‚Väter’ mit Kuckuckskindern können Geld zurückfordern
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 17. April 2008
Jahrelang zahlte ein Mann aus Niedersachsen Unterhalt für drei Kinder, dann kam heraus: Er ist nicht der leibliche Vater. Der Getäuschte fordert seine Unterhaltsleistungen vom mutmaßlichen Erzeuger zurück – der Bundesgerichtshof gab ihm nun recht.
Die Durchsetzung des Anspruchs auf Rückzahlung des zu Unrecht geleisteten Unterhalts gegen den wahren Erzeuger scheiterte bisher daran, dass die wirkliche Vaterschaft nach der bisherigen Rechtslage nicht gegen den Willen der Mutter und des Erzeugers festgestellt werden konnte. Der Beklagte hatte die Vaterschaft nicht anerkannt und es abgelehnt, ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren einzuleiten.
Der BGH lässt in seinem heutigen Urteil eine Feststellung der Vaterschaft in Ausnahmefällen wie dem vorliegenden zu, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen inzwischen in entscheidenden Punkten geändert haben und der Scheinvater andernfalls trotz des an sich bestehenden gesetzlichen Schadenersatzanspruchs rechtlos gestellt wäre.








