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ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus kommen an

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Mittwoch 10. Januar 2018

Am 10. Januar hat die Bundesregierung den von Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit beschlossen.

Seit der Einführung von ElterngeldPlus im Sommer 2015 nehmen immer mehr Eltern die Leistung in Anspruch: Im dritten Quartal 2017 haben sich 28 Prozent – in einigen Regionen sogar bis 38,5 Prozent – der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für das ElterngeldPlus entschieden. Mehr als drei Viertel der Beziehenden bewertet das ElterngeldPlus als “gute Sache”.

Der Wunsch nach mehr Zeit mit dem Kind ist für Mütter und Väter der wichtigste Beweggrund, die Leistung zu beantragen. Väter sehen zudem den Vorteil, einen größeren Anteil der Kinderbetreuung zu übernehmen und die Kinder partnerschaftlich zu erziehen. 41 Prozent der ElterngeldPlus beziehenden Väter hätten sich ohne das ElterngeldPlus weniger Zeit für die Betreuung des eigenen Kindes genommen.

Partnerschaftsbonus stärkt Väter in der Kinderbetreuung

Kinderbetreuung-Partnerschaftsbonus

Bei den Vätern ist der Partnerschaftsbonus besonders beliebt. Er stärkt eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen den Eltern. In einzelnen Bundesländern entscheiden sich bis zu 40 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, zugleich für den Partnerschaftsbonus, im Bundesdurchschnitt sind es gut 27 Prozent.

Mit dem ElterngeldPlus, vor allem aber mit dem Partnerschaftsbonus, erfüllt sich für Eltern der Wunsch danach, sich die Betreuung des Kindes gleichmäßig aufzuteilen: Während des Bezugs von ElterngeldPlus betreuen 24 Prozent der Mütter und Väter ihr Kind etwa gleich viel, während der Partnerbonusmonate trifft dies auf 82 Prozent der Eltern zu.

Bei der Entscheidung für das Elterngeld Plus spielt bei den Vätern zudem mit 67 Prozent eine große Rolle, dass sie mit dem Elterngeld Plus einen höheren Anteil an der Kinderbetreuung übernehmen und sich die Partner gegenseitig besser unterstützen können, als wenn es nur das Basiselterngeld gäbe. 47 Prozent der Väter geben aber auch an, dass sie während der Elternzeit auch erwerbstätig sein wollten. Für die Väter ist also die Möglichkeit, Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit miteinander verbinden zu können, von großer Bedeutung.

Bei der Entscheidung für den Partnerschaftsbonus war für Eltern neben dem Mehr an Zeit mit dem Kind (73 Prozent der befragten Eltern) vor allem ausschlaggebend, dass man sich Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich aufteilen konnte; das sagten 68 Prozent der befragten Nutzerinnen und Nutzern des Bonus. Bei den Vätern spielt dieser partnerschaftliche Gedanke mit 77 Prozent eine fast so große Rolle wie das Mehr an Zeit mit dem Kind (78 Prozent); die Mütter führten diesen Grund zu 58 Prozent an.

Nutzerinnen und Nutzer, die auf den Partnerschaftsbonus verzichten, tun dies meist aus Sorge vor Einkommensverlusten (55 Prozent) und beruflichen Nachteilen (27 Prozent). Eltern entscheiden sich teilweise auch gegen den Partnerschaftsbonus, weil sie Unwägbarkeiten in der vollständigen Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen und in der Folge Rückzahlungen der Leistung befürchten. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, mögliche Risiken nicht einseitig den Vätern und Müttern anzulasten.

Quelle

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