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Geteilte Elternschaft nach dem Scheitern der Partnerschaft

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Montag 28. Juli 2014

Auch nach dem Scheitern einer Beziehung bleiben Eltern in der gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder. Ein Modell, diese im Alltag zu praktizieren ist die ‚paritätische Doppelresidenz‘ bzw. das ‚Wechselmodell‘, bei dem die Kinder im 7 bzw. 14 tägigen Rhythmus abwechselnd vom Vater bzw. der Mutter betreut werden. Während die gemeinsame Sorge nach einer Scheidung inzwischen die rechtliche Regel ist, wird das Wechselmodell in Deutschland in weniger als 5 % der Trennungsfamilien praktiziert. Warum das so ist und ob eine paritätische Doppelresidenz überhaupt dem Kindeswohl mehr dient als die bisherige Praxis, möchte die Bundesregierung nun bis 2018 in einer breit angelegten Studie erforschen lassen.

Die Notwendigkeit einer derartigen Erhebung wurde von den über 100 Teilnehmenden an der ‚International Conference on Shared Parenting 2014‘ die vom 9. Bis zum 11. Juli im Wissenschaftszentrum Bonn stattfand, kompetent in Frage gestellt. Dort diskutierten mehr als 100 Wissenschaftler, Forscherinnen und Praktiker aus den verschiedenen mit dem Thema befassten Berufsfeldern sich unter anderem mit den Ergebnissen von fast 50 Studien zum Wechselmodell bzw. präsentierten eigene Studien und Erfahrungen.

Für Prof Neyrand aus Toulouse hängt die Zunahme des Wechselmodells seit den 70er Jahren in Frankreich unmittelbar mit der Diskussion um die Bedeutung der Väter für die Entwicklung der Kinder und den damit verbundenen neuen Rollenzuschreibungen zusammen. In dem Maße, wie die Bedeutung der Väter gewachsen ist, haben Mütter an Bedeutung verloren. Vor allem vor dem Hintergrund der Zunahme von Trennungen und Scheidungen ist die Beteiligung von Vätern ein guter Weg. Mit dieser Entwicklung sind auch neue Anforderungen an soziale Institutionen, das gesellschaftliche Umfeld verbunden, die Familien, Mütter und Väter  dabei unterstützen können, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Gesetzgebung und Rechtsprechung müssen diese Entwicklung ebenfalls abbilden.

Dieser in der Praxis vollzogene Wandel bedeute eine Revolution und die in den vergangenen Jahren erfolgte Forschung hat die positiven Effekte vielfach bestätigt. Das Wechselmodell ist dabei mehr als ein Symbol, Kinder haben in ihm die Möglichkeit, nach einer Trennung den Kontakt zu beiden Elternteilen aufrecht zu halten. Und um die Kinder geht es doch in erster Linie. Seine Schlussfolgerung: Wir brauchen einen breiten gesellschaftlichen Dialog über die Vorzüge dieses Modells

Frau Prof. Sünderhauf aus Nürnberg, Verfasserin des deutschen Standardwerks ‚Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung‘, wies in ihrem Beitrag deutlich auf den Trend zum Wechselmodell in allen westlichen Industrienationen hin. Das von der Rechtsprechung bevorzugte Residenzmodell spiegelt in ihren Augen das traditionelle Familienbild des ausgehenden 19. Jahrhunderts wider und befördert eine destruktive Trennungskultur.

Schwerpunkt ihres Vortrags war die Zusammenfassung der Ergebnisse von 49 Studien zur Praxis und Auswirkungen des Wechselmodells seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Nur zwei dieser Studien kommen in der Konstellation von ‚hochstrittigen Eltern‘ zu negativen Ergebnissen. Zum Punkt ‚Zufriedenheit der Kinder‘ stellte sie folgende Ergebnisse dar:

  • Kinder im Wechselmodell sind ‚sehr zufrieden‘ mit ihrer familiären Situation (Eltern-Kontakt/ Eltern-Unterstützung) – deutlich zufriedener als Kinder die überwiegend bei einem Elternteil leben (Residenzmodell RM)
  • Kinder im Wechselmodell zeigen eine höhere allgemeine Lebenszufriedenheit als Kinder im RM
  • Kinder im WM zeigen eine höhere Zufriedenheit mit ihrer schulischen ituation als Kinder im RM und sind signifikant seltener Mobbing Opfer

Prof Kruk von der University of British Columbia, Canada stellte in seinem Beitrag die Bedürfnisse der Kinder vor die Rechte der Eltern und wie den Institutionen eine klare Aufgabe zu: „Die Bedürfnisse der Kinder sind ‚heilig‘ und sie kommen vor den Rechten. Zu jedem Bedürfnis gibt es eine entsprechende Verpflichtung. Es ist die Verantwortung der sozialen Institutionen, Eltern zu unterstützen, damit sie ihre Verantwortung gegenüber Kindern wahrnehmen können.“ Dazu reiche ein rechtlicher Ansatz nicht aus, die Verantwortung stehe vor dem Recht.

Der Verlust eines Elternteils bedeutet eine Entwurzelung und die Entfremdung eines Elternteils durch das andere sei nichts anderes als Missbrauch. Kinder im Wechselmodell verbringen insgesamt mehr Zeit mit beiden Eltern und profitieren von den Ressourcen von Vater und Mutter. Um Konflikte zu vermeiden empfahl er, das Wechselmodell als Regel einzuführen, „Kinder wollen beide Eltern“.

Als letzte Vortragende skizzierte Frau Dr. Bergström vom Centre for Health Equity Studies, wie Schweden in den letzten 40 Jahren zu einem Wechselmodell Anteil von fast 40 Prozent gekommen ist. In der sich anschließenden Diskussion beantwortete sie die Frage, was denn nun in Schweden anders sei als im übrigen Europa mit zwei kurzen Sätzen:

  • Es gibt mehr arbeitende Mütter und eine finanzierbare Tagespflege
  • Man muss erkennen wie wichtig Väter für Kinder sind.

Aufschlussreich war auch die Aussage der Juristin Frau Sünderhauf  auf die Frage, wo die die größten Widerstandskräfte gegen das Wechselmodell in Deutschland sieht: Die Resistenzkräfte resultieren ihrer Auffassung nach in erster Linie aus den persönlichen Lebenserfahrungen der Richter und Richterinnen und der von ihnen praktizierten Elternrolle. Mit der ‚Bevorzugung‘ des Wechselmodells würden sie die eigene Lebensweise in Frage stellen und eingestehen müssen, dass sie bisher die falschen Fragen gestellt haben. Beide Eltern sind wichtig und es geht nicht darum zwischen Mutter und Vater zu entscheiden. Sie müss(t)en Gewohnheiten und Traditionen aufgeben.

Das Wechselmodell ist die Grundlage dafür, dass Eltern die Möglichkeit haben, ihre Konflikte nicht auf dem Rücken der Kinder auszutragen. Vor diesem Hintergrund bedeutet die geplante Studie 4 verlorene Jahre für Kinder und Väter, die im Kontakt zu ihren Kindern vielfach auf einen Wochenendvater reduziert werden.

Weitere Berichte über die Konferenz finden Sie hier.

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2 Kommentare zu “Geteilte Elternschaft nach dem Scheitern der Partnerschaft”

  1. Ralf Geschke sagt:

    Sehr geehrter Damen und Herren,
    den Artikel finde ich Wunderbar und würde mich zu allen Punkten anschliessen!
    Das größte Problem ist, wenn man von Behörden und Ämtern als Mann sofort durch falschen Aussagen der Mutter sofort als krimineller behandelt wirst.
    Obwohl die Söhne mehrfach bekundet haben auf Ämtern und Behörden d

  2. Ralf Geschke sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich kann Ihnen nur zu stimmen zu allen Punkten.
    Nur was ist, wenn man als Mann bei allen Behörden und Ämtern sofort als krimineller abgestempelt wird?
    Selbst wenn die Söhne sagen das Sie lieber bei dem Papa leben möchten, die Mutter aber mit allen Mitteln versucht die Kinder zu drangsalieren, mit Liebesentzug und Verboten manipuliert.
    Ich gehe selbst durch einer meiner schlimmsten Zeiten durch, in dem ich mit erleben muss wie die Mutter Gewalt gegen Minderjährige anwendet und das Jugendamt das ignoriert.
    Kinder laufen weg und es wird Ihnen gedroht von der Mutter, das Sie in ein Heim kommen oder zu Ersatzeltern.
    Kein Jugendamt oder Richter fragt danach, geschweige werden die Kinder bei einer Anhörung der Kinder vom Richter gefragt ob dies geschehen ist. In erster Linie haben Kinder die Rechte, egal was die Eltern wollen. Was sich in meinem Fall abspielt, sind schlichte Kindesverletzungen, Zerrstörung von Kinderseelen durch Robenträger und Jugendamt.
    Gerne bin ich bereit alles zu belegen und weitere Informationen mit zu teilen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Geschke

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