empirischen Studien das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen nach wissenschaftlichen Maßstäben gemessen wurde, tatsächlich bereits sehr viel über Kinder und Jugendliche in Nachtrennungsfamilien. Noch viel breiter und theoretischer erforscht sind die Voraussetzungen dafür, dass in einer offenen Gesellschaft die Entscheidungsträger Zugang zu den „besten verfügbaren Informationen“ haben.

Einer der prominentesten deutschen Philosophen und Politikwissenschaftlern der Nachkriegszeit – Jürgen Habermas – hat die Bedingungen für einen fairen und offenen Diskurs herausgearbeitet. An diesen Vorbedingungen dafür, dass Politikern, Juristen und Experten für die Familienbetreuung Zugang zu den „besten verfügbaren Informationen“ haben, mangelt es jedoch in Deutschland. Statt einer offenen, zwanglosen und wahrhaftigen Debatte um die besten Möglichkeiten, Eltern und Kinder nach einer Trennung zu unterstützen, hat sich in Deutschland ein von der internationalen Wissenschaft abgekoppelter Sonderdiskurs etabliert, der von wenigen prominenten Stichwortgebern und Experten dominiert wird.

In Folge dessen wird renommierte internationale Forschung in Deutschland gar nicht wahrgenommen oder im Zweifelsfall falsch dargestellt. Ein Grund dafür ist, dass die Qualitätskriterien für wissenschaftliche Forschung, die in anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen Standard sind, in den deutschen Publikationen zur gemeinsamen Elternschaft gar nicht zur Anwendung kommen.

Johannes Carl Busse zeigt in seinem Beitrag ‚The debate on shared parenting in Germany‘ die Qualitätsdefizite und die mangelnde Wahrhaftigkeit der wichtigsten Expertenbeiträge in Deutschland auf und macht Vorschläge, wie Entscheidungsträger dennoch zwischen Wissenschaft und Meinung unterscheiden können.

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Grundlagen für gleichberechtigte Elternschaft in Dänemark beschlossen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 31. März 2018

In Dänemark hat das Parlament am 27. März ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht beschlossen. „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die größtmögliche Übereinstimmung zu erzielen, die die Art und Weise, wie sich Familien nach einer Trennung betrachtet werden, grundlegend verändert. Die Rücksicht auf das Kind ist im neuen System entscheidend. Mit der Einrichtung einer speziellen Kinderabteilung werden die Kinder in Zukunft einen Erwachsenen haben, der sich auf ihre Bedürfnisse und nicht auf den Konflikt der Eltern konzentriert”, sagt die Ministerin für Kinder und Soziales Mai Mercado und dankt den Parteien des Folketing für eine gute, gründliche und konstruktive Debatte. „Jetzt haben wir uns auf ein neues System geeinigt, das Tausenden von Kindern und Eltern eine schwierige Situation erleichtern wird. Darauf werden wir stolz sein.”

Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen. Abweichungen davon können die Eltern jederzeit frei vereinbaren, z.B. bei Schichtdienst.

Beide Eltern sind künftig sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt. Die dänischen Politiker haben erkennbar die Kritik, Vorschläge und neue Forschungen zur Kenntnis genommen, und die dänischen Interessensorganisationen, auch die Väter-Organisationen, sind mit dem neuen Beschluss zufrieden.

Bisher wurden Konfliktfälle, wenn die Eltern gegeneinander um die Sorge der Kinder kämpften, in der sogenannten Staatsverwaltung (Statsforvaltningen) behandelt. Jedoch gab es sehr viel Kritik, dass die dort angestellten Frauen oft voreingenommen gegen Väter waren. Jetzt wird das ganze System völlig verändert. Es wird dreisträngig und relativ einfach.

Es entsteht eine neue Behörde, “Familieretshuset” (das Familiengerichtshaus). Hier werden alle Scheidungsanträge behandelt. Die Fälle werden zuerst in drei Typen eingeteilt:

1) Grün. Einfache Fälle, wo die Familienmitglieder alles selber arrangieren können, und das Mitwirken von Behörden kaum notwendig ist.

2) Gelb. Weniger einfache Fälle. Hierhin kommen Familien, die erst durch den Rat von Behörden eine Lösung ihrer Konflikte finden können. Wenn das nicht gelingt, kommt die Sache vor Gericht.

3) Rot. Fälle, wo die Lage schon am Anfang schwer zu entwirren ist. Diese Fälle gehen direkt zum Gericht. Das Familiengericht behandelt nur solche Fälle, die nicht vom Familiengerichtshaus gelöst werden können. Es behandelt auch Fälle, wo z.B. die Eltern nach der Scheidung ihre Verpflichtungen nicht einhalten, z.B. wenn die Mutter das Kind nicht zum verabredeten Termin dem Vater überlässt.

In diesem Familiengerichtshaus etabliert man auch die „Børneenhed” (Kinder-Einheit), die dafür sorgt, dass die Rücksicht auf das Kind immer Vorrang hat. Diese Einheit sorgt auch dafür, dass es immer einen Erwachsenen gibt, mit dem das Kind sprechen kann, wenn es möchte.”

Die Verteilung der Fälle ist optimistisch: 60.000 grüne, 30.000 gelbe und nur 7.000 rote. Es wird also davon ausgegangen, dass es durch die Einführung der gleichberechtigten Elternschaft einen erheblich kleineren Prozentsatz strittiger Fälle als z.B. in Deutschland.

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Fachtag Wechselmodell

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. März 2018

… eben habe ich diese Einladung erhalten und es verspricht ein interessanter Nachmittag zu werden:

„20+1 Jahre“ ist der Begleitete Umgang ein fester Bestandteil unserer Kinderschutzarbeit. In dieser Zeit hat sich vieles verändert. Anfang letzten Jahres hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Familiengericht auch gegen den Willen eines Elternteils, bei einem entsprechenden Antrag, das paritätische Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann.  Zeit für uns das Wechselmodell genauer unter die Lupe zu nehmen!

Am Mittwoch, den 16.05.2018, von 14:00-17:15 Uhr werden wir uns in der Hochschule Düsseldorf damit aus unterschiedlichen Blickwinkeln befassen. Wir hoffen fest darauf, dass Dr. Stefan Rücker, Leiter der Forschungsgruppe PETRA, „Kindeswohl im Kontext von Umgangsfragen – ausgewählte Ergebnisse einer bundesweiten Studie“ vorstellen darf.

Dr. Marc Serafin, Jugendamtsleiter der Stadt Niederkassel, wird zum Thema „Familienleben in Doppelresidenz – Blick aus soziologischer Perspektive“ sprechen und Familienrechtsanwältin Astrid Raimann wird das Wechselmodell aus juristischer Perspektive betrachten. Anlässlich unseres 20+1 Jubiläum Begleiteter Umgang geben wir Ihnen einen praktischen Einblick in die Entstehung, den Verlauf und die Durchführung des Begleiteten Umgangs.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung, die wir unter info@kinderschutzbund-duesseldorf.de bereits jetzt gerne annehmen. Stichwort: Fachtag Wechselmodell, Kosten: 20€. Kontendaten und einen genaueren Verlauf schicken wir Ihnen zu, sobald der Ablauf endgültig feststeht.

Mit herzlichen Grüßen Bettina Erlbruch

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Was Trennungskinder brauchen

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 7. März 2018

Wenn Eltern sich trennen, müssen Kinder mit den Folgen leben: Wohnen mal bei Mama, mal bei Papa, komplizierter Ferienplan, Kofferkind-Dasein und im schlechtesten Fall leiden sie unter Streit und Gerichtsverfahren zwischen den Elternteilen.

In der Sendung ‚Zwei nach Eins‘ spricht Stefan Rücker, Lehrbeauftragter an der Universität Bremen, mit Kristin Hunfeld über die Studie, die er derzeit durchführt „Kindeswohl und Umgangsrecht”. Diese behandelt ein sehr emotionales Thema. Denn zahlreiche Trennungen sind von Verletzungen und einseitigen Sichtweisen geprägt und nicht wenige Kinder stehen dabei genau zwischen zwei Elternteilen, die sich streiten.

Wie entwickelt sich das Kindeswohl, wenn man die Umgangsfrage in den Mittelpunkt stellt? Hat das Wechselmodell, bei dem die Kinder ähnlich große Teile bei Mutter und Vater verbringen, Vorteile? Oder ist das Residenz-Modell, bei dem das Kind bei einem Elternteil lebt und den anderen regelmäßig zum Beispiel an Wochenenden sieht, besser für’s Kind? Für seine Studie hat Rücker hat nicht nur mit Müttern und Vätern gesprochen, sondern auch mit betroffenen Kindern. Rund 150.000 bis 200.000 von ihnen sind jährlich von der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern betroffen, so der Psychologe. Massive Konflikte, sagt Rücker, gibt es bei der Frage, bei wem die Kinder wieviel Zeit verbringen.

Das sind Konflikte, die Kinder nicht nur belasten, sondern bisweilen auch krank machen können. Das heißt also, wir sehen Kinder, die unter dieser Situation manchmal auch seelischen Schaden erleiden.

Nicht immer hat eine Trennung extreme Folgen, aber Stefan Rücker hat in seiner Studie Gemeinsamkeiten ausgemacht, die fast alle Trennungskinder betreffen: ein gewisses Maß an Belastung, einen gewissen Leidensdruck und manchmal auch Traurigkeit. Aber auch wenn die Trennung der Eltern immer ein einschneidendes Erlebnis ist, hängt die Bewältigung von vielen Faktoren ab: Vom Umfeld, von Großeltern, die unterstützen, aber auch von der Stärke der einzelnen Kinder.

Wie sensibel Stefan Rücker mit Kindern gesprochen hat, wie er es geschafft hat, Vertrauen zu gewinnen, das erzählt der Psychologe im Gespräch mit Kristin Hunfeld. Und er begründet auch, warum Beratungsangebote für Väter und Mütter verbessert werden müssen und warum er einer Mediation fast immer den Vorzug vor der Entscheidung eines Familiengerichts geben würde. Den Beitrag können sie hier nachhören.

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Erklärvideo zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Februar 2017

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 10. Februar 2018

… zur Vorbereitung auf weitere politische Auseinandersetzungen zum Thema ‘Wechselmodell’

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Doppelresidenz vs. Residenzmodell – neue Metastudie

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 3. Februar 2018

Prof. Linda Nielsen´s neue Analyse von mittlerweile 60 Studien rund um die Doppelresidenz bestätigt die Annahme, dass die Doppelresidenz in der Regel für Kinder bessere Ergebnisse erzielt als das in Deutschland noch häufig gelebte „Alleinerziehenden-“ oder „Residenzmodell“, bei dem in der Regel der Vater als alle-vierzehn-tage-am-wochenende-freizeitelternteil für das Kind präsent ist.

In den veröffentlichten 60 englischsprachigen Studien fanden 34 Studien heraus, dass Kinder in der Doppelresidenz in allen untersuchten Punkten in Bezug auf Verhalten, emotionales, physisches und schulisches Wohlbefinden und die Beziehung zu Eltern und Großeltern besser abschnitten als Kinder im Residenzmodell. In weiteren 14 Studien hatten Kinder in der Doppelresidenz in einigen Punkten die gleichen Ergebnisse und in anderen bessere Ergebnisse verglichen mit Kindern im Residenzmodell. In 6 Studien konnten keine Unterschiede zwischen beiden Betreuungsmodellen festgestellt werden und in weiteren 6 Studien ergaben sich für Kinder in der Doppelresidenz in einem Merkmal schlechtere Ergebnisse als im Residenzmodell, aber gleiche oder bessere in den anderen Merkmalsausprägungen.

Ähnliche Ergebnisse gab es auch bei der Betrachtung des Familienreinkommens (25 Studien, davon 18 Doppelresidenz besser in allen Merkmalsausprägungen, 4 Studien gleiche oder bessere Ergebnisse, eine Studie mit gleichen Ergebnissen und zwei Studien mit schlechteren Ergebnissen in einem Merkmal, aber besseren in den anderen Merkmalen.

Die Schlussfolgerungen

“As the studies summarized in this article demonstrate, JPC is linked to better outcomes than SPC for children, independent of family income or the level of conflict between parents.”

Wie die in diesem Artikel zusammengefassten Studien zeigen, weist die Doppelresidenz (JPC – joint physical custody) bessere Ergebnisse als Einzelresidenz (SPC – sole physical custody) für Kinder auf, unabhängig von Familieneinkommen oder dem Konfliktniveau zwischen den Eltern. Das soll nicht heißen, dass Kinder nicht von einem Leben in Familien mit höherem Einkommen, niedrigerem Konflikt oder gut kooperierenden Eltern profitieren.

Was diese Studien aber aussagen ist, dass die besseren Ergebnisse für in Doppelresidenz lebende Kinder nicht auf ein höheres Familieneinkommen oder einen geringeren Konflikt zwischen deren Eltern zurückgeführt werden können. Darüber hinaus zeigen alle 30 Studien, die die Beziehungen von Kindern zu ihren Eltern und anderen Verwandten untersuchten, bessere Ergebnisse für die Doppelresidenz-Kinder.

Der Aufsatz von wurde im „Journal of Child Custody” unter dem Titel: „Joint versus sole physical custody: Outcomes for children independent of family income or parental conflict, Journal of Child Custody“ veröffentlicht.

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Deutschland braucht ein zeitgemäßes Familienrecht

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 12. November 2017

In einer gemeinsamen Erklärung fordern 60 WissenschaftlerInnen sowie im Bereich von Trennung und Scheidung tätige Professionelle und VertreterInnen einschlägiger Verbände die Politik auf, das deutsche Familienrecht grundlegend zu reformieren. Aus Sicht der UnterzeichnerInnen ist ein Paradigmenwechsel dringend notwendig: Weg vom „Alleinerziehen“ nach einer Trennung der Eltern, hin zum „gemeinsam Getrennterziehen“. Kernelement der Forderung ist das Leitbild der Doppelresidenz (Wechselmodell), also dass Kinder nach einer Trennung abwechselnd bei Mutter und Vater leben, wenn dies möglich ist und dem Kind nicht schadet. Dieses Leitbild hat 2015 auch der Europarat in einer Resolution gefordert.

„Die vorliegenden Ergebnisse der empirischen Sozialforschung belegen eindrücklich die Stärken und Vorteile gemeinsamer Elternschaft in Form der Doppelresidenz“ erklärt Hildegund Sünderhauf. Die Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg hatte 2013 eine Studie zum Wechselmodell veröffentlicht. Darin wurde erstmals in Deutschland ein Überblick über den internationalen Forschungsstand sowie eine rechtliche Würdigung des Wechselmodells gegeben.

Marc Serafin, Leiter des Jugendamts der Stadt Niederkassel (bei Köln/Bonn) ergänzt: „Wichtig ist, dass Kinder nicht im Streit Ihrer Eltern aufgerieben werden. Anteilige Elternschaft in Form von Doppelresidenz bewahrt Kinder davor, sich für einen Elternteil entscheiden zu müssen und schützt sie dadurch eher vor Loyalitätskonflikten“. Wichtig sei aber auch, dass man Streit zwischen den Eltern beilegt und ihnen dazu besser als bisher Unterstützungsangebote an die Hand gebe. Dabei seien elterliche Gleichstellung, der Einsatz von Mediation und eine dynamisierte Lastenverteilung beim Unterhalt, wesentliche Elemente.

„Familienleben ist heute durch die gemeinsame Verantwortung beider Eltern gekennzeichnet. Mütter möchten nicht nur auf die Zuständigkeit für Kinder, Haushalt und Familie reduziert werden. Väter übernehmen in immer größerem Maße Verantwortung im Haushalt und wollen eine aktivere Rolle in der Kinderbetreuung wahrnehmen. Die Doppelresidenz bietet beiden die Chance, die Anforderungen des Berufslebens mit dem der Familie auch nach einer Trennung gemeinsam unter einen Hut zu bringen“ meinen Cornelia Spachtholz und Markus Witt. Die Beiden sind gemeinsam Sprecher des Bündnisses doppelresidenz.org und davon überzeugt, dass sich die Verantwortung für Kinder nach einer Trennung gemeinsam besser bewältigen lässt als nur durch einen Elternteil. Mütter und Väter sollten nicht gegeneinander arbeiten, sondern als Elternteam gemeinsam getrennt erziehen.

Eine Studie des Demoskopischen Instituts Allensbach hatte im Juli 2017 gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der getrenntlebenden Eltern es sich wünscht, ihre Kinder weiterhin gemeinsam erziehen zu können. Vor allem soll es den Kindern den für ihre Entwicklung wichtigen Kontakt zu beiden Eltern dauerhaft und umfangreich sichern. Die Studie hatte auch gezeigt, dass getrennt erziehende Eltern sich seitens der Politik mehr staatliche Unterstützung wünschen.

Bei den Verhandlungen über eine mögliche Jamaika Koalition findet diese Forderung momentan keine Mehrheit. FDP, Grüne und Union finden zwar überraschend viele Gemeinsamkeiten in der Familienpolitik. Doch diesen Paradigmenwechsel wollen Union und Grüne nicht mittragen. Die FDP hatte gefordert, das sogenannte Wechselmodell für Kinder bei einer Trennung der Eltern zur Regel zu machen.

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