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Anreize für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Samstag 23. November 2013

Eine Lohnersatzleistung für Eltern, die eine partnerschaftliche Arbeitsteilung praktizieren, könnte zu mehr Gleichberechtigung beitragen.

Bei der Erwerbsarbeit orientiert sich ein Großteil der Paare mit Kindern nach wie vor an traditionellen Mustern: Wenn Vater und Mutter berufstätig sind, habe er üblicherweise eine Vollzeit- und sie eine Teilzeitbeschäftigung, schreiben Kai-Uwe Müller, Michael Neumann und Katharina Wrohlich in ihrer Studie zur Familienarbeitszeit.

Die Ökonomen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) haben im Auftrag der Hans-Böckler- und der Friedrich-Ebert-Stiftung untersucht, wie eine “Lohnersatzleistung bei Familienarbeitszeit” die Arbeitsteilung unter Eltern beeinflussen würde. Auf diese Leistung hätten Familien Anspruch, wenn beide Elternteile einer Erwerbsarbeit im Umfang von 80 Prozent einer Vollzeitstelle nachgehen, also etwa 30 Stunden pro Woche berufstätig sind.

Ziel ist es, die Differenz zum Vollzeiteinkommen teilweise zu ersetzen. Dabei soll die Lohnersatzrate mit steigendem Nettoeinkommen sinken: Wer als Vollzeitbeschäftigter 950 Euro netto im Monat verdient, würde 80 Prozent des Einkommensausfalls ersetzt bekommen, der durch die Reduzierung der Arbeitszeit entsteht. Bei einem Nettolohn von 2.200 Euro wären es 30 Prozent.

Wie sich eine solche Regelung auswirken würde, haben die DIW-Forscher mit Hilfe eines Simulationsmodells überprüft, das auf Auswertungen des Sozio-oekonomischen Panels und des Datensatzes „Familien in Deutschland” basiert. Dass beide Eltern in vollzeitnaher Teilzeit arbeiten, trifft zurzeit auf etwa 1,2 Prozent der Familien mit Kindern zwischen ein und drei Jahren zu. Durch die Einführung der Lohnersatzleistung würde der Anteil den Berechnungen zufolge kurzfristig auf 1,4 Prozent, also um ein Sechstel steigen.

Dabei gehen die Wissenschaftler davon aus, dass Eltern nur anspruchsberechtigt sind, wenn sie vor der Geburt ihres Kindes eine Vollzeitstelle hatten. Entfällt diese Voraussetzung, wäre ein Anstieg um 0,5 Prozentpunkte zu erwarten. Bei einer höheren Lohnersatzrate könnte der Effekt bis zu 0,9 Prozentpunkte betragen. Die Kosten – einschließlich der Einsparungen durch positive Beschäftigungseffekte – lägen je nach Ausgestaltung zwischen 32 Millionen und 138 Millionen Euro jährlich.

Alles in allem wäre also mit einer Zunahme der Familien mit partnerschaftlicher Arbeitsteilung zu rechnen, allerdings von einem geringen Ausgangsniveau. Dabei sei zu beachten, dass die Simulation lediglich die unmittelbare Reaktion auf finanzielle Anreize abbilde, so die Autoren. Langfristig könnte die Reform auch zu einem Wandel von Normen und Einstellungen beitragen und so zusätzliche Wirkungen entfalten.

Quelle

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