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Väterbeteiligung beim Elterngeld steigt weiter an

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 20. Juni 2016

Für mehr als jedes dritte Kind (34,2 %), das 2014 in Deutschland geboren wurde, bezog nicht allein die Mutter, sondern auch der Vater Elterngeld. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hat sich die sogenannte Väterbeteiligung beim Elterngeld damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Prozentpunkte erhöht. Die Beteiligung der Väter steigt seit Einführung dieser Leistung kontinuierlich an: Beim Geburtsjahrgang 2008 war es noch jedes fünfte Kind (20,8 %) gewesen, für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm, beim Geburtsjahrgang 2010 bereits jedes vierte Kind (25,3 %). Dem gegenüber lag die Mütterbeteiligung 2014 bei 96 %. Insgesamt haben 933 000 Mütter und Väter für ihre im Jahr 2014 geborenen Kinder Elterngeld bezogen.

Sachsen war mit inzwischen 44,2 % schon das dritte Jahr in Folge Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung, gefolgt von Bayern mit 41,7 %. Doch auch das Saarland, das in den letzten Jahren durchweg die geringste Väterbeteiligung beim Elterngeld aufwies, holt auf: Dort hat sich die Väterbeteiligung seit dem Geburtsjahrgang 2008 von 12,0 % auf 23,0 % nahezu verdoppelt.

Das im Jahr 2015 neu eingeführte Elterngeld Plus konnte für Kinder des Geburtsjahrgangs 2014 noch nicht in Anspruch genommen werden. Die maximale Bezugsdauer betrug noch zwölf Monate für ein Elternteil beziehungsweise 14 Monate bei Alleinerziehenden oder bei geteilter Inanspruchnahme von beiden Eltern, wobei jeder Elternteil mindestens zwei Monate lang Elterngeld beziehen musste. Ebenso wie in den Vorjahren entschieden sich vier von fünf Vätern (79 %) für die Mindestbezugsdauer von zwei Monaten, während die überwiegende Mehrheit der Mütter (87 %) die maximale Bezugsdauer von zwölf Monaten ausschöpfte.

Väterbeteiligung am Elterngeld für im Jahr 2014 geborene Kinder
Land Im Jahr 2014
geborene Kinder
Darunter Kinder,
deren Vater
Elterngeld
bezogen hat
Väterbeteiligung
(Anteil Spalte 2
an Spalte 1)
Differenz zur
Väterbeteiligung
im Vorjahr
Anzahl % Prozentpunkte
Baden-Württemberg 95 632 36 938 38,6 2,3
Bayern 113 935 47 557 41,7 1,8
Berlin 37 368 14 028 37,5 1,9
Brandenburg 19 339 6 988 36,1 1,3
Bremen 6 211 1 621 26,1 1,3
Hamburg 19 039 7 106 37,3 2,1
Hessen 54 631 17 763 32,5 2,3
Mecklenburg-Vorpommern 12 830 3 548 27,7 1,5
Niedersachsen 66 406 21 183 31,9 2,9
Nordrhein-Westfalen 155 102 41 573 26,8 1,7
Rheinland-Pfalz 33 427 9 812 29,4 2,8
Saarland 7 328 1 685 23,0 2,9
Sachsen 35 935 15 875 44,2 3,2
Sachsen-Anhalt 17 064 4 753 27,9 2,6
Schleswig-Holstein 22 793 6 702 29,4 2,7
Thüringen 17 887 7 251 40,5 3,6
Deutschland 714 927 244 383 34,2 2,2

Weitere detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im Jahr 2014 geborene Kinder sowie Ergebnisse zum Elterngeld Plus (detaillierte Ergebnisse zu Bestandsdaten bis zum vierten Quartal 2015) sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.

Quelle

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