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Umgangsrechte für Großeltern

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 11. November 2011

Scheiden sich die Eltern, werden oft auch die Großeltern von ihren Enkeln getrennt. Ein Problem, das bei Sorgerechtsstreitigkeiten selten Beachtung findet. Am vergangenen Mittwoch befasste sich die Kinderkommission in dem Expertengespräch „Trennung von den Großeltern durch Trennung der Eltern“ mit diesem Thema.

Der Gesetzgeber regelt die Rechte und Pflichten zwischen Großeltern und Enkeln nicht. „Im Regelfall wird das Verhältnis durch die Eltern moderiert“, erläuterte Christian Alt vom Deutschen Jugendinstitut. Einen Rechtanspruch auf Umgang gebe es nicht. Der Sachverständige stellte fest, dass mit der Abnahme traditioneller Familienmodelle die Mannigfaltigkeit der Generationenbeziehungen steige. Also nach Scheidung und Wiederverheiratung oder Trennung unverheirateter Paare die Anzahl der Großeltern die Anzahl der Enkel im Regelfall übersteigt.

Durch neue Partnerschaften kämen auch neue Großeltern in die neuen Familienzusammenschlüsse dazu. „Es kann vorkommen, dass einem Kind bis zu acht Großeltern gegenüberstehen“, sagte Alt. Doch dieser Fall trete selten ein. Der Wissenschaftler erklärte, dass in der Praxis oft nur „die Großeltern mütterlicherseits eine enge Beziehung zu ihren Enkeln pflegen, während das Verhältnis väterlicherseits oft verhalten ist“. Das liegt nach Ansicht Alts aber nicht an den Großeltern: „Der Antrieb ist da, den Kontakt zu halten.“ Doch es bedürfe einer Kultur des Umgangs, die sich die Eltern erarbeiten müssen, um mit den Konsequenzen einer Trennung umgehen zu lernen. Das gelinge jedoch nicht immer und führe schließlich zum Entzug familiärer Bindungen zu den Verwandten der Ex-Partner.

Aus diesem Grund sah Christian Alt eine Aufgabe der Politik darin, das Recht der Großeltern auf Umgang mit den Enkeln zu regeln. Als mögliches Vorbild nannte er die bereits in der Familienpolitik umgesetzte Stärkung der Umgangsrechte geschiedener Väter mit ihren Kindern gegenüber den Müttern.

Rita Boegershausen von der Bundesinitiative Großeltern sah eine Ursache des Entzugs der Enkel von ihren Großeltern darin begründet, dass die Kinder nicht im Mittelpunkt bei Scheidungsfragen stehen, sondern Mittel seien. „Die Begleitindustrie setzt sich nicht für die Interessen der Kinder ein“, kritisierte sie scharf und erläuterte, dass Gutachter, Anwälte und Richter nicht genügend zur Deeskalation von Streitigkeiten beitragen würden. Sie forderte die Schaffung eines Ombudsmannes, der schon frühzeitig eingreifen sollte, wenn heftiger Trennungsstreit vor Gericht zum Nachteil anderer Familienmitglieder das Zusammenleben verhindere. „Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater und sie haben ein Recht auf die gesamte Familie“, sagte Boegershausen.

Quelle

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2 Kommentare zu “Umgangsrechte für Großeltern”

  1. Renate Müller sagt:

    Hallo,

    danke für den Beitrag zum Umgangsrecht. In unserem Arbeitsalltag haben wir oft mit Fragen rund um das Umgangsrecht zu tun. In jedem Fall hat das Bundesministerium für Justiz hier unter: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/broschueren_fuer_warenkorb/DE/Das_Kindschaftsrecht.pdf?__blob=publicationFile eine sehr geeignete Informationsbroschüre zur Verfügung gestellt. Solange es dem Wohl des Kindes dient, ist Umgang (Seite 23 ff.) zu gewährleisten.

    Zitat Seite 24: “Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere enge Bezugs­personen haben nur dann ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.”

    In jedem Fall können (müssen) beide Partner den Kontakt zu den jeweiligen (Groß-)Eltern, sofern noch vorhanden, halten.

  2. Thomas sagt:

    Seit einigen Jahren wird sich von Seiten vieler Jugendämter, unterschiedlichster Institutionen, Frauensendungen u.a. honorig bemüht, an das “Kindeswohl” zu denken. Ich denke nur an das “Cochemer Modell”, was von FrauTV, Monalisa u.v.a.m. schon vorgestellt wurde.

    Manchmal wird dieses aber auch im Rahmen wirtschaftlicher Interessen, die Gewinner/Verlierer-Dualismen in streitigen Fällen erzeugen, leider etwas verzerrt:

    http://zoom.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,8350771,00.html?dr=1

    “Kampf ums Kind
    Wenn Gutachten Familien zerstören”

    Mein persönliches Fazit: Höchste Aufmerksamkeit und Hallo-wach bei “Gut”achten.

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