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Öffentliche Anhörung zu Elterngeld und Elternzeit

Erstellt von Hans-Georg Nelles am Freitag 12. September 2008

Der Familienausschuss des Bundestags beschäftigt sich am kommenden Dienstag, 16. September, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Union und SPD wollen erreichen, dass eine Änderung des Elterngeldantrages künftig ein Mal ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden kann.

Dies war bislang nur in besonderen Härtefällen, etwa einer schweren Erkrankung, möglich. Als Mindestbezugszeit des Elterngeldes sollen zwei Monate festgelegt werden. Ferner sollen Großeltern leichter bei ihren Arbeitgebern Elternzeit geltend machen können, um ihre Enkelkinder zu betreuen.

Als Experten geladen sind Professor Benjamin Benz von der Evangelischen Fachhochschule Freiburg, Jutta Dehoff-Zuch vom Vorstand des Deutschen Gründerinnen Forums und Christine Fuchsloch vom Deutschen Juristinnenbund (DJB).

In seiner Stellungnahme fordert der DJB unter anderem, dass das Problem des doppelten Anspruchsverbrauchs bei gemeinsamer Teilzeit gelöst wird. § 4 Abs. 2 BEEG regele, dass Elterngeld in Monatsbeträgen für Lebensmonate des Kindes gezahlt wird und die Eltern insgesamt Anspruch auf zwölf beziehungsweise 14 Monatsbeträge haben. Die Eltern können die jeweiligen Monatsbeträge abwechselnd oder gleichzeitig beziehen.

Beim gleichzeitigen Bezug von Elterngeld würden jedoch immer zwei Elterngeldmonate bezogen auf einen Lebensmonat des Kindes verbraucht – unabhängig von der Höhe des Einkommensersatzes. Entschieden sich die Eltern dafür, dass beide gleichzeitig im Beruf kürzer treten und gemeinsam ihr Kind im ersten Lebensjahr betreuen wollen, dann ende ihr Elterngeldanspruch schon nach sieben Lebensmonaten des Kindes.

Die bisherige Regelung mache es extrem unattraktiv für Eltern, gemeinsam und gleichzeitig Elternzeit und Elterngeld zu beanspruchen, indem beide ihre Arbeitszeit reduzieren. In der Praxis würden die Eltern daher von solchen Modellen Abstand nehmen und wählten die ‘Vollzeitelternzeit’.

Quelle

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