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Der schwarze Tag für die Kinderrechte

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 12. Dezember 2014

… jährt sich heute zum zweiten Mal.

Zum zweiten Jahrestag der Verabschiedung des „Beschneidungsgesetzes” werben Ärzte- und Kinderrechtsverbände für gleichen Schutz aller Kinder in ihren Rechten auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung. Am 12.12.2012 legalisierte der Deutsche Bundestag medizinisch nicht indizierte Vorhautentfernungen („Beschneidungen”) an minderjährigen Jungen aus jeglichem Grunde als Teil der elterlichen Personensorge in §1631d BGB.

Auch zum zweiten Jahrestag dieses Gesetzesbeschlusses protestieren:

  • MOGiS e.V. – „Eine Stimme für Betroffene”
  • BVKJ – Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.
  • TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V.
  • (I)NTACT – Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und Frauen e.V.
  • pro familia NRW

Sie fordern:

  • Rücknahme von §1631d BGB und damit Wiederherstellung des uneingeschränkten Rechtes des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung
  • Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechtskonvention Art 24 Absatz 3 (Abschaffung schädlicher Bräuche) für alle Kinder unabhängig von Geschlecht und Herkunft
  • Hilfen und Entschädigung der Betroffenen für die mit § 1631 d BGB verlorenen Rechte
  • männliche Todesopfer und schwerverletzte Jungen durch rituelle Vorhautentfernungen weltweit (insbesondere in Afrika) dürfen von den internationalen Hilfsorganisationen nicht weiter ignoriert werden

Quelle

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