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Archiv für Januar 27th, 2016

14% der ‚Neueinsteiger‘ entscheiden sich für Elterngeld Plus

Erstellt von Hans-Georg Nelles am 27. Januar 2016

Im dritten Quartal 2015 haben in Deutschland insgesamt 885.000 Personen Elterngeld bezogen. Davon waren 83 % (738.000) Mütter und 17 % (147.000) Väter. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Bestandsstatistik zum Elterngeld mit. Die Statistik liefert erstmals auch Daten zum neu eingeführten Elterngeld Plus. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Die Bezugsdauer für Eltern kann sich hierdurch erheblich verlängern, denn aus einem bisherigen Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate.

Für die überwiegende Mehrheit der Beziehenden (rund 800.000 Personen) galt noch die frühere Rechtslage, sodass Elterngeld Plus für diesen Personenkreis nicht in Betracht kam.

Von den Beziehenden, deren Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wurde, entschieden sich bislang knapp 14 % für die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus. Spitzenreiter beim Einstieg in das Elterngeld Plus ist das Land Thüringen; hier entschieden sich bereits 23 % der Berechtigten für die neue Art der Inanspruchnahme.

Für Mütter, die sich gegen die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus entschieden, lag der durchschnittliche monatliche Elterngeldanspruch bei 772 Euro, während Müttern, die durchgängig oder zeitweise Elterngeld Plus beantragten, durchschnittlich monatlich 472 Euro Elterngeld gewährt wurde. Dafür war aber die voraussichtliche durchschnittliche Bezugsdauer von Müttern ohne Elterngeld Plus 11,7 Monate, während sie bei Müttern mit Elterngeld Plus 20,6 Monate betrug.

Da nur 46 % der Elterngeld beziehenden Väter gleich nach der Geburt des Kindes in den Elterngeldbezug einsteigen, sind Väter von ab dem 1. Juli 2015 geborenen Kindern bisher nur teilweise statistisch erfasst. Spannend ist auch die Frage, wie viele Väter und Mütter im Anschluss, oder während der regulären Elternzeit, den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen werden.

Die Online-Veröffentlichung zu den Leistungsbezügen im 3. Vierteljahr 2015 steht zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Quelle

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